KE_3_Ethik
digitale Ethik Fernuni Hagen
digitale Ethik Fernuni Hagen
Kartei Details
Karten | 166 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Religion/Ethik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 01.12.2024 / 11.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20241201_ke3ethik
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Die Mehrdeutigkeit von Überwachung wird oft unter dem Begriff „care and control“ subsumiert, was die Unterscheidung zwischen wohlwollender Fürsorge und einschränkender Kontrolle suggeriert
Schließlich wirft die zirkuläre Struktur der Präventionslogik Probleme auf. Überwachungsmaßnahmen, die präventiv zur Risikominderung eingesetzt werden, begründen sich selbst: Ein Schadensfall rechtfertigt verstärkte Maßnahmen, während ausbleibende Schadensfälle als Beleg für deren Wirksamkeit gelten. Dies macht es schwierig, die Präventionslogik empirisch zu hinterfragen
Welche Maßnahmen zu Begrenzung negativer Auswirkungen von Überwachung gibt es?
Datenschutz,
Recht auf Vergessenwerden,
Auskunftspflicht,
Privacy Enhancing Technologies (PET),
Selbstdatenschutz,
Counter-Surveillance,
Entwicklung ethischer Richtlinien für die Nutzung von Big Data
Welche Maßnahmen gibt es zum Datenschutz?
Datensparsamkeit: so wenig personenbezogene Daten wie möglich erheben.
Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden.
Explizite Einwilligung: Die Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung muss klar und unmissverständlich sein.
Transparenz: Nutzer sollten jederzeit wissen können, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
Recht auf Auskunft, Einsicht, Korrektur oder Löschung: Nutzer können die über sie gespeicherten Daten einsehen und bearbeiten lassen.
Trotz dieser Maßnahmen bestehen Herausforderungen wie die verzögerte Reaktion der Gesetzgebung auf neue Technologien und die ungleiche Durchsetzung von Datenschutznormen.
Forderungen nach rechtlichen und technischen Möglichkeiten, personenbezogene Informationen auf Antrag aus Datenbanken zu entfernen. Dieses Recht kollidiert jedoch potenziell mit der Presse- und Meinungsfreiheit.
Verpflichtung von Institutionen, Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu geben. In der Praxis ist die Umsetzung dieser Pflicht oft unzureichend, da Auskünfte verzögert oder verhindert werden.
Technologien, die Datenschutz durch technische Mittel realisieren. PETs sind schwer zu umgehen und setzen Datenschutz proaktiv um.
Einsatz von Verschlüsselungstechniken und anderen Datenschutztools durch Individuen. Fokus liegt auf der Stärkung der Medienkompetenz und der Fähigkeit, Datenschutz ei- genständig zu handhaben.
Taktiken, die darauf abzielen, Überwachungstechnologien zu umgehen oder zu neutralisieren. Diese Praktiken haben oft experimentellen Charakter und stellen strukturelle Probleme in den Vordergrund.
Diese Richtlinien sollten darauf abzielen, Fairness zu gewährleisten und Diskriminierung zu vermeiden. Sie sollten auch sicherstellen, dass die Verwendung von Big Data tatsächlich dem Wohl der Gesellschaft dient.
Das Privacy Paradox beschreibt das Phänomen, dass Menschen einerseits großen Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen, andererseits aber bereit sind, persönliche Daten preiszugeben, wenn sie dafür unmittelbare Vorteile erhalten.
Der Data Act ist ein EU-Gesetz, das darauf abzielt, die Datenwirtschaft zu stärken und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu schaffen. Es macht insbesondere industrielle Daten zugänglicher und nutzbarer, fördert datengesteuerte Innovation und sorgt für Fairness bei der Verteilung des Datenwerts.
Der Data Act gibt Nutzern verbundener Produkte (Besitzern, Mietern, Leasingnehmern) größere Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten, während gleichzeitig Anreize für Investitionen in Datentechnologien erhalten bleiben.
Der Data Act enthält Maßnahmen zur Erhöhung der Fairness und des Wettbewerbs auf dem europäischen Cloud-Markt sowie Schutzmaßnahmen gegen unfaire Vertragsbedingungen, die von stärkeren Akteuren im Zusammenhang mit der Datenfreigabe auferlegt werden.
Der Data Act legt Mechanismen fest, durch die öffentliche Stellen in außergewöhnlichen Bedarfssituationen, wie Notfällen, Daten von Unternehmen anfordern können. Klare Regeln und Sicherheitsmaßnahmen schützen vor Missbrauch.
Der Data Act schützt nicht-personenbezogene Daten vor unrechtmäßigem Zugriff durch Regierungsstellen aus Drittstaaten, wenn dies gegen EU- oder nationales Recht verstößt.
Der Data Act definiert wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität, um den nahtlosen Fluss von Daten zwischen Sektoren, Mitgliedstaaten und Datenverarbeitungsdienstleistern zu gewährleisten.
Während der Data Governance Act Vertrauen in freiwillige Datenfreigabemechanismen stärkt, bietet der Data Act rechtliche Klarheit zum Zugang und zur Nutzung von Daten. Zusammen fördern sie einen EU-Binnenmarkt für Daten.
Der Data Act wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird ab dem 12. September 2025 anwendbar sein.
Kapitel I definiert die Schlüsselbegriffe und den Wirkungsbereich der Regularien.
Kapitel II behandelt die Datenfreigabe von Unternehmen zu Unternehmen und von Unter- nehmen zu Verbrauchern im Kontext des IoT. Nutzer von IoT-Objekten können auf Daten zugreifen, sie nutzen und übertragen, die sie durch die Nutzung eines verbundenen Pro- dukts mitgenerieren.
Kapitel III klärt die Bedingungen für die Datenfreigabe von Unternehmen zu Unternehmen, wenn ein Unternehmen gesetzlich zur Datenfreigabe verpflichtet ist.
Kapitel IV schützt alle Unternehmen, insbesondere KMUs, vor unfairen Vertragsbedingun- gen.
Kapitel V ermöglicht es öffentlichen Stellen, in bestimmten Situationen außergewöhnlichen Bedarfs auf bestimmte von der Privatwirtschaft gehaltene Daten zuzugreifen.
Kapitel VI erleichtert den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten und stellt Mindest- anforderungen zur Förderung der Interoperabilität auf.
Kapitel VII schützt nicht-personenbezogene Daten, die in der EU gespeichert sind, vor un- rechtmäßigem Zugriff durch Regierungen von Drittstaaten.
Kapitel VIII stellt Anforderungen an die Interoperabilität, um den Datenfluss innerhalb und zwischen den Common European Data Spaces zu ermöglichen.
Kapitel IX regelt die Durchsetzung des Gesetzes und legt fest, dass die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zuständige Behörden benennen müssen, um die Einhaltung des Data Act zu überwachen.
Im Internetzeitalter besteht eine Herausforderung darin, eine Balance zwischen dem Schutz von Urheberrechten und dem freien Zugang zu Informationen zu finden. Dies wird durch die massenhafte Verletzung von Urheberrechten, z. B. durch Tauschbörsen, und die Forderung nach Informationsgerechtigkeit erschwert.
Die ethische Spannung besteht zwischen der Wahrung der Urheberrechte (z. B. durch technische Schutzmaßnahmen) und der Förderung von freiem und gerechtem Zugang zu Informationen, da beide Ziele oft miteinander kollidieren.
Digital-Rights-Management-Systeme können wichtige Rechte wie die Privatsphäre beeinträchtigen, kreative Prozesse behindern und den freien Zugang zu Informationen einschränken.
Eine Priorisierung des freien Informationszugangs könnte die Eigentumsrechte der Urheber schwächen, wirtschaftliche Anreize zur Schaffung neuer Werke untergraben und möglicherweise die Privatsphäre verletzen.
Informationen sind immer über etwas, weshalb eine gleichmäßige Verteilung aller Informationen nicht praktisch umsetzbar ist. Zudem würde dies stark in Eigentumsrechte und Privatsphäre eingreifen.
Die technikethische Herausforderung besteht darin, dass die Festlegung technischer Parameter beeinflusst, welche Gerechtigkeitsvorstellungen umgesetzt werden können. Akteure, die diese Technologien gestalten, tragen dadurch eine hohe Verantwortung.
Die zentrale Frage ist, wie in einer digital vernetzten Welt Lösungen geschaffen werden können, die sowohl die Rechte der Urheber schützen als auch einen breiten und gerechten Zugang zu Informationen fördern.
Der Katalog der Grundrechte verkörpert eine gesellschaftliche Werteordnung und spiegelt spezifische Wertentscheidungen des Verfassungsgebers wider. Diese Werte sind rechtlich bindend und prägen das gesellschaftliche Zusammenleben.
Der „dynamische Grundrechtsschutz“ bezeichnet die zeitgemäße Interpretation der Grundrechte, die auf veränderte Realitätsbedingungen, insbesondere technische Innovationen, reagiert, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dient als Auffanggrundrecht, um Schutzlücken zu schließen, insbesondere im Bereich der informationellen Selbstbestimmung.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert Individuen die Kontrolle über die Preisgabe und Nutzung ihrer persönlichen Daten. Es schützt vor staatlichen und privaten Eingriffen und ist essenziell für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat.
Datenschutzgesetze müssen Anforderungen wie Zulässigkeit, Erforderlichkeit, Datenvermeidung, Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz, Betroffenenrechte und Datenschutzkontrolle erfüllen.