FLA Gold Steiermark 2025

Feuerwehrleistungsabzeichen Gold - Fragenkatalog (Stand 19.02.2025, Richlinie Version 2022)

Feuerwehrleistungsabzeichen Gold - Fragenkatalog (Stand 19.02.2025, Richlinie Version 2022)


Kartei Details

Karten 300
Lernende 33
Sprache Deutsch
Kategorie Technik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 19.02.2025 / 04.04.2025
Weblink
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241.) Wer ist nach den Bestimmungen des Forstgesetzes zur gesetzlichen Regelung des Waldbrandschutzes bzw. der Waldbrandbekämpfung zuständig?

Die Länder.

242.) Wo ist die Organisation der österreichischen Feuerwehren geregelt?

In den Feuerpolizeiordnungen oder Feuerwehrgesetzen der Bundesländer.

243.) Wer vertritt die Feuerwehr nach außen?

Der Feuerwehrkommandant.

244.) Wie lauten die Mannschaftsdienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr?

  • Probefeuerwehrmann/-frau
  • Feuerwehrmann/-frau
  • Oberfeuerwehrmann/-frau
  • Hauptfeuerwehrmann/-frau

245. Wie lauten die Chargendienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr?

  • Löschmeister
  • Öberlöschmeister
  • Hauptlöschmeister
  • Brandmeister
  • Oberbrandmeister
  • Hauptbrandmeister

246.) Welcher Vorraussetzung bedarf es zur Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr?

  • Landesgesetzlich bestimmtes Mindest- und Höchstalter
  • Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • Unbescholtenheit

247.) Welche öffentlichen Aufgaben hat die Feuerwehr?

Den Feuerwehren obliegen die Brandbekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden und der Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren droht.

248.) Welche rechtliche Stellung haben die Feuerwehren in der Steiermark?

Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden und die Betriebsfeuerwehren Einrichtungen der Betriebe.

249.) Wozu dient eine Einsatzsofortmeldung?

Eine Einsatzsofortmeldung wird im Zuge des Einsatzverlaufes an die Florianstation abgesetzt, um genaue Einsatzadresse, Einsatzgrund und eingesetzte Kräfte zu melden. Weiters kann über die Einsatzsofortmeldung eine Nachalarmierung durchgeführt werden.

250.) Wem ist der Feuerwehrkommandant für die Schlagkraft seiner Feuerwehr verantwortlich?

Dem Bürgermeister.

251.) Wann ist der Voranschlag einer Feuerwehr zu erstellen?

Der Voranschlag muss bis spätestens zwei Monate vor Beginn des Haushaltsjahres der Gemeinde übergeben werden.

252.) Wem obliegt die Besorgung der örtlichen Feuer- und Katastrophenpolizei?

Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuer- und Katastrophenpolizei obliegt der Gemeinde. Zur Besorgung dieser Aufgaben hat sich die Gemeinde einer Feuerwehr zu bedienen.

253.) Kann ein örtlich zuständiger Abschnitts- oder Bereichskommandant die Einsatzleitung übernehmen?

Ja. Bei Ereignissen von überörtlicher Bedeutung oder bei Einsätzen, bei denen mehrere Feuerwehren beteiligt sind - soweit ein zwingender Handlungsbedarf besteht.

254.) Wie lange dauert eine Funktionsperiode des Feuerwehrkommandanten?

Die Funktionsperiode des gewählten Feuerwehrkommandanten dauert 5 Jahre.

255.) Wie oft und wann ist die Wehrversammlung abzuhalten?

Mindestens einmal im Jahr, in den ersten drei Monaten.

256.) Wie viele Mitglieder einer Feuerwehr müssen bei der Wehrversammlung anwesend sein, damit die Beschlussfähigkeit gegeben ist?

Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten muss anwesend sein.

257.) Von wem wird der Feuerwehrkommandant gewählt?

Von den stimmberechtigten Mitgliedern mit Ausnahme der Feuerwehrjugend.

258.) Wer führt bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten den Vorsitz?

Der Bereichsfeuerwehrkommandant, der Bereichsfeuerwehrkommandant-Stellvertreter oder ein vom Bereichsfeuerwehrkommandanten beauftragter Abschnittsfeuerwehrkommandant.

259.) Welcher Bestätigung bedarf die Wahl des Ortsfeuerwehrkommandanten?

Die Wahl des Ortsfeuerwehrkommandanten bedarf der Bestätigung des Bürgermeisters.

260.) Kann die Bestätigung einer Wahl versagt werden?

Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder die geforderten Voraussetzungen nicht gegeben sind.

261.) Ist die Wiederwahl eines Feuerwehrkommandanten zulässig?

Ja. Eine Wiederwahl ist zulässig, wenn die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

262.) Welche Aufgabe hat der Feuerwehrausschuss?

Der Feuerwehrausschuss unterstützt den Feuerwehrkommandanten bei der Durchführung seiner Aufgaben.

263.) Wer ernennt die Mitglieder des Feuerwehrausschusses?

Funktionäre und Dienstgrade mit Ausnahme des OBI werden von Feuerwehrkommandanten ernannt und abberufen. Mit dem Erlöschen der Funktionsperiode des Kommandanten scheiden sie in jedem Fall aus dem Feuerwehrausschuss aus.

264.) Wer sind die Organe einer Freiwilligen Feuerwehr?

  • Feuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandant-Stellvertreter
  • Feuerwehrausschuss
  • Wehrversammlung
  • Wahlversammlung

265.) Wer gehört dem Feuerwehrausschuss an?

  • Feuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandant-Stellvertreter
  • Kassier
  • Schriftführer
  • Zugskommandanten
  • Gruppenkommandanten

266.) Wie oft hat der Feuerwehrausschuss zu einer Sitzung zusammen zu treten?

Mindestens einmal vierteljährlich sowie bei Bedarf.

267.) Können beratende Mitglieder dem Feuerwehrausschuss beigezogen werden?

Ja. Sonderbeauftragte (z.B. Jugendbeauftragter, Funkbeauftragter,...)

268.) Welche Dienstgrade können nur nach erfolgreicher Absolvierung von Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark erlangt werden?

Alle Dienstgrade vom Hauptfeuerwehrmann aufwärts.

269.) Wovon ist die Ernennung von Dienstgraden abhängig?

  • Von der aktiven Dienstzeit
  • Vom erfolgreichen Besuch des vorgeschriebenen Lehrganges
  • Vom Vorhandensein eines entsprechenden Planpostens

270.) Von wem ist die Feuerwehrmitgliedskarte zu beantragen?

Die Feuerwehrmitgliedskarte ist von der jeweiligen Feuerwehr zu beantragen. Diese ist der Mitgliederausweis des Feuerwehrmitgliedes.

271.) Wer ist zur Wahl des Bereichsfeuerwehrkommandanten wahlberechtigt?

  • Bereichsfeuerwehrkommandant
  • Bereichsfeuerwehrkommandant-Stellvertreter
  • Abschnittsfeuerwehrkommandanten
  • Feuerwehrkommandanten und Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter
  • Betriebsfeuerwehrkommandanten und Betriebsfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter

272.) Wer gehört dem Bereichsfeuerwehrausschuss an?

  • Bereichsfeuerwehrkommandant
  • Bereichsfeuerwehrkommandant-Stellvertreter
  • Abschnittsfeuerwehrkommandanten
  • Kassier
  • Schriftführer
  • je ein Kommandant der Berufs- und Betriebsfeuerwehren, die von den Kommandanten namhaft zu machen sind

273.) Wer ist zur Wahl des Abschnittsfeuerwehrkommandanten wahlberechtigt?

  • Abschnittsfeuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandanten und Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter
  • Betriebsfeuerwehrkommandanten und Betriebsfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter

274.) Wie lange dauert die Funktionsperiode des Bereichsfeuerwehrkommandanten?

Die Funktionsperiode des Bereichsfeuerwehrkommandanten dauert von der Bestätigung seiner Wahl bis zur Bestätigung des bei der darauffolgenden Wahl neu gewählten Bereichsfeuerwehrkommandanten. Die Funktion erlischt jedoch vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, jedoch spätestens mit dem Ablauf des 65. Lebensjahres des Gewählten. Die Funktionsperiode endet auch vorzeitig bei Zurücklegung der Funktion durch den Gewählten.

275.) Wie lange dauert die Funktionsperiode des Abschnittsfeuerwehrkommandanten?

Die Funktionsperiode des Abschnittsfeuerwehrkommandanten dauert von der Bestätigung seiner Wahl bis zur Bestätigung des bei der darauffolgenden Wahl neu gewählten Abschnittsfeuerwehrkommandanten. Die Funktion erlischt jedoch vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, jedoch spätestens mit dem Ablauf des 65. Lebensjahres des Gewählten. Die Funktionsperiode endet auch vorzeitig bei Zurücklegung der Funktion durch den Gewählten.

276.) Welcher Bestätigung bedarf der Bereichsfeuerwehrkommandant?

Die Wahl des Bereichsfeuerwehrkommandanten bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde.

277.) Wer ist zur Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten wahlberechtigt?

  • Landesfeuerwehrkommandant
  • Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter
  • Bereichsfeuerwehrkommandanten
  • Bereichsfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter
  • Abschnittsfeuerwehrkommandanten
  • Vertreter der Berufsfeuerwehr
  • Vertreter der Betriebsfeuerwehren

278.) Mit welchem Alter kann man der Feuerwehr beitreten?

In der Feuerwehrjugend kann man frühestens nach Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten, in den Aktivstand nach Vollendung des 15. Lebensjahres.

279.) Welche Frist ist bei der Meldung eines Unfalles einzuhalten?

Eine Frist von fünf Tagen ist einzuhalten.

280.) Wann ist der Neueintritt einer Feuerwehr in die Kollektiv-Unfallversicherung möglich?

Jederzeit, die Berechnung der Prämie erfolgt anteilig nach gewählter Variante für den entsprechenden Zeitraum.