B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023
Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)
Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)
Set of flashcards Details
Flashcards | 297 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 08.05.2025 / 08.05.2025 |
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174. Was ist mit dem Begriff „pflichtgemäßes Ermessen“ gemeint?
- Handelt eine Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen, hat Sie die gesetzlichen Grenzen einzuhalten
- Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ist aus eventuell mehreren, möglichen, geeigneten die Maßnahme zu wählen, die am wenigsten beeinträchtig
- Die Interessen des Betroffenen und der Allgemeinheit sind gegeneinander abzuwägen
173. Welche drei Rechtsfolgen (Vorschriften) kennen Sie?
- Muss-Vorschriften
o muss! /ist /ist verpflichtet
o nur eine Entscheidung ist rechtmäßig
- Soll-Vorschriften
o muss, wenn nicht ein besonders gelagerter Ausnahmefall vorliegt
- Kann-Vorschriften
o kann/darf/ist berechtigt
o mehrere Entscheidungen können rechtmäßig sein
o Voraussetzung: pflichtgemäßes Ermessen
172. Aus welchen beiden Teilen besteht ein Rechtsatz?
- Tatbestand
- Rechtsfolge
171. Was ist mit dem „zeitlichen Aspekt“ bezüglich des Art. 25 BayFwG „Verhältnismäßigkeit“ gemeint?
- Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig bis
o ihr Zweck erreicht ist oder
o sich zeigt, dass der Zweck nicht erreicht werden kann
170. Was wird im Art. 25 BayFwG beschrieben? Kurze Erläuterung!
- Die Verhältnismäßigkeit
o Von mehreren möglichen, geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt
o Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen!
169. Wie muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine rechtliche und tatsächliche Maßnahme sein?
- möglich
o Wenn gegenüber der behördlichen Anordnung keine rechtlichen Hindernisse bestehen und die Ausführung nach der Sachlage tatsächlich machbar ist
- geeignet
o Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern
- erforderlich
o bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen den Betroffenen am wenigsten belasten
- angemessen
o der zu erwartende Nutzen muss größer sein als der zu erwartende Schaden
168. Was ist mit dem Begriff „Willkürverbot“ gemeint? Aus welchen 3 Bausteinen setzt er sich zusammen?
- Gleichheitssatz + Selbstbindung der Verwaltung + Sachgerechtigkeit = Willkürverbot
- Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich, wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden!
- Keine Gleichheit im Unrecht!
167. Was sagt der Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz aus?
- Alle Menschen sind gleich
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt
- Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und politischer Anschauung benachteiligt werden
166. Was ist mit dem Begriff „Vorbehalt des Gesetzes“ bezugnehmend auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gemeint?
- Rechtseingriffe dürfen nur aufgrund eines dazu ermächtigenden Gesetzes, Verordnung oder Satzung ergehen.
- KEIN HANDELN OHNE GESETZ!
165. Erläutern Sie den Begriff „Verwaltungshandeln“!
- Verwaltungshandeln ist unabhängig von seiner Rechtsqualität, jede nach außen und innen gerichtete Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung
164. Über welche Qualifikation muss der Maschinist verfügen um als Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges eingesetzt zu werden?
- Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse
- Einweisung auf dem entsprechenden Fahrzeug
- Maschinisten-Ausbildung der zuständigen Feuerwehr
- Uneingeschränkte Fahrtauglichkeit (G25, keine Drogen, kein Alkohol, keinen Medikamenteneinfluss, Gemütszustand)
- Beachtung der Verhältnismäßigkeit:
o geeignet: Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern
o erforderlich: bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen das Umfeld am wenigsten belasten
o angemessen: der zu erwartende Nutzen größer als der zu erwartende Schaden
163. § 35 Sonderrecht StVO: Was sagt er aus? Was ist erlaubt? Wer nimmt das Sonderrecht in Anspruch?
- § 35 StVO befreit von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist
- Eine Benutzung von optischen (blauem Blinklicht) oder akustischen (Sondersignal) Warneinrichtungen ist nicht erforderlich. z.B.:
o Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
o Rotlichtverstoß
o Abstellen des Fahrzeuges in zweiter/dritter Reihe
o Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen
- Der Maschinist des Fahrzeuges nimmt die Sonderrechte in Anspruch (nur dieser!)
162. Wie sind die zeitlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen nach den Art. 23 und 24 BayFwG bestimmt?
- Die Dauer der Gefahr oder Störung bestimmt die zeitliche Grenze
- Einzelne Maßnahmen müssen unverzüglich eingestellt werden, wenn:
o der Zweck erreicht ist
o der Zweck gar nicht erreicht werden kann
o unverhältnismäßiger Schaden verursacht wird
- Bei Art. 23: Herzanziehen von Personen
o max. 3 x 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
o sobald genügend Einsatzkräfte vor Ort sind
161. Welche Grundrechte können nach Art. 30 BayFwG im Pflichteinsatz der Feuerwehr eingeschränkt werden?
- Eingeschränkt durch: Heranziehen von Personen und Sachen
o Recht auf körperliche Unversehrtheit
o Recht auf Freiheit der Person
- Eingeschränkt durch: Platzverweis
o Recht auf Versammlungsfreiheit
- Eingeschränkt durch: Absperren von Schadenstellen
o Recht auf Freizügigkeit
- Eingeschränkt durch: Betreten und Benutzen fremder Gebäude und Grundstück
o Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
160. Was ist in Bezug auf den Platzverweis nach Art. 24 BayFwG mit präventiven und repressiven Maßnahmen gemeint?
- Präventive Maßnahmen
o Anwesende drohen in den unmittelbaren Einsatz-/Absperrbereich einzudringen
o Vorbeugenden Maßnahmen sind erforderlich
▪ Absperren, Betretungsverbot
▪ „…bitte halten Sie…frei, Behinderung FW Einsatz, Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug“
- Repressive Maßnahmen
o Anwesende behindern bereits den Einsatz /sind im Absperrbereich
o Aktive Maßnahmen sind erforderlich
▪ Entfernen verlangen, mündliche Verweisung
▪ „.. bitte räumen/verlassen Sie…, Behinderung FW Einsatz, Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug“
159. Wann dürfen Platzverweise ausgesprochen werden?
- Wenn Pflichteinsätze der Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG behindert werden
- Einsätze im Bereich Amtshilfe sind gleichgesetzt
158. Welche Voraussetzungen müssen für einen „Platzverweis“ nach Art. 24 BayFwG erfüllt sein?
- Wenn Polizei nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Stärke vor Ort ist, kann Feuerwehr Platzverweise aussprechen UND
- Wenn Einsatz sonst behindert würde
- (Nach § 16 PAG liegt der Platzverweis vorrangig im Aufgabenbereich der Polizei)
157. Was ist unter „Notstand und Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu verstehen?
- Soweit der Art. 23 BayFwG nicht ausreicht eine Gefahr abzuwehren, kann die Feuerwehr von allgemeinen Nothilferechten / Jedermann-Rechte gebrauch machen
156. Was ist bei der Durchsetzung der „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG zu beachten?
- Entsprechende Anordnung
o Bestimmtheitsgebot
o Notstandsmaßnahme
o Sofortvollzug
- Der Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr ist dazu nicht berechtigt
- Es können Zwangsmittel angewandt werden
155. In welchem Umfang dürfen Sachen nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG in Anspruch genommen werden?
- Es dürfen nur bewegliche und körperliche Gegenstände in Anspruch genommen werden
- (Der Betroffene ist verpflichtet aktiv mitzuwirken bei
o Übergabe von Gegenständen
o Verschaffung des Zugriffs
o Duldung der Verwendung )
154. Was sind Voraussetzungen für die „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG?
- Die Inanspruchnahme muss
o notwendig sein (ohne die Sache Verzögerung/Behinderung des Einsatzes)
o geeignet sein (tauglich, förderlich)
o der Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach Art. 4 BayFwG dienen
- Eigene geeignete Mittel nicht schnell genug am Einsatzort
152. Erläutern Sie die Begriffe „Duldungsanordnung“ und „Handlungsanordnung“ bezüglich Art. 23 Abs. 2 BayFwG!
- Duldungsanordnung
o Eigentümer, Besitzer, Nutzungsberechtigter steht in unmittelbarer Duldungspflicht soweit nicht ansprechbar oder anwesend
- Handlungsanordnung
o Bei Weigerung/Widerspruch muss der Einsatzleiter eine Anordnung treffen
o Unmittelbarer Zwang kann angewandt werden
151. Erläutern Sie die Begriffe „Betreten“ und „Benutzen“!
- Betreten
o Sich ggfs. gewaltsam Zugang verschaffen
o Befahren mit Einsatzfahrzeugen
- Benutzen
o Inanspruchnahme von wesentlichen Bestandteilen von Einrichtungen
150. Wo gelten diese Befugnisse für das „Betreten und Benutzen“ nach Art. 23 Abs.2 BayFwG?
- Befugnisse gelten auf
o Bebauten und unbebauten Grundstücken
o Schiffen
- Zum Betreten von Land- und Luftfahrzeugen kann auf die allgemeinen Nothilferechte zurückgegriffen werden
- Ausgenommen: Botschaftsgebäude (kein Hoheitsgebiet der BRD!)
149. Was sind die Voraussetzungen zum „Betreten und Benutzen fremder Gebäude, Grundstücke und Schiffe“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG?
- Das Betreten und/oder Benutzen muss zur Erfüllung der Pflichtaufgaben (abwehrender Brandschutz, technische Hilfeleistung) notwendig sein
148. Wie wird das „Entfernen von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG um- bzw. durchgesetzt?
- Störende Sachen (bewegliche Gegenstände) von einer Stelle zur anderen bringen
- Bestandteile von Gebäuden und Grundstücken nur entfernen, wenn ohne Sachbeschädigung möglich
- Unbewegliche Gegenstände in diesen Fällen gleichgesetzt, handeln nach allgemeinem Nothilferecht / Jedermann-Rechte
- Betrifft Feuerwehrdienstleistende oder beauftragte Hilfskräfte
- Verbringen durch körperliche Gewalt oder technische Hilfsmittel
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Fremde Sachen nur so weit und lange entfernen als notwendig
147. Was ist die Voraussetzung zum „Entfernen von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG?
- Wenn eine Behinderung des Pflichteinsatzes vorliegt und ein Tätigwerden unmöglich, verzögert oder stark erschwert wird
146. Nennen Sie Grenzen des „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG!
- Bei tatsächlicher oder subjektiv rechtlicher Unmöglichkeit (Krankheit, Behinderung, …)
- Maximal 3 mal 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
- Wenn genügend Einsatzkräfte vor Ort, ist Heranziehung aufzuheben
- Leiter einer Werkfeuerwehr besitzt keine Berechtigung zum Heranziehen von Personen
145. Was sind weitere Voraussetzungen für ein „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG?
- Natürliche Person
- Keine rechtzeitige, wirkungsvolle Hilfe durch eigene Kräfte
- Eigengefährdung ausgeschlossen
- Keine Pflichtenkollision (z.B. Arzt der zum Patienten unterwegs ist, Mutter die Kind betreuen muss, …)
144. Was ist eine grundlegende Voraussetzung zum „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG?
- Vorliegen einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit nahe oder über der Katastrophenschwelle ist zwingend erforderlich
143. Was ist unter dem Begriff „Vollzugshilfe“ im Sinne des PAG zu verstehen?
- Die Polizei ist verpflichtet nach § 50 PAG Vollzugshilfe zu leisten wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und keine andere Behörde dies durchsetzen kann
- Hier wird von gesteigerter Amtshilfe gesprochen
142. Wann kann die Polizei nach § 11 PAG Allgemeinbefugnis handeln?
- wenn die Erfüllung einer Aufgabe durch eine andere Behörde (z.B. Gemeinde, Ordnungsamt) nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint
- und wenn die Aufgabe nicht in den §§ 12 – 48 PAG geregelt ist
141. Was sagen Ihnen die Begriffe „lex. Specialis“ und „lex. Generalis“? Erläutern Sie!
- „lex. Specialis“ Spezialgesetz (z.B. BayFwG)
- „lex. Generalis“ Allgemeingesetz (z.B. PAG)
- Spezialgesetz hat immer Vorrang vor Allgemeingesetz!
- z.B. hat Auftrag der Feuerwehr (abwehrender Brandschutz) immer Vorrang vor der polizeilichen Aufgabe (Brand- und Ursachenermittlung)
140. Was ist unter „Verpflichtung zur Hilfeleistung“ nach Art. 17 BayFwG zu verstehen?
- Gemeindliche Feuerwehren unterschiedlicher Gemeinden sind bei Bedarf zur Hilfeleistung verpflichtet
- Hilfeleistungen außerhalb des Gemeindegebietes stellt einen sondergesetzlich ausgestalteten Fall der Amtshilfe dar
- Voraussetzung: dringende, eigene Aufgaben dürfen nicht ernsthaft gefährdet werden
139. Wer hat die Einsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen mit dem THW (kein Katastrophenfall)?
- Technische Gefahrenabwehr nach Art. 4 BayFwG Aufgabe der Feuerwehr
- THW darf nur Amtshilfe leisten
- Einsatzleitung bleibt grundsätzlich bei der anfordernden Behörde FW
138. Wer hat die Einsatzleitung im Katastrophenfall nach BayKSG?
- Im Katastrophenfall oder drohenden Katastrophen muss Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung übernehmen
- Muss dem EL am Schadensort erklärt werden
- Technisch-taktische Führung wird auf den ÖEL übertragen
137. Wie ist die Einsatzleitung im Wege der Amtshilfe geregelt?
- Werden Hilfsorganisationen oder Behörden im Wege der Amtshilfe eingesetzt, so ist eine gemeinsame Einsatzleitung zu bilden
- Verantwortlicher Einsatzleiter bleibt der FW-Einsatzleiter
- Leistet Feuerwehr Amtshilfe, so ist die Einsatzleitung bei anfordernder Behörde
136. Was ist bei der Übernahme der Einsatzleitung zu beachten?
- Übernahme der Einsatzleitung ist eine Kann-Vorschrift und unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen und ist nur auf Grund sachgerechter Kriterien rechtens
- Zu häufige Wechsel in der Einsatzleitung sind zu vermeiden
- Voraussetzung zur Übernahme
o der neue Einsatzleiter ist bereits bestimmt
o Übernahme wird dem bisherigen Einsatzleiter und den Einsatzkräften erklärt
135. Nennen Sie die drei Grundtypen der Einsatzleitung! Nennen Sie Beispiele!
- Einsatzleiter kraft Gesetzes
o Kommandant einer FF oder PF
o Leiter von Einsatzkräften einer BF
o Einheitsführer der zuerst eintreffenden taktischen Einheit, trifft höherer taktischer Einheitsführer ein übernimmt dieser automatisch
o Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr
- Einsatzleitung durch Übernahme
o Federführender Kommandant, wenn min. 2 Ortsfeuerwehren einer Gemeinde
o Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr in Betrieben mit Werkfeuerwehr, wenn die Einsatzmittel der FF den der WF erheblich überwiegen
o Besondere Führungsdienstgrade
▪ Landkreis: KBR, KBI, KBM
▪ Kreisfreie Städte ohne BF: SBR, SBI, SBM
▪ Leiter von Einsatzkräften einer BF in QE 3 oder QE 4
- Einsatzleitung durch Übertragung
o An geeignete Person die durch KBR bestimmt
o Bei Dauerhafter Übertragung: Zustimmung vom Landratsamt
134. Was bedeutet es, wenn ein im Voraus bestellter örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) einen Einsatz nach Art. 15 BayKSG anordnet?
- Schwierige Einsätze, unterhalb der Katastrophenschwelle, welche einer übergeordneten Koordination bedürfen können durch den ÖEL übernommen werden
- Alle eingesetzten Organisationen, Behörden, Institute und private Stellen unterstehen seinen Weisungen
- Keine Weisungsbefugnis über Polizei