Ertragsteuern
Klausur
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Set of flashcards Details
Flashcards | 314 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 29.12.2024 / 13.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20241229_ertragsteuern
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Verhältnis der Arbeitslöhne (§29 GewStG), Arbeitslöhne: Einkünfte gemäß §19 EStG, Ohne Vergütungen an Auszubildende, Ohne einmalige gewinnabhängige Vergütungen, Ohne den Teil der Vergütungen, der 50.000 EUR übersteigt, Zuzüglich Unternehmerlöhne in Höhe von insgesamt 25.000 EUR, wenn das Unternehmen keine juristische Person ist
Gemäß §16 Abs. 4 EStG, FB = max(45.000 - max(VG-136.000;0);0)
Gewinn nach §16 EStG stellt außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 Abs.2 Nr.1 EStG dar, Somit kommt die 1/5-Regelung (§24 Abs.1 EStG) oder der ermäßigte Steuersatz (§34 Abs.3 EStG) zur Anwendung
Verlustausgleich (§2 EStG) bei anderen Veranlagungszeiträumen, Verlustabzug (§10d EStG) bei demselben Veranlagungszeitraum
§705 ff. BGB, Entsteht, sobald sich mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und sich verpflichten, Beiträge zu leisten
§105 ff. HGB, Erweiterung der GbR, wenn der Zweck des Betriebs eines Handelsgewerbes vorliegt, Muss ins Handelsregister eingetragen werden
§161 ff. HGB, Erweiterung der OHG, wenn bei mindestens einem Gesellschafter die Haftung beschränkt ist
§278 ff. AktG, Erweiterung der KG, wenn die Kommanditanteile in Aktien verbrieft sind, Wird wie eine Kapitalgesellschaft/AG behandelt
Es bedeutet, dass nicht die Personengesellschaft an sich, sondern die dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen besteuert werden
Wenn weder Land- und Forstwirtschaft noch selbständige Tätigkeit gemäß §18 EStG ausgeübt wird und die Tatbestandsmerkmale aller Gewinneinkunftsarten erfüllt sind
Eine Personengesellschaft gilt als gewerblich, auch wenn sie nur in einem Teilbereich gewerblich tätig ist, Es gibt eine Bagatellgrenze: Keine Infektion, wenn der Anteil der gewerblichen Tätigkeit am Nettoumsatz ≤ 3 % und kleiner als 24.500 EUR ist, Diese Regelung gilt nur für Personengesellschaften, nicht für Einzelunternehmer
Eine Personengesellschaft gilt als gewerblich, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind, Nur diese oder andere nicht Gesellschafter sind zur Geschäftsführung befugt, Diese Regelung bietet eine Gestaltungsmöglichkeit für die Gesellschaftsstruktur
Wenn jemand Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder an einem wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnis beteiligt ist und Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt
Mitunternehmerinitiative bedeutet die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie Gesellschaftern oder vergleichbaren Personen wie Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegt
Mitunternehmerrisiko trägt in der Regel, wer am Gewinn und Verlust des Unternehmens sowie an den stillen Reserven, einschließlich eines etwaigen Geschäftswerts, beteiligt ist
Der Gesellschafter ist am Gewinn und ggf. am Verlust (bis zur Höhe seiner Einlage) beteiligt, jedoch nicht am Vermögen der Gesellschaft, Der Gesellschafter nimmt nicht an der Geschäftsführung teil, Es handelt sich nicht um eine Mitunternehmerschaft, da es an der Mitunternehmerinitiative fehlt, Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Der Gesellschafter erhält umfangreiche Vermögens-, Mitsprache- und Kontrollrechte, Es liegt eine Mitunternehmerschaft vor, da sowohl Mitunternehmerrisiko als auch Mitunternehmerinitiative vorhanden sind, Einkünfte des atypisch stillen Gesellschafters: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)
Eine Ergänzungsbilanz erfasst Wertkorrekturen zu den Ansätzen der Steuerbilanz der Gesellschaft für den einzelnen Mitunternehmer, Sie wird insbesondere verwendet, um steuerliche Anpassungen vorzunehmen
Gesellschafterwechsel, Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft, Übergang von Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft (§§2 ff. UmwG), Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§24 UmwStG), Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen für einzelne Gesellschafter
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung mit dem gemeinen Wert, Der gemeine Wert wird in der Bilanz der Personengesellschaft erfasst, einschließlich der Ergänzungsbilanzen, Es besteht jedoch ein Wahlrecht: Der Ansatz kann auch zum Buchwert oder Zwischenwert erfolgen
Wenn der Buchwert oder Zwischenwert gewählt wird, erfolgt der Ausweis der Wirtschaftsgüter in der Gesamthandsbilanz zum gemeinen Wert oder Zwischenwert, Entsprechende Korrekturen werden in den Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter vorgenommen, um die Kapitalkonten korrekt darzustellen
Die Nettomethode setzt die übernommenen Sachgesamtheiten zu Buchwerten an und passt das steuerliche Kapital der Gesellschafter entsprechend der Beteiligungsquote an.
Bei der Bruttomethode wird der gemeine Wert des eingebrachten Betriebsvermögens angesetzt, und die Kapitalkonten werden mit einer negativen Ergänzungsbilanz angepasst.
Gewinnanteil, Sondervergütungen, Veränderung von Sonderbetriebsvermögen
Zahlungen an den Mitunternehmer für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft sowie für Darlehen oder Wirtschaftsgüter, die er der Gesellschaft überlässt.
Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Gesellschaft dienen, aber zivilrechtlich den Gesellschaftern zuzurechnen sind.
Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Gesellschaft unmittelbar dienen, wie z.B. Grundstücke oder Maschinen, die ein Gesellschafter zur Nutzung überlässt.
Wirtschaftsgüter, die der Stärkung der Beteiligung eines Gesellschafters an der Gesellschaft dienen, z.B. Schulden zur Finanzierung der Beteiligung.
Wirtschaftsgüter, die dem Gesellschafter gehören, aber als Sonderbetriebsvermögen in der Bilanz der Gesellschaft behandelt werden.
Durch Abschreibungen (AfA) und außerplanmäßige Abschreibungen (aAfA), wie in der Gesamthandsbilanz.
Anpassungen der Sonderbilanz (z.B. AfA) wirken sich nicht auf die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft aus.
Kleinere Anpassungen wie AfA für den Fuhrpark oder andere geringwertige Wirtschaftsgüter.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der laufenden Geschäftstätigkeit entstammen, unterliegen der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer wird pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG).
Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung sind nur quellenbezogen abziehbar.
Der Gewinn wird gesondert und einheitlich durch das Betriebsfinanzamt festgestellt (§§179, 180 AO).
Aus verfahrensökonomischen Gründen, damit die Einkünfte zentral ermittelt und an die Finanzämter der Gesellschafter weitergeleitet werden.
Ein Grundlagenbescheid, der die Grundlage für die Besteuerung der Gesellschafter bildet und abweichende Feststellungen ausschließt.
Die Personengesellschaft (PersG) ist der Steuerschuldner der Gewerbesteuer.
Der Veräußerungsgewinn gehört zum Gewerbeertrag, wenn er bei der Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils entsteht.