Grundwissen Familien- und Eherecht - QV-Vorbereitung
Grundwissen Familien- und Eherecht - QV-Vorbereitung
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 12.05.2025 / 11.06.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250512_grundwissen_familien_und_eherecht_qvvorbereitung
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Intégrer |
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Bürgerrecht
ist Staatszugehörigkeit einer Person zu einem Staat; in der Schweiz ist das ein Bürgerrecht in einer bestimmten Gemeinde.
Welches Bürgerrecht haben die Kinder von Eheleuten?
Jeder Ehepartner behält sein Bürgerrecht. Die gemeinsamen Kinder erhalten das Bürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie tragen.
Konkubinat
Lebensgemeinschaft ohne Trauschein
Bei Konflikten gilt die Regelungen zur «einfachen Gesellschaft» im OR (Art. 530 ff).
OR)
Ehe
Gesellschaftlich anerkannte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.
Ehehindernisse
Faktoren, die eine Ehe verunmöglichen wie zum Beispiel Verwandtschaft in gerader Linie oder eine schon bestehende Ehe.
Familienname
Gemeinsamer Name für ein verheiratetes Paar; dies kann der Ledignamen der Braut oder derjenige des Bräutigams sein.
Ehefähigkeit
Ehefähig ist, wer folgende Voraussetzungen erfüllt
• Volljährigkeit
• Urteilsfähigkeit
• keine Verwandtschaft / Geschwisterschaft
• frühere Ehe ist aufgelöst
Ordentlicher Güterstand
Ohne anderslautende Vereinbarung bei der Eheschliessung gilt automatisch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Dadurch verfügt jeder Partner über zwei getrennte Vermögensmassen: Eigengut und Errungenschaft.
Ehegüterrecht/Güterstand
Das eheliche Güterrecht bestimmt, was welchem Ehepartner während der Ehe gehört und es regelt die Aufteilung des Vermögens nach Trennung oder Tod eines Ehegatten.
Errungenschaftsbeteiligung
Ordentlicher («automatischer») Güterstand.
Eigengut
Vermögensbestandteile, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder in Form von persönlichen Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe dazukamen oder Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch dienen (Kleider, Schmuck, persönliche Hobbyausrüstungen)
Errungenschaft
Vermögensteile, die nicht ausdrücklich zum Eigengut gehören. Zum Beispiel während der Ehe erworbenes Arbeitseinkommen, Erträge des Eigenguts (Zinsen von Obligationen), allfällige Leistungen von Sozialversicherungen.
Die Ersatzanschaffung von Errungenschaft zählt wieder zur Errungenschaft
Vorschlag/Rückschlag
Ein positiver Saldo der Errungenschaft (= Guthaben) wird als Vorschlag bezeichnet, ein negativer Saldo (= Schuld) als Rückschlag.
Das Verlöbnis ist ein
Eheversprechen. man kann aber niemanden zur Heirat zwingen.
Ehefähig bedeutet
handlungsfähig zu sein (mündig und urteilsfähig).