Distributionslogistik

Logistikfachmann

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Langue Deutsch
Catégorie Allemand
Niveau Autres
Crée / Actualisé 06.04.2025 / 09.04.2025
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Warum ist die Unternehmensphilosophie bei der Verkehrsträgerwahl wichtig?

 

Nachhaltige Unternehmen legen Wert auf langfristige Partnerschaften und ethische Standards. Sie wählen Verkehrsträger, die z. B. umweltschonend arbeiten (z. B. Euro-Norm der Fahrzeuge), anstatt nur den günstigsten Anbieter zu bevorzugen.

 

Wie beeinflussen die Transportumstände die Wahl des Verkehrsträgers?

 

Je nach Situation kann ein anderes Kriterium entscheidend sein – z. B. Schnelligkeit bei Expressware, Kosten bei Massenware oder Zuverlässigkeit bei empfindlicher Ware. Die Anforderungen sind also auftragsabhängig.

 

Ein Kollege behauptet, Transporteure, Frachtführer und Spediteure seien das Gleiche.

Hat er recht?

 

 

In Bezug auf Transporteur und Frachtführer hat er recht, beim Spediteur nicht.

Nach bestimmendem Obligationenrecht (OR) ist ein Frachtführer jemand, der Waren trans-portiert. Umgangssprachlich wird dieser auch Transporteur genannt.

Im Gegensatz dazu befördert ein Spediteur grundsätzlich selber keine Ware. Er beauftragt dazu einen Frachtführer oder eine eigens dazu geschaffene eigene Transportabteilung.

 

 

Welchem Güterverkehrs-Teilmarkt ist die Kontraktlogistik und welchem der Warenumschlag zuzuordnen?

 

 

Beide sind dem Logistikmarkt zugeordnet.

 

 

Welche schweizerischen Verkehrsträger werden dem Einsatzgebiet «Oberflächenverkehre» zugeordhet und welches sind die wichtigsten diesbezüglichen VT-übergreifenden schweizerischen Gesetze und bilateralen Abkommen mit dem Ausland?

 

 

Einsatzgebiete sind die VT Schiene, Strasse und Pipeline.

Oberflächenverkehr-übergreifende wichtigste Gesetze und bilaterale Abkommen sind:

• Bundesverfassung

• Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss)

Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)

• Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwer-verkehr auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz)

• Bilaterale Verträge der Schweiz mit der EU

• Bilaterale Verträge mit dem EWR

• Bilaterale Verträge mit Einzelstaaten der EU und dem EWR

 

 

Nennen Sie die gemeinsamen Ziele der TSP- und VRP-Tourenplanung.

 

 

Gemeinsame generelle Optimierungsziele:

• kurzfristige Minimierung der laufenden Transportkosten (Fahrleistung, Einsatzkosten usw.)

• langfristige Minimierung der Fixkosten (Fuhrpark, Personal im Fahrdienst usw.)

Gemeinsame spezifische Ziele sind Minimierung der

• Transportstrecke

• Transportzeit

 

 

Nennen Sie die Kostenkriterien und Kostenfaktoren der elementaren Kostenkalkulationen für die Grundtarife der einzelnen Dienstleistungen in den Verkehrsträgern Strasse und Schiene.

 

Die Kostenkalkulation der Grundtarife der einzelnen Dienstleistungen basieren grundsätzlich

auf den gleichen Kostenkriterien und Kostenfaktoren, also Kostenkriterien:

  1. Dienstleistungsart
  2. Transportmenge
  3. Transportstrecke
  4. Güterart
  5. Dienstleistungsart

6. Nebenleistungen und Zuschläge für den Handlingsaufwand und staatliche Abgaben

Kostenfaktoren:

  • Dienstleistungsfaktor
  • Gewichtsfaktor
  • Umrechnungsfaktoren
    Distanzfaktor
  • Berechnung Frachtsatz
  • Nebenkostenfaktor
  • Treibstoffkostenfaktor (bei Schiene nur bei Dieselbetrieb)

 

Bestimmen Sie für 29 EUR-Paletten mit total 11 Tonnen Gesamtgewicht für den Strassen-transport das richtige Transportmittel (Kategorie und Benennung).

 

  • Am wirtschaftlichsten: Kategorie C1E, 12 t / Anhängerzug Auch infrage kämen: Kategorie CE
  • 40 t/ Sattelschlepper
  • 40 t/ Anhängerzug

 

Nennen Sie die Dienstleistungen, welche Ihnen ein Luftfrachtspediteur anbieten kann.

 

Luftfrachtspediteure können grundsätzlich vier Dienstleistungen anbieten:

  • Verkehrsmittlertätigkeit zwischen Verlader und Fluggesellschaften
  • Planung, Steuerung und Kontrolle des Güter- und Informationsflusses in der Luftfrachtkette
  • Organisation und Durchführung von Einzelluftfrachtsendungen
  • Organisation und Durchführung von Sammelluftfrachtsendungen

 

Welche zwei Formen des kombinierten Verkehrs (KV) kennen Sie? Erklären Sie die Abwicklung der jeweiligen Form.

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (RoRo-Verkehr genannt) steht für den Teilbereich, in dem Sattelschlepper, Lastwagen und Lastzüge mithilfe von RoRo-Schiffen (Roll-on/Roll-off-Ver-fahren) oder Zügen (rollende Landstrasse) transportiert werden. Im Bahnverkehr werden hierzu besondere Niederflurwagen (sogenannte Taschenwagen) sowie Liegewagen für die Fahrer eingesetzt.

Im unbegleiteten kombinierten Verkehr (Behälterverkehr genannt) werden nur die Ladungs-einheiten (Container, Wechselbehälter und Sattelanhänger) ohne begleitende Motorfahrzeuge umgeschlagen. Der Verlade- oder Entladevorgang erfolgt an Terminals, die sich im Allgemeinen in Güterverkehrszentren, See- oder Binnenhäfen befinden. Dieser nicht begleitete Bereich macht den grösseren Teil des kombinierten Verkehrs aus.

 

Was ist der wirtschaftliche Hauptvorteil des kombinierten Verkehrs?

 

Der kombinierte Verkehr verbindet die Vorteile der Schiene, Wasser und Strasse zu einem wirtschaftlichen Ganzen: für lange Transportstrecken die Möglichkeit der Schiene und der Schifffahrt, grosse Gütermengen auf einmal zu transportieren, für die Feinverteilung auf regionaler Ebene die Flexibilität des Strassentransports.