Liegenschaftenverkauf 1 (Vermarkter FA)

Liegenschaftenverkauf 1 (Vermarkter FA)

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Angela Olivia

Angela Olivia

Set of flashcards Details

Flashcards 48
Language Deutsch
Category Other
Level Other
Created / Updated 02.01.2025 / 04.05.2025
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Welche der nachfolgenden Aussagen hinsichtlich der Erhebung und Bemessung der Grundstückgewinnsteuer sind richtig bzw. falsch?

1.Der beim Verkauf der Mehrheit an einer Immobiliengesellschaft erzielte Wertzuwachsgewinn unterliegt der Grundstückgewinnsteuer

2.Bei der Übertragung einer Liegenschaft oder Teilen davon unter Ehegatten wird die Grundstückgewinnsteuer auf Antrag aufgeschoben

3.Beim Eigentumswechsel einer Liegenschaft durch Erbgang wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben.

4.Die Grundstückgewinnsteuer ist auf dem effektiv erzielten Verkaufspreis geschuldet.

 

Richtig/Richtig/Richtig/Falsch

Beim Verkauf einer im Kt. ZH gelegenen Geschäftsliegenschaft durch einen Malermeister wurde ein Buchgewinn von CHF 1,5 Mio. erzielt. Dieser teilt sich auf in einen Wertzuwachsgewinn von CHF 1 Mio. und in wieder eingebrachte Abschreibungen von CHF 500'000.

Welche der nachfolgenden Aussagen hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen dieses Geschäfts sind richtig bzw. falsch?

1.Der Buchgewinn von 1,5 Mio. unterliegt bei der direkten Bundessteuer der Einkommenssteuer.

2.Die wieder eingebrachten Abschreibungen von CHF 500'000 unterliegen sowohl beim Bund als auch im Kt. ZH der Einkommenssteuer.

3.Der Wertzuwachsgewinn von CHF 1 Mio. unterliegt im Kt. ZH nicht der Grundstückgewinnsteuer, da sich die veräusserte LS im Geschäftsvermögen befindet.

4.Die Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV/EO) sind auf dem Wertzuwachsgewinn von CHF 1 Mio. und den wieder eingebrachten Abschreibungen von CHF 500'000 geschuldet.

 

Richtig/Richtig/Falsch/Richtig

Nachfolgend sind Aussagen zur Besteuerung von Grundstücken vorhanden.

Qualifiziere diese Aussagen als richtig oder falsch.

1. Die Grundstückgewinnsteuer ist im Steuerharmonisierungsgesetz geregelt, wobei es zwei Systeme der Grundstückgewinnsteuer zulässt: das dualistische System (auch St. Galler System genannt) und das monistische System (auch Zürcher System genannt)

2.Beim dualistischen System werden Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst, soweit der Veräusserungserlös die Anlagekosten übersteigt.

3.Beim monistischen System wird auch bei Gewinnen aus der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens immer die gesamte Differenz zwischen Buchwert und Veräusserungspreis mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst.

 

1. Richtig 2. Richtig 3. Falsch

Nachfolgend sind Aussagen zur Besteuerung von Grundstücken vorhanden.

Qualifiziere diese Aussagen als richtig oder falsch.

1. Nur beim dualistischen System ist die Unterscheidung zwischen Wertzuwachsgewinn und wieder eingebrachten Abschreibungen wichtig; im monistischen System spielt sie dagegen keine Rolle.

2. Die Kantone dürfen gestützt auf das Steuerharmonisierungsgesetz bei steuerneutralen Umstrukturierungen keine Grundstückgewinnsteuer erheben, auch wenn sie das monistische System anwenden.

3. Der steuerbare Grundstückgewinn besteht immer aus der Differenz des Veräusserungspreises und dem ursprünglichen Erwebspreis.

 

1. Richtig 2. Richtig 3. Falsch

Nachfolgend sind Aussagen zur Besteuerung von Grundstücken vorhanden.

Qualifiziere diese Aussagen als richtig oder falsch.

1.Der steuerbare Grundstückgewinn besteht immer aus der Differenz des Veräusserungspreises und dem ursprünglichen Erwerbspreis.

2.Wertvermehrende Aufwände reduzieren den Grundstückgewinn und somit die Bemessungsgrundlage für die Grundstückgewinnsteuer.

3.Werterhaltende Aufwände können einerseits laufend vom Einkommen/Gewinn abgezogen werden und andererseits reduzieren sie den Grundstückgewinn, weil sie zu aktivieren sind.

1. Flasch 2. Richtig 3. Falsch

Welche Aussagen zur Erhebung und Bemessung der Handänderungssteuer sind richtig bzw, falsch?

1. Sämtliche im Grundbuch einzutragende, zivilrechtlichen Handänderungen unterliegen der Handänderungssteuer

2.Die Handänderungssteuer bemisst sich auf dem Steuerwert der veräusserten Liegenschaft

3.Die Handänderungssteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer

4.Der Bund erhebt beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft (wirtschaftliche Handänderung) die Handänderungssteuer

 

1. Falsch 2. Falsch 3. Richtig 4. Falsch

Frau X wohnt im Kanton A und schenkt ihrem Neffen Y, welcher im Kanton C wohnt, ihre im Kanton B gelegene Liegenschaft. Im welchem der drei Kantone wird allefalls eine Schenkungssteuer erhoben? Vorliegend wird vorausgesetzt, dass sämtliche Kantone eine Schenkungssteuer kennen. Welche Antwort ist die richtige?

1.Kanton A

2.Kanton B

3.Kanton C

1. Falsch 2. Richtig 3. Falsch

Die Erbengemeinschaft Z ist Eigentümerin eines Baulandgrundstückes in Küsnacht ZH mit Seesicht. Die Erbengemeinschaft Z entschliesst sich zum Verkauf dieses Grundstückes und erteilt ihnen einen entsprechenden Auftrag.

Nach langwierigen Verkaufsbemühungen findet sich ein ernsthafter Kaufinteressent. Es handelt sich um einen Architekten. Er möchte auf dem Grundstück ein Bauprojekt mit drei Eigentumswohnungen realisieren und diese verkaufen.

Er kann den Kaufpreis für das Baulandgrundstück erst bezahlen, wenn er mindestens zwei der drei WaBLÖSohnungen verkauft hat.

-Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um das Geschäft mit dem Architekten vertraglich festzulegen?

-Welche Verträge/Dokumente werden bis zur Eigentumsübertragung der Wohnungen benötigt?

-Welche Klippe müssen sie zuerst umschiffen und wie könnte dies gehen?

-Welche Informationen sollte eine Verkaufsdokumentation über ein Baulandgrundstück enthalten?

1.Ablösung/Abänderung der Dienstbarkeit "Bauverbot zG Kt.-Nr. 3140", Ausarbeitung Vertrag mit Architekten, Vollzug Vertragsverhältnis mit Architekten, Abschluss Hauptvertrag und Grundbuchanmeldung,Begründung STWEG, Abschluss KV mit Wohnungskäufern etc.