NIV Projektleiter Installation und Sicherheit

Niederspannungs Installations Verordnung

Niederspannungs Installations Verordnung


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 04.06.2025 / 13.06.2025
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(Art. 28 Abs. 1) Was muss der Bewilligungsinhaber bei Änderungen tun?

 

→ Jede Tatsache, die eine Änderung der Kontrollbewilligung erfordert,

muss innerhalb von zwei Wochen dem Inspektorat gemeldet werden.

 

(Art. 28 Abs. 2) Wann wird eine Kontrollbewilligung widerrufen?

 

 

a) Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind

b) Wenn der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung

schwerwiegend gegen die Verordnung verstösst

Inspektorat gibt widerruf öffentlich bekannt!

 

(Art. 28 Abs. 3) Wann erlischt eine Kontrollbewilligung automatisch?

 

→ Wenn im Betrieb keine Person mehr angestellt ist,

die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt (z. B. nach Kündigung)

 

(Art. 29 Abs. 1) Wer führt das Verzeichnis der Kontrollbewilligungen?

 

Das Inspektorat

 

(Art. 29 Abs. 1) Ist das Verzeichnis der Kontrollbewilligungen öffentlich?

 

Ja, das Verzeichnis ist öffentlich

 

(Art. 29 Abs. 2) Was passiert mit widerrufenen Kontrollbewilligungen?

 

Sie müssen unverzüglich aus dem Verzeichnis entfernt werden

 

(Art. 30) Welche Anforderungen gelten für das Kontrollpersonal und die Ausrüstung der Netzbetreiberinnen und des Inspektorats?

 

Es gelten die gleichen Anforderungen wie in Artikel 27 Absatz 2, also:

 

  • Es muss mindestens eine kontrollberechtigte Person mit entsprechender Ausbildung eingesetzt sein
  • Die internen Arbeitsanweisungen müssen aktuell und zugänglich sein
  • Es müssen geeignete und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte vorhanden sein
  • Der Ausbildungsstand muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen
  • Die Weiterbildung muss gewährleistet sein

 

(Art. 31) Wer darf eine Abnahme-, periodische oder Stichprobenkontrolle nicht durchführen?

 

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung

der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war,

darf die Kontrolle nicht durchführen.

 

Das betrifft insbesondere:

  • Abnahmekontrolle
  • Periodische Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

 

(Art. 32 Abs. 1) Wer führt technische Kontrollen im Auftrag des Eigentümers durch?

 

→ Unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen

 

(Art. 32 Abs. 2) Welche Anlagen dürfen nur von akkreditierten Inspektionsstellen kontrolliert werden?

 

a) Elektrische Installationen mit besonderem Gefährdungspotenzial

→ z. B. Spezialinstallationen gemäss Anhang Ziff. 1

b) Installationen von Inhabern einer eingeschränkten Bewilligung

→ gemäss Artikel 12 Absatz 1

 

(Art. 32 Abs. 3) Wer meldet die Erteilung eines entsprechenden Kontrollauftrags?

 

Der Eigentümer der Installation meldet dies dem Inspektorat

 

(Art. 32 Abs. 4) Wo sind Zuständigkeiten und Kontrollperioden geregelt?

 

Im Anhang der NIV

 

(Art. 33 Abs. 1) Was überwachen die Netzbetreiberinnen?

 

→ Sie überwachen den Eingang der Sicherheitsnachweise

für elektrische Installationen in ihrem Niederspannungsverteilnetz,

sofern nicht das Inspektorat nach Art. 34 Abs. 3 zuständig ist.

 

(Art. 33 Abs. 1bis) Was müssen Netzbetreiber bei fertigstellung von Energieerzeugungsanlagen tun, die mit ihrem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind?

 

Sie melden dem Inspektorat die Fertigstellung von Anlagen,

die mit ihrem Netz verbunden werden,

innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Sicherheitsnachweises.

 

(Art. 33 Abs. 1ter) Was kann das Inspektorat im Ausnahmefall tun?

 

Es kann Ausnahmen von der Meldepflicht gewähren oder anordnen

 

(Art. 33 Abs. 2) Was prüfen Netzbetreiber bei Sicherheitsnachweisen?

 

→ Sie prüfen stichprobenweise auf Richtigkeit

→ und leiten ggf. Massnahmen zur Mängelbehebung ein

 

(Art. 33 Abs. 3) Wie lange müssen Sicherheitsnachweise aufbewahrt werden?

 

Bis zur Beendigung der nächsten periodischen Kontrolle

 

(Art. 33 Abs. 4) Was führen die Netzbetreiber für ein Verzeichnis?

 

Ein Verzeichnis mit:

 

a) Ort und Eigentümer der Installation

b) Kontrollperioden

c) Jede Kontrolle (Art, Datum, Personal, Ergebnis)

d) Alle Anordnungen nach Art. 38

e) Name des Installateurs

f) Allfällige Anordnungen betrffend die Mängelbehebung

 

(Art. 33 Abs. 5) Wann müssen Netzbetreiber das Inspektorat informieren?

 

→ Wenn sie feststellen, dass Installationen oder Kontrollen ohne Bewilligung erfolgen

→ oder wenn der Inhaber einer Bewilligung seine Pflichten schwerwiegend verletzt

 

(Art. 34 Abs. 1) Was macht das Inspektorat im Zusammenhang mit Kontrollorganen?

 

Es beaufsichtigt:

  • die übrigen Kontrollorgane
  • die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung oder Ersatzbewilligung

Es unterstützt diese bei der Durchführung der Überwachung von Installationskontrollen

und kann notwendige Massnahmen anordnen.

 

(Art. 34 Abs. 2) Wann kontrolliert das Inspektorat selbst elektrische Installationen?

 

→ Wenn sie weder von einem unabhängigen Kontrollorgan

noch von einer akkreditierten Inspektionsstelle kontrolliert wurden.

 

(Art. 34 Abs. 3) Was macht das Inspektorat bei Spezialinstallationen nach Art. 32 Abs. 2?

 

→ Es überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise

und prüft diese stichprobenweise auf Richtigkeit.

 

→ Es gelten Art. 33 Abs. 2 und 3 sinngemäss.

 

(Art. 34 Abs. 3bis) Was kann einem Eigentümer auf desen Antrag übertragen werden?

 

→ Die Führung und Überwachung eines Verzeichnisses über den Eingang der Sicherheitsnachweise übertragen

 

(Art. 34 Abs. 4) Wer entscheidet bei Streitfällen über die Einhaltung der Vorschriften?

 

(Art. 35 Abs. 1) Was muss der Eigentümer nach Übernahme einer Installation vom Ersteller mit Kontrollperiode 20 Jahre nachweisen?

 

→ Der Eigentümer muss der Netzbetreiberin einen Sicherheitsnachweis (gem. Art. 37) übergeben,

aus dem hervorgeht, dass:

a) die Installation den Vorschriften der Verordnung und den Regeln der Technik entspricht

b) die Installation nach Artikel 24 (SK) kontrolliert wurde

 

(Art. 35 Abs. 2) Was gilt bei Energieerzeugungsanlagen mit Verbindung zum Niederspannungsnetz und Kontrollperiode < 20 Jahre?

 

→ Der Eigentümer muss innerhalb von sechs Monaten

eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle veranlassen

 

→ Der Sicherheitsnachweis ist dann innerhalb der Frist der Netzbetreiberin zu übergeben, oder bei Installationen nach Art.32 Abs. 2 dem Inspektorat ein. (Spez.Inst...)

 

Was wenn sich die Energieerzeugungsanlage ohne Verbindung mit Niederspannungsverteilnetz zur einspeisung in feste Installation ist? (Art.35 2 c)

Eigentümer muss sina bei inbetriebnahme an Inspektorat geben.

Wie und wann fordert der Netzbetreiber den Eigentümer für PK auf? (Art.36)

Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf,

den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.

 

(Art. 36 Abs. 1bis) Was müssen Vertreter für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) an netzbetrieber alles melden?

 

→ Die Vertreter von ZEV melden der Netzbetreiberin die Eigentümer der angeschlossenen Installationen.

→ Eigentümer müssen dem Vertreter insbesondere Eigentümerwechsel melden.

 

(Art. 36 Abs. 2) wer und wann fordert die eigentümer von Spezialinstallationen und Energieerzeugungsanlagen auf für PK?

 

Das Inspektorat fordert die Eigentümer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf,

den Sicherheitsnachweis einzureichen.

 

(Art. 36 Abs. 3) Kann die Frist für den Sicherheitsnachweis verlängert werden?

 

→ Ja, max. 1 Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode.

→ Bei zweimaliger Mahnung ohne Einreichung muss die Netzbetreiberin die durchsetzung der periodische Kontrolle dem Inspektorat übergeben.

 

Was muss Inspektorat genau machen bei PK bei Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen?(Art 36)

Inhaber sind vom Inspektorat mindestens 6 Monate vor Ablauf jeder dritten Kontrollperiode,schrftlich aufzufordern die bescheinigung der von Ihnen beigezogenen akkreditierten Inspektionsstelle einzureichen

→ Für die Anlagen gemäss Artikel 13 (betriebsinterne Installationen).

 

Was muss Inspektorat genau machen bei PK bei eingeschränkter installationsBewilligung nach art 14 und 15?(Art 36)

Vor ablauf jeder Kontrollperiode schriftlich anzufordern, die bescheinigung der von ihnen beigezogenen ankkreditierten inspektionsstellen einzureichen

Kann Inspektorat abweichungen von den Kontrollperioden bewilligen

(Art. 37 Abs. 1) Welche Angaben muss ein Sicherheitsnachweis mindestens enthalten?

Der Sicherheitsnachweis muss mindestens diese 6 Punkte enthalten:

a) Adresse der Installation und des Eigentümers

b) Beschreibung der Installation, inkl. angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten

c) Kontrollperiode

d) Name und Adresse des Installateurs

e) Ergebnisse der betriebseigenen Schlusskontrolle nach Artikel 24

f) Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung

  • Ergebnis der Kontrolle (bei Abnahmekontrolle gem. Art. 35 Abs. 3 und bei periodischen Kontrollen gem. Art. 36)

 

(Art. 37 Abs. 2) Wer muss den Sicherheitsnachweis unterschreiben?

 

→ Die Person, die die Kontrolle durchgeführt hat

→ Eine kontrollberechtigte Person, die in der Installationsbewilligung aufgeführt ist

 

(Art. 37 Abs. 3) Wer legt den technischen Inhalt des Sicherheitsnachweises fest?

 

→ Das UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)

→ In Zusammenarbeit mit dem Inspektorat und den Fachorganisationen

 

(Art. 38) Was tun die Netzbetreiberinnen bei ungenügenden Sicherheitsnachweisen?

 

Netzbetreiberinnen können:

 

a) Unvollständige oder offensichtlich unrichtige Sicherheitsnachweise zurückweisen

b) Notwendige Massnahmen anordnen

c) Zusätzliche Angaben oder die Vorlage der technischen Unterlagen der Installation verlangen

 

Was regelt Artikel 39 NIV über Stichprobenkontrollen?

 

Das Inspektorat und die Netzbetreiberinnen dürfen elektrische Installationen stichprobenweise kontrollieren, wenn es einen Anlass oder einen Verdacht auf Verstoss gegen die Verordnung gibt.

 

Wer trägt die Kosten für Stichprobenkontrollen?

 

Die Kosten trägt der Eigentümer der Installation,

sofern bei der Stichprobe Mängel festgestellt werden.

→ Ist die Installation mängelfrei, ist die Stichprobenkontrolle kostenlos und geht an die stelle die sie angeordnet hat.