CYP üKKN Teilfähigkeiten

CYP üKKN Teilfähigkeiten

CYP üKKN Teilfähigkeiten


Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Theologie
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.12.2024 / 16.12.2024
Weblink
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Vollmachten

Vollmachten können jederzeit wiederrufen werden (Mündlich auch)

Vollmachten sind bei Banken "grundsätzlich" über dem Tod hinaus gültig

Compte-Joint: Beide Personen sind einzeln Zeichungsberechtigt in vollem Unfang

Kollektiv: Geschäftstätigkeiten dürfen nur mit beiden Unterschriften getätigt werden.

Bevollmächtigter darf keine Vollmacht an dritte Weitergeben.

Vollamcht gilt nicht für das Tresorfach

Strafe bei Verstoss VSB

Aufsichtsrechtliche Konsequenzen durch FINMA

- Strafzahlung bis zu 10 Mio. Franken an Internationales Rotes Kreuz

Transformationsformen

- Betragstransformation (Jeder kann den Betrag anlegen den er will, Gelnehmer bekommt den Betrag den er braucht)

- Fristentransformation (Geldgeber kann Geld solange anlegen wie er will, Geldnehmer kriegt Geld solange er es braucht)

- Risikotransformation (Das Geld der Geldgeber wird auf mehrere Schuldner verteilt, so dass im schlimmsten Fall, der Verlust verkraftbar wäre, bei Zahlungsunfähigkeit)

Hauptaufgaben Scheizerische Bankiervereinigung

- Vertretung der Interessen der Banken gegenüber den Behörden im In- Ausland

- Image des inanzplatz Schweiz fördern

- Selbstregulierung festlegen

- Mitglieder beraten

Recht zur Münzheraushgabe?

Münzregal

Recht zur Notenausgabe?

Notenmonopol

Sicherheitsmerkmale Banknoten

Mikrotext, 

Sicherheitsfaden

Blindzeichen

Wasserzeichen

Guillochen

Tanzzahl

Durchsichtsregister

Herausgeber der Schweizer Münzen

Der Bund; Prägung durch SwissMint

Herausgeber der Banknoten

Die Schweizerische Nationalbank

GwG

Regelt die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Kollektivanlage Gesetz

Jeder der kollektive Anlagen verwaltet, aufbewahrt oder an nicht qualifizierte Anleger vertreibt bzw. ausländische kollektive Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger vertreibt, braucht eine Bewilligung der FINMA.

Konsumkreditgesetz

Ist ein Bundesgesetz und dient zum Schutz vor Überschuldung des Kreditnehmers. Es erfasst Konsumkredite und Leasingverträge an natürliche Personen, Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite.

Börsengesetz

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Zulassung und den Betrieb von Börsen sowie für den gewerbsmässigen Handel mit Effekten

(Wertpapieren), um für den Anleger Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Die Bewilligung wird von der FINMA ausgestellt und überprüft dessen Einhaltung.

Bankengesetz

Zum Schutz der Vermögen und Privatsphäre der Kunden. Im Bankengesetz ist unter anderem Festgehalten, welche Liquidität (Flüssige Mittel) eine Bank haben muss.

 

Gegründet 1935, wegen Wirtschaftskrise

Es regelt auch welche Bedingungen eine Bank erfüllen muss, damit sie im Handelsregister als Bank eingetragen wird.

Die FINMA stellt diese Bewilligungen aus und überprüft regelmässig die Einhaltung des Bankengesetzes.

Ich erläutere anhand eines Geschäftsberichts einer Bank die Gliederung der Jahresrechnung gemäss Bankengesetz und Verordnung. Ich erkläre die Hauptertragsquellen einer Bank in eigenen Worten und ordne Produkte und Dienstleistungen den Positionen in der Jahresrechnung zu.

Ich vergleiche und erläutere verschiedene Banken im Bezug auf ihre Bilanzen und Erfolgsrechnungen.

Ich erkläre kundenorientiert die Preisgestaltung bei Basisdienstleistungen (z.B. Zahlungsmittel, Zahlungsverkehrsprodukte, Zusatzdienstleistungen zum Konto)

Ich erläutere im Falle eines Diebstahls oder Verlustes eines Zahlungsmittels das Vorgehen des Kunden und der Bank.

Ich erkläre kundengerecht den kompletten Ablauf einer Zahlung (Kreditkarte, Maestro-Karte, LSV, Dauerauftrag).

Ich erkläre die Produkte des E-Banking. Beim E-Banking gehe ich insbesondere auf die Sicherheitsmassnahmen des Kunden ein und berücksichtige diese in der Anwendung.

Grundschutz:
- Backups von wichtigen Daten machen
- Virenschutz
- Überwachen mittels Firewall
- Regelmässig Updates installieren
- Gesundes Misstrauen

Einloggen:
- Adresse zum eBanking immer manuell eintippen un nicht auf Links von Mails z.B. eingehen
- Keine andere Internetseite öffnen
- Sichere Verbindung https verwenden
- Bei Fehlermeldungen bei der Bank nachfragen

Weiter:
- Sichere Passwörter verwenden (Zahlen, Gross- Kleinbuchstaben, Sonderzeichen)
- Beim mobile Banking das Handy mit einem Passwort versehen.

Ich zähle die Produkte aus dem Zahlungsverkehr auf und beschreibe deren Merkmale und Einsatzmöglichkeiten.

Mindestens 4 Merkmale

2 Situationen zum Einsatz des jeweiligen Zahlungsmittel

Dauerauftrag: Für periodische Zahlungen, mit immer gleich bleibendem Betrag und gleichem Empfänger, z.B. Miete, Spareinlagen

LSV: Für regelmässige Zahlungen, bei wechselndem Betrag. Beim LSV belastet der Begünstigte das Konto selber, er ist berechtigt z.B. Monatlich den anstehenden Betrag selbst zu belasten, meist bei Handyrechnungen, Krankenkassenprämien etc.

Der Kunde hat 30 Tage Zeit sich zu melden bei ungerechtfertigter Belastung.

 

eBanking: Zum Zahlen von Rechnungen, erfassen von Vergütungsaufträgen und Daueraufträgen.

 

Blitzaufträge: Für einmalige Vergütungsaufträge, wechselnder Betrag, wechselnder Empfänger

Kreditkarte: Für Bargeldloses zahlen an der Kasse sowie im Internet. Meist wird der Ende Monat angefallene Betrag per LSV dem Konto belastet, es besteht aber in seltenen Fällen die Möglichkeit dir Rechnung mittels Einzahlungsschein zu begleichen.

Ich erläutere anhand einer vorgegebenen Kontoart meiner Bank unter Berücksichtigung der notwendigen Formulare folgende Bearbeitungsschritte: - Eröffnung - Vollmachten – Aufhebung

Eröffnung: Identifizierung gem. VSB (ID-Kopie,Persönliche Vorsprache, 

Vollmachten: Basisvertrag mit Name, Geb. Datum, Nationalität und Beziehung des Bevollmächtigten sowie dessen Unterschrift.

Aufhebung: 

Ich zeige auf, wo die Rückzugsbedingungen der verschiedenen Konti festgehalten sind, und kann diese dem Kunden erklären. Ich erkläre den Zusammenhang zwischen Zinssatz und Rückzugsbedingungen

Desto länger und strenger die Rückzugsbedingungen sind, umso höher ist der Zins, welcher der Kunde erhält.

Ich nenne die Produkte aus dem Kontosortiment meiner Bank. Dabei erkläre ich die segmentspezifische Ausgestaltung (z. B. Jugendsparkonto) sowie deren Merkmale

Zahlungsverkehr

Privatkonto:       Für Regelmässigen Zahlungsverkehr,

                            Mit Kreditkarte, Maestro Karte, ganzes Vermögen

Young Plus Konto:  Bis 23(Studenten 35)

                            Maestro Karte, ganzes Vermögen, Gratis Fremdbancomat Bezüge Schweiz
MasterCard Silber oder Visa Classic ab 18 Jahren

Kontokorrent:    Für Geschäfts- und selten Privatkunden, Keine Grundgebühr,
Zahlung pro Transaktion, ganzes Vermögen verfügbar

Sparen

Young Plus Sparkonto:      Eröffnungsgeschenk/Bei Kindern U. 3 J. 25.– Ersteinlage
       Sparbelohnungssystem (bis 10 J.) Bei 10 Karten +2% max. 20 Fr.

Sparkontos:       «Normal»: 25`000 Rückzug pro Monat
Lilasparkonto: Stufensystem, 25`000 pro Monat

Ich erkläre mit eigenen Worten das Ziel des Datenschutzgesetzes. Dabei nenne ich je drei Anwendungen, in denen das Gesetz a) dem Lehrbetrieb und seinen Betriebsdaten Schutz bietet. b) dem Lehrbetrieb Grenzen setzt, Daten von Personen zu benutzen.

- Schutz der Persönlichkeit von Personen über die Daten verarbeitet werden

 

 

Ich gebe den Inhalt der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) an. Ich zeige auf, bei welchen Kundentransaktionen sie Anwendung findet und verstehe den Sinn und Zweck.

Die VSB ist eine private Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung den Schweizer Banken.

Für alle Schweizer Banken Pflicht ist.

VSB16 Feststellung des Kontrollinhaber bei juristisch. Personen.

 

Ziele:
- Das Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland wahren

- Eine einwandfreie Geschäftsführung bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis umschreiben und

- Einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung leisten

Pflichten:
- Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Steuerhinterziehung

- Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Kapitalflucht.

- Identifizierung Vertragspartner und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten

Ich erkläre den Begriff Geldwäscherei und beschreibe die Pflichten der Bank bei dessen Bekämpfung.

Geldwäscherei ist wenn jemand die Herkunft von Geldern, welche aus einem Verbrechen stammen: Versteckt, das Auffinden erschwert/verunmöglicht oder dessen Einziehung vereitelt.

Geldwäscherei läuft wie folgt ab:

1.    Einspeisen (Mit „sauberem“ Geld mischen, z.B. von Restaurant, Casino, meist kleine Beträge „smurfing“)

2.    Verschleiern (Geld umbuchen, viele Transaktionen, z.B. auf Prepaidkarten laden und abheben)

3.    Integrieren (Das Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf bringen, also z.B. Autos oder Häuser kaufen)

Sorgfaltspflichten:

Massnahmen bei begründetem Verdacht auf GW
1.Meldepflicht: Meldung an die Meldestelle für GW (bei wissen oder erhärtendem Verdacht auf GW)
2.Sperrpflicht: Sobald Meldung an die Meldestelle erfolgt, werden alle Konten des Betroffenen gesperrt max. 5 Arbeitstage ohne Verfügung der Meldestelle
3.Informationserbot: Kunde darf nicht Informiert werden

Ich erkläre Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses sowie dessen Bedeutung für den Bankenplatz Schweiz.

-      Soll die Bankkunden vor Eingriffen dritter in Ihre Privatsphäre schützen.

-      Ist ein Berufsgeheimnis.

-      Ist nicht dazu da kriminelle zu schützen.

-      Das Bankkundegeheimnis ist ein international bekanntes Merkmal des Schweizer Finanzplatzes.

-      Kann nur durch einen Schweizer Richter bzw. die zuständigen Behörde aufgehoben werden.

Ich erkläre die mit dem Bankengesetz verbundenen Ziele und die Aufgaben der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Aufgaben der FINMA:

- Erteilung der Banklizenz

- Die Überwachung von Liquidität und Eigenmitteln

- Die Sanierung oder Liquidation einer Bank

- Überwachung der bewilligten Banken

 

Ziele des Bankengesetzes:

- Ein funktionierendes Bankensystem (Wirtschaft erhalten)

- Das Vermögen von Kunden vor Konkurs/Zahlungsunfähigkeit der Bank schützen

Ich erkläre alle Bankengruppen mit ihren jeweils wichtigsten Merkmalen (Rechtsformen, geographische Tätigkeitsgebiete, geschäftliche Schwerpunkte). Pro Bankengruppe nenne ich ein Institut.

Ich erkläre die volkswirtschaftlichen Aufgaben der Banken anhand des erweiterten Wirtschaftskreislaufes und verdeutliche deren Bedeutung für meine Bank.

Volkswirtschafliche Aufgaben einer Bank:

- Vermittlung von Geld (Kapital & Kreditvermittlung)
- Übermittlung von Geld (Zahlungsvermittlung
- Aufbewahrung/Anlage von Geld (Wertschrifteingeschäft, Anlageberatung & Vermögensverwaltung

Die Bank übernimmt die Funktion als Vermittlerin zwischen Geldgebenden(Passivseite) und Geldnehmenden(Aktivseite). Sie leiht das Geld auf eigenes Risiko aus.

Ich beschreibe die Aufgaben der Bankenombudsstelle.

Der Bankenombudsman ist ein neutraler Vermittler, bei Streitgkeiten zwischen einer Bank und einem Kunden eine aussergerichtliche Einigung zum Ziel hat.

Ist nicht rechtlich geltend,

Kostenlos

Fälle zu Nachrichtenlosen Vermögen.

Zentrale Datembank für Narilo von den einzelnen Banken. Wenn der Kunde z.B. nachweisen kann, dass er einen Anspruch auf das Vermögen hat, kann der Bankenombudsman eine abfrage in der Datenbank machen und der Kunde wird über das Ergebnis informiert.

Der Bankenombudsman behandelt ca. 2000 Anfragen pro Jahr.

Er wurde 1993 von der Schweizerischen Bankiervereinigung ins Leben gerufen.