Prüfung Schusswaffenhandel (Polizeisysteme & Identifikation, 02.10.2019)
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenhandel/sw-lernbuch-d.pdf
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Kartei Details
Karten | 373 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 27.05.2025 / 06.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250527_pruefung_schusswaffenhandel_polizeisysteme_identifikation_02_10_2019
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93) Kann mit einer Ausnahmebewilligung für Sammler oder Sportschützen auch eine Waffenerwerbsscheinpflichtige Waffe erworben werden?
a) Ja, jedoch müssen die Bestimmungen der Ausnahmebewilligung erfüllt werden.
92) Welche Aussagen sind richtig? Gemäss Waffengesetz sind Ladevorrichtungen:
a) Kein wesentliches Waffenbestandteil.
b) Kein Waffenzubehör.
91) Besteht für Sie als Waffenhändler beim Verkauf von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität die Buchführungspflicht?
a) Nein.
90) Welche Bewilligungen benötigen Sie, wenn Sie mit ehemaligen CHArmeesturmgewehren Handel betreiben wollen?
a) Eine Waffenhandelsbewilligung für Feuerwaffen mit der entsprechenden kantonalen Ausnahmebewilligung.
89) Ein ausländischer Tourist möchte bei Ihnen ein Sturmgewehr SAN PE90 mit einem 20 Schuss Magazin erwerben. Welche Bewilligung muss er Ihnen vorlegen?
a) Eine gültige kantonale Ausnahmebewilligung.
88) Ein Schweizerbürger möchte bei Ihnen im Handel ein Scharfschützengewehr, Repetierer, im Kaliber .338 Lapua Magnum erwerben. Der Lauf der Waffe ist 50 cm lang und sie hat einen fixen Schaft, ist jedoch mit einem Feuerscheindämpfer und einer Zweibeinstütze ausgestattet. Welche Bewilligung verlangen Sie vom Kunden?
a) Ich schliesse mit dem Kunden einen schriftlichen Vertrag ab.
87) Welche Bewilligung wird benötigt, damit Sie einem Kunden eine halbautomatische, nicht verkürzbare Büchse im Kaliber .22 LR mit einer Magazinkapazität von 25 Patronen verkaufen dürfen?
a) Einen gültigen Waffenerwerbsschein.
86) Ein ausländischer Tourist möchte bei Ihnen ein Sturmgewehr SAN PE90 ohne Magazin erwerben. Welche Bewilligung muss er Ihnen vorlegen?
a) Einen gültigen Waffenerwerbsschein.
85) Welche Aussagen sind richtig? Als Ladevorrichtung mit hoher Kapazität gelten Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffe, die eine Kapazität aufweisen:
a) Bei Faustfeuerwaffen: von mehr als 20 Patronen.
b) Bei Handfeuerwaffen: von mehr als 10 Patronen.
84) Wie lautet die Definition einer Faustfeuerwaffe?
a) Als Faustfeuerwaffen gelten Pistolen und Revolver sowie andere Feuerwaffen, die nicht als Handfeuerwaffen eingestuft sind.
83) Wie lautet die Definition einer Handfeuerwaffe?
a) Als Handfeuerwaffen gelten Feuerwaffen, deren Gesamtlänge 60 cm überschreitet oder die in der Regel zweihändig oder ab Schulter geschossen werden.
82) Ein österreichischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz möchte in Ihrem Waffengeschäft einen Karabiner 31 erwerben. Braucht er für diese Waffe einen Waffenerwerbsschein?
a) Nein, es muss jedoch ein Vertrag im Sinne von Art. 11 WG abgeschlossen werden und ich muss darauf achten, dass keine Hinderungsgründe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 des Waffengesetzes vorliegen.
81) Ein ausländischer Tourist möchte einen Karabiner 31 erwerben. Braucht er für diese Waffe einen Waffenerwerbsschein?
a) Ja
80) Ist der Verkauf von Messern, bei welchen die Klinge mit einer Feder ausgelöst wird, gestattet?
) Nein, ausser der Käufer verfügt über eine kantonale Ausnahmebewilligung.
b) Ja, sofern die Klinge nicht länger als 5 cm und das Messer geöffnet nicht länger als 12 cm ist.
79) Ihnen wird eine Stichwaffe, welche 1870 hergestellt wurde, zum Kauf angeboten. Die Klingenlänge beträgt 29 cm und sie ist symmetrisch geschliffen. Dürfen Sie diese weiterverkaufen?
a) Ja.
78) Bis zu welchem Herstellungsjahr gelten Hieb- und Stichwaffen als antik?
a) 1900
77) Bis zu welchem Herstellungsjahr gelten Feuerwaffen als antik?
a) 1870
76) Dürfen Sie einen symmetrisch geschliffenen Dolch mit einer Klingenlänge von 35 cm verkaufen?
a) Ja
75) Ein Kunde von Ihnen erbt eine umfangreiche Messersammlung. Darin befinden sich mehrere Stücke, welche nach den geltenden Bestimmungen verboten sind. Ist mit der Übernahme des Erbes der rechtmässige Erwerb an den verbotenen Messern vollzogen?
a) Ja, aber er benötigt eine entsprechende Ausnahmebewilligung.
74) Dürfen Sie Klappmesser mit einem einhändig manuell bedienbaren Mechanismus und einer Klingenlänge von 10 cm einem anderen Händler verkaufen?
a) Ja, dafür ist kein Waffenhändlerpatent erfoderlich.
73) Sie haben vor dem 1.1.1999 einen symmetrisch geschliffenen Dolch mit einer Klingenlänge von 25 cm erworben. Dürfen Sie diesen nach dem aufgeführten Datum noch tragen?
a) Nein, ausser ich verfüge über eine entsprechende Tragbewilligung.
72) Gibt es Schusswaffen, die von Schweizern und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz ohne Waffenerwerbsschein bei einem Waffenhändler erworben werden können?
a) Ja, einschüssige und mehrläufige Gewehre.
b) Ja, Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.
c) Ja, einschüssige Kaninchentöter.
71) Wer braucht eine Waffenhandelsbewilligung?
a) Wer gewerbsmässig Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile anbietet.
b) Wer gewerbsmässig Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile herstellt.
c) Wer gewerbsmässig Waffenzubehör herstellt.
d) Wer gewerbsmässig wesentliche Waffenbestandteile vermittelt.
e) Wer gewerbsmässig Waffen repariert.
70) Gibt es Feuerwaffen, die nicht in den Anwendungsbereich des Waffengesetzes fallen?
a) Ja, antike Waffen. Vorbehalten bleiben das Waffentragen und der Transport von Waffen.
69) An welche Staatsangehörige dürfen Sie grundsätzlich keine Waffen oder Munition verkaufen?
a) Angehörige Sri Lankas
b) Angehörige Mazedoniens
c) Angehörige der Türkei
d) Angehörige Serbiens
e) Angehörige Bosniens und Herzegowinas
f) Angehörige Algeriens
g) Angehörige Kosovos
68) Ein Kaufinteressent legt Ihnen in Ihrem Waffengeschäft für den Erwerb einer Waffe einen ausserkantonalen Waffenerwerbsschein vor. Dürfen Sie ihm die Waffe verkaufen?
a) Ja
67) Ein deutscher Tourist (= ausländischer Staatsangehöriger ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz) will in Ihrem Waffengeschäft ein Jagdgewehr kaufen. Dürfen Sie ihm die Waffe verkaufen?
a) Ja, sofern er einen gültigen kantonalen Waffenerwerbsschein vorlegen kann.
66) Wie müssen die Geschäftsräume gegen Einbruch gesichert sein?
a) Türen, Fenster und andere Öffnungen müssen genügenden mechanischen Schutz bieten.
b) Ihre Aussenhülle muss massiv gebaut sein und genügenden mechanischen Schutz bieten.
c) Sie sind mit einer Einbruchmeldeanlage zu einer rund um die Uhr besetzten Einsatzleitstelle auszustatten.
65) Wie müssen Schusswaffen in Verkaufsräumen gegen Diebstahl gesichert sein?
a) Sie müssen in verschlossenen Vitrinen aufbewahrt oder durch elektronische oder mechanische Mittel gesichert werden.
64) Als Händler sind Sie verpflichtet, über Waffen und Munition ein Verzeichnis zu führen. Was muss in diesem Verzeichnis angegeben werden?
a) Die Anzahl, Art, Bezeichnung, Kaliber und Nummer von hergestellten, beschafften oder übertragenen Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen und Waffenzubehör sowie das Datum der Herstellung, Beschaffung oder Übertragung.
b) Die Personalien der liefernden und erwerbenden Person.
c) Die Anzahl, Art und Bezeichnung der hergestellten, beschafften oder übertragenen Munition und Schiesspulver sowie das Datum der Herstellung, Beschaffung oder Übertragung.
d) Der Lagerbestand.
63) Wie müssen Sie als Händler mit den Waffenerwerbsscheinen verfahren?
a) Ich muss innerhalb eines Monates, nach dem Erwerb, eine Kopie des Waffenerwerbsscheins der zuständigen kantonalen Behörde zustellen.
62) Was müssen Sie beachten, wenn Sie mit Ihrer Feuerwaffe zum Schiessstand unterwegs sind?
a) Es darf sich keine Munition in den Magazinen befinden.
b) Ich darf die Waffe nur so lange transportieren, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemessen erscheint.
c) Waffe und Munition müssen getrennt sein.
61) Sie sind Eigentümer einer Seriefeuerwaffe. Was haben Sie bei deren Aufbewahrung speziell zu beachten?
a) Der Verschluss ist von der übrigen Waffe getrennt und unter Verschluss aufzubewahren.
b) Die in der kantonalen Ausnahmebewilligung gemachten Auflagen sind einzuhalten.
60) Ein Kunde will in Ihrem Waffengeschäft eine Pump Action (Vorderschaftrepetierer) erwerben. Verlangen Sie für diese Waffe einen Waffenerwerbsschein?
a) Ja
59) Ein Schweizer kommt in Ihr Waffengeschäft. Dürfen Sie ihm einen Karabiner 31 verkaufen?
a) Ja, ein Waffenerwerbsschein ist nicht erforderlich. Ich muss jedoch einen schriftlichen Vertrag abschliessen und es dürfen keine Hinderungsgründe im Sinne des Waffengesetzes vorliegen.
58) Ein Kunde kommt in Ihr Waffengeschäft und bietet Ihnen ein einhändig bedienbares, nichtautomatisches Klappmesser, das geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang ist und dessen Klinge um 10 cm aus dem Griff ragt, zum Kauf an. Dürfen Sie diesen Gegenstand erwerben?
a) Ja
57) Ein Kunde kommt in Ihr Waffengeschäft und bietet Ihnen ein einhändig bedienbares, nichtautomatisches Klappmesser, das geöffnet insgesamt 12 cm lang ist und dessen Klinge um 5 cm aus dem Griff ragt, zum Kauf an. Dürfen Sie diesen Gegenstand ohne Bewilligung erwerben?
a) Ja
56) Sie besuchen als Privatperson eine Waffenmesse im Ausland. An einem Stand entdecken Sie Dolche, mit einer 20 cm langen, asymmetrischen Klinge, die einen Rücken mit Säge aufweist. Dürfen Sie diese Gegenstände ohne Bewilligung in die Schweiz verbringen?
a) Ja, diese gelten nicht als Waffen.
55) Sie besuchen eine Waffenmesse im Ausland. An einem Stand entdecken Sie Dolche mit einer symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge von 20 cm Länge. Dürfen Sie diese Gegenstände ohne Bewilligung in die Schweiz einführen?
a) Nein
54) Für wie lange kann eine Waffentragbewilligung längstens erteilt werden?
a) Für 5 Jahre