Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Kartei Details
Karten | 48 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 04.12.2024 / 08.12.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20241204_sozialversicherungen
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20241204_sozialversicherungen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Wie hoch ist die halbwaisenrente?
10% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtli-chen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungsweise der Eltern richtet.
Wie hoch ist die Vollwaisenrente?
20% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtli-chen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungsweise der Eltern richtet.
Wie hoch ist die halbwaisenrente?
Wie hoch ist die Vollwaisenrente?
Halbe Erwerbsminderungsrente
Wer nur noch bedingt arbeitsfähig ist und zwischen 3 und weniger als 6 Stunden irgendeine Arbeitstä-tigkeit verrichten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Er erhält ca. 18 % seines letzten Nettoeinkommens.
Volle Erwerbsminderungsrente
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten kann.
Selbst bei der vollen Erwerbsminderungsrente erhält der Versicherte ca. 37 % seines letzten Nettoein-kommens.
Halbe Erwerbsminderungsrente
Volle Erwerbsminderungsrente