Prüfung Schusswaffenhandel (Polizeisysteme & Identifikation, 02.10.2019)
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenhandel/sw-lernbuch-d.pdf
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Set of flashcards Details
Flashcards | 373 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 27.05.2025 / 06.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250527_pruefung_schusswaffenhandel_polizeisysteme_identifikation_02_10_2019
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53) Fällt das Bajonett zum Karabiner Mod. 31 unter das Verkaufsverbot?
a) Nein
52) Dürfen Sie einen Schweizer Ordonnanzdolch zum Verkauf anbieten?
a) Ja
51) Welche der nachgenannten Waffen fallen unter den Begriff: "Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen"?
a) Wurfsterne
b) Schleudern mit Armstütze
c) Schlagstöcke
d) Schlagruten
50) Dürfen Wurfmesser mit einer symmetrischen Klinge in der Schweiz getragen werden?
a) Grundsätzlich nein. Die zuständigen kantonalen Behörden können jedoch Ausnahmen bewilligen.
49) Gelten Elektroschockgeräte als Waffen im Sinne des Waffengesetzes?
a) Ja
48) Dürfen Sie Dolche mit symmetrisch geschliffenen, 25 cm langen Klingen in der Schweiz zum Kauf anbieten?
a) Ja, sofern ich als Händler über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfüge und der Abnehmer im Besitz einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb ist.
47) Dürfen Schmetterlingsmesser nach den Bestimmungen des Waffengesetzes eingeführt werden?
a) Nein, das ist verboten. Mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle ist dies jedoch möglich.
b) Ja, das ist erlaubt, wenn die Klinge nicht länger als 5 cm und das Messer in geöffnetem Zustand nicht länger als 12 cm ist.
46) Fällt ein Reizstoffsprühgerät mit dem Reizstoff OC unter die Bestimmungen des Waffengesetzes?
a) Nein
45) Gilt eine Schleuder als Waffe?
a) Ja, wenn sie über eine Armstütze oder ähnliche Vorrichtung verfügt.
44) In welchen Fällen darf ein Waffenhändler eine Waffe, für deren Übertragung kein Waffenerwerbsschein erforderlich ist, dennoch nicht übertragen?
a) Wenn es sich um einen Staatsangehörigen im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Waffenverordnung handelt und er über keine kantonale Ausnahmebewilligung verfügt.
b) Wenn kein Vertrag nach Art. 11 WG erstellt wird.
c) Wenn bei der erwerbenden Person Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte oder andere Hinderungsgründe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen.
d) Wenn die erwerbende Person das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder andere Hinderungsgründe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen.
43) Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Waffenerwerbsschein erteilt werden kann?
a) Vollendung des 18. Altersjahres.
b) Kein Strafregistereintrag wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen.
c) Darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch keine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
d) Angabe des Erwerbsgrundes ausser zu Sport-, Jagd- oder Sammlerzwecken.
e) Wenn kein Anlass zu Selbst- oder Drittgefährdung mit der Waffe besteht.
42) Welche Gegenstände gelten als Waffenzubehör?
a) Nachtsichtzielgeräte, sowie deren besonders konstruierten Bestandteile.
b) Laserzielgeräte, sowie deren besonders konstruierten Bestandteile.
c) Schalldämpfer, sowie deren besonders konstruierten Bestandteile.
d) Granatwerfer, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden.
41) Welche Waffen gelten gemäss Waffenrecht als antik?
a) Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden.
b) Feuerwaffen, die vor 1870 hergestellt wurden.
40) Kann eine vollautomatische Faustfeuerwaffe erworben werden?
a) Ja, mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.
39) Was versteht man unter militärischen Abschussvorrichtungen mit Sprengwirkung?
a) 40mm-Granatwerfer, die Panzerfaust, das Raketenrohr.
38) Welche Waffen müssen der kantonalen Meldestelle nicht gemeldet werden?
a) Soft-Air-, Druckluft- und CO2-Waffen.
b) Feuerwaffen, die vor 1870 hergestellt worden sind.
37) Innerhalb welcher Zeit müssen Kopien des Waffenerwerbsscheins und des schriftlichen Vertrags der kantonalen Meldestelle zugestellt werden?
a) Innerhalb von 30 Tagen.
36) Welche Bestimmungen müssen beim Erwerb einer Druckluft- und CO2- Waffe eingehalten werden, wenn diese eine höhere Energie als 7,5 Joule erzeugt?
a) Erwerb, ab vollendetem 18. Altersjahr und Vertrag.
35) Dürfen Druckluft- und CO2-Waffen mit weniger als 7,5 Joule bewilligungsfrei erworben werden, wenn sie mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können?
a) Ja, ab vollendetem 18. Altersjahr und Vertrag.
34) Darf ein Angehöriger eines bestimmten Staates eine Druckluft- und CO2-Waffe erwerben und tragen?
a) Nein, er/sie benötigt eine Ausnahmebewilligung der kantonalen Behörde.
33) Welche Bestimmungen müssen für die definitive Ausfuhr einer Druckluft- und CO2-Waffe aus dem schweizerischen Staatsgebiet eingehalten werden?
a) Sie kann nur mit einer Ausfuhrbewilligung des SECO aus dem schweizerischen Staatsgebiet ausgeführt werden.
32) Welche Bestimmungen müssen für das definitive Verbringen einer Druckluft- und CO2-Waffe in das schweizerische Staatsgebiet eingehalten werden?
a) Es ist eine Bewilligung der Zentralstelle Waffen, zum Verbringen einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet, erforderlich.
31) Welche Bestimmungen müssen bei einem Erwerb einer Druckluft- bzw. CO2-Waffe mit einer Energie von mindestens 7,5 Joule berücksichtigt werden?
a) Die Waffe kann nur ab dem vollendeten 18. Altersjahr und mit Vertrag erworben werden.
30) Ab welchem Alter und wie kann ein/e Jugendlicher/Jugendliche eine Druckluft- und CO2-Waffe erwerben?
a) Ab vollendetem 18. Altersjahr und mit Vertrag.
29) Wo darf mit einer Soft-Air-Waffe geschossen werden?
a) Auf einem gesicherten Gelände, als Teilnehmer einer entsprechenden Schiessveranstaltung.
28) Darf ein Angehöriger eines bestimmten Staates eine Soft-Air-Waffe erwerben und tragen?
a) Nein. Er/Sie benötigt eine Ausnahmebewilligung der kantonalen Behörde.
27) Welche Bestimmungen müssen für die definitive Ausfuhr einer Soft-AirWaffe aus dem schweizerischen Staatsgebiet eingehalten werden?
a) Sie kann nur mit Bewilligung des SECO aus dem schweizerischen Staatsgebiets ausgeführt werden.
26) Ist ein Wechsellauf für eine Soft-Air-Waffe ein wesentlicher Waffenbestandteil gemäss den Bestimmungen des Waffengesetzes?
a) Nein
25) Welche Bestimmungen müssen für das definitive Verbringen einer SoftAir-Waffe in das schweizerische Staatsgebiet eingehalten werden?
a) Es ist eine Bewilligung der Zentralstelle Waffen, zum Verbringen einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet, erforderlich.
24) Wie und unter welchen Umständen darf eine Soft-Air-Waffe transportiert werden?
a) Ab Domizil auf direktem Weg zur vorgesehenen Fachveranstaltung.
23) Ab welchem Alter und wie kann ein/e Jugendlicher/Jugendliche eine Soft-Air-Waffe erwerben?
a) Ab vollendetem 18. Altersjahr und Vertrag.
22) Sie besitzen eine Gasschusswaffe mit einer Vorrichtung zum Verschiessen von pyrotechnischen Gegenständen (Abschussbecher). Dürfen Sie diese Waffe, zu Ihrem Selbstschutz, in der Oeffentlichkeit tragen?
a) Ja, wenn ich über eine Waffentragbewilligung verfüge.
21) Kann ein Ordonnanz-Sturmgewehr im Originalzustand erworben werden?
a) Ja, mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.
20) Sie möchten eine zu einer halbautomatischen Waffe umgebaute Seriefeuerwaffe erwerben (es handelt sich nicht um eine schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffe). Brauchen Sie für den Erwerb dieser Waffe eine Bewilligung?
a) Ja, eine kantonale Ausnahmebewilligung.
19) Sie haben einen 20 cm langen, asymmetrischen Dolch erworben, der auf dem Rücken der Klinge eine Säge aufweist. Dürfen Sie diesen tragen?
a) Ja, wenn es die Umstände rechtfertigen. Ansonsten wäre es ein missbräuchliches Tragen eines gefährlichen Gegenstandes.
18) Wie viele Waffen dürfen beim gleichen Veräusserer mit einem Waffenerwerbsschein gleichzeitig erworben werden?
a) Die bewilligte Anzahl, höchstens 3.
17) Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen Vertrages für die Übertragung einer Waffe?
a) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe erwirbt.
b) Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie Ort und Datum der Übertragung.
c) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe überträgt.
16) Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n (Ausschuss vorne, Lauf nicht verschlossen) in die Schweiz importieren. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?
a) Ich benötige eine Einfuhrgenehmigung im Sinne des Waffengesetzes (WG), da diese Gasschusswaffen als Waffen im Sinne des WG gelten.
b) Ich muss diese Gasschusswaffen bei der Einfuhr beim Zoll anmelden.
15) Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition. Dürfen Sie solche Munition, welche unter diese Verordnung fällt, von einem Ihrer Kunden übernehmen?
a) Ja, sofern Sie über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Zentralstelle Waffen verfügen.
14) Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition. Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung fällt, weiterhin verschiessen?
a) Ja, die Verordnung regelt nicht die Verwendung.