B IV (Geretsried) - TEIL 1 2023

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)

Fragenkatalog zur Prüfung TEIL 1 (Zugführer)


Kartei Details

Karten 297
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.05.2025 / 08.05.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20250508_b_iv_geretsried_teil_1_2023
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250508_b_iv_geretsried_teil_1_2023/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

214. Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden?

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Strahlenschutzgenehmigung
  • Gentechnik-Gesetz
  • Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG
  • Feuerbeschau
  • Muster-Sonderbauverordnung
  • Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 (keine öffentlich-rechtliche Grundlage))

213. Zu welchem Teil des Führungssystems nach FwDV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne?

  • Zu den Führungsmitteln

o Mittel zur Informationsgewinnung

212. Definieren Sie folgende Begriffe!


a. Feuerwehrplan
b. Objektplan
c. Einsatzplan

a. Feuerwehrplan

  • Vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten der Objekte

b. Objektplan

  • Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage

c. Einsatzplan

  • Objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen

211. In welchen Normen sind Feuerwehrpläne geregelt?

  • DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14034-6 – Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen

210. Sie fahren als Einsatzleiter mit dem Löschzug auf einen BMA Alarm „Auslösung Löschanlage“. Wie erkennen Sie vor Ort das die Löschanlage ausgelöst hat?


a. bei einer CO2-Löschanlage
b. bei einer Sprinkleranlage

a. CO2-Löschanlage

  • An optischen und akustischen Warneinrichtungen

o Blitzleuchten
o Beleuchtete Warnschilder
o Räumungs- und Warnsignal

  • An dem ggfs. durch Kondensation entstandenen CO2-Nebel
  • Sehr niedrige O2-Messwerte auf dem Ex/Ox-Gerät

b. Sprinkleranlage

  • An akustischem Hinweissignal (Peltonrad oder Hupe)
  • Optisch am Wasserfluss aus dem Sprinklerkopf
  • In Srinklerzentrale (SPZ) durch hörbaren Wasserfluss im Rohrleitungssystem und sichtbar am Druckmanometer

209. Welche Arten von Falschalarmen gibt es?

  • Täuschungsalarm
  • Fehlalarm
  • Böswillige Alarme

208. Wer entscheidet über die Art des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD)?

  • Der Versicherer

207. Was wird nicht angesteuert, wenn man die Freischalteinrichtung (FSE) betätigt?

  • Die Brandfallsteuerung

206. Wie kann man am Feuerwehr-Bedienfeld erkennen, dass der Betreiber die Anlage an der BMZ zurückgesetzt hat?

  • Die Leuchtdiode neben „BMZ rückstellen“ bleibt für weitere 15m beleuchtet

205. Kann die BMZ hinsichtlich der Alarmierung über die Leitstelle von der Feuerwehr am Feuerwehr-Bedienfeld getrennt werden?

Ja! Durch Taster „UE ab“ kann Übertragungseinheit von BMZ getrennt werden

204. Hat das FAT einen Alarmsummer und wenn ja, warum?

Ja!
o Eigenständiger Teil der BMA bzw. FAT
o Hat keine weiteren Auswirkungen auf bspw. Brandfallsteuerung
o Ursprünglich zum Auffinden des FAT der BMA
o Optische und Akustische Anzeige
o Bei Ankunft wird Summer abgestellt, läuft wieder an, wenn weitere Schleife/n auslösen -> Warneinrichtung

203. Woran erkennt man, dass das FAT betriebsbereit ist?

  • Leuchtende grüne Diode bei „Betrieb“
  • Anzeige im Display (Hersteller, >>> oder 01)

202. Woran erkennt man, dass weiter Meldungen anstehen?

  • An den beleuchteten Pfeil-Tasten (Auf/Ab)

201. Was wird am FAT vorrangig angezeigt?

 

  • Alarmmeldung

200. Was kann man am Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ablesen?

  • Betriebsbereitschaft
  • Alarmauslösung
  • Abschaltung
  • Störungen
  • Bei neueren FAT´s: Historie
  • Erste und letzte Meldung

199. Wie viele Stunden muss die Batterieversorgung einer BMA überbrücken?

  • Mindestes 4 Stunden bei ständig besetzten Stellen und möglicher Wartung in dieser Zeit
  • Bis zu 72 Stunden (über das Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagfrüh)

198. Was sind die Besonderheiten eines linienförmigen Melders?

  • Auswerteeinheit ist nicht gleich Überwachungsbereich
  • Muss nach Laufkarte kontrolliert werden

197. Welche Gesetze sind im Feuerwehrdienst anzuwenden bzw. zu berücksichtigen?

  • Bayerisches Feuerwehrgesetz                    BayFwG
  • Bayerisches Katastrophenschutzgesetz      BayKSG
  • Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG
  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz         LStVG
  • Verwaltungsgerichtsordnung                       VwGO

196. Welche Gefahrenarten kennen Sie aus dem Verwaltungsrecht? Beschreiben Sie kurz!

  • Konkrete Gefahr Baum droht auf Fahrbahn zu fallen
  • Abstrakte Gefahr Person mit Zigarette, Feuer im Ofen
  • Anscheinsgefahr Wassergeräusche in Wohnung
  • Putativgefahr übertriebene Annahme/Täuschung
  • Gefahrenverdacht Abwägung Schneelast auf Dach

195. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Zwangsgeld und Bußgeld!

  • Zwangsgeld ist die Androhung eine Geldleistung zu zahlen sofern die Verpflichtung nicht ausgeführt wird
  • Bußgeld muss gezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde als Folge einer Strafanzeige

194. Welche Zwangsmittel kann der Feuerwehreinsatzleiter unter bestimmten Voraussetzungen anwenden?

  • Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang können mündlich ausgesprochen werden sofern Gefahr in Verzug

193. Welche Zwangsmittel kennen Sie?

  • Zwangsgeld

o Zahlung einer Geldleistung als Beugemittel

  • Ersatzvornahme

o Behörde handelt anstelle des Betroffenen (auch mündlich bei Gefahr in Verzug möglich)

  • Unmittelbarer Zwang

o Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt

  • Ersatzzwangshaft

o Haftfestsetzung durch das Verwaltungsgericht

192. Wie muss ein Platzverweis vollzogen werden?

  • Ein Platzverweis muss ausgesprochen werden mit den Worten:

o „Sofortvollzug wegen Notstandsmaßnahme“

191. Kann sich ein Beteiligter gegen die Anordnung des Sofortvollzuges wehren? Begründung!

  • Ja! Nach § 80 VwGO Abs. 5 kann der Beteiligte auf Antrag die ganze oder teilweise Aufhebung beantragen
  • Hier wird von einem 80-5 Antrag gesprochen

190. Wenn ein Feuerwehreinsatzleiter nach Art. 23 oder 24 BayFwG handelt muss er was anordnen?

  • Er muss den Sofortvollzug nach § 80 VwGO Abs. 2 Nr. 4 anordnen, sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder überwiegende Interesse eines Beteiligten

189. Was sagt Ihnen der Art. 24 BayFwG?

  • Platzverweis

o Verweisen von Personen von einer Schadenstelle
o Betreten verbieten/ Absperren von Schadenstellen
o Einsatz würde andernfalls behindert werden

188. Was sagt Ihnen der Art. 23 BayFwG?

  • Heranziehen von Personen und Sachen

o Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung
o Sachen entfernen/benutzen
o Betreten/Benutzung fremder Gebäude/Grundstücke

  • NUR im Rahmen der Pflichtaufgaben!

187. Welche 5 Nebenbestimmungen im Tenor eines Bescheides gibt es?

  • Befristung
  • Bedingung
  • Widerrufsvorbehalt
  • Auflage
  • Auflagenvorbehalt

Ein Bescheid besteht regelmäßig aus einer Hauptregelung und mehreren Nebenbestimmungen

186. Definieren Sie den Begriff „Bescheid“ im Sinne des BayVwVfG und nennen Sie seine Bestandteile!

  • Ein dienstliches Schreiben in Form einer schriftlichen Behördenentscheidung mit Tenor, Gründen, Rechtsbehelfsbelehrung und mindestens einem Verwaltungsakt
  • Bestandteile Bescheid:

o Kopf (von wem, an wen)
o Tenor (Hauptregelung, Nebenbestimmungen)
o Gründe
o Rechtsbehelfsbelehrung
o Unterschrift

185. Spricht der Gesetzgeber von einem Bescheid, muss dieser immer…?

  • In Schriftform sein!

184. Wie kann ein Verwaltungsakt erlassen werden?

  • Mündlich Platzverweis
  • Schriftlich behördliches Schreiben in Bescheid-Form
  • Elektronisch per E-Mail
  • In anderer Art und Weise Handzeichen eines Polizisten zur Verkehrsregelung

183. Nennen Sie die 6 Tatbestandmerkmale eines Verwaltungsaktes!

  • Hoheitliche Maßnahmen

o Über-/Unterordnungsverhältnis von Behörde/Beteiligte/r

o Einseitige Regelbefugnis

  • Behörde

o Feuerwehr als Teil einer Behörde (ausführendes Organ der Gemeinde)

  • Gebiet des öffentlichen Rechts

o Pflichtaufgaben der Feuerwehr

o Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm

  • Regelung der Feuerwehr

o Heranziehen von Personen und Sachen, Inanspruchnahme, Platzverweis

o Ausschluss aus der Feuerwehr aufgrund Pflichtverletzung

  • Einzelfall oder Allgemeinverfügung

o Einzelfall z.B. Ausschluss aus FW (betrifft nur eine Person)

o Allgemeinverfügung z.B. Platzverweis (bestimmbarer Personenkreis)

  • Außenwirkung

o Bekanntgabe z.B. durch Lautsprecher (Platzverweis)

182. Was ist mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ bezüglich des Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG Satz 2 gemeint?

  • Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft

o Hoheitliche Aufgabe
o einer Behörde
o Gebiet des öffentlichen Rechts
o Regelung
o Bestimmter/bestimmbarer Personenkreis
o unmittelbare Rechtswirkung nach außen

  •  z.B. Platzverweis

181. Definieren Sie den Begriff des Verwaltungsaktes nach Art. 35 BayVwVfG Satz 1 Einzelfallentscheidung!

  • Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (exakter Wortlaut)

o hoheitliche Maßnahme
o einer Behörde
o Regelung eines Einzelfalls
o Gebiet des öffentlichen Rechts
o unmittelbare Rechtswirkung nach außen

  • z.B.: Ausschluss von Feuerwehrdienstleistendem aufgrund von Pflichtverletzung

180. Was ist mit „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ laut BayVwVfG gemeint?

  • War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand zu gewähren (so, als wäre die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden)

179. Wann kann von einer Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG vor Erlass eines bestehenden Verwaltungsaktes abgesehen werden?

  • Bei einem Pflichteinsatz nach Art. 4 BayFwG kann sich der Einsatzleiter auf Art. 24 BayFwG Platzverweis berufen
  • Gefahr in Verzug!
  • Es kann von Anhörung abgesehen werden

178. Erläutern Sie kurz den „Untersuchungsgrundsatz“ nach Art. 24 BayVwVfG!

  • Die Vorschrift verpflichtet die Behörde von Amts wegen zur Ermittlung des für ihre Entscheidungen maßgeblichen Sachverhalts

177. Wer ist Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens nach BayVwVfG?

  • Antragsteller und Antragsgegner
  • Adressat des Verwaltungsaktes
  • Partner bei öffentlich-rechtlichen Verträgen
  • Hinzugezogene (z.B. Nachbar bei Baugenehmigungsverfahren)
  • Beteiligter kann nur sein, wer beteiligungsfähig nach Art. 11 BayVwVfG ist

o Jeder Mensch
o Juristische Person
o Vereinigungen
o Behörden

176. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Verwaltungsverfahren“ im BayVwVfG?

  • eine nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, welche den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages einschließt

175. Was versteht man unter Ermessensfehler?

  • Wenn eine Behörde das Ermessen nicht pflichtgemäß ausübt

o Ermessensnichtgebrauch
o Ermessensüberschreitung
o Ermessensmissbrauch