B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)


Set of flashcards Details

Flashcards 297
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 08.05.2025 / 08.05.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20250508_b_iv_geretsried_teil_1_2023
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250508_b_iv_geretsried_teil_1_2023/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

133. Welche Einsatzkräfte unterstehen im Normalfall nicht dem Einsatzleiter der Feuerwehr?

  • Selbstständig tätige Kräfte von Behörden und Institutionen wie

o Polizei
o Rettungsdienst
o Straßenbaubehörden
o Wasserwirtschaftsbehörden

  • Private Stellen wie

o Abschleppdienste
o Leichentransportunternehmen
o Gas-/Wasser-/Elektrizitätswerke

  • Hier ist im Einsatz eine Abstimmung erforderlich!

132. Was bedeutet der Begriff „Einsatzleitung“?

Einsatzleitung bedeutet:
o Feuerwehreinsatz zu steuern und zu koordinieren
o den taktischen Einsatz der Kräfte zu veranlassen und zu koordinieren (inklusive der Hilfskräfte nach Art. 23 und Amtshilfekräfte)

131. Nennen Sie die Aufgaben des Einsatzleiters nach Art. 18 BayFwG!

  • Leitet den Einsatz der Feuerwehr und aller Hilfskräfte für gemeindliche Feuerwehren bzw. Werkfeuerwehren
  • Fordert weitere Feuerwehren und Hilfskräfte an
  • Veranlassung und Koordination des Einsatzes von Amtshilfekräften
  • Versorgung und Ablösung von Einsatz- und Hilfskräften

130. Welches Gesetz und welcher Artikel regelt die Einsatzleitung der Feuerwehr?

  • Im Art. 18 BayFwG ist die Einsatzleitung geregelt

129. Welche Kostenschuldner gibt es?

  • Gefahrenverursacher (Ölspur, wenn Verursacher bekannt)
  • Gefahrenbeseitigungspflichtiger (Straßenlastträger bei Ölspur, Verursacher unbekannt)
  • Fahrzeughalter
  • Falschalarmierer (vorsätzlich)
  • Brandmeldeanlagenbetreiber
  • Inanspruchnehmer einer Sicherheitswache

128. Welche Kosten sind im Rahmen der überörtlichen Hilfe der hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr durch die betroffene Gemeinde


a. innerhalb des 15 km-Nahbereichs zu erstatten?
b. außerhalb des 15 km-Nahbereichs (mit 2 Beispielen) zu erstatten?

a. innerhalb des 15 km-Nahbereiches

  • Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG bis zu einer Entfernung von 15 km Luftlinie (äußerste Grenze des Gemeindegebietes zur Einsatzstelle) kostenfrei
  • Es können Aufwendungen hinsichtlich Inanspruchnahme Dritter oder Einsatzmittel Dritter verlangt werden

b. außerhalb des 15 km-Nahbereichs

  • Außerhalb des 15-Nahbereichs hat die hilfesuchende Gemeinde nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten
  • z.B.: Treibstoff, Löschmittel, Bindemittel, Reinigungskosten, Schadensersatz, tatsächliche Löhne und Gehälter

127. Welche drei Arten von Aufwendungen können nach Art. 28 BayFwG verrechnet werden? Benennen Sie je Aufwendungsart ein konkretes Beispiel!

Personalaufwendungen
o Personalkosten der BF
o Erstattungsansprüche der Arbeitgeber bei Personal der FF


Sachaufwendungen
o Fahrzeug- und Gerätekosten
o Verbrauchsmaterial


Sonstige Aufwendungen
o Sachschäden
o Entschädigungen
o Aufwendungen bei überörtlicher Hilfe

126. Warum werden Fahrzeugbrände verrechnet?

  • Kostenpflichtig nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG da Schaden von einem Fahrzeug ausgeht

125. Ein Kran ist auf eine Halle gestürzt. Um weiter Schäden zu vermeiden, entfernt die Feuerwehr den Kran von dem Dach. Ist der Einsatz kostenpflichtig oder kostenfrei? Begründen Sie Ihre Antwort!

  • Es handelt sich um einen Einsatz im technischen Hilfsdienst nach Art.1 und 4 BayFwG
  • Kostenpflichtig nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFwG

124. Benennen Sie je zwei Beispiele für kostenfreie und kostenpflichtige Feuerwehreinsätze!

Kostenfrei:

o Einsätze im Pflichtaufgabenbereich, die nicht in Art.28 Abs.2 BayFwG aufgeführt sind
o Unverschuldete Einsätze im abwehrenden Brandschutz, außer Gefahr ging von einem Fahrzeug aus
o Technische Hilfeleistungen zur unmittelbaren Menschen- oder Tierrettung
o Irrtum des Meldenden

Kostenpflichtig:

o Einsätze bei denen Gefahr von Fahrzeugen ausgegangen ist
o Technische Hilfeleistungen, außer Rettung und Bergung
o Verwendung von Sonderlöschmittel in den hohen Ausmaßen
o Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Einsätze
o Böswillige Alarmierungen
o Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen
o Alarmierung durch Sicherheitsdienste ohne Notwendigkeit

123. Handelst es sich bei Amtshilfe um eine Pflichtaufgabe?

  • Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Art. 4 BayVwVfG
  • Keine Aufgabe der Gemeinde nach Art. 1 BayFwG
  • Keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG sondern eine „andere Aufgabe“ nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG

122. Wann muss speziell die Feuerwehr die Amtshilfe verweigern?

  • Wenn nach Art. 5 BayVwVfG

o die eigene Einsatzbereitschaft ernstlich gefährdet ist
o die Hilfe rechtlich unzulässig ist (Feuerwehr übt polizeiliche Aufgaben aus)
o dem Wohl des Bundes oder Landes erhebliche Nachteile entstünden
o besondere Geheimhaltungspflichten vorliegen

121. Kann die Feuerwehr Amtshilfe verweigern, weil sie die zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig oder überflüssig hält?

  • ein Leistungsverweigerungsrecht besteht nicht, wenn die ersuchte Behörde die zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig oder überflüssig hält -> Art. 5 BayVwVfG

120. Wer trägt bei der Amtshilfe die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshandlung verwirklicht werden soll?

  • die ersuchende (anfordernde) Behörde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Maßnahme die verwirklicht werden soll nach Art. 7 BayVwVfG

119. Wer ist für Art, Form und Inhalt der Durchführung der geleisteten Amtshilfe verantwortlich?

  • die ersuchte (angeforderte) Behörde trägt die Verantwortung für die Durchführung nach Art. 7 BayVwVfG

118. Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet?

  • Alle Behörden

o des Bundes
o der Länder
o der Gemeinden und
o der Gemeindeverbände

  • nach Art 4. BayVwVfG

117. Handelt es sich bei den folgenden Einsätzen um Amtshilfe? Begründen Sie Ihre Antwort!

Die Polizei ruft bei der Feuerwehr an und teilt mit, dass
a. Rauch aus einer Wohnung dringt
b. Wassergeräusche aus einer versperrten Wohnung zu hören sind
c. eine Türe zur Durchsuchung einer Wohnung zu öffnen ist
d. sich ein schwerer Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person ereignet hat
e. eine Unfallstelle zur Ermittlung der Unfallursache auszuleuchten ist

a. nein! Keine Amtshilfe -> abwehrender Brandschutz ist Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG
b. nein! Keine Amtshilfe -> technischer Hilfsdienst ist Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG
c. ja! Amtshilfe -> Behörde leistet anderer Behörde ergänzende Hilfe -> Vollzug Durchsuchungsbeschluss ist Aufgabe der Polizei
d. nein! Keine Amtshilfe -> technischer Hilfsdienst ist Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG
e. ja! Amtshilfe -> Behörde leistet anderer Behörde ergänzende Hilfe -> Ermittlung der Unfallursache ist Aufgabe der Polizei

116. Wann ist das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadenstellen eine Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehr?

  • Wenn es zur Schadensbekämpfung/Verhinderung weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren notwendig ist

115. Welche 4 Pflichtaufgaben haben die gemeindlichen Feuerwehren nach Art 4. BayFwG zu erfüllen?

  • Abwehrenden Brandschutz
  • Technischer Hilfsdienst
  • Stellen von Sicherheitswachen
  • Absichern, Abräumen und Säubern von Schadenstellen zur Schadensbekämpfung und Verhinderung weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren

114. Welche Pflichtaufgaben haben die Gemeinden nach Art. 1 BayFwG zu erfüllen?

  • Abwehrenden Brandschutz
  • Technischer Hilfsdienst
  • Feuerwehren aufstellen, auszurüsten und zu unterhalten
  • Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten

113. Was bedeutet „TETRA 25“?

  • TETRA 25 beschreibt den Kanalabstand welcher 25 kHz (0,025 MHz) beträgt
  • Bei der zur Verfügung stehenden 5-MHz-Bandbreite für Up- und Downlink stehen somit jeweils 200 Trägerfrequenzen zur Verfügung (theoretische Zahl)

112. Nennen Sie die Leistungsmerkmale des Digitalfunks!

  • Gruppen- und Einzelkommunikation
  • Netz- (TMO) und Direktbetrieb (DMO)
  • Priorisierung von Teilnehmern
  • Notruffunktion (mit GPS-Koordinatenübermittlung im TMO)
  • Rückruf
  • Eindeutige Identifikation der Teilnehmer
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Sperren und Entsperren von gestohlenen oder verlorenen Endgeräten

111. Was bedeutet „TETRA“?

Terrestial Trunked Radio
o hocheffizientes Modulationsverfahren
o Vergleichbar mit Mobilfunknetz
o Mithören, einsprechen oder auswerten aufgrund von Verschlüsselung nicht möglich

110. Wer hat an einer Unfallstelle mit zivilen Luftfahrzeugen die Einsatzleitung?

  • Sobald Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) an der Einsatzstelle ist, hat dieser die Einsatzleitung

109. Was sagt Ihnen der Waldbrandindex (WBI)?

  • Operationell erzeugtes Rechnerprodukt
  • Dient den Landesforstbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Ausgabe von Warnungen
  • Berechnung erfolgt auf Grundlage stündlicher Zeitreihen von:

o Lufttemperatur
o Relative Luftfeuchte
o Windgeschwindigkeit
o Niederschlagsrate bzw. Schneemenge
o Kurz- und langwellige Strahlung der Atmosphäre

  • Der Waldbrandindex besteht aus 5 Stufen:

o Stufe 1: sehr geringe Gefahr
o Stufe 2: geringe Gefahr
o Stufe 3: mittlere Gefahr
o Stufe 4: hohe Gefahr
o Stufe 5: sehr hohe Gefahr

108. Welche Waldbrandarten gibt es?

  • Bodenfeuer
  • Stammfeuer
  • Erd- oder Stockfeuer
  • Kronen- oder Vollfeuer

107. Nennen Sie den Unterschied zwischen Entrauchung und Rauchfreihaltung! 

 

  • Entrauchung

o  Angewandt bei Räumen, Treppenräumen etc. die bereits verraucht sind 
o  Ein oder mehrere Abluftöffnungen sind erforderlich

  • Rauchfreihaltung

o  Angewandt um unverrauchte Bereiche rauchfrei zu halten
o  Verbessert Rettungs- und Angriffsmöglichkeiten
o  Abluftöffnungen müssen (wieder) geschlossen werden zum „Druckaufbau“ 

 

Kombination von beiden Methoden möglich, z.B. Kellerbrand mit verrauchtem
Treppenraum. Setzen des Rauchvorhangs an Kellertür und Entrauchung des
Treppenraumes mit anschließender Rauchfreihaltung. 

 

 

106. Was sind die Einsatzgrenzen und Gefahren beim Lüftereinsatz? 

 

  • Geplante Entlüftungsöffnung bei großen Objekten: Gefahr der unkontrollierten Rauchausbreitung!
  • Bei Gefahr von Rauchgasexplosion: 

o  Raum nicht betreten
o  Rauch/Flammenaustritt abwarten, anschließend Belüftung 
o  Wenn möglich: Abluftöffnung von außen schaffen 

  • Bei Personen am Fenster: erst Rettung durchführen!!
  • Nach Ablöschen: natürliche Belüftung weiterführen 
  • Ex-Gefahr bei verbrennungsmotorbetriebenen Lüftern
  • Gefahr von Staubaufwirbelungen beachten (ggfs. Wasser zumischen)
  • Natürliche Luftstromführungen können nicht aufgehoben werden
  • Lüfter nebeneinander einsetzen (hintereinander nur geringer Nutzen)
  • In gefangenen Räumen: Abluftöffnung durch Lutten oder Absaugen der Brandgase

105. Nennen Sie Grundsätze für den Lüftereinsatz!

  •   Niemals ohne Abluftöffnung
  •   Geplante Belüftung mit Absprache des vorgehenden Angrifftrupps
  •   Zeitnahe Durchführung der Brandbekämpfung 
  •   Frühzeitig positionieren, Lüfter sofort in Betrieb nehmen, aber noch nicht auf Gebäude richten
  •   Abluftöffnung nach Möglichkeit von außen
  •   Primär Rettungsweg entrauchen und Rauchvorhänge setzen
  •   Keine Personen bei Abluftöffnungen
  •    Kein Lüftereinsatz bei Hinweis auf Rauchgasexplosion: erst Abluftöffnung schaffen! 
  •   Abluftöffnung nie als Angriffsweg
  •   Rauchausbreitung durch undichte Türen frühzeitig erkunden
  •   Abluftöffnung möglichst schadarm
  •   Abluftöffnung für Lüfter: 4- 6 normale Fenster
  •   Keine Abluftöffnung in nicht-verrauchten Räumen
  •   Bei Lüfter mit Verbrennungsmotor: Abgasschlauch verwenden
  •   Bei kleinen Abluftöffnungen (z.B. Keller): Drehzahl verringern 
  •   Bei großen Objekten, mehrere Lüfter gleichzeitig einsetzen 

104. Wie ist der Brandverlauf in einem Verkehrstunnelsystem? Was muss bei einem Verkehrstunnelbrand beachtet werden? 

  •   Tunnelbrand hat höhere Temperatur bereits nach kurzer Zeit
  •   Andere Dimensionierung der Bauteile für gleiche Standsicherheit 
  •   Hohe Temperaturausbreitung horizontal, kein Entweichen nach oben
  •   Rauchausbreitung füllt erst Decke, kühlt ab und fällt in gewisser Entfernung zum Brandherd wieder: Gefahr von Personeneinschluss!
  •   Nach Brandausbruch: Detektion -> Warnung, Räumung und Sperrung nicht betroffener Teile 
  •   Aufforderung der Fahrzeuginsassen zum Verlassen der Stauzone, andere Bereiche sperren und räumen
  •   Gezielte Verkehrsführung hält Anfahrt frei 
  •   Auf Selbstrettungsmöglichkeit achten und Stauzone erkunden
  •   Brandbekämpfung so schnell und massiv wie möglich vor Menschenrettung (besondere Rahmenbedingungen) 
  •   Entrauchung Abschnittsweise, leichter Überdruck in angrenzende Bereiche

 

103. Nenne Sie die Unterschiede von 1- und 2-röhrigen Tunnelsystemen!

 

1-röhriges Tunnelsystem
o  Schnelle Selbstrettung 
o  Anfahrt unter Umständen gegen Rauch/Hitze/Stau
o  Rettungs- und Angriffswege lang
 

2-röhriges Tunnelsystem 
o  Schnelle Selbst- und Fremdrettung 
o  Gegenröhre oft frei bis Feuerwehr vor Ort
o  Rettungs- und Angriffswege kurz

 

102. Welche sicherheitstechnischen Einrichtungen sind Ihnen bei Verkehrstunnel bekannt? 

 

  • Lineare Brandmelder (erst bei Vollbrand von PKW aufgrund Raumhöhe)    
  • Wasserversorgung durch 

o  Hydranten und Einspeisemöglichkeiten
o  Löscheinrichtungen
o  Schlauchdurchführungen

  •   Entwässerung mit Rückhaltebecken
  •   Lüftung für Normalbetrieb und Brandfall
  •   Beleuchtung von Rettungswegen mit gesicherter Stromversorgung 
  •   Bauliche Einrichtung von Rettungswegen
  •   Sicherstellung der Kommunikation (Objektfunk, Durchsagen über ELA, Rundfunk, …) 
  •   Tunnelbetriebszentale: Aufnahme Kontakt zum Betreiber 

 

101. Welche Gefahren kennen Sie beim Hochhauseinsatz? 

 

  • Einsturzgefahr 

o  Abgehängte Decken
o  Zwischenböden
▪  (Maßnahme: Einsatz von WBK, öffnen der Decke/Böden)

  • Herabfallende Teile von der Fassade 

o  Glasscherben (nur nach Absprache mit EL Fenster einschlagen) 
o  Fassadenteile

  • Reaktionszeit und Belastung der Einsatzkräfte 

▪  (Maßnahme: Depotgeschoß nutzen, Personalplanung) 

100. Nennen Sie taktische Grundlagen bei Hochhausbränden!

  •   Brandgeschoss mit offensivem Auftrag
  •   Absuchen des Geschoßes über Brandgeschoss 
  •   Absuchen von Rettungswegen und Aufzügen
  •   Absuchen von Obergeschoß
  •   Absuchen von Rest des Gebäudes 
  •   Depotgeschoß als Basis einrichten -> 2 Geschoße unter Brandgeschoß

o  Standort: Sicherungstrupp /-staffel
o  AEF Standort
o  Reserve und Schläuche 
o  Personal 
o  Sichtung 

 

99. Welche grundlegenden Überlegungen sind beim Einsatz von Schaummittel zur Brandbekämpfung zu beachten?

  • Auswahl des Schaummittels: MBS - AR – AFFF ? 
  • Großteil der Flüssigkeitsbrände mit MBS beherrschbar 
  • Problem bei Vermischung von unterschiedlichen Schaummitteln!
  • AFFF-Effekt nur bei Nichtpolaren Flüssigkeiten 
  • Einsatzgrundsätze bei Schaummitteleinsatz beachten: 

o  Für genügend Schaummittel sorgen
o  Ausreichende Wasserversorgung 
o  Ausreichend leistungsfähige Schaumrohre /-werfer
o  Ausreichend Kräfte

  • Einsatztaktik beachten
  • Rechtsgrundlagen beachten (bei Einsatz von Fluorhaltigen Schaummitteln)

 

98. Welche verschiedenen Löschtaktiken kennen Sie beim Einsatz von Schaummittel?

  •   Abregnen 
  •   Aufschieben
  •   Aufschieben kombiniert (mit Schwer – und Mittelschaum) 
  •   Ablaufen 
  •   Schützende Beschäumung

97. Warum soll AFFF bei polaren Flüssigkeiten und Feststoffen nicht zur Brandbekämpfung eingesetzt werden?

 

  •   AFFF-Effekt bei polaren Flüssigkeiten und Feststoffen nicht vorhanden! 
  •   AFFF enthält Fluortenside, welche extrem umweltschädlich sind! 
  •   Strafrechtliche Verfolgung des Einsatzleiters kann die Folge sein! 
  •   Bei Einsatz mit AFFF muss auf Löschwasserrückhaltung geachtet werden! 

96. Was ist der AFFF-Effekt und bei welcher Flüssigkeitsart kommt er zum Tragen?

 

  •   AFFF-Effekt beschreibt die Wasserfilmbildung auf einer brennbaren, NICHTPOLAREN Flüssigkeit 
  •   Daraus resultiert: Gasdichtigkeit
  •   Film besitzt selbstheilende Wirkung
  •   Verhindert somit die Rückzündung da Dampfbildung der brennbaren Flüssigkeit unterbunden wird
  •   AFFF-Effekt auch bei unverschäumter Applikation vorhanden

o  A  Aqueous

o  F Film

o  F Forming

o  F Foam

Übersetzt: wasserfilmbildendes Schaummittel

 

 

 

95. Welche zwei Arten von Flüssigkeiten sind für die Auswahl des richtigen Schaummittels von besonderer Bedeutung?

Polare Flüssigkeiten
o  Mit Wasser mischbar
o  Wasserliebend
o  Ölabweisend 
o  z.B. Alkohole


Nichtpolare/ unpolare Flüssigkeiten 
o  nicht Mischbar mit Wasser
o  wasserabweisend 
o  ölliebend 
o  z.B. Benzine, Öle

 

94. Erläutern Sie den Begriff „BLEVE“!

  • Behälterzerknall eines geschlossenen Tanks mit brennbaren Flüssigkeiten/verflüssigten Substanzen
  • expandieren der siedenden Flüssigkeit mit enormem Druckanstieg führt zum Versagen der Tankwand
  • explosionsartige Ausbreitung durch schalgartigem Druckabfall und Verdampfung/Entzündung der verbleibenden Flüssigkeit