Strafprozessrecht bzw. Motiv Strafrecht Lernwoche 2
KKarten für Strafprozessrecht
KKarten für Strafprozessrecht
Kartei Details
Karten | 57 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 14.04.2025 / 21.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250414_strafprozessrecht_lernwoche_2
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250414_strafprozessrecht_lernwoche_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Wie lauftet das Dispositiv, wenn eine Person wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen wird?
- Es wird entschieden, dass A. vom Vorwurf der Brandstiftung infolge Schuldunfähigkeit (Art. 19 Abs. 1 StGB) freigesprochen wird.
Textblock Aussage gegen Aussage
- nicht leichthin gestützt auf den Grundsatz von «in dubio pro reo» freisprechen
- Aussagen der Beteiligten auf ihren inneren Gehalt und ihre Überzeugung prüfen
- Bei Partei- und Zeugenaussagen bewusstes Lügen einerseits und unbewusste Irrtümer verfälscht
- Glaubhaftigkeit konkreter Aussage und nicht Glaubwürdigkeit der Person.
- konkrete Aussage anhand bestimmter Kriterien analysiert.
- Hypothese wonach reales Erlebnis wird quantitativ und qualitativ anders geschildert als Phantasiegeschichte (sog. Undeutsch-Hypothese)
- Vorhandensein von Relitätskriterien oder Lügensignalen
- Ausserdem Tatnähe, Entwicklungs- und Entstehungsgeschichte der Aussage und reduzierte Wahrnehmungsfähigkeit durch Alkohl oder Drogeneinfluss
Gutachtenswürdigung
Das Gericht beurteilt Gutachten ebenfalls nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 10 Abs. 2 StPO). Die Würdigung und damit die Beweiskraft eines Gerichtsgutachtens richten sich nach den drei Kriterien der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit. Ein Abweichen von einem Gutachten ist allerdings nur beim Vorliegen triftiger Gründe zulässig und muss begründet werden.
Indizienprozess Textbaustein?
Liegen keine direkten Beweise vor, ist auch ein indirekter Beweis zulässig. Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber beweisen sind (Indizien), auf die zu beweisende, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache geschlossen.
Mehrzahl von Indizien, welche für sich nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, können gemeinsam ein Bild ergeben, welches bei objektiver Betrachtung keine Zweifel bestehen lässt, dass sich der Sachverhalt so verwirklicht hat.
Textbaustein subjektive KOmponenten
Der Beschuldigte wusste um die Tatumstände, konnte er diese doch zumindest in der Laiensphäre parallel werten. Kein Irrtum und er konnte den Geschehensablauf zumindest im Ansatz voraussehen. Die Wissenskomponente des subjektiven Tatbestands liegt damit vor. Schliesslich nahm der Beschuldigte die Verwirklichung der objektiven Tatbestandselemente auch in Kauf, indem er [X]. Er handelte mithin eventualvorsätzlich, womit auch die Willenskomponente vorliegt. Indem der Beschuldigte sodann [X], erfüllte er auch das besondere subjektive Unrechtselement der Bereicherungsabsicht. Der subjektive Tatbestand des [Delikt] ist somit erfüllt.
Objektive Strafbarkeitsbedingung textbaustein?
Beim [Delikt, z.B. Raufhandel] ist [z.B. Tod oder Körperverletzung eines Menschen] eine objektive Strafbarkeitsbedingung, auf die sich der Vorsatz nicht beziehen muss. Ein Kausalitätsnachweis ist nicht verlangt. Es kommt allein auf deren Vorliegen oder Nichtvorliegen an.
Strafzumessungstheorieblock bei versuch
Soweit die Straftat bloss versucht begangen worden ist, hat das Gericht vorerst die hypothetische schuldangemessene Strafe für das vollendete Delikt festzulegen. Anschliessend ist diese hypothetische Strafe unter Berücksichtigung der versuchsweisen Begehung zu reduzieren (Urteil BGer 6B_865/2009 E. 1.6.1).
Doppelverwertungstheorieblock?
Umstände, die bereits Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr berücksichtigt werden (sog. Doppelverwertungsverbot). Zu berücksichtigen ist hingegen das Ausmass der qualifizierenden bzw. privilegierenden Tatumstände.
Gleichartigkeit der Strafen?
Mehrere gleichartige Strafen liegen vor, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt (sog. konkrete Methode).
Was wenn eine gleichartige Strafe widerrufen wird?
Es ist eine Gesamtstrafe nach ARt. 49 Abs. 1 StGB zu bilden.
Aufbau Dispositiv
I. Einstellungen
II. Freisprüche
III. Schuldsprüche
IV. Widerruf (bejaht)
V. Rückversetzung
Artikel
Strafe
VI. Widerruf (Ablehnung)
VII. Zivilpunkt
VIII. weitere Verfügungen
In welche Punkte wird der Punkt Kosten und Entschädigung im Strafmotiv unterteilt?
Verfahrenskosten, Entschädigung (der Strafklägerin), Amtliche Entschädigung
Subjektiver Tatbestand Textbaustein?
Auf der Wissensseite ist ein aktuelles Wissen um die Tatumstände bzw. um die reale Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erforderlich, wobei eine sog. "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt.
Auf der Willensseite wird ein Willen verlangt, den Tatbestand zu verwirklcihen.
Fazit objektive Tatschwere?
Die Objektive Tatschwere ist somit insgesamt im Verhälntis zum Strafrahmen als (leicht/mittel /schwer) einzustufen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet das Gericht eine Strafe von xx Strafeinheiten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.
Fazit subjektive Tatschwere?
Die subjektive Tatschwere wiegt somit insgesamt (leicht/mittel/schwer). Gestützt darauf erachtet das Gericht eine (REduktion/Erhöhung) der Strafe um x Straeinheiten als angemessen.
Wie wird ein versuch bei der Strafzumessung berücksichtigt?
Nach der subjektiven Tatschwere unter dem Punkt Verschuldsunabhängige Tatkomponente: Berücksichtigung eines vollendeten Versuchs
Wann welche Mitteilungen
Koordinationsstelle Strafregister (KOST)
Amt für Justizvollzug (AJV) (bei unbedingten Freiheitsstrafen)
Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) (vgl. Art. 3 Abs. 1 JVV: Vollzugsbehörde bei Freiheitsstrafen und Massnahmen (lit. a) sowie Bewährungshilfe (lit. b), d.h. Mitteilung bei Freiheitsstrafen und Massnahmen, nie bei Geldstrafen)
Meldestelle für Geldwäscherei
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (bei Ausweisentzug nach SVG)
Bundesanwaltschaft (bei BetmG-Delikten)
Bundesamt für Polizei (FedPol) (bei BetmG-Delikten mit unbedingter Freiheitsstrafe)
Staatssekretariat für Migration (SEM) (bei AIG-Delikten)
Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) (bei AIG-Delikten)
Fremdenpolizei [Bern / Thun / Biel] (Art. 82 VZAE) (bei AIG-Delikten)
Opfer