B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)


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Flashcards 297
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 08.05.2025 / 08.05.2025
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57. Ist eine Schutzkleidung der Form I bei einem Chlorgasaustritt
zugelassen/sinnvoll? Begründen Sie!

 

  • Besitzt keine Gasdichtigkeit -> ungeeignet für Gefahrstoff Chlorgas!
  • Hohe Eigengefährdung der Einsatzkräfte 

 

56. In welche Kategorien wird Schutzkleidung unterteilt?
Definieren Sie kurz! 

 

Form I
o  Ausschließlicher Schutz vor Feststoffen 
o  Eingeschränkter Spritzschutz
o  Keine Flüssigkeits- oder Gasdichtigkeit 
o  PSA, Brandschutzkleidung, Schutzhaube, PA (i.d.R.) (alternativ:
    entsprechender Filter) 

Form II
o  Ausschließlicher Schutz vor Feststoffen
o  Begrenzt Schutz vor flüssigen Stoffen
o  Eingeschränkte Gasdichtigkeit 
o  z.B. Spritzschutzanzug + PA (i.d.R.) (alternativ: entsprechender Filter)

Form III
o  Schutz vor Feststoffen, Flüssigkeiten, Gasen und Dämpfen
o  CSA +Pressluftatmer(zwingend)

 

55. Welche Gefahren bestehen bei MRT-Anlagen für Einsatzkräfte? 

 

  • Elektromagnetische Strahlung
  • Tiefkaltes Helium: Erfrierungsgefahr! 
  • Elektrizität 
  • Magnetfeld

o  Atemschutzflasche aus Stahl (Reduzierte Gefahr bei Composite-
    Flaschen) 
o  Feuerlöscher
o  Axt und weiters 
o  Funktionsstörungen bei Lungenautomaten und Druckminderer
    möglich -> bei zwingendem Atemschutzeinsatz ist Abschaltung des
    Magnetfelds unbedingt notwendig!!

 

54. Welche Gefahren bestehen bei der Notabschaltung von MRT-Anlagen? 

  • Nach Not-Aus:

o   nur elektrische Spannung weg

o  Magnet noch voll funktionsfähig!! 

 

  • Nach Not-Quensch: 

o  Austritt von tiefkaltem Helium (- 269 C°)
o  Zeitpunkt, wann Magnetfeld abgebaut ist, nicht bestimmbar 
o  Quenschen mit Betreiber abstimmen, da Anlage erheblich
beschädigt wird 

 

 

53. Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es bei MRT-Anlagen?

  • Elektrischer Not-Aus
  • Not-Quensch-Schalter zum Ablassen des Heliums (Kühlmittel)

52. Was sind 3 wichtige Punkte die der Einsatzleiter nach Beendigung des Einsatzes wissen sollte?

  • Einsatzstelle im gesicherten Zustand verlassen 
  • Spannungsfreiheit durch Fachfirma hergestellt   
  • Einsatzstelle an zuständige Person übergeben

 

51. Welches Gefährdungspotential bezüglich toxischer Gase, herabfallende Teile, Ausbreitung und elektrischem Schlag sind
bei PV-Anlagen zu erwarten?

  • Toxische Gase:       Wie bei Gebäudebrand
  • Herabfallende Teile: 

o  Wie bei Gebäudebrand
o  Verbundglas kann durch Löschwasser bersten
o  Dachkonstruktion kann nach innen fallen
o  Schanzwirkung durch Abrutschen unzureichend gesicherten PV-
Modulen -> Erweiterung des Trümmerschattens! 

  •  Ausbreitung: 

o  Kamineffekt bei Aufdach- und Fassadenanlagen möglich
o  Brandabschnitte mit brennbaren Modulteilen überbrückt 

  • Elektrischer Schlag: 

o  Lichtbogengefahr bei unsachgemäßem Trennen
o  Verbindung von Modul zum Wechselrichter nicht spannungsfrei

 

50. Mit welchen Leistungen muss bei den unterschiedlichen PV-Anlagen gerechnet werden? (Einfamilienhaus, Dachanlagen bei Gewerbebetrieben, Freiflächenanlagen)

 

  • Einfamilienhaus:  ca. 10 kW
  • Gewerbebetriebe:  mehrere 100 kW   
  • Freiflächenanlagen:  mehrere MW 

 

49. Wie ist eine PV-Anlage aufgebaut?

  • PV-Module (Generatoren) -> Erzeugung von Gleichspannung   Modulanschlussleitungen 

o  Gleichspannungsleitung kann nicht stromlos geschalten
werden! 

  • DC-Lasttrennschalter 
  • Wechselrichter 
  • Verbrauchszähler / ggfs. Einspeisezähler

48. Welche Vorschriften gelten für die Feuerwehr im Umgang mit PV-Anlagen? 

 

  • DIN VDE 0132: Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen 
  • GUV-I 8677: elektrische Gefahren an der Einsatzstelle

47. Was ist mit den Begriffen Solarthermie und Photovoltaik gemeint? 

 

Solarthermie:

  • Erwärmung von Wasser durch Sonnenenergie

Photovoltaik: 

  • Elektrische Energiegewinnung durch Sonnenenergie 

o  Unterscheidung von netzgekoppelten und netzfernen
Photovoltaikanlagen

 

 

46. Wie sind elektrische Versorgungsleitungen unterteilt? Nennen Sie je ein Beispiel!

  •  Niederspannung: 0,4 kV-Leitungen

o  Verbindung zwischen Haushalten
o  Versorgung von Haushalten

  • Mittelspannung: 20 kV-Leitungen

o  Verbindung von Umspannwerken zu Schalthäusern und
Trafostationen 

  • Hochspannung: 110 kV-Leitungen

o  Verbindung von Kleinkraftwerken und Umspannstationen 

  • Höchstspannung: ab 220 kV-Leitungen

o  Verbindung von Großkraftwerken 
o  Überregionale Stromversorgung

 

45. Welcher Abstand ist bei am Boden liegenden Freileitungen einzuhalten?

  • Es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten

 

(Mindestabstand zu Oberleitungen der DB = 10 m -> Ausnahme!)

44. Welche Mindestabstände sind bei welchen Spannungen einzuhalten?

  • Bis 1.000 V  =  1 m 
  • Bis 110 kV   =  3 m 
  • Bis 220 kV   =  4 m  
  • Bis 380 kV   =  5 m 

 

43. Was ist bei elektrischen Anlagen, in Bezug auf die
Stromstärke, zu beachten? 

 

  • Ab 100 mA Lebensgefahr!! (Bewusstlosigkeit, Asystolie, VF)  
  • 230 V Steckdose → 230 mA! 

 

42. Was ist im Brandfall bei Holzfeuerungsanlagen zu beachten? 

 

  •  Vergleichbar mit Heustock oder Silo
  •  Löschmethoden: 

o  Abtragen des Brandgutes 
o  Inertisierung mit Stickstoff

  • Zum Löschen: KEINE Verwendung von Wasser! 

 

 

 

41. Was ist im Brandfall bei Windkraftanlagen zu beachten? 

 

  • Löschen nicht möglich
  • Großräumige Absperrmaßnahmen! 
  • Brandausbreitung unwahrscheinlich

40. In welche Brandabschnitte wird eine Windkraftanlage unterteilt? 

 

  • Brandabschnitt 1: Maschine/Generator 
  • Brandabschnitt 2: Turm
  • Brandabschnitt 3: Traforaum

 

39. Welche Sicherheitseinrichtungen sind an Biogasanlagen
vorhanden? 

 

  • Not-Aus für Strom (außen an BHKW (Blockheizkraftwerk))  
  • Gas-Absperrhahn 
  • Über- und Unterdruckventile 
  • Notfackel 

38. Welche Gaseigenschaften sind bei Biogas zu beachten? 

 

  • Dichteverhältnis zu Luft beträgt 0,9

o  gute Durchmischung mit Umgebungsluft 
o  Gefahr: explosives Gemisch im gesamten Arbeitsbereich!  

  • Rohbiogas ist ein Atemgift

 

37. Was sind die Hauptbestandteile von Biogas?

 

  •   Methan CH4 

o  Ca. 55 – 65 % (Abhängig vom gährenden Material)

  •   Kohlenstoffdioxid C02

o  Ca. 25 – 45 %

In geringen Mengen:

  •   Ammoniak NH3
  •   Schwefelwasserstoff H2S
  •   Sauerstoff O2
  •   Stickstoff N2
  •   Wasserstoff H2

13. Was sagt Ihnen die ABS-Regel beim Verkehrsunfall?

A Absperren
B Brandschutz
S Sichern

36. Auf welche Aspekte sollten Sie bei der Anfahrt zur Einsatzstelle achten?

  • Windrichtung
  • Sicherheit vor Schnelligkeit
  • Einsatzplan / Feuerwehrplan
  • Fahrzeugaufstellung
  • Lage auf Sicht
  • Verdächtige Personen (Verletzte, Beteiligte)
  • Anfahrt und Aufstellung nachrückender Kräfte

35. Was sagt die sogenannte 2-5er Regel aus? Nennen Sie Beispiele!

  • ein Einheitsführer kann zwischen 2 und 5 taktische Einheiten der niedrigeren Führungsebene führen, z.B.:

o 1 GF -> 2 - 5 Trupps
o 1 ZF -> 2 – 5 GF
o 1 VF -> 2 – 5 ZF

  • ab 2 gleichberechtigten Einheitsführern wird ein höherer Einheitsführer benötigt/empfohlen

34. Nennen Sie allgemeine Einsatzgrundsätze für Führungskräfte im Feuerwehreinsatz (Zugführer)!

  • Auftragstaktik
  • Klare Befehle
  • Klare Strukturen
  • Ordnung des Raumes
  • Überblick verschaffen und bewahren
  • Ständige Kontrolle
  • Kein eigenes Arbeiten
  • Hierarchie einhalten (-> ZF -> GF -> Mannschaft)

33. Was muss ein Einsatzbefehl mindestens enthalten?

  • Einheit
  • Auftrag

32. Nennen Sie Mittel zur Informationsgewinnung für den Einsatzleiter!

  • Alarmstichwort
  • Einsatzauftrag
  • Eigene Wahrnehmung durch Erkundung
  • Meldung von anderen, beteiligten Personen
  • Einsatzunterlagen

o Alarm- und Einsatzpläne
o Feuerwehrlaufkarten
o Feuerwehrpläne

  • Brandmeldeanlagen
  • Nachschlagewerke

31. Welche Unterteilung der Führungsmittel gibt es?

Es gibt Führungsmittel zur:

 

  • Informationsgewinnung
  • Informationsverarbeitung
  • Informationsübertragung

30. Nennen Sie die Eckpunkte des Führungsvorgangs!

Lagefeststellung
o Erkundung/Kontrolle
Planung
o Beurteilung/Entschluss
Befehlsgebung

 

29. Was muss der Einsatzleiter zur Gefahrenabwehr einsetzen?

  • die richtigen Mittel
  • zur richtigen Zeit
  • am richtigen Ort

28. Wie kann eine Befehlsstelle eingerichtet werden?

  • ortsfest

o Gebäude mit entsprechender Logistik IuK

  • beweglich

o Einsatzleitwagen

27. Was ist eine Befehlsstelle?

  • der Sitz der Einsatzleitung

26. Welche Führungsstufen kennen Sie? Erläutern Sie kurz!

  • Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit

o bis zu 2 Gruppen

  • Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten

o Führungstrupp /-staffel im Zug oder Verband

  • Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe

o bei Einsätzen im Verband

  • Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe /-stab

o bei Einsätzen mit mehreren Verbänden
o oder mehrere Einsatzstellen

25. Wie setzt sich ein Führungsstab zusammen?

  • Leiter des Stabes
  • S1 Personal
  • S2 Lage
  • S3 Einsatz
  • S4 Versorgung
  • S5 Pressearbeit (evtl.)
  • S6 IuK (evtl.)
  • Fachberater und Verbindungspersonen (evtl.)

24. Welche Führungseinheiten bezüglich ihrer Größe gibt es?

  • Führungstrupp
  • Führungsstaffel
  • Führungsgruppe
  • Führungsstab

23. Wie setzt sich eine Führungseinheit zusammen?

  • Führungsassistent (/-en)
  • Melder
  • Fahrer

22. Nennen Sie die Bestandteile einer Einsatzleitung!

  • Einsatzleiter
  • Rückwärtige Führungseinrichtung
  • Ggfs. Führungsassistenten und Führungshilfspersonal

21. Was verstehen Sie unter Führungsorganisation?

Die Führungsorganisation

 

  • legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest
  • gibt die Art und Anzahl der Führungsebenen vor

20. Aus welchen 3 Bereichen besteht das Führungssystem und zu was dient es?

  • Führungsorganisation
  • Führungsvorgang
  • Führungsmittel

dient zur Erfüllung aller Führungsaufgaben

19. Welche Führungsgrundsätze gelten zur Erfüllung von Führungsaufgaben?

  • Abstimmung von Aufgaben, Befugnisse und Mittel
  • Aufgabenbereich überschaubar und klar abgegrenzt
  • Klare Abgrenzung von Unterstellungsverhältnis und Weisungsrecht
  • Fürsorgepflicht und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte
  • Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstellten Kräften
  • Einsatzleiter ist immer Gesamtverantwortlicher