Dr. Stefan Scherfer


Set of flashcards Details

Flashcards 80
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 06.05.2025 / 19.05.2025
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was regelt das öffentliche Baurecht? 

  • Raumplanung
  • Baupolizei
  • Natur- und Heimatschutz
  • Enteignung 
  • Umweltrecht

Was ist Raumplanung? 

  • als demokratischer Vorgang, um eine bestimmte Raumordnung zu erreichen
  • als Abstimmen aller raumwirksamen – d.h. die Nutzung des Bodens und die Besiedlung des Landes beeinflussenden – Tätigkeiten (vgl. Art. 1 und 2 RPV)

Was ist Raumplanungsrecht?

  • als Gesamtheit aller Normen, welche die Raumplanung zum Gegenstand haben (RPG, RPV, kantonale Planungs- und Baugesetze, Baureglemente) [nominales Raumplanungsrecht]
  • als Gesamtheit aller Normen, welche raumbedeutsam sind (also auch USG, NHG, WaG, GSchG usw.) [funktionales Raumplanungsrecht]

Was ist öffnetliches Baurecht? 

  • als Gesamtheit aller (öffentlich-rechtlichen) Normen über das Bauen,
    namentlich zu
    − Zonenkonformität
    − Art und Mass der Nutzung
    − Gebäudedimensionen
    − Grenz- und Gebäudeabstände
    − Ästhetik- und andere Schutzvorschriften

Was ist Baupolizeirecht?

als Gesamtheit aller Normen betreffend die Kontrolle der Bauausführung und das Sanktionieren widerrechtlicher Bauten

Was ist Umweltschutzrecht? 

  • i.e.S. als Gesamtheit aller Normen der Umweltschutzgesetzgebung (USG, LSV, LRV usw.) 
  • i.w.S. als Gesamtheit aller Normen, die den Schutz der Umwelt und der Ressourcen bezwecken (nebst dem USG samt Vollzugserlassen auch das NHG, GSchG, WaG usw.)
  • besonderes Umweltschutzrecht: jene Umweltschutznormen, die im Verfahren des öffentlichen Planungs- und Baurechts zu berücksichtigen und durchzusetzen sind

Was ist Enteignungsrecht?

  • formelle Enteignung für die Erstellung von öffentlichen Werken 
  • materielle Enteignung als Folge von z.B. raumplanerischen Eigentumsbeschränkungen

Was sind die Grundsätze der Verwaltungstätigkeit? 

Gesetzmässigkeit 

  • Öffentlich-rechtliche Pflichten dürfen nur gestützt auf eine gesetzliche Grundlage auferlegt werden 
  • Kein Widerspruch gegen ranghöheres Recht

Betätigung des Ermessens

  • Relativ erhebliche Entscheidungsbefugnis der Behörden, wenn diese vom Gesetz eingeräumt wird
  • Grenze, wo Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder Rechtsgrundsätze verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft (BGE 112 Ia 119)

Rechtsgleichheit

  • Gesetze müssen auf alle Menschen gleich angewendet werden (Art. 8 und 29 Abs. 1 BV) 
  • Grundsatz der Gesetzmässigkeit geht vor 

Verhältnismässigkeit

  • Staatliche Handlungen müssen zur Erreichung des Ziels notwendig sein 
  • Staatliche Handlung muss das mildeste Mittel dazu darstellen 
  • Zweckproportionalität

Was sind die Ziele der Raumplanung? 

  • Haushälterische Bodennutzung
  • Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet
  • Schutz natürlicher Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser, Wald etc.)
  • Sicherung Erholungs- und Naturflächen
  • Erhaltung genügenden Kulturlandes, insbes. Fruchtfolgeflächen
  • Schaffung räumlicher Voraussetzungen für die Wirtschaft
  • Immissionen
  • Schaffung kompakter, in ihrer Ausdehnung begrenzter Siedlungen
  • Siedlungserneuerung
  • Verdichtung

Was sind die Grundzüge des Planungsrecht? 

 

  • Planungspflicht in Bezug auf raumwirksame Aufgaben
  • Koordinationspflicht von Bund, Kantonen und Gemeinden
  • Richtplan-Pflicht für "Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raumund Umwelt" auf Ebene Richtplanung (Art. 8 Abs. 2 RPG) 
  • Planungspflicht auf Ebene (Sonder-) Nutzungsplanung

Welche drei Planungsgrundsätze gibt es? 

  • Landschaft
  • Siedlungen
  • öffentliche Bauten und Anlagen 

Was regelt die Planungsgrundsätze? 

Schonung der Landschaft

  • insbes. Erhaltung der FFF

Siedlungsgestaltung und Siedlungsbegrenzung

  • Zweckmässige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsgebieten
  • angemessene ÖV-Erschliessung (2014 neu)
  • Bessere Nutzung von Brachen, Verdichtung der Siedlungsfläche (2014 neu) 
  • Verschonung der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen
  • Öffentliche Bauten: Sachgerechte Standorte

Was regelt der Art. 4 Information und Mitwirkung? 

Bevölkerung

  • ist seitens der Planungsbehörden über Ziele und Ablauf der Planung zu informieren (Information)
  • und in die Planung einzubeziehen (Mitwirkung)

Was bewirkt das Raumplanungsrecht? 

 

  • die Raumplanung
  • die Erschliessung
  • die Bauordnung 

Wer ist zuständig für welche Sachpläne? 

  • Richtplan - Kanton
  • Nutzungsplan - i.d.R. Gemeinde
  • Baubewilligungen - Gemeinde (ausserhalb der Bauzonen - Kanton) 

Alle wie viele Jahre wird der Richtplan überprüft? 

alle 10 Jahre 

Von wem werden die Richtpläne genehmigt? 

Vom Bundesrat

Was sind die Grundsätze der Nutzungsplanung? 

  • Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens
  • Grundeigentümerverbindlichkeit
  • Planungsauftrag an die Kantone 
  • Anpassung
    • Planbeständigkeit? 
    • bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse (Art. 21 Abs. 2)
    • i.d.R. nach 15 Jahren bzw. bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse (Art. 21 Abs. 2)
    • Beurteilung aufgrund von RPG 2 (Richtplanung gem. Art. 18)

Welche drei Zonentypen der Nutzungsplanung gibt es? 

  • Bauzone (es muss innerhalb von 15 Jahre erschlossen oder überbaut werden) 
  • Landwirtschaftszone
  • Schutzzone

Was regelt die Nutzungsplanung? 

Oberbegriff für alle Pläne und alle Vorschriften mit Plancharakter soweit sie die  Bodennutzung betreffen (z.B. Zonenplan, Gestaltungsplan, Erschliessungsplan,  Schutzverordnung usw.)

Wie viele Empfindlichkeitsstufen gibt es in der Nutzungsplanung? 

4

Wozu dienen Sondernutzungspläne? 

  • Nutzung für ein bestimmtes klar, begrenztenes Gebiet oder Werk 
  • Spezialerlass
  • innerhalb der Bauzonen
  • ausserhalb der Bauzone 

Was ist das Ziel der Planungszone? 

  • Vorsorgliches Instrument zur Verhinderung unerwünschter Entwicklungen
  • Innerhalb PZ dar nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte
  • Bewirkt Sistierung von hängigen Baugesuchsverfahren
  • Längstens 5 Jahre

Welche drei Erschliessungen gibt es? 

  • Grunderschliessung - durch kantonale Mittel 
  • Groberschliessung - durch Gemeinde gebaut
  • Feinerschliessung - durch Gemeinde gebaut, ohne Feinerschliessung keine Baubewilligung 

Was benötigt es für eine Erschliessung? 

  • Wasser
  • Abwasser
  • Strom 

Wann wird eine Baubewilligung erteilt? (Was muss eingehalten sein?) 

  • Zonenkonfrom mit der künftigen Nutzung
  • wenn das Grundstück erschlossen ist 
  • Einhaltung der öffentlich baurechtlichen Bestimmungen 

Welche Normen gibt es für Bauvorschriften? 

  • Gesetzesnormen (Umweltschutz etc.) 
  • technische Normen (Sia etc.) 
  • Richtlinien von Behörden (nicht rechtlich verbindend) 
  • Wegleitungen (nicht rechtlich verbindend, wie ein Problem gelöst werden kann) 
  • Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften (z.B. Nutzungsziffern, aus Bauordnungen der einzelnen Gemeinden) 

Darf ohne eine Baubewilligung gebaut werden? 

Nein

Was ist baubewilligungspflichtig? 

  • alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den 
    Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen
  • Zweckänderung und Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen

Was ist nicht baubewilligungspflichtig? 

  • Unterhaltsarbeiten
  • für kurze Dauer erstellte Bauten /Anlagen
  • andere geringfügige Bauvorhaben

darf von den Kantonen ausgedehnt, nicht aber eingeschränkt werden 

Welche Bewilligungsarten gibt es bei Baubewilligungen? 

  • normales Verfahren
  • vereinfachtes Verfahren (Anzeigeverfahren) muss nicht veröffentlicht und ausgesteckt werden
  • Teilbaubewilligung (Erlaubt Baubeginn auf dem teilbewilligten Teil)
  • Projektänderungsbewilligung (Zusatzbewilligung während dem Umbau) 
  • Ausnahmebewilligung (Ausnahmen von kantonlen oder kommunalen Bauvorschriften) 

Wie lange kann man gegen einen Bauentscheid Rekurs einlegen? 

20 Tage ab öffentlicher Publikation 

Welche Wirkungen haben Baubewilligungen? 

  • Zulässigkeit des Baubeginn 
  • Sachliche Geltung 
  • persönliche Geltung
  • zeitliche Geltung 

Wann erlischt eine Baubewilligung ohne Baubeginn? 

in ZH nach 3 Jahren ohne Verlängerung

in BE nach 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerung um 2 Jahre 

In SG nach 1 Jahr mit zweimaliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr 

 

Welche Voraussetzungen braucht es bei Ausnahmebewilligungen innerhalb der Bauzone? 

  • besondere Verhältnisse 
  • keine Beinträchtigung öffentlicher Interessen
  • keine wesentliche Verletzung nachbarlicher Interessen, es sei denn, diese können durch Entschädigung ausgeglichen werden (Lastenausgleich)

Wie hoch darf die max. Entfernung sein um Einsprache gegen ein Baugesuch zu erheben? 

max. 100 Meter

Was ist der Grundsatz der Landwirtschaftszone? 

  • sollen vor Überbauungen weitgehend freigehalten werden
  • Zonenkonform sind Bauten und Anlagen die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftungen oder für den produzierenden Gartenbau nötig 

Was sind die einzelnen Tatbestandsteile der Landwirtschaftszone? 

  • bodenabhängige Bewirtschaftung
  • Biomasse
  • inneren Aufstockung 
  • Intensichlandwirtschaftszonen
  • Pferdehaltung

Wer erteilt Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone? 

immer der Kanton 

Was ist die Koordinationspflicht im Baubewilligungsverfahren? 

wo Bauvorhaben Bewilligungen, Konzessionen, Zustimmungen oder Genehmigungen von mehreren Behörden bedürfen