NIV Projektleiter Installation und Sicherheit

Niederspannungs Installations Verordnung

Niederspannungs Installations Verordnung


Kartei Details

Karten 137
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.06.2025 / 13.06.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20250604_niv_projektleiter_installation_und_sicherheit
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250604_niv_projektleiter_installation_und_sicherheit/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was ist mit „fest anzuschließenden elektrischen Erzeugnissen“ gemeint? (Art.15)

 

Geräte, die nicht einfach über einen Stecker angeschlossen werden,

sondern direkt und dauerhaft ans Netz angeschlossen werden (z. B. Boiler, Ventilator Lüftung, Wärmepumpe)

 

Dürfen auch Betriebsangehörige, die nicht in der bewilligung aufgeführt sind die Arbeiten machen wenn ja was müssen die erfüllen? (Art.15)

Ja, service und reperaturarbeiten an funktionsrelevanten hinter Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossene Komponenten von Anlagen der Sanitär-,Heizung-,Kälte-,Lüftung und Klimatechnil ausführen, wenn sie eine vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang Mindestens 40Lektionen Elektrosicherheit im Betrieb oder qualifizierten Ausbildungsstätte absolviert haben.

Arbeiten müssen mit einer Kontrolle abgeschlossen werden und ergebnis der Kontrolle muss dokumentiert werden.

Wer darf laut Artikel 16 NIV Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung durchführen und unter welchen Bedingungen?

 

 

  1. Installationen Ohne Bewilligung in Eigentum oder bewohnten Wohnräumen und dazu gehörigen Nebenräumen:
    – fachkundige Personen (Art. 8)
    – kontrollberechtigte Personen (Art. 27 Abs. 1)
    – Elektroinstallateure EFZ
    – Montage-Elektriker EFZ mit prüfberechtigung

 

2. Auch Laien dürfen:
A) einzelne Steckdosen/Schalter in bestehenden Installationen installieren hinter verbraucherüberstromunterbrecher an einphasigen Endstromkreisen FI ≤ 30 mA Nennauslösestrom in bewohnten Räumen und dazugehörigen Nebenräumen (WICHTIG DAZU GEHÖRT AUCH LEITUNG VERLEGEN WEGEN DEM SINA)
B) Leuchten und dazugehörigen Schalter montieren in bewohnten Wohnräumen und dazugehörigen nebenräumen (WICHTIG DAZU GEHÖRT NUR IN BESTEHENDEN INSTALLATION EINE LEUCHTE MOMTIEREN UND SCHALTER SETZTEN ODER ERSETZEN DA WIRD KEINE NEUE LEITUNG VERLEGT WEGEN DEM KEIN SINA NÖTIG!!)

Aber die Installation nach 1. und 2.A müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die Kontrollierende Person muss dem Eigentümer den SiNa übergeben.

 

Was legt eine allgemeine Installationsbewilligung für Betriebe fest? (Art.17)

 

a) den Bewilligungsinhaber

b) den fachkundigen Leiter, seinen Beschäftigungsgrad und die kontrollberechtigten Personen nach Art. 10 Abs. 2

c) die weiteren fachkundigen Personen, die der Betrieb zur Unterzeichnung gegenüber Netzbetreibern ermächtigt hat

 

Was legt eine eingeschränkte Installationsbewilligung fest? (Art.17)

 

a) den Bewilligungsinhaber

b) die Person mit dem verlangten Fachwissen

c) den Art und Umfang der bewilligten Installationsarbeiten und ggf. die Erzeugnisse und Anlagen, für die die Bewilligung gilt

 

Was wird bei innerbetrieblichen Installationen zusätzlich festgelegt? (Art.17)

 

Die akkreditierte Inspektionsstelle, welche die fachliche Betreuung gem. Art. 13 Abs. 4 gewährleistet

 

Wie lange ist eine Installationsbewilligung gültig und für wo?(art.18)

 

– Die Installationsbewilligung ist unbefristet

– Sie ist nicht übertragbar

– Sie gilt für die ganze Schweiz

 

Wann erlischt eine Installationsbewilligung? (Art.18)

 

Wenn der fachkundige Leiter den Betrieb verlässt

ODER – bei eingeschränkten Bewilligungen –

wenn die Person mit dem verlangten Fachwissen nicht mehr im Betrieb ist

 

Was muss der Bewilligungsinhaber dem Inspektorat melden? (Art.19)

Jede Tatsache, die eine Änderung der Bewilligung erfordert,

→ innerhalb von zwei Wochen

 

Wann wird eine Installationsbewilligung widerrufen? (Art.19)

 

a) Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind

b) Wenn der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnungschwerwiegend gegen die Verordnung verstösst

(Inspektorat (esti) gibt den widerruf öffentlich bekannt!!!

Was regelt Artikel 20 der NIV über das Verzeichnis der Installationsbewilligungen? (Art.20)?

 

Das Inspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis der Installationsbewilligungen.

– Widerrufene Bewilligungen müssen unverzüglich aus dem Verzeichnis entfernt werden.

 

Wer führt die Prüfungen für eingeschränkte Installationsbewilligungen durch? (Art.21)

 

Das Inspektorat (z. B. ESTI) führt die Prüfungen durch, die für die Bewilligungen nach

– Art. 13 Abs. 1 Bst. c

– Art. 14 Abs. 1 Bst. b

– Art. 15 Abs. 3

notwendig sind.

 

Wer legt die Prüfungsanforderungen fest? (Art.21)

 

Das UVEK (Departement) regelt die Anforderungen

→ in Zusammenarbeit mit den OdA (Organisationen der Arbeitswelt)

 

Wie müssen Arbeiten an elektrischen Installationen grundsätzlich durchgeführt werden? (Art.22)

 

In der Regel nur spannungslos

 

Was ist vor Beginn der Arbeit zu tun? (Art.22)

 

a) Abschalten

b) Gegen Wiedereinschalten sichern

c) Spannungsfreiheit prüfen

d) Erden und kurzschliessen, wenn Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht

e) Unter Spannung bleibende Teile abdecken

 

Wer darf an unter Spannung stehenden Installationen arbeiten? (AuS) (art.22)

 

 Nur Elektroinstallateure EFZ oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung,

die entsprechend den neuesten Erkenntnissen speziell ausgebildet wurden

 

Wie viele Personen müssen bei Arbeiten unter Spannung anwesend sein? (Art.22)

 

Immer zwei Personen –

eine davon muss als verantwortliche Person bestimmt werden

 

Wann besteht Meldepflicht vor einer Installation? (Art.23)

 

Wenn Inhaber mit allgemeiner Installationsbewilligung oder Ersatzbewilligung

eine Installation ausführt, die mit dem Niederspannungsverteilnetz verbunden ist,

muss sie das vor Beginn der Arbeit dem Netzbetreiber melden

 

Wer kann Ausnahmen von der Meldepflicht erlauben oder gewähren? (Art.23)

 

Das Inspektorat

kann Ausnahmen gewähren oder anordnen

 

Art. 24) Was muss vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation gemacht werden?

 

Eine baubegleitende Erstprüfung – sie ist zu protokollieren

 

Art. 24) Wer führt die Schlusskontrolle durch und wann?

 

Vor der Übergabe an den Eigentümer

→ durch eine fachkundige Person (Art. 8) oder kontrollberechtigte Person (Art. 27 Abs. 1)

 

(Art. 24) Wer ist bei mehreren Betrieben für die Schlusskontrolle zuständig?

 

Die vom Eigentümer bestimmte Person, die für die Gesamtheit der Installation verantwortlich ist

 

(Art. 24) Was gilt als Zeitpunkt der Übergabe?

 

Wenn ein Teil oder die ganze Installation bestimmungsgemäss genutzt wird

 

(Art. 24) Wo müssen die Ergebnisse der Schlusskontrolle dokumentiert werden?

 

Im Sicherheitsnachweis (Art. 37)

 

(Art. 24) Wer muss den Sicherheitsnachweis wem übergeben?

 

Der Inhaber der Installationsbewilligung dem Eigentümer

→ Bei Ersatzbewilligung: auch an den Eigentümer

 

(Art. 24) Wann genügt das Protokoll der Erstprüfung?

 

Wenn das Inspektorat gemäss Art. 23 eine Ausnahme erlaubt hat

 

(Art. 24) Wer meldet den Abschluss der Installationsarbeiten an die Netzbetreiberin?

 

→ Der Eigentümer

→ Er übergibt auch den Sicherheitsnachweis

 

(Art. 25) Wann besteht Meldepflicht bei eingeschränkten Installationsbewilligungen?

 

→ Vor der Ausführung von Installationen,

wenn die Installation mit dem Niederspannungsverteilnetz verbunden ist,

muss dies dem Netzbetreiber gemeldet werden

 

(Art. 25) Wer kann eine Ausnahme von dieser Meldepflicht erlauben?

 

→ Das Inspektorat

→ Es kann Ausnahmen gewähren oder anordnen

 

(Art. 25 Abs. 2) Was müssen Personen mit eingeschränkter Bewilligung nach der Ausführung tun?

 

 

→ Sie führen eine Erstprüfung oder Kontrolle durch

→ erstellen ein Protokoll,

→ unterzeichnen es

→ und bewahren es für die Kontrollorgane auf

(Art. 25 Abs. 3) Was muss zusätzlich geführt werden bei eingeschränkten Bewilligung ausgeführte Person ausser Erstprüfung oder Kontrolle etc?

 

→ Ein Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten

 

(Art. 25 Abs. 4) Was muss der Inhaber der eingeschränkten Bewilligung dem Eigentümer übergeben?

 

→ Entweder das Protokoll der Erstprüfung

→ oder das Protokoll der Kontrolle

 

(Art. 26 Abs. 1) Welche vier Kontrollorgane gibt es laut NIV?

 

a) die unabhängigen Kontrollorgane

b) die akkreditierten Inspektionsstellen

c) die Netzbetreiberinnen

d) das Inspektorat (esti)

 

(Art. 26 Abs. 2) Was benötigen unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen für die Kontrollausübung?

 

→ Eine Bewilligung des Inspektorats

 

(Art. 26 Abs. 3) Wann dürfen Netzbetreiber selbst als Kontrollorgan auftreten?

 

→ Nur wenn sie eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit bilden 

oder nur anlagen, die nicht von ihrem Netz versorgt werden, als unabhängiges Kontrollorgan oder akkreditierte Kontrollstelle technisch kontrollieren (in diesem fall muss für die technische Kontrolle eine eigene Rechnung geführt werden)

 

(Art. 26 Abs. 4) Wer regelt die Akkreditierung der Inspektionsstellen?

 

 

→ Die Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung vom 17. Juni 1996

→ Die fachlichen Anforderungen können vom UVEK festgelegt werden, es hört hierfür das Inspektorat und die Fachorganisationen an

(Art. 27 Abs. 1) Wann erhält eine Person eine Kontrollbewilligung für Installationskontrollen in eigener Verantwortung?

 

a) fachkundig ist (Art. 8) oder die sicherheitsrelevanten Prüfungsteile der Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bestanden hat

b) auf dem neuesten Stand der Technik ausgebildet ist und Weiterbildung gewährleistet

c) interne Arbeitsanweisungen zur Kontrolle auf dem neuesten Stand hat

d) geeignete und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte verwendet

 

(Art. 27 Abs. 2) Wann wird einem Betrieb eine Kontrollbewilligung erteilt?

 

a) Für die Kontrolle mind. eine kontrollberechtigte Person (gemäß Abs. 1) eingesetzt wird

b) Deren Ausbildungsstand dem neuesten Stand der Technik entspricht und Weiterbildung gewährleistet ist

c) Interne Anweisungen zur Kontrolltätigkeit vorhanden und für das Kontrollpersonal zugänglich sind

d) Geeignete und kalibrierte Messgeräte vorhanden sind

 

(Art. 27 Abs. 3) Ist die Kontrollbewilligung übertragbar oder befristet?

 

→ Nein, sie ist unbefristet und nicht übertragbar

→ Sie gilt für die ganze Schweiz

 

(Art. 27 Abs. 4) Was steht zusätzlich in der Bewilligung?

 

→ Die namentlich aufgeführten Personen, die zur Ausführung der Installationskontrolle berechtigt sind