Grundzüge des Rechts

Recht an der ETH. D-Gess

Recht an der ETH. D-Gess


Kartei Details

Karten 190
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.01.2025 / 10.03.2025
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Grundsätze und Prinzipien der EU

  • Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
    • die verschiedenen Organe und Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet
    • positive und negative Verpflichtungen (Tun und Unterlassen)
  • Susidiaritätsprinzip
    • Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung durch die unterste Staatliche Ebene anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist
    • Grundsatz stellt in der EU nur eine Ausübungsregel und nicht ein Kompetenzverteilungsprinzip dar. Die Staaten sollen möglichst viele aufgaben übernehmen, jedoch nicht über die Kompetenzverteilung entscheiden.
  • Grundsatz der Verhältnismässigkeit
    • Belastungen im angemessenen Verhältnis zu Zielen
  • Diskriminierungsverbot: Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten

Konpetenzverteilung der EU und der Mitgliedstaaten

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
    • Union verfügt grundsätzlich nur über Kompetenz welche in Verträgen festgelegt sind
    • Erweiterung der Kompetenz durch Vertragsänderung. d.h Zustimmung aller Mitgliedstaaten
  • Abrundungskompetenz
    • Um Unionsziel zu verwirklichen und ein tätigwerden der EU erforderlich ist, kann auf Vorschlag der Kommision und nach Zustimmung des EU Parlamentes der Rat Vorschriften erlassen.
    • Rigidität der Konpetenzabrenzung gemildert.
  • Konzept Implied Powers
    • falls eine vorhandene Kompetenz der EU nicht ohne eine andere Kompetenz, ohne Kompetenzgrundlage wahrgenommen werden kann, kann sie ohne Kompetenzgrundlage sekundäres Recht erlassen. (Kompetenzkraft eines Sachzusammenhangs, inhärente zuständigkeit)

Monistische/Dualistische theorie

  • Monistische: völkerrechtlicher vertrag gilt unmittelbar direkt, ist höher als natîonale Rechtsordnung.
  • dualistische Theorie: völkerrecht und nationales recht sind getrennt zu betrachten. eine transformation in das nationale recht ist notwendig.

vorrang des EU Rechts

Eu hat ein höheres Gewicht als nationales Recht. gilt für alle Eu Rechtsakte und für alle nationalen Rechtsakte.

Steht wiederspruch zu EU Recht in der nationalen Rechtsvorschrift: Behörden müssen die EU-vorschrift befolgen. Nationales Recht bleibt gültig und in Kraft ist aber nicht mehr verbindlich. EU Staaten dürfen kein Recht verfassen welches widersprüchlich ist zum EU Recht.

unmittelbare Wirkung des EU Rechts

Eine Rechtsvorschrift gilt in den Mitgliedstaaten ohne Übernahme in die nationale Rechtsordnung.

Einzelne können Rechte der EU für sich geltend machen vor nationalen oder europäischen gerichten.

Grundordnung der EU

  • Unionsvertrag
  • Vertrag zur Arbeitsweise der EU (AEUV)
  • Vertragsänderungen bedürfen einer einstimmigen zustimmung (Ratifizierung) aller gliedstaaten (nicht wie bei bundesstaaten)

innere und äussere Souveränität

innere: unäbhängigkeit über ihr rechtssystem innerhalb ihres staatsgebietes

äussere: unabhängigkeit und gleichheit aller staaten.

Rechtsnatur der EU

  • hat Rechtspersönlichkeit
  • kann verträge abschliessen
  • kann internationalen Organisationen als Mitglied beitreten
  • ist ein Staatenverbund.
  • Supranationalität:
    • Unabhängigkeit EU Organe, gestalteter Rechtsschutz, umfassende materielle Befugnisse (Staaten übertragen Hoheitsrechte an EU)

Ziele der EU und Wege zur Erreichung

  • zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele
  • Frieden, Wohlergehen und Werte
  • Wege:
    • Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen
    • Wirtschafts und Währungsunion

Entstehung EU

  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • Scheitern der Europ. Verteidigungsgemeinschaft und Euro. politischen Gemeinschaft
  • Gründung Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft 1958
  • Gründung der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
  • Erweiterung Mitgliedschaft der Gemeinschaften
  • EU wird geschaffen durch Vertrag von Maastricht (1992), Einführung der Unionbürgerschaft, Vertrag von Lissabon (2009)
  • weitere Zusammenarbeit ausserhalb EU: Europarat, Sicherheitspolitische Organisation (OSZE), Wirtschaftsorganisationen (EWR)

Europarecht

im engeren Sinn: Recht der europäischen Union

im weiten sinn: internatonale Organisationen, mit mehrheitlich oder ausschliesslich Europäischen Mitgliedstaaten.

Was passiert wenn jemand Beschwerde/ Verfügung gegen die Auftraggeberin eines öffentliches Auftrags einreicht?

  • Legitime Beschwerdegründe sind nur: Rechtsverletzung, Ermessensmissbrauch, Ermessenüberschreitung, unvollständige oder unrichtige Feststellung des Rechtsverhalts aber nicht Unangemessenheit!
  • Zuerst Verwaltungsgericht dann Bundesgericht
  • Verzögerung des Projektes ist eine Porblematik

Standstillregel (Beschaffungsrecht)

erst nach abgelaufener Beschwerdefrist darf ein Vertrag abgeschlossen werden. (Beschwerde wegen des Verfahrens oder der Auswahl)

Prüfung und Bereinigung der Angebote zur Vergabe von öff. Aufträgen

  • Eignungsprüfung:Eignungskriterien
  • Formelle Prüfung: Fristen, Form, Vollständigkeit
  • Materielle Prüfung: wirtsch. günstigstes Angbeot, Zuschlagkriterien

Eignungs und Zuschlafgskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Eignungskriterien: Leistungsfähigkeit des Anbieters (erfüllt, nicht erfüllt)

Zuschlagskriterien : wirtschaftlich günstigstes Angebot. (mehr weniger erfüllt) Termine, Qualität, Preis, Betriebskosten, Umweltverträglichkeit

3 Phasen der öffentlichen Beschaffung

  • Vorbereitungsphase
    • Bedarf und Marktanalyse, Planung, Leistungsbeschrieb, Eignungskriterien
  • Vergabephase
    • Auschreibung des Auftrags bis Vertragabschluss
  • Abwicklungsphase
    • Erfüllung der Vertrags

Salamitaktik

Die zerstücklung von Aufträgen, damit sie unter Schwellenwert gehen und somit freihändig oder nach dem Einladungsverfahren vergeben werden können. ist nicht zulässig

SIA

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) vereinigt als massgebender Berufsverband der Schweiz anerkannt qualifizierte Fachleute aus den Bereichen Bau, Technik, Industrie und Umwelt. Der SIA vertritt deren Interessen und steht für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bedeutung der durch ihn vertretenen Berufe ein.

Verfahrensarten zur Auswahl der Anbieter im Beschaffungsrecht und dessen Ziel

  • Offenes Verfahren: jeder kann ein Angebot mache
  • Selektives Verfahren: bestimmte welche kriterien erfüllen können ein angebot machen
  • Einladungsverfahren: nur bestimmte werden eingeladen ein angebot zu machen
  • Freihändiges Verfahren: Vergabe ohne Ausschreibung direkt

Numerus clausus der Verfahrensart

Zulässig immer selektives und offenes, die anderen beiden nur unter bestimmten Bedingungen (Schwellenwerte).

Ziel des Verfahrens: Vertragspartner für den privatrechtlichen Vertrag. Kein Kontrahierungszwang

 

Unterschied öffentliche Auftraggeber und öffentliche Aufträge (Beschaffungsrecht)

öffentliche Auftraggeber:

Bund:THZ, Forschungsanstalten, SBB, Alp transit Gotthard AG, Swissgrid AG

Kantonal: VBZ, öffentliche Spitäler, subventionierte Private (falls subventionen mehr als 50%)

öffentliche Aufträge:

öffentlicher Auftraggeber einen synallagmatischen Vertrag mit einem Markteilnehmer abschliesst. Leistung gegen Vergütung.

Grundlegende Zielsetzungen des Beschaffungsrechts

 

  1. Wirksamer Wettbewerb unter Anbietenden
  2. Gleichbehandlung Anbietender
  3. Transparenz des Vergaberechts
  4. Wirtschafltiche Verwendung der öff. Mittel

Beschaffungsrecht Bund vs. kantonale, kommunale Ebene

  • Bund:
    • GPA, Abkommen Schweiz EU
    • Bundesgesetz für öff. Beschafungswesen BöB
    • Verodnung für öff. Beschafungswesen VöB
  • Kanton
    • GPA, Abkommen Schweiz EU
    • Bundesgesetz fpr den Binnenmarkt (BGBM)
    • Kantonale Gesetzgebung über Beschaffungswesen (ÖBV, ÖBG)
    • teilweise komunales Vergaberecht

 

Öffentliches Beschaffungsrecht

  • Staat beschafft sich Güter aus dem freien Markt
  • Um über die Sachmittel zu verfügen, welche zur Aufgabenerfüllung notwendig sind (pre memoria)
  • Geht dabei eine Rechtsbeziehung mit Leistungserbringer ein
  • Enge Verzahnung zw. Beschaffungsrecht und Vertragsrecht
  • Anderes Recht für Bund als für kantonale und kommunale Ebene

zweistufiges konzept der emsisionbeschränkung

  1. Stufe: Begrenzugn der Emission unabhängig der Umweltbelastung, soweit techn. und wirtschaftl. tragbar.
  2. Stufe: Falls Grenzwertüberschreitung, Massnahmen unabhängig der wirtschaftlichen tragbarkeit, muss verhältnismässig sein.

USG

bundesgesetz für den Umweltschutz, bundesversammlung

Instrumente des Umweltschutzes

Marktwirtschaftliche Instrumente: Lenkungsaufgabe, Umweltschutzmassnahmen sollen sich für den Einzelnen wirtschaftliche lohnen.

Polizeiliche Instrumente : direkte Verhaltenssteuerung

Grundprinzipien des Umweltrechts

  • Nachhaltigkeitsprinzip: 3 Säulen Modell: Umwelt, Sozilaes,Wirtschaft
  • Vorsorgeprinzip: Präventive Abwehr von Gefahren
  • Verursacherprinzip: polluter pays principle = Kostenzurechnungsregel
  • Kooprationsprinzip: Umweltschutz ist nicht alleinige Sache des Staates sondern auch durch Koorperation von Unternehmen und Bürger

Verfassungsrechtliche Ziele (Planungsgrundsätze)

 

  • Haushälterische Bodennutzung: Trennungsgrundsatz Bau und Nichtbaugebiet
  • Zweckmässige Bodennutzung: gegenüberstellung von wirt. und gesell. Bedürfnissen und der Eignung des Bodens
  • Geordnete Besiedlung: Dimensionierung, Gestaltungs und Siedlungsqualität

Nutzungsplan

legen Art, Ort und Intensität der bodennutzung in übereinstimmung mit dem Richtplan parzellenscharf fest. (Zonierung)

 

RPG

Die 26 Kantone und rund 2’200 Gemeinden in der Schweiz verfügen – im Rahmen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes RPG – über viel Gestaltungsspielraum in der Raumplanung.

Kantonaler Richtplan

Der Kanton ist auf seinem Territorium für eine umfassende behördenverbindliche Richtplanung zuständig. Die Gemeinden machen die grundeigentümer-verbindliche Nutzungsplanung. Das wichtigste Planungsinstrument der Kantone ist der Richtplan.

Richtplan als Mittel zur Koordination (horizontal und vertikal) und zur Abstimmung

besteht aus Karte und Text (bezeichnung des siedlungsgebiet, abstimmung siedlung verkehr, konzept für siedlungsentwicklung nach innen und dimensionierung der bauzone)

PGB

Planungs und Baugesetz der Kantone: ist die Ausführungsgesetzgebung zur Raumplanung.

enthält das öffentliche Baurecht und das Strassenbaurecht und das Recht auf Baulandumlegung

 Planerischer Stufenbau (Raumplanung)

Richtplan, Nutzplan und Bewilligung eines Projektes (Baubewilligung)

3 elemente der haushälterischen nutzung des bodens

  1. Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet
  2. Eindämmung des Flächenverbrauchs
  3. Optimale Räumliche Zuordnung der Nutzung

Bundesrechtliche Dreiteilung des Landes. Was wird nicht eingehalten?

Bauzone

Landwirtschaftszone

Schutzzone

(Es wird ausserhalbt der Bauzone gebaut)

Raumplanung

schliesst die Planung des Raumes aber auch die Umwelt, den Wald, das Wasser, das Bauen, öffentl. Infrastruktur, öffentlicher und privater Verkehr mit ein.

Räumliche Ordnung fasst alles was den Lebensraum betrifft mit ein (ebenfalls Umweltschutz ect)

Bund verfügt über nur eine Grundgesetzgebungskompetenz (darf gesamten Sachbereich regeln aber nur im grundsätzlichen) (zweckmässige nutzung des bodens, blabla, kordinationspflicht in hor. und vert. Ebene)

Kantone entscheiden substanziell innrhalb der Grundsätze. Baurecht in der Zuständigkeit der Kantone

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

NHK:

  • Verfassungsprinzip, jedoch kein verfassungsmässiges Recht
  • Aufgabe von Kantone und bund
  • hat sich von umweltvölkerrecht in völkergewohnheitsrecht verwandelt

Umweltschutz

  • zentrale aber nicht übergeordnete Rolle in der BV
  • Gesetzgebungskomptetenz des Bundes mit nachtr. derogatorischer Wirkung
  • vollzug vorwiegend durch kantone
  •  

 

Umwelt und Raumplanungsrecht fällt unter welches Recht?

 

besonderes Verwaltungrecht (im Ggs zu allgmeines VR)

 2 Umweltbegriffe

nätürliche Umwelt: natülriche Ressourcen, Biosphäre

Sziale, ökonomische, technische und kulturelle Umwelt

Verfügung (Verwaltungrecht)

Im Verwaltungsrecht, einem Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, bezeichnet man mit Verfügung (Abkürzung Vfg.) eine Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde. Diese kann, etwa in Form eines Bescheids, nach außen gegeben werden oder als Büroverfügung Anweisungen für den innerdienstlichen Betrieb enthalten.

Verfügung ist individuell konkret (an bestimmten Adressaten, in einer bestimmten Situation) nicht generell-abstrakt wie Gesetze.

Verfügung an einen Verkehrsteilnehmer, anzuhalten (Weisung beruht auf Gesetz und wird durch Behördeangeordnet).