B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)


Set of flashcards Details

Flashcards 297
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 08.05.2025 / 08.05.2025
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254. Nennen Sie die Merkmale eines notwendigen Flures!

  • Keine Brandlasten
  • Trennwände zu anderen Nutzungseinheiten in F30
  • Verglasung F30
  • Rauchabschnitte max. 30 m mit RS-Türen
  • Türen zu Nutzungseinheiten dichtschließend
  • Stichflure bei Sicherheitstreppenräumen max. 15 m

253. Erläutern Sie den Begriff „Sicherheitstreppenraum“!

  • Darstellung des ersten und zweiten Rettungsweges (Hochhaus)
  • Zugang über Schleuse oder das Freie
  • Überdruckbelüftung bei innenliegenden Sicherheitstreppenräumen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • In der Bauart einer Brandwand (F90)

252. Was sagt der Art. 54 Abs.3 BayBO aus und welche Bedeutung hat dieser für den vorbeugenden Brandschutz?

  • Im Einzelfall können weitergehende Anforderungen zur Abwehr erheblicher Gefahren und im Sonderbau auch zur Abwehr von Nachteilen erlassen werden
  • „Jokerartikel“ in der BayBO nachdem der VBG Anforderungen durchsetzen kann, die in den eigentlichen Artikeln nicht ausdrücklich beschrieben sind

251. Kann im Rahmen eines Brandes die Aufgabe eines Raumes, einer Nutzungseinheit, eines Brandabschnittes oder des Gebäudes als „wirksame Löscharbeiten“ bezeichnet werden?

Ja!

Wenn aufgrund der Brandentwicklung besagte Bereiche aufgegeben werden müssen und die benachbarten Räume, Nutzungseinheiten, Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte, Gebäude durch die Feuerwehr geschützt werden konnten

250. Was ist der Unterschied zwischen Räumung und Evakuierung?

Räumung
o Personen müssen ihren augenblicklichen Aufenthaltsort für die Dauer einer bestimmten Tätigkeit z.B. des Löscheinsatzes der Feuerwehr verlassen und können zu späterem Zeitpunkt wieder an diesen zurückkehren
o Ungeplantes Verlassen eines Bereiches


Evakuierung
o Personen werden längerfristig, anderweitig untergebracht, versorgt und betreut, da vorliegende Situation dies erfordert
o „geplanter“ Vorgang z.B. Feuerwehreinsatz bei Bombenfund

249. Wer ist im Brandfall in Sonderbauten für die rechtzeitige Räumung (Evakuierung) zuständig?

  • Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen verantwortlich

248. Welche Faktoren sind für eine Räumung (Evakuierung) vieler Menschen aus großen Gebäuden wichtig?

  • Zeit
  • Vermeidung von Staus
  • Anordnung (Lage und Anzahl) und Breite der Ausgänge

247. Was ist mit der baurechtlichen Forderung „in bestimmte Räume darf kein Rauch eindringen“ gemeint?

  • Hier sind Maßnahmen zur Rauchfreihaltung gemeint
  • Rauchableitung wird nicht verlangt

246. Feuerwehrdurchfahrten müssen mit welchen, lichten Bemaßungen ausgeführt werden? Welche weiteren Anforderungen gibt es?

  • Die lichte Breite der Zu- und Durchfahrt muss min. 3 m und die lichte Höhe min. 3,5 m betragen
  • Bei Durchfahrtslängen > 12 m beträgt die lichte Breite min. 3,5 m
  • Wände und Decken von Durchfahrten müssen min. feuerbeständig ausgeführt sein

245. Wann sind Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr gefordert und in welcher Größe?

  • Wenn zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt
  • Wenn ein Gebäude (auch in Teilen) mehr als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt ist
  • Die Bewegungsfläche muss min. 7 m x 12 m je Feuerwehrfahrzeug groß sein
  • Aufstellfläche ist in Abhängigkeit ihrer Lage (längs/rechtswinklig) 3,5 m breit mit rechts und/oder links einem entsprechend breiten hindernisfreien Geländestreifens und einer Länge bis 11 m

244. Wie müssen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ausgelegt sein?

  • Aufstell- und Bewegungsflächen müssen so befestigt sein, dass Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t diese befahren können

243. Welche Vorgaben gibt es für Rettungswegfenster nach BayBO?

  • Wenn als zweiter Rettungsweg: min. 0,6 m Breite und 1 m Höhe
  • Von Innen zu öffnen
  • Horizontal gemessen max. 1 m von Traufkante entfernt (Dach-/Gaubenfenster)
  • Innen Brüstungshöhe max. 1,2 m

242. Wie ist im Standard- und Sonderbau die Rettungsweglänge definiert?

  • Im Standardbau von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes oder Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen Wegstrecke max. 35 m Land- und Forstwirtschaft ausgeschlossen!
  • Im Sonderbau sind Rettungswege abhängig von den jeweiligen gültigen Richtlinien und Verordnungen z.B.

o Mittel-/Großgaragen:30/50 m (offen/geschlossen) von jeder Stelle zu notwendiger Treppe / ins Freie
o Versammlungsstätte: 30 m bis Ausgang
o Verkaufsstätte: 130 m bis ins Freie
o Industriebauten: 70m bis notwendiger Treppenraum /ins Freie, wenn BMA, Löschanlage, Raumhöhe ≥ 10 m

241. Wann ist bei Sonderbauten der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig?

  • möglich, wenn keine Bedenken wegen Personenrettung bestehen

Bedenken können sein:
o Viele Personen auf diesen Rettungsweg angewiesen
o Zu rettender Personenkreis nicht in der Lage Leitern der Feuerwehr zu besteigen
o Geschosse aufgrund Höhe nicht mehr mit Feuerwehrleitern erreicht werden können

  • In der Regel bei Sonderbauten zwei bauliche Rettungswege
  • In der Regel kein Mitwirken der Feuerwehr bei Personenrettung

240. Wie ist der zweite Rettungsweg in Standardbauten sicherzustellen?

Der zweite Rettungsweg kann

o eine weitere notwendige Treppe oder
o eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheiten sein

239. Was sind die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes nach Art. 12 BayBO?

  • Der Entstehung eines Brandes vorbeugen
  • Der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
  • Die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

238. Welche Sonderbauverordnungen und -richtlinien gibt es?

  • Verkaufsstättenverordnung (VkV)
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
  • Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
  • Hochhausrichtlinie (erst seit Kurzem in Bayer eingeführt)
  • Garagenstellplatzverordnung (GaStellV)

Man unterscheidet geregelte und nicht-geregelte Sonderbauten. Geregelt sind alle mit jeweiliger Richtlinie oder Verordnung. Alle anderen sind nicht geregelt.

 

237. Wie werden Gebäude eingeteilt?

  • In die Gebäudeklassen 1 – 5
  • Sonderbauten
  • Standardbauten
  • Garagen

236. Erläutern Sie kurz die Bauteile/Bauteilarten „Brandschutztüren und -tore“ sowie „Brandschutzverglasung“!

  • Brandschutztüren und -tore:
    • Dicht-schließende Türen: kein Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
    • Rauchschutztüren: vierseitig umlaufende Dichtung
    • Brandschutztüren T30: definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
    • Brandschutztüre T30RS: definierter Feuerwiderstand, umlaufende Dichtung
    • Brandschutztor: definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
  • Brandschutzverglasung:
    • F-Verglasung: gegen Flammen, Rauch und Hitzestrahlung
    • G-Verglasung: gegen Flammen und Rauch

235. Erläutern Sie kurz die Bauteile/Bauteilarten „Tragende Wände und Stützen“!

Müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein


Anforderungen oberirdisch:

o GK1: ohne Anforderung

o GK2: feuerhemmend

o GK3: feuerhemmend

o GK4: hochfeuerhemmend

o GK5 feuerbeständig

 

Anforderungen unterirdisch:

o GK1 – GK2: feuerhemmend

o GK3 – GK 5: feuerbeständig

234. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/Bauteilarten


a. Brandwände
b. Trennwände
c. Dächer

  • a. Brandwände

o Trennung/Abgrenzung von Brandabschnitten
o Verhinderung der Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude/Gebäudeteile für definierten Zeitraum
o Baustoffe der Baustoffklassse A
o Min. F90 (feuerbeständig)
o Stoßbeanspruchung
o Raumabschluss
o Temperaturanstieg auf abgekehrter Seite max. 180 K

 

  • b. Trennwände

o Raumabschließendes Bauteil zur Trennung von Nutzungseinheiten oder Räumen mit besonderer Gefahr
o Feuerwiderstandsklasse der tragenden/aussteifenden Bauteile (min. F30)

 

  • c. Dächer

o Satteldach, Walmdach, Sheddach, Pultdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach

233. Was sagen die Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102 hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer und der bauaufsichtlichen Benennung aus?

  • F30 30 min. Feuerwiderstandsdauer feuerhemmend
  • F60 60 min. Feuerwiderstandsdauer hochfeuerhemmend
  • F90 90 min. Feuerwiderstandsdauer feuerbeständig
  • F120 120 min. Feuerwiderstandsdauer hochfeuerbeständig
  • F180 180 min. Feuerwiderstandsdauer hochfeuerbeständig

232. Auf was bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit?

  • Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall
  • Bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen Brandausbreitung

231. Wie werden Bauteile nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden?

  • Feuerhemmende Bauteile
  • Hochfeuerhemmende Bauteile
  • Feuerbeständige Bauteile

230. Was ist Spannbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile?

Stahlbeton mit zusätzlich vorgespannter Bewehrung aus hochfestem Spannstahl, zur Aufnahme von Zugkräften

  • Vorteile

o feingliedrige, leichte Bauteile möglich

o große Spannweite ohne Stützen

o dynamische Belastungen können besser aufgenommen werden

  • Nachteile

o Eindringen von Wasser in Spannhülsen kann zu Korrosion und daraus folgendem Versagen der Konstruktion führen

o Ab 350 C° lässt Vorspannung im Spanndraht nach, spontanes Totalversagen der Konstruktion möglich

229. Was ist Stahlbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile?

  • Künstlicher Verbundwerkstoff aus Beton und Bewehrungsstahl

 

  • Vorteile

o hohe Druck- und Zugfestigkeit
o nicht brennbar
o hoher Feuerwiderstand
o bei entsprechender Abmessung: extreme Festigkeit

 

  • Nachteile

o hohes Eigengewicht

228. Was können Sie über die Längenausdehnung eines 15 m-Stahlträgers bei einer Erhitzung von 350 K berichten?

  • Längenausdehnung um ca. 6 cm (6,3 cm)
  • Länge Stahlträger x Temperatur x Längenausdehnung Stahl
  • 15 m x 350 K x 12 m x 10-6 = 0,063 m
  • (Längenausdehnung Stahl: 1,2 mm je Meter je 100 K Temperaturanstieg)

227. Was sagt Ihnen die DIN EN 13501?

  • In der DIN EN 13501 sind auf europäischer Instanz die Baustoffklassen neu eingeteilt und das Brandverhalten von Baustoffen noch umfassender und feiner aufgegliedert worden
  • Zudem auch Aussagen über Rauch- und Abtropfeigenschaften von Baustoffen
  • Die DIN EN 13501 hat DIN 4102 abgelöst

226. Welche Baustoffklassen nach DIN 4102 gibt es und was sagen diese aus?

Die Baustoffklassen sagen etwas über das Brandverhalten von Baustoffen aus

  • Baustoffklasse A: nicht-brennbare Baustoffe

o A1: ohne brennbare Bestandteile
o A2: mit geringfügiger Menge an brennbaren Bestandteilen


Baustoffklasse B: brennbare Baustoffe


o B1: schwer entflammbar, nicht selbständig weiterbrennend
o B2: normal entflammbar, selbstständig weiterbrennend
o B3: leicht entflammbar, selbstständig weiterbrennend

225. Was sagt Ihnen die Einheitstemperaturkurve (ETK)? Was wird durch sie geregelt?

  • Die ETK legt die Prüf- und Beurteilungsgrundlage für das Brandverhalten von Bauteilen fest
  • Die Zeit in Minuten bis zum Versagen eines Bauteils im Rahmen eines standardisierten Brandes wird auf die Feuerwiderstandsdauer-Einteilung der Norm DIN 4102 (F30, F60, F90, F120, F180) abgerundet
  • Jeder Feuerwiderstandsdauer kann ein Temperaturwert zugeordnet werden

224. Wie ist die Bauweise definiert und in welche 2 Bereiche wird diese unterteilt?

Bauweise ist die Anordnung von Gebäuden auf Grundstücken in städtebaulicher Hinsicht. Man unterscheidet


o Offene Bauweise:


▪ Errichtung von Gebäuden mit vorgeschriebenen seitlichem Grenzabstand und vorgeschriebener Höchstgröße
▪ Brandübertragung durch Abstand verhindert

 

o Geschlossene Bauweise:

▪ Errichtung von Gebäuden ohne seitliche Grenzabstände
▪ Brandübertragung baulich verhindert (Brandwände)

223. Welche Gebäudeklassen (GK) gibt es und was sagen diese aus?

Gebäudeklasse 1
a. freistehende Gebäude
o Höhe bis 7 m (OKF)
o max. 2 Nutzungseinheiten mit insgesamt < 400 m2
b. land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

 

Gebäudeklasse 2: Gebäude mit
o Höhe bis 7 m (OKF)
o max. 2 Nutzungseinheiten mit insgesamt < 400 m2

 

Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit
o Höhe bis 7 m (OKF)

 

Gebäudeklasse 4: Gebäude mit

o Höhe bis 13 m (OKF)
o Nutzungseinheiten mit nicht je mehr als 400 m2


Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude inkl. unterirdische Gebäude

222. Wie werden die Schutzziele nach Art. 12 BayBo definiert?

  • Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind

221. Was sagt der Art. 3 der Bayerische Bauordnung (BayBO) aus?

  • Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden

220. Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es?

  • Notfallpläne für Störfallbetriebe

o Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP)
o müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden
o wird durch Behörden / Betreiber unterstützt

  • Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 3 und 4

o müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden
o wird durch Behörden / Betreiber unterstützt

  • externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG

o zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten
o durch Behörde

  • interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMI

o durch Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innherhalb des Krankenhauses

219. Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen?

  • Einsatzpläne

o werden durch Feuerwehr selbst erstellt
o können nicht aufgrund rechtlicher Bestimmung gefordert werden
o dienen als Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen
o für Objekte bei denen kein Feuerwehrplan gefordert werden kann, aber Feuerwehr Bedarf an objekt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht

  • Feuerwehrpläne

o Verantwortlich für Erstellung Betreiber/Errichter
o Können aufgrund verschiedener rechtlicher Bestimmungen gefordert werden

218. Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und DIN 14095?

  • Blau Löschmittel, Löscheinrichtungen, Umweltschutz
  • Rot besondere Gefahren, baulicher Brandschutz
  • Gelb nicht befahrbare Flächen
  • Grün Rettungswege
  • Grau befahrbare Flächen
  • Braun Schmutzwasser

217. Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan?

  • Übersichtsplan
  • Objektplan
  • Geschossplan
  • Sonderpläne

216. Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt?

  • Muss aktuell sein
  • Format DIN A3 oder DIN A4
  • Schriftfeld
  • Schutz gegen Nässe und Schmutz
  • 10 m -Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben)
  • Nordpfeil

Hauptzufahrt oder -zugang unten
Legende

215. Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortlich?

  • Der Betreiber oder Errichter einer baulichen Anlage
  • Feuerwehr ist – wenn überhaupt – nur beratend tätig