Personalassistent HRSE

Personaladministration

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Flashcards 208
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 11.04.2025 / 15.04.2025
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Sie arbeiten im Unternehmen firstbit AG. Neben der Personalabteilung übernehmen auch andere Personen jeweils typische Personalaufgaben. Nennen Sie je 2 Aufgaben, die typisch sind für die Personalabteilung, die Linie (= Abteilungsleitende) sowie solche, die sinnvollerweise zusammen erledigt werden.

HR allein

  • Personalverwaltung
  • Sozialwesen
  • PIS
  • Arbeitsrecht
  • Personalcontrolling
  • Lohnbuchhaltung/-administration

 

HR + Linie zusammen

  • Personalauswahl
  • Personalsuche
  • Aus-/Weiterbildung
  • Personalfreistellung
  • Laufbahnplanung, Boni

Linie allein

  • Personaleinsatz
  • Arbeitssicherheit
  • Ergonomie
  • Disziplinar-/Beschwerdewesen

Nicht für alle Aspekte im Lohnbereich sind die gleichen Stellen zuständig. Nennen Sie je zwei Beispiele im Lohnbereich, bei denen folgende Stellen zuständig sind:

  • Geschäftsleitung
  • Linienvorgesetzte
  • HR-Abteilung

Geschäftsleitung
Lohnniveau insgesamt, Teuerung in Prozenten, Reallohnerhöhung generell …

Linienvorgesetzte
Individuelle Lohnerhöhung festlegen, Zuteilung Einmalzulagen im Rahmen des Budgets …

HR-Abteilung
Arbeitsplatzbewertung, Lohnvergleich, Überwachung der Umsetzung der Richtlinien, Lohnabrechnung, Meldungen an die Sozialversicherungen…

Von der Geschäftsleitung erhält die HR-Abteilung den Auftrag, Informationen zu den Austrittsgründen zu erheben. Welche Möglichkeiten kommen in Frage? Nennen Sie 3 Möglichkeiten.

  • Standardisierte Austrittsgespräche und/oder schriftliche Umfrage
  • Eigenbeobachtung/Einschätzung
  • Befragung der Vorgesetzten
  • Befragung der aktuellen Mitarbeitenden (Warum würden Sie austreten?)

Als Mitarbeiterin in der Personaladministration sollen Sie für Ihren Vorgesetzten bzw. die Geschäftsleitung im Unternehmen einige Daten/Informationen für die Personalplanung sammeln. Welche internen und welche externen Daten sind für Vorgesetzte im Zusammenhang mit der Personalplanung relevant? Nennen Sie je drei.

Interne Daten

Quantitativ

  • Unternehmensstrategie
  • Budget
  • Organigramm
  • Stellenplan
  • Auswertungen Arbeitszeitsystem (Mehr-/Überstunden…)

Qualitativ

  • Leitbild, Unternehmensstrategie
  • Qualifikationen
  • Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil
  • Stellenplan, Organigramm
  • Nachfolgeplan
  • Persönliche Entwicklungspläne

Externe Daten

Quantitativ

  • Rechtliche Vorgaben (Gesetz, Gerichtspraxis, GAV)
  • Veränderungen in der Demografie, Ausbildung…
  • Informationen zum Arbeitsmarkt, Konjunktur, Konkurrenz…

Qualitativ

  • Technologische Veränderung
  • Veränderungen in der Demografie, Ausbildung…
  • Bildungsangebote

Die Personalkapazitäten in der Abteilung Vertrieb sehen aktuell wie folgt aus (je 100 %-Pensen):

SOLL-Belegschaft                 18

IST-Belegschaft                     23

Voraussehbare Zugänge         2

Bekannte Austritte                  5

 

Nennen Sie 3 Massnahmen, wie Sie bezüglich Personalkapazitäten vom IST- zum SOLL-Zustand kommen könnten (ohne Kündigungen!).

Es ist ein Abbau von 2 Personen bzw. deren Kapazitäten zu erreichen. Ein Bündel an Massnahmen muss ergriffen werden.

  • Abbau Überstunden / Minusstunden umsetzen
  • Freiwilliges Angebot: Pensumsreduktion anbieten, unbezahlter Urlaub, vorzeitige Pensionierung,
  • Anstellungsstopp (Abgänge nicht ersetzen)
  • Ferien vorziehen
  • Interne Versetzung prüfen

Die Downhill AG will die Fluktuationsrate des letzten Geschäftsjahres erheben. Dazu haben Sie folgende Daten:

  • Mitarbeiterbestand ende Geschäftsjahr: 234
  • Austritte während dem Geschäftsjahr: 31 (davon 2 Todesfälle)
  • Mitarbeiterbestand anfangs Geschäftsjahr: 250
  • Krankheitsabsenzen: 4.5%

Berechnen Sie die Fluktuationsrate und zeigen Sie den Berechnungsweg auf.

Gängigste Formel ist: Austritte / (Anfangs- + Endbestand) / 2 * 100 = …. %

31 / 242 * 100 = 12.8 %

Da Sie in letzter Zeit häufiger Arbeiten Ihrer Kollegin übernehmen mussten, weil diese nicht mit allen fertiggeworden ist, haben Sie die Kollegin auf ihre Arbeitstechnik angesprochen. Da ist es gleich aus ihr herausgebrochen: Die Arbeit würde sie überfordern und sie werde einfach nicht fertig. Nennen Sie Ihrer Kollegin mind. zwei geeignete Arbeitstechniken, die ihr helfen könnten, das Problem in den Griff zu bekommen.

  • ABC-Analyse (65/20/15)
  • Eisenhower-Raster
  • ALPEN-Methode
  • Nein sagen

Ihre Chefin gibt Ihnen den Auftrag, das Weihnachtessen für die Abteilung vorzubereiten. Dabei sollen Sie am besten nach der ALPEN-Methode vorgehen.

Was ist damit gemeint?

Erläutern Sie die Methode.

Die ALPEN-Methode ist eine Technik aus dem Zeitmanagement und hat das Ziel, die Arbeitsorganisation zu optimieren.

Dabei geht man in der Regel wie folgt vor (entsprechend dem Akronym):

  • Aufgaben und Arbeiten notieren
  • Länge der Tätigkeit schätzen
  • Pufferzeit einplanen, Priorität festlegen
  • Entscheid treffen (nach Priorität)
  • Nachkontrolle, Unerledigtes übertragen

Ihr Vorgesetzter möchte, dass Sie im Rahmen der Beschaffung eines neuen Verpflegungsautomaten für den Pausenraum eine Präferenzmatrix erstellen.

Machen Sie ein Beispiel, wie eine Präferenzmatrix dazu aussehen könnte.

  • 30 % Preis
  • 20 % Wartungsaufwand/Kosten
  • 20 % Referenzinstallationen
  • 30 % Grösse / Produkteauswahl

Mit der ABC-Analyse werden 3 Gruppen gebildet, für die es je unterschiedliche Konsequenzen gibt.

Erläutern Sie kurz, wie dies im Rahmen des Projektmanagement funktioniert.

Die im Rahmen der Projektumsetzung anfallenden Aufgaben(pakete) werden nach ABC eingeteilt:

A-Aufgaben     Sofort und selbst bearbeiten

B-Aufgaben     Terminieren und evtl. delegieren in der Erledigung

C-Aufgaben    Terminieren/aufschieben, evtl. gar nie erledigen

Das eigene Unternehmen führt demnächst eine Informationsveranstaltung für alle 200 Mitarbeitenden durch, bei der das neue Zeiterfassungssystem präsentiert wird.

Erstellen Sie ein Raster, wie sie das organisatorisch anpacken (es ist somit nicht der Inhalt der Informationsveranstaltung gefragt).

Informationselement

Begründung

Ort

  • intern, extern
  • Reservationen
  • Transport vorsehen

Ziel

  • was soll erreicht werden

Dauer

  • von… bis …
  • Pausen
  • Getränke/Verpflegung

Datum

  • Einladungen rechtzeitig verschicken
  • Ferienabwesenheiten checken

Form

  • Workshop, Vortrag, Praxisübungen benötigen andere Vorbereitungen

Akteur(e), wer präsentiert

  • Verfügbarkeit prüfen
  • Möblierung

technische Infrastruktur

  • Nötige Geräte, reservieren

Lehrmaterial

  • Nötige Unterlagen?

Im Unternehmen, in dem Sie arbeiten, ist die Fluktuationsrate zwar nicht hoch, aber auch nicht gerade zufriedenstellend. Ihr Arbeitgeber kann den Grund einfach nicht ausfindig machen. Seiner Meinung nach gilt: «Wenn der Lohn hoch, die Arbeitszeiten tief und das Betriebsklima gut ist, ist doch alles i. O.».

Was könnte die Mitarbeitenden also veranlassen, das Unternehmen trotzdem zu verlassen?

Nennen Sie vier mögliche Gründe. Argumentieren Sie mit dem Verhältnis/Zusammenhang Lohn und Motivation.

Leistung und Gegenleistung werden anders wahr genommen.

Der Arbeitnehmer bekommt keine Wertschätzung, es werden keine Aus- und Weiterbildung bezahlt / ermöglicht , nur gesetzliche Ferien, enormer Arbeitsdruck, Teamspirit fehlt, VG übt enorem Druck aus.

Auf das Lohnsystem und die Lohnhöhe haben verschiedene Faktoren einen Einfluss. Nennen Sie zu den folgenden Aspekten je zwei Einflussfaktoren:

  • Mitarbeiter
  • Funktion
  • Unternehmen

Mitarbeiter
Leistung/Verhalten, Lebens-/Dienstalter, Führungsebene, Ausbildung, Erfahrung...

Funktion
Aufgabe, Verantwortung, Kompetenzen, Anforderung, Weiterbildung …

Unternehmen
Grösse, Standort, Branche, Kultur, Unternehmenspolitik, Lohnpolitik, Ertragssituation, Firmennebenleistungen, Arbeitszeitregelung, Fluktuation, Transparenz, Recht, Ethik …

Wann ist Akkordlohn ungeeignet?

Nennen Sie vier Punkte.

  • Bei Unfallgefahr
  • Wenn die Leistungsmenge nicht/kaum beeinflussbar ist
  • Wenn die Leistung nicht bzw. nur mit grossem Aufwand erfasst werden kann
  • Wenn Teamleistung statt individuelle Leistung betont werden sollen
  • Wenn es ethisch nicht vertretbar ist (also wenn es nicht gesellschaftliche Norm sein könnte)

Umgekehrt formuliert: Akkordlohn spornt zu mehr Leistung an (wenn die Leistungsmenge beeinflussbar ist, gibt den MA Selbstverantwortung und unternehmerische Freiheit, wenn sie mit schwankendem Einkommen umgehen können.

Nennen Sie drei Lohnarten und zu jeder Lohnart eine unterschiedliche, sinnvolle Einsatzmöglichkeit in der Praxis.

Lohnart / Einsatzmöglichkeit

  • Monatslohn = regelmässiger Einsatz, Präsenzzeit (Leistung kann nicht genau gemessen werden)
     
  • Stundenlohn = unregelmässiger Einsatz bzw. auf Bedarf
    • Akkordlohn (Geldakkord, Zeitakkord) = Produktion, Leistung ist messbar und gut beeinflussbar (Menge/Qualität)
       
    •  Prämienlohn = Verkauf

    Die 1. und 2. Säule zeichnen sich durch ein je spezielles Finanzierungsverfahren aus.

    Nennen Sie die beiden Finanzierungsverfahren und erläutern Sie diese kurz.

    AHV/IV: Ausgaben-Umlageverfahren
    Die innert Jahresfrist eingenommenen Beiträge (der aktiven Bevölkerung) werden im selben Zeitraum wieder an die heutigen Rentenbezüger/innen ausbezahlt.

    BVG: Kapital-Deckungsverfahren:
    Individueller Sparprozess, um bei Eintritt des versicherten Risikos den erforderlichen Geldbedarf sicherzustellen.

    Nennen Sie je zwei Vor- und Nachteile der beiden Finanzierungsverfahren Ausgaben-Umlageverfahren und Kapital-Deckungsverfahren.

    Ausgaben-Umlageverfahren

    +          nicht teuerungsanfällig/inflationsresistent

    +          kurzfristig steuerbar

    -          Generationen-Solidarität (sogenannter Generationenvertrag) nötig

    -           Einfluss der demografischen Entwicklung/Überalterung

    -           setzt leistungsfähige Volkswirtschaft voraus

    -           kein direkter Zusammenhang zwischen Einzahlung und Leistung des einzelnen Versicherten

    -           politisch exponiert

     

    Kapital-Deckungsverfahren

    +          volkswirtschaftliche Ersparnisse in Aufbauphase

    +          individuell gestaltbar

    +          individuelles Deckungskapital (persönlicher Anspruch)

    -           Inflationsverluste/Anlagerisiko

    -           (vermögens-)verwaltungs-intensiv

    Für die berufliche Vorsorge sind verschiedene gesetzliche Grundlagen vorhanden.

    Nennen Sie 4 Rechtsgrundlagen.

    BVG     Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen 

    FZG     Bundesgesetz über die Freizügigkeit 

    OR       331 ff. (Arbeitsvertragsrecht)

    ZGB     80 ff. (Personenrecht, Stiftung)

    WEFV  Verordnung über die Wohneigentumsförderung 

    BVV2   Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen  ...

    BVV3   Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung

    Das Reglement der betreffenden Vorsorgeeinrichtung enthält die für den Vollzug massgebenden Angaben.

    Iris Schnell hat starke Gelenkschmerzen und wird daher vom Arzt krankgeschrieben. Sie spricht gut auf die Behandlung bzw. Medikamente an und dürfte wohl rasch wieder zurückkehren.

    Welche Versicherungen könnten wofür angesprochen sein?

    • Krankentaggeldversicherung: Lohnausfall.
    • Private Krankenpflegeversicherung/KVG: Behandlungskosten und Medikamente.

    Eine IV-Früherfassung ist hier nicht nötig, da sie in relativ kurzer Zeit wieder geheilt sein wird.

    Welche Leistungen werden bei folg. Todesfällen ausgerichtet durch die obligatorischen Versicherungen?

    1. Unfalltod eines Arbeitnehmers, der seit 4 Jahren verheiratet ist und keine Kinder hinterlässt.
    2. Krankheitstod einer verheirateten Frau, deren Ehemann Hausmann und für die Erziehung des 13-jährigen Kindes verantwortlich ist.
    3. Krankheitstod eines Arbeitnehmers mit Ehefrau und einem unmündigen Kind

    1. Witwenabfindung nach UVG (keine AHV-Leistungen) + Witwenabfindung BVG (wenn die Ehefrau älter als 45 Jahre ist).
    2. Witwerrente und Waisenrente der AHV, Waisenrente nach VG, Witwerrente BVG.
    3. Hinterlassenenleistungen der AHV (Witwenrente und Waisenrente), Hinterlassenenleistungen des BVG (Witwenrente und Waisenrente).

    Müssen während des bezahlten Mutterschaftsurlaubes Beiträge an die Pensionskasse (BVG), an die Krankentaggeldversicherung (KVG) und an die Unfallversicherung (UVG) geleistet werden?

    Erläutern/Begründen Sie Ihre Antworten.

    Pensionskasse (BVG)
    Wenn der Arbeitgeber während des Mutterschaftsurlaubs keinen Lohn bezahlt und die Arbeitnehmerin folglich die Mutterschaftsentschädigung entweder über den Arbeitgeber oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse bezieht, besteht die BVG-Pflicht auch während der Zeit der Mutterschaftsentschädigung (BVG 8 Abs. 3). Der Arbeitgeber leistet somit weiterhin seinen Anteil der Beiträge, und die Beiträge der Arbeitnehmerin werden von der Mutterschaftsentschädigung abgezogen. Versicherter Lohn ist der bisherige Lohn vor der Niederkunft (BVG 8 Abs. 3, OR 329f), auch wenn der Jahreslohn wegen der Mutterschaft vorübergehend sinkt. Wenn die Beitragspflicht zu einer zu starken Belastung der Mutter führt, kann sie die Herabsetzung des versicherten Lohnes verlangen.

    Krankentaggeldversicherung
    Es ist eine Prämie der Krankentaggeldversicherung auf der Mutterschaftsentschädigung zu entrichten. Es gibt keine Prämienbefreiung.

    Unfallversicherung
    Es sind keine Unfallversicherungsprämien zu entrichten (UVV 115 Abs. 1 lit. d UVV). Die Mutter ist für den Zeitraum der Mutterschaftsentschädigung unentgeltlich gegen Unfall versichert.

    Vreni Kobler ist 59 Jahre alt und arbeitet bereits seit 10 Jahren bei Ihnen in der Administration. Da ihr Mann bereits pensioniert wird, denkt sie nun über eine Frühpensionierung nach. Nun möchte sie von Ihnen wissen, welchen Unterschied dies zu einer normalen Pensionierung macht.

    Erläutern Sie ihr den Unterschied.

    Die vorzeitige Pensionierung wirkt sich wie folgt aus:

    • Mit 59 J. kann Sie die AHV noch nicht abrufen. Arbeitgebende zahlen hier oft (noch) keine Überbrückungsrente.
    • Die Pensionskasse kann, mit entsprechender Leistungskürzung, je nach Reglement etwa 3–6 Jahre vorbezogen werden.
    • Als Nichterwerbstätige hat Sie AHV-Prämien aufgrund des Vermögens zu bezahlen.

    Ein Mitarbeiter verdient CHF 5'400.00 brutto (12x).

    Wie hoch ist die gesamte Entschädigung für den anderen Elternteil?

    CHF 2'016.00

    (nämlich 5'400 * 80 % / 30 =  CHF 144 * 14 Tage = 2'016 CHF)

    Romea Gygax hat einen Jahreslohn von CHF 100‘000.00 (inkl. 13. Monatslohn). Am 5. Februar ist die Geburt ihrer Tochter.

    Wie hoch ist die gesamte Mutterschaftsentschädigung?

    CHF 21'560.00

    (Maximal versicherter Lohn 99'000 / 360 x 80 % x 98 Tage = 21'560.00)

    Sandra Miller verdient monatlich CHF 9‘000.00 (mit 13. Monatslöhnen). Am 13. August wird sie Mutter.

    Wie hoch ist die gesamte Mutterschaftsentschädigung, welche an den AG ausbezahlt wird?

    CHF 22'939.85

    8’250.00 x 80 % = 220.00 x 98 Tage = 21'560.00. Bei Auszahlung an den AG werden 6.4 % (5.3 % AHV/IV/EO, 1.1 % ALV) dazugerechnet = 22'939.85

    Auszug aus dem Merkblatt 6.02 Leistungen der MSE: Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 8250 Franken (8250 Franken x 0.8 / 30 Tage = 220 Franken / Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 99'000 Franken (99'000 Franken x 0.8 / 360 Tage = 220 Franken / Tag) erreicht.

    Die Prämien für die Nichtberufs-Unfallversicherung (NBU), also in der Freizeit erlittene Unfälle, sind je nach Branche unterschiedlich.

    Warum ist das so?

    Erklären Sie in ganzen Sätzen.

    Nicht jede Branche beschäftigt gleichartige Personen (Risiko je nach Alter, Geschlecht…, die sich auch auf das Freizeitverhalten auswirken).

    Zudem führt ein einfacher Beinbruch bei einem Bürolisten für eine relativ kurze Arbeitsunfähigkeit, bei einem Waldarbeiter allerdings für eine längere.

    Heinrich F. tritt Ende Monat aus dem Unternehmen aus. Sein Monatslohn beträgt CHF 5‘000.00, zudem hat er Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Für die Pensionskasse hat der Arbeitnehmer CHF 425.00 zu zahlen, für NBU werden 1.35 % abgezogen. Der Schlusslohn Ende Mai wird Heinrich F. in bar ausbezahlt.

    stellen Sie die Lohnabrechnung.     

     

    Robert H. verdient wie bei Ihnen wie folgt:

    Januar       CHF   5‘000.00

    Februar     CHF 20‘000.00

    Da Sie die Lohnabrechnungen erstellen, müssen Sie wissen, von welcher Basis welcher ALV-Abzug im Februar vorzunehmen ist.

    Erstellen Sie eine Rechnung dazu.

    Im Januar wurde gerechnet:
    ALV: 1.1 % von CHF 5‘000.00

    Im Februar wird gerechnet:
    ALV: Lohn Januar CHF 5‘000.00 + Februar CHF 20‘000.00 = CHF 25‘000.00 – CHF 24‘700 (2x12‘350) – CHF 5‘000.00 schon abgezogen: 1.1 % von CHF 19‘700 ALV

    Sie arbeiten bei der Geld AG, Cashweg 5, 9999 Klimper. Eric Klapperton, wohnhaft an der Ruhegasse 5 in 9998 Limper, ist 67 Jahre alt und hilft in Ihrem Unternehmen jeweils als Hauswart mit. Die Arbeitszeit richtet sich nach Bedarf und wird nicht rapportiert. Dabei verdient er pauschal pro Jahr CHF 1‘000.00 Der Gesamtbetrag wird jeweils im Dezember ausbezahlt. Ein 13. Monatslohn wird nicht bezahlt.

    Eric Klapperton erhält jeweils CHF 500.00 auf sein Sparkonto bei der UBS AG und den Rest auf sein Salärkonto bei der CS CREDIT SUISSE.

    Erstellen Sie die Lohnabrechnung für den Monat Dezember.

    Da der Mitarbeiter über 65 Jahre alt ist, hat er pro Monat CHF 1‘400 Rentnerfreibetrag. Damit entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn (Aufteilung auf 2 Konten ist zulässig).

    Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Sonja F. für den Dezember:

    • Jahreslohn CHF 54'600.00 (zahlbar in 13 Monatslöhnen; 13. Mt. im November)
    • 5 Überstunden zu 125% (42 h/Woche = 2'188 pro Jahr)
    • Reguläre Sozialabzüge (PK-Abzug CHF 480.00)
    • Belastung Privat-Telefonkosten CHF 18.00
    • Lunchcheckbezug CHF 180.00

    * Berechnung bei 42 Std./Woche und 52.1 Wo pro Jahr =  365 Tagen / 7 Wochentage)
    4200.– * 13 / 2188 Jahresstunden oder: 54’600.– Jahreslohn / 2188 Jahresstunden 
    Berechnung Tageslohn (z. B. für Mehr-/Überstunden, unbezahlter Urlaub, Ferienauszahlung beim Austritt): Monatslohn / 21.75 durchschn. Arbeitstage / Monat

    ** 25 % Zuschlag direkt in Stundenlohn einrechnen (Überstunden 125 %). Wenn Stunden nicht ausbezahlt, sondern kompensiert: «Überstunden 25 %»). In Aufgabenstellung wird ein Zuschlag von 25 % ausbezahlt

    Können sich AHV-pflichtiger Lohn und UVG-pflichtiger Lohn unterscheiden?

    Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie ein konkretes Zahlenbeispiel (die Berechnung muss korrekt sein)

    AHV-pflichtig ist die gesamte Lohnsumme, UVG-pflichtig ist nur der Lohn bis zum Betrag von CHF 148’000/Jahr.

    Beispiel:

    • Jahreslohn 160’000
    • AHV-pflichtiger Lohn:  160’000
    • UVG-pflichtiger Lohn: 148’000

    François Naghim, 33-jährig, hat mit seinem Arbeitgeber mündlich einen Stundenlohn von CHF 30.00 vereinbart, zudem 4 Wochen Ferien und 1 bezahlter Ferientag.

    Welchen Betrag erhält er brutto im Monat Februar, in dem er 12 Stunden rapportiert hat (alle Beträge auf ganze Rappen runden; Schlussresultat auf 5 Rappen)?

    30.00  Netto-Stundenlohn

    2.50 8.33%,  für 4 Wochen Ferien, 4 / (52-4) * 100

    32.50, Lohn inkl. Ferien

    0.13, 0.39 %, für 1 Feiertag, 1 / (260-1) * 100

    32.63, Lohn inkl. Feiertage für eine Stunde

    391.55, Lohn inkl. Feiertage für 12 Stunden

     

    Anmerkung:  Nur der 1. August ist ein gesetzlich zu bezahlender Feiertag.

    Samuel Zahn hat im Einzelarbeitsvertrag einen Netto-Stundenlohn von CHF 40 vereinbart. Zudem soll er erhalten:

    • 5 Wochen Ferien
    • 4 Tage bezahlte Feiertage
    • 13. Monatslohn

     Wie hoch ist der Bruttolohn (Zwischenresultate auf 2 Dezimalstellen gerundet; 5er-Rundung nur beim Bruttolohn)?

    40.00, Netto-Stundenlohn

    4.26, 10.64 %, Ferien 5 Wo., 5 / (52 - 5) * 100

    44.26, Lohn inkl. Ferien

    0.69, 1.56 % , 4 Feiertage, 4 : (260 - 4) = 1.56 %

    44.95, Lohn inkl. Feiertage, Ferien

    3.74, 8.33 %, Anteil 13. ML, 1/12

    48.69 = gerundet 48.70 , Brutto-Stundenlohn inkl. Ferien, Feiertage, Anteil 13. ML

     

    Methilde Ackermann arbeitet seit dem 1. Januar im Unternehmen. Per 31. März hat sie gekündigt. Bisher hat sie noch keine Ferien bezogen (Jahresanspruch 4 Wochen/5-Tage-Woche).

    Ihr Jahreslohn beträgt CHF 96'000.

    Berechnen Sie den Betrag für nicht bezogene Ferien, den Sie mit dem letzten Lohn ausbezahlen.

    Zeigen Sie die detaillierte Berechnung auf.

    CHF 1'999.30

    96’000.00        Jahreslohn                 

    24’000.00        Lohn für die Periode vom 01.01.-31.03. (= 3/12)

    1’999.20          Ferienanteil 8.33 % (100 / 48 * 4 Wo)           

    Roman Bopp ist seit dem 1. Januar bei Ihnen tätig. Per 31. August haben Sie ihm gekündigt. Er hat von seinen 5 Wochen Ferien pro Jahr (5-Tage-Woche) bereits 3 Wochen bezogen.

    Sein Jahreslohn beträgt CHF 80’000.00

    Berechnen Sie die Konsequenzen für die Ferien (gerundet auf halbe Tage) und zeigen Sie detailliert auf, welcher Betrag wem (dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber) zu bezahlen ist (Bruttobetrag).

    Zeigen Sie die detaillierte Berechnung auf.

    25.00           Jahresferien

    16.50           Ferienanspruch für die Periode 01.01.-31.08.

    15.00           bereits bezogene Ferien

    1.50             Feriensaldo zugunsten des Arbeitnehmers

    80’000.00   Jahreslohn

    307.69        Tageslohn (Jahreslohn / 260)

    461.55        Auszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für 1.5 Tage zu wenig bezogene Ferien

    Was genau ist die Quellensteuer und inwiefern ist diese Lohnabrechnungen relevant?

    Erklären Sie kurz den Begriff und nennen Sie 3 Beispiele bzw. Fälle, bei denen eine Quellensteuerpflicht vorliegt.

    Bei gewissen Steuerpflichtigen wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird, also beim Arbeitgeber.

    Die Steuern werden nicht vom Steuerpflichtigen abgeliefert, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung, welcher den Steuerpflichtigen vertritt, also dem Unternehmen. Der Steuerpflichtige erhält ein um den Steuerbetrag gekürztes Einkommen, also nur den Nettolohn (exkl. Steuern).

    Der Quellensteuer unterstellt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aber ohne Niederlassungs-bewilligung (Ausweis C) sowie die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz:

    • Künstler, Sportler und Referenten
    • Organe juristischer Personen
    • Hypothekargläubiger
    • Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis
    • Empfänger von Vorsorgeleistungen aus privatrechtlichem Arbeitsverhältnis
    • Transporteure im internationalen Verkehr
    • Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter

    Zum Jahresende erledigen Sie die Lohndeklarationen an die AHV. Die Direktorin verdient CHF 250'000.00/Jahr.

    Was deklarieren Sie bei diesem Fall?

    Stichwort Basis Prämie Zahlungsbetrag

    AHV-Lohnsumme, 250'000.00 ,10.6 %, 26'500.00

    ALV, 148'200.00, 1.1 %, 1'630.20

    FAK-Prämie , 250'000.00, 1.5 %, 3'750.00

    Verwaltungskosten , 26'500.00, 1.2 %, 318.00

    Fett gedrucktes ist zu deklarieren:

    Stichwort  Basis  Prämie  Zahlungsbetrag

    AHV-Lohnsumme, 250'000.00, 10.6 %, 26'500.00

    ALV, 148'200.00, 1.1 %, 1'630.20

    FAK-Prämie, 250'000.00, 1.5 %, 3'750.00

    Verwaltungskosten, 26'500.001.2 %, 318.00   

    Die Privatversicherungen bieten zum Sozialversicherungssystem ergänzende Versicherungen an.

    Nennen Sie zu den folgenden Risiken die massgebenden Sozialversicherungen und zwei ergänzende Produkte der Privatversicherung.

    • Todesfall
    • Unfall
    • Alter

    Risiko / Sozialversicherungen / Produkt der Privatversicherung

    Todesfall

    Sozialversicherung

    • AHV
    • BVG
    • evtl. auch UV

    Produkt der Privatversicherung

    • Lebensversicherung, auch Risikoversicherung
    • Säule 3a/3b*

    Unfall

    Sozialversicherung

    • UV

    Produkt der Privatversicherung

    • Zusatz zur Unfallversicherung
    • Lebens-Risikoversicherung

    Alter

    Sozialversicvherung

    • AHV
    • BVG

    Produkt der Privatversicherung

    • Reglement der Vorsorgeeinrichtung
      mit ausser-/überobligatorischen Leistungen
    • Vorsorgesparen Säule 3a, 
      auch richtig:  3. Säule*

    *keine Punkte für Allgemeinplätze, Sparen, Bankenlösungen usw.

    Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt hauptsächlich durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Teilweise ist der ganze Lohn der Beitragspflicht unterstellt, teilweise ist dieser auf eine bestimmte Höhe gedeckelt (plafoniert).

    Nennen Sie zwei Sozialversicherungen, inkl. Plafonierung, die für Arbeitnehmende eine Plafonierung der beitragspflichtigen Lohnsumme kennen.

    • berufliche Vorsorge BVG: CHF 88‘200.00 – CHF 25‘725.00
    • Unfallversicherung: CHF 148‘200.00
    • Arbeitslosenversicherung: CHF 148‘200.00

    Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt hauptsächlich durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Teilweise ist der ganze Lohn der Beitragspflicht unterstellt, teilweise ist dieser auf eine bestimmte Höhe gedeckelt (plafoniert).

    Nennen Sie vier Sozialversicherungen, die für Arbeitnehmende keine Plafonierung, d. h. Begrenzung der beitragspflichtigen Lohnsumme, kennen.

    • AHV
    • IV,
    • EO mit MSE/EAE/BUE/AdopE
    • FamZ