B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)


Kartei Details

Karten 297
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.05.2025 / 08.05.2025
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93. Definieren Sie den Begriff „Boil-Over“! 

 

  • Wenn in einem Mineralöltank enthaltenes oder durch Löschmaßnahmen eingebrachtes Wasser aufgrund der ansteigendenTemperatur plötzlich aufkocht, kommt es zum gefürchteten Boil-Over   
  • Aufkochendes Wasser und Wasserdampf schießen über den Tankrand hinaus und reißen erhitztes, brennendes       Mineralölprodukt mit sich
  • Schlagartige und extreme Brandausbreitung 
  • Extreme Gefahr für alle sich in der Nähe befindlichen Personen und Sachwerte

 

92. Wie ist die Faustformel zur Schaumaufbringung bei Tank- und Flüssigkeitsbränden?

  • 10 Liter / min. / m2

 

91. Wie ist die Temperaturentwicklung im Produkt bei einem Tankbrand?

  • Die Intensität der Temperatur an der Oberfläche entwickelt sich mit einer Geschwindigkeit von 1 m pro Stunde in die Tiefe fort

z.B. 1.000 C° an der Oberfläche:
o  nach 1 Stunde auf 1 m Tiefe -> 1.000 C°
o  nach 2 Stunden auf 2 m Tiefe -> 1.000 C° 
o  …

 

90. Sie müssen einen Trupp zur Abwehr einer Gefahr für Menschen in einem Gefahrenbereich mit einer Dosisleistung von 0,6 Sv/h einsetzen. Wie lange darf seine Aufenthaltsdauer sein? 

 

  • Zur Abwehr von Gefahren für Menschen: 100 mSv je Einsatz und Jahr  
  • 0,6 Sv/h = 600 mSv/h   
  • 100 mSv werden in 10 Minuten erreicht! 

 

89. Wie kann bei atomarer Strahlung eine Dekontamination von   90% erreicht werden?

  •  Durch Entkleidung des Betroffenen 

 

88. Was können Sie über die Strahlenexposition von Einsatzkräften sagen?

  • (1 mSV pro Jahr) 

o  (Aus- und Fortbildung) 

  • 20 mSv je Einsatz

o  Schutz von Sachwerten

  • 100 mSv je Einsatz und Kalenderjahr 

o  Abwehr von Gefahren für Menschen
o  Verhinderung wesentlicher Schadensausweitung   

  • 250 mSV je Einsatz und Leben

o  Menschenrettung

  • 500 mSV Katastrophe

 

87. Was sagt die Transportkennzahl auf dem Gefahrzettel aus?

Transportkennzahl x 10 = max. Dosisleistung (µSv/h) in 1 m Abstand

Wenn höherer Wert gemessen wird, muss von einer beschädigten Verpackung ausgegangen werden!

86. Wie sind die Grenzwerte von radioaktiven Versandstücken im Transportwesen?

Kategorie I:
o  max. 5 µSv/h an der Oberfläche
o  nicht kennzeichnungspflichtig 
o  Transportkennzahl 0

Kategorie II: 
o  max. 500 µSv/h an der Oberfläche
o  Ortdosisleistung in 1 m ≤ 10 µSv/h 
o  Transportkennzahl ≤ 1

Kategorie III:
o  max. 2000 µSv/h an der Oberfläche
o  Ortdosisleistung in 1 m ≤ 100 µSv/h 
o  Transportkennzahl ≤ 10

 

85. Wie sind die Gefahrengruppen A für den allgemeinen Bereich unterteilt/definiert?

  • Gefahrengruppe IA:   Aktivität bis zum 104-fachen der Freigrenze 
  • Gefahrengruppe IIA:   Aktivität vom 104-fachen bis 107-fachen
  • Gefahrengruppe IIIA:  Aktivität über 107-fachen der Freigrenzen

Betrifft nicht das Transportwesen!!

 

84. Was ist hinsichtlich der Gefahrengruppen und Schutzkleidung beim A-Einsatz zu beachten?

Gefahrengruppe I:
o  Einsatzkräfte können ohne Sonderausrüstung tätig werden

Gefahrengruppe II:
o  Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung: min. Form I und PA
o  Filmdosimeter, Dosiswarngerät, Dosisleistungsmessgerät 
o  Dekonmaßnahmen und Hygiene

Gefahrengruppe III:
o  Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung: min. Form II und PA 
o  Filmdosimeter, Dosiswarngerät, Dosisleistungsmessgerät 
o  Dekonmaßnahmen und Hygiene
o  Anwesenheit von Fachkundiger Person


→ Bei Brand: grundsätzlich Form I  

 Transportunfälle: grundsätzlich wie Gefahrengruppe II

→Terroranschläge grundsätzlich wie Gefahrengruppe III 

 

83. Einteilung Gefahrstoffklassen? 

  1 Explosionsgefährliche Stoffe

  2 Gasförmige Stoffe

  3 Entzündbare flüssige Stoffe

  4.1 Brennbare feste Stoffe

  4.2 Selbstentzündliche Stoffe

  4.3 Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln  

  5.1 Entzündend wirkende Stoffe

  5.2 Organische Peroxide

  6.1 Giftige Stoffe

  6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

  7 Atomare Stoffe

  8 Ätzende Stoffe

  9 Verschiedene gefährliche Stoffe

 

82. Sie haben an einer Einsatzstelle einen IBC-Behälter mit wenig Informationen. Welche Möglichkeiten der Informationsgewinnung bezüglich Produktidentifikation, Maßnahmen, Gefahrenhinweise, Vorgehen etc. kennen Sie? 

 

  • Informationen von Einsatzstelle/Behälter/Fahrzeug 

o  CAS-Nummer / UN- Nummer / Einecs-Nummer / Gefahrnummer 
o  Gefahrenzettel / Piktogramme / Stoffname / Ladepapiere / Begleitpapiere
o  Aggregatszustand / Farbe / Geruch / pH-Papier

  • Nachschlagewerke im Fahrzeug

o  Nüßler - Gefahrgutschlüssel
o  Kühn-Birett – Gefahrgut Ersteinsatz

  • Nachschlagewerke ILS

o  Datenbanken
o  Eri-Cards
o  Hommel
o  Memplex

  • Spezialkräfte

o  TUIS
o  ATF

  • Sonstige

o  Hersteller, Internet, Produktnamenverzeichnis

 

81. Wie sind brennbare Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Entzündbarkeit und des Flammpunktes eingeteilt?

80. Welche Messstrategien gibt es?

  • Grenzmessung 
  • Eintauchen
  • Kreuzen/Durchstoßen  
  • Monitoring

79. Wie kann die tatsächlich vorhandene UEG ermittelt werden?

78. Was sagen 100 Vol.-% UEG aus?

  •  Abhängig vom Kalibiergas sind bei 100 Vol.-% UEG -> X Vol.-% des Gas-Luft-Gemisches erreicht
  •  Ab hier besteht Explosionsgefahr!! 
  •  (für tatsächliche, stoffspezifische UEG ist Umrechnung notwendig, siehe Frage 79) 

77. Wie lange müssen Messergebnisse schriftlich dokumentiert werden?

  • 30 Jahre

 

76. Was sagt der DG-EA Code (ehemalig: Hazchem-Code) aus?

  • 2- oder 3-stelliger Code 
  • Angaben über:

o  Löschmittel
o  Sicherheit
o  Maßnahmen
o  Reaktionsgefahr 
o  Evtl. Gefahren für Bevölkerung 

  • Im deutschsprachigen Transportwesen keine Anwendung 
  •  Außerhalb des deutschsprachigen Raumes möglich
  • Oranger Zettel/Aufkleber direkt auf Ladung 
  • Kann über entsprechende Literatur (Hommel) oder Datenbanken ausgelesen werden 

 

75. Erläutern Sie die seit dem 01.06.2015 alleingültigen  GHS-Gefahrenpiktogramme von GHS01 bis GHS09!

74. Aus welchen 4 Bereichen besteht der Gefahrendiamant?

  • Blau:  Gesundheitsgefahr  
  • Rot:   Brandgefahr 
  • Gelb: Reaktionsgefahr

Die Zahlen 0 – 4 beschreiben den Grad der Gefahr. (0 steht für keine Gefahr, 4 steht
für die größte Gefahr) 

  • Weiß:   besondere Anweisungen   z. B. 

o  durchgestrichener Buchstabe W: kein Löschen mit Wasser 
o  leeres Feld: keine besonderen Hinweise 
o  Flügelradsymbol: Gefahr von ionisierender Strahlung

 

 

73. Wie hoch ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Schadstoffwolken?

  • In der Regel bei 60 – 80 % der Windgeschwindigkeit

 

72. Welche Gefahren gehen von einer Acetylenflasche aus?

Acetylen, C2H2

  •   Höchste Explosionsgefahr: Ex-Bereich 2,3 – 83 Vol.-%
  •   Poröses Material in Flasche mit Aceton getränkt
  •   Acetylen unter Druck gelöst 
  •   Bei zunehmender Wärmeentwicklung/Brandbeaufschlagung:

o  Reaktionsprozess 
o  Entstehung von Reaktionswärme 
o  Druckerhöhung 
o  Kettenreaktion bis hin zum
Behälterzerknall 

  • Maßnahmen: 

o  Frühzeitig und ausreichend lange kühlen! (Strahlrohr auf Dauer nicht ausreichend -> Fluss, See, Becken, etc.)

71. Welchen pH-Wert zeigt Lackmuspapier (Indikatorpapier) wenn man Chlor mit Wasser bindet?

  • Lackmuspapier ungeeignet

o  Chlor in Wasser gelöst ist grundlegend neutral -> pH 7
o  Lackmuspapier: entfärbt 

  • Möglichkeit besteht, dass Chlor sich mit Wasser zu Salzsäure verbindet

o  Lackmuspapier: ROT

 

70. Wie löst sich Ammoniak in Wasser?

  • Sehr gute Wasserlöslichkeit 
  • Bildung von Salmiakgeist in Verbindung mit Wasser

o  Ätzende Flüssigkeit trotz starker Verdünnung

69. Wie ist der Wirkmechanismus von Ammoniak in Kälteanlagen? 

  • Verflüssigtes Ammoniak wird in Kälteanlagen verdampft  
  • Kann somit sehr hohe Energien aufnehmen

 

68. Ist Ammoniak eine Säure oder eine Lauge?

  • Eine Lauge 

 

67. Wo kommt Ammoniak vor bzw. zur Anwendung?

  •   Düngemittelproduktion
  •   Wärmeträger in Kühl- und Kälteanlagen
  •   Salpetersäuregewinnung
  •   Biogasanlagen
  •   Rauchgasreinigungsanlagen
  •   Kunstdüngerbrände
  •   Im Transportwesen auf allen Verkehrsträgern

66.3 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Kohlenstoffmonoxid treffen?

Kohlenstoffmonoxid, CO

  •  Gasförmig
  •  Farblos
  • Geruchlos
  • Leichter als Luft 
  • Hochentzündlich, Zündtemperatur 605 C°  
  • Ex-Bereich 10,9 – 75,6 Vol.% 
  • Toxisch, Wirkung auf Blut/Nerven/Zellen  
  • Produkt der unvollständigen Verbrennung   
  • Kann durch Gebäudeteile diffundieren 

66.2 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Kohlenstoffdioxid treffen? 

 

Kohlenstoffdioxid, CO2

  •   Gasförmig
  •   Farblos
  •   Geruchlos
  •   Schwerer als Luft
  •   Unter Druck verflüssigt und tiefgekühlt
  •   Sauerstoffverdrängend
  •   Atemgift, ab 1,5 Vol.-% toxisch
  •   Bei ca. 8 Vol.-% innerhalb Minuten tödlich
  •   Produkt einer vollständigen Verbrennung/Oxidation  
  •   Einsatz als sauberes, rückstandsfreies Löschmittel 

66.1 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Natronlauge treffen?

Natronlauge, NaOH

  •   Farblose Flüssigkeit 
  •   Stark ätzend 
  •   Akut Toxisch bei Hautkontakt und Inkorporation 
  •   Löst sich unter starker Wärmebildung sehr gut mit Wasser
  •   Auch Verdünnt noch für Augen gefährlich 
  •   pH-Wert: 14 
  •   Verwendung in Labor und Industrie zur Neutralisation von Säuren   Verwendung Nahrungsmittelindustrie (reinigen,      spülen, entfernen)   
  • Bei Entsorgung:

o  Mit Säuren neutralisieren 
o  Oder stark Verdünnen 

  • Nicht brennbar

65.2 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Salpetersäure treffen?

Salpetersäure, HNO3

  •   Farblose Flüssigkeit (in Reinform) 
  •   Bei Licht- und Wärmeeinwirkung: 

o  Zersetzung zu Stickoxiden, Nitrose Gase
o  Gelb- rötliche Färbung 
  Scharf stechender Geruch

  •   Ätzend
  •   Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper   Entzündend/oxidierend 
  •   Mit Wasser mischbar

65.1 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Chlor treffen?

 Chlor, CL

  •   Gasförmig
  •   Unter Druck verflüssigt, bei Austritt: tiefkalt (-34 C°)
  •   Gelbgrüne Farbe 
  •   Stechender Geruch
  •   Schwerer als Luft
  •   Akute Toxizität, ätzend 
  •   Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper
  •   Nicht brennbar 
  •   Entzündend/oxidierend
  •   Bildung von Salzsäure in Verbindung mit Wasser 
  •   Verdünnung nur mit sehr viel Wasser!! Ab 1.000 ppm tödlich!

64.2 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Schwefelwasserstoff treffen? 

 

 Schwefelwasserstoff, H2S

  •   Gasförmig 
  •   Farblos 
  •   Geruch nach faulen Eiern
  •   Schwerer als Luft
  •   Akute Toxizität 
  •   Reiz- und Ätzwirkung sowie Wirkung auf Blut/Nerven/Zellen   Wassergefährdend
  •   Entzündbar, brennbar, Zündtemperatur 270 C°
  •   Explosionsgefährlich, Ex-Bereich 4 – 45 Vol.-%

 

64. 1 Welche Aussagen können Sie über den chemischen Stoff Ammoniak treffen? 

 

Ammoniak, NH3

  •   Gasförmig 
  •   Unter Druck verflüssigt, bei Austritt: tiefkalt (- 33 C°)
  •   Stechender Geruch 
  •   Leichter als Luft (bei Bindung mit Luftfeuchtigkeit auch schwerer)    Ätzend 
  •   Wassergefährdend 
  •   Akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper    Brennbar, Zündtemperatur 630 C°
  •   Explosionsgefährlich, Ex-Bereich 15 – 34 Vol.-%
  •   Sehr gut Wasserlöslich
  •   Auch bei starker Wasserverdünnung: Bildung von Salmiakgeist

63. Was sagt die Gefahrnummer „606“ aus?

  • Es handelt sich um einen ansteckungsgefährlichen Stoff

62. Wie werden biologische Stoffe beim Transport eingeteilt?

Kategorie A: 
o  entsprechen der Risikogruppe 4 (oder S4) 


Kategorie B: 
o  entsprechen der Risikogruppen 1, 2 und 3 (S1, S2 oder S3) 

61. Wer wird bei einem Einsatz in einem BIO-III-Labor zusätzlich an der Einsatzstelle benötigt? 

  • Desinfektor 
  • Entsprechend sachkundiger/geschulter Arzt  
  • Gesundheitsbehörde
  • Sachkundige Person

 

60. Erläutern Sie die Begriffe: 
a.  Einsatztoleranzwert
b.  Arbeitsplatzgrenzwert

a.  Einsatztoleranzwert (ETW) 

  • Unterteilt in ETW 1 und ETW 4 
  • ETW 1: klar abgegrenzter ABC-Einsatz von 1 h ohne Atemschutz und ohne körperliche Schäden
  • ETW 4: klar abgegrenzter ABC-Einsatz von 4 h ohne Atemschutz und ohne körperliche Schäden

b.  Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 

  • Keine Körperlichen Schäden bei Exposition eines Stoffes über

o 8 Stunden täglich 
o 5 Tage pro Woche 
o während Lebensarbeitszeit 

 

 

59. Wie groß ist der Gefahren- und Absperrbereich im ABC-Einsatz?

 

  • Gefahrenbereich: 50 m -Radius um Gefahrenstelle

o  nur Kräfte und Material zur Rettung und Gefahrenabwehr
o  Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung (Form I, II, III)

  • Absperrbereich: 100 m- Radius um Gefahrenstelle 

o  Dekonbereiche (Angrenzend zum Gefahrenbereich) 
o  Fahrzeugaufstellung 
o  Bereitstellungsräume
o  Aufenthalt nur für Einsatzkräfte 

 

58. Was ist die kleinste taktische Einheit im ABC-Einsatz?

  • Der Zug