Allgemeines Verwaltungsrecht
Karteikarten zur VL Verwaltungsrecht AT.
Karteikarten zur VL Verwaltungsrecht AT.
Fichier Détails
Cartes-fiches | 256 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 16.01.2025 / 29.05.2025 |
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Welche(s) Gericht(e) entscheidet in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in erster Instanz?
Widerspruchsverfahren
vollständiges Prüfungsschema des Widerspruchsverfahrens
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtliche Streitigkeit
1. keine aufdrängende Spezialzuweisung
2. Generalklausel § 40 I 1 VwGO (analog)
a. öffentlich-rechtliche Streitigkeit
b. Nicht verfassungsrechtlicher Art
c. keine abdrängende Sonderzuweisung
II. Statthaftigkeit des Widerspruchs
1. Verwaltungsakt gem. § 35 1 VwVfG
a. Regelung
b. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
c. Einzelfall
d. (einseitig) durch Behörde
e. unmittelbare Rechtswirkung nach außen
2. kein Ausschluss des Vorverfahrens insb. § 68 I 2 VwGO
III. Widerspruchsbefugnis § 42 II VwGO analog
IV. Form & Frist gem. § 70 I 1 VwGO
V. sonstige Voraussetzungen
B. Begründetheit
I. Rechtmäßigkeit VA / Anspruch auf Erlass eines VA
1. Rechtsgrundlage
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a. Zuständigkeit
b. Verfahren
c. Form
3. Materielle Rechtsmäßigkeit
II. Zweckmäßigkeit VA
Nenne die Verfahrensarten im Verwaltungsprozess (Hauptsacheverfahren)
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
- Fortsetzungsfeststellungsklage
- (allgemeine) Leistungsklage
- (einfache) Feststellungsklage
- (abstrakte) Normenkontrolle
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Anfechtungsklage gem. § 42 I Var. 1 VwGO?
die Aufhebung eines (belastenden) Verwaltungsakts.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Verpflichtungsklage gem. § 42 I Var. 2 VwGO?
Der Erlass eines (begünstigenden) Verwaltungsakts durch die Behörde.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
allgemeinen Leistungsklage?
Abwehr/Vornahme schlichten Verwaltungshandelns.
⇒ d.h. sie ist auf die Veurteilung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet.
In Abgrenzung zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage werden Leistungen erfasst, die nicht in der Aufhebung bzw. im Erlass eines VA bestehen.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Feststellungsklage gem. § 43 VwGO?
Die Feststellung (Bestehen/Nichtbestehen) einer bestimmten Rechtslage
Was ist das Begehren des Klägers bei der
(abstrakten) Normenkontrolle gem. § 47 VwGO?
Die Feststellung der Nichtigkeit (Gültigkeit) einer (untergesetzlichen) Rechtsnorm
Fallbeispiel:
Die Bauordnungsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung an Bauherrin B. B erhebt (ggf. nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gem. § 68 I VwGO) Klage gegen die Beseitigungsbehörde und möchte, dass das Verwaltungsgericht die Beseitigungsverfügung aufhebt (§ 113 I 1 VwGO)
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
E beantragt, dass das Verwaltungsgericht die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellt.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
A hat Anfechtungsklage gegen eine befristete Ordnungsverfügung erhoben. Durch Fristablauf erledigt sich der VA (§ 43 II VwVfG). Um eine Wiederholung zu vermeiden, will A bestätigt wissen, dass die Ordnungsverfügung rechtswidrig gewesen ist.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
G beantragt eine gewerberechtliche Erlaubnis, die von der Behörde abgelehnt wird, weil G angeblich unzuverlässig sei.
Damit ist er nicht einverstanden und möchte Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
Nachbar N verlangt von der Gemeinde eine Beschränkung der Nutzungszeiten auf einem angrenzenden gemeindlichen Sportplatz.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
K verlangt vom Land Widerruf und Unterlassung ehrbeeinträchtigender Äußerungen einer Ministerin.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Erläutere den Unterschied zwischen der Fortsetzungsfeststellungsklage und der (einfachen) Feststellungsklage.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten VA.
Die Feststellungsklage betrifft hingegen nur die Fälle, in denen eine Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt wird.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO?
Die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten VA.
Fallbeispiel:
Der (ehemalige) Beamte B klagt um bestätigt zu wissen, dass sein Beamtenverhältnis trotz strafgerichtlicher Verurteilung ( § 24 BeamtStG ) fortbesteht.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
H möchte bestätigt wissen, dass er nicht Mitglied der Handelskammer ist.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Was versteht man unter einstweiligem Rechtsschutz
und welche zwei Instrumente gibt es, die dabei wichtig sind?
Art. 19 IV GG verlangt auch die Effektivität des Rechtsschutzes gegen staatliche Eingriffe.
→Das umfasst auch den rechtzeitigen Schutz vor irreversiblen Rechtsverletzungen.
Die VWGO kennt dazu zwei Instrumente:
1. Die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 VwGO, die auch Suspensiveffekt genannt wird.
→ Ein erhobener Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage) suspendiert den Verwaltungsakt, d.h. hemmt die Vollziehbarkeit.
→ Der Adressat muss den VA zunächst nicht befolgen, dessen Wirksamkeit bleibt aber unberührt.
→ Ausnahmen: § 80 II VwGO
2. Die einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO, für die in der Hauptsache eine Verpflichtungs-, Leistungs- oder Feststellungsklage statthaft ist.
→ Diese dienen z.B. der Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis und sollen den Eintritt eines irreversiblen Zustandes verhindern.
Abgegrenzt werden die beiden Instrumente nach § 123 V VwGO.
Was versteht man unter
Vollstreckungsrecht?
Vollstreckungsrecht = Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Willen des Gläubigers
Wie lautet die vollstreckungsrechtliche Fragestellung?
Wer will was von wem woraus?
Welche Beteiligtenkonstellationen im Verwaltungsvollstreckungsrecht sind denkbar?
Beteiligte: Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner
Konstellationen: Bürger gg. Verwaltung / Verwaltung gg. Bürger / Verwaltung gg. Verwaltung
Woraus ergibt sich das Recht zu vollstrecken?
Aus dem Vollstreckungstitel
'Wo' findet man Vollstreckungstitel?
→ Aufzählung in § 168 VwGO, aber auch Verwaltungsakte können für die Behörde Vollstreckungstitel sein
Wer will was von wem woraus?
Erläutere die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Zwangsmitteln
Zwangsmittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen
Das Zwangsmittel muss möglichst so bestimmt werden, dass der Betroffene und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden
(§ 13 Abs. 2 BremVwVG).
Was versteht man unter „gestrecktem Verfahren“ und „Sofortvollzug“ im Verwaltungszwang?
Das gestreckte Verfahren (§ 6 Abs. 1 VwVG / § 11 Abs. 1 BremVwVG) bezieht sich auf die Vollstreckung eines bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Grund-Verwaltungsakts.
Der Sofortvollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG / § 11 Abs. 2 BremVwVG) ermöglicht die Vollstreckung, wenn kein Grund-VA vorliegt oder dieser nicht bestandskräftig ist.
Was sind die Mittel des Verwaltungszwangs gemäß § 13 BremVwVG?
Die Mittel des Verwaltungszwangs gemäß § 13 BremVwVG sind:
1. Zwangsgeld (§ 14 BremVwVG),
2. Ersatzvornahme (§ 15 BremVwVG),
3. unmittelbarer Zwang (§ 16 BremVwVG).
Welche speziellen Gesetze gelten für die Vollstreckung von Geldforderungen auf Bundesebene und in Bremen?
Auf Bundesebene gilt das VwVG
in Bremen das BremVwVG
Wie kann die Verwaltung ihre Ansprüche gegen den Bürger durchsetzen?
Die Verwaltung kann ihre Ansprüche grundsätzlich auf der Grundlage eines Verwaltungsakts durchsetzen und sich selbst den Titel durch VA-Befugnis beschaffen („Selbsttitulierung“).
Die Durchsetzung erfolgt nach speziellen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen (VwVG).
Was sind die Voraussetzungen für die Durchsetzung eines Anspruchs des Bürgers gegen die Verwaltung?
Der Bürger benötigt einen Vollstreckungstitel gem. § 168 VwGO, beispielsweise eine gerichtliche Entscheidung, zur Durchsetzung des Anspruchs gem. §§ 170, 172 VwGO.
Was sind
Vollstreckungstitel?
Vollstreckungstitel sind die rechtlichen Grundlagen für die Vollstreckung, wie z.B. eine gerichtliche Entscheidung gem. § 168 VwGO oder Verwaltungsakte.
Wer sind die Beteiligten bei einer vollstreckungsrechtlichen Fragestellung?
- Vollstreckungsgläubiger
- Vollstreckungsschuldner
Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckungsrecht?
Verwaltungsvollstreckungsrecht ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Bürgers durch eine Behörde in einem gesonderten Verfahren.
Welche Formen von Vollstreckungsgegenständen gibt es im Verwaltungsvollstreckungsrecht?
- Geldforderungen
- Tun, Dulden oder Unterlassen
Wann ist eine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG entbehrlich? (Verwaltungsvollstreckung)
Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen.
(und nach den allgemeinen Regeln des (Brem)VwVfG verfahren wird.)
Welche Norm regelt die Androhung von Zwangsmitteln im Verwaltungsvollstreckungsrecht?
Die Androhung von Zwangsmitteln ist geregelt in § 13 Abs. 1 Satz 1 VwVG / § 17 Abs. 1 Satz 1 BremVwVG.
Welche Ausnahmen gibt es für die Schriftform der 'Androhung von Zwangsmitteln' ?
Bei Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes ist die schriftliche Androhung nicht erforderlich gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 BremPolG.
Welche Norm bildet die gesetzliche Grundlage für die Ersatzvornahme im BremVwVG?
Die gesetzliche Grundlage für die Ersatzvornahme im BremVwVG ist § 15 BremVwVG.
Wann kann Zwangsgeld gemäß BremVwVG eingesetzt werden?
Zwangsgeld gemäß § 14 BremVwVG kann eingesetzt werden, wenn der Betroffene einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt und andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Unter welchen Voraussetzungen darf gem. BremVwVG unmittelbarer Zwang angewendet werden? (gem
Unmittelbarer Zwang darf angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, die Verpflichtung des Betroffenen durchzusetzen (§ 16 BremVwVG).