
Sozialversicherungen (2025)
Diese Karteikarten vermitteln die zentralen Grundlagen der Sozialversicherungen im Personalwesen – von der Altersvorsorge bis zur Unfallversicherung. Sie helfen dir, Zusammenhänge zu verstehen und rechtliche Vorgaben sicher anzuwenden. Mit klaren Fragen und präzisen Antworten bist du optimal auf Prüfungen und den Berufsalltag vorbereitet.
Diese Karteikarten vermitteln die zentralen Grundlagen der Sozialversicherungen im Personalwesen – von der Altersvorsorge bis zur Unfallversicherung. Sie helfen dir, Zusammenhänge zu verstehen und rechtliche Vorgaben sicher anzuwenden. Mit klaren Fragen und präzisen Antworten bist du optimal auf Prüfungen und den Berufsalltag vorbereitet.
Kartei Details
Karten | 122 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Autor | Marco Calzavara |
Stufe | Andere |
Copyright | Marco Calzavara |
Auflage | Version 2025 |
Erstellt / Aktualisiert | 29.11.2024 / 13.06.2025 |
Leseprobe
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Diese Kartei ist Teil der Sammlung HR-Assistent/in (Personalwesen 2025)Alle Menschen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen in der AHV versichert sein. Auch Schweizer, die für den Bund oder Hilfsorganisationen im Ausland arbeiten, sind versichert.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Niederkunft und dauert grundsätzlich 98 Tage (14 Wochen). Nimmt die Frau die Erwerbstätigkeit früher wieder auf, endet der Anspruch am Tag der Wiederaufnahme, unabhängig davon, ob die Erwerbstätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit wieder aufgenommen wird. Der Umfang der Arbeit ist hierbei nicht relevant.
Die Früherfassung soll helfen, eine drohende Invalidität frühzeitig zu verhindern. Sie prüft, ob und wie eine Rückkehr in den Arbeitsprozess bei länger andauernder oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Die betroffene Person selbst, Familienangehörige, der Arbeitgeber oder andere Beteiligte (z. B. Ärzte oder Sozialversicherer) können eine Meldung machen. Wichtig ist, dass die betroffene Person immer über die Meldung informiert wird.
Die Rahmenfrist umfasst zwei Zeiträume:Rahmenfrist für die Beitragszeit: Die letzten zwei Jahre vor Arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate Beitragszeit.Rahmenfrist für den Leistungsbezug: Zwei Jahre, innerhalb dieser Zeit können Taggeldleistungen bezogen werden.
Beim Einkommensvergleich wird der Lohn ohne Invalidität (Valideneinkommen) mit dem Lohn mit Invalidität (Invalideneinkommen) verglichen. Die Differenz, ausgedrückt in Prozent des Valideneinkommens, ergibt den Invaliditätsgrad. Beispiel: Valideneinkommen CHF 60'000.-, Invalideneinkommen CHF 36'000.-, Differenz CHF 24'000.- = 40 % Invaliditätsgrad.
Wenn das Einkommen über der Eintrittsschwelle (CHF 22'680) liegt, aber unter dem Koordinationsabzug (CHF 26'460), beträgt der versicherte Lohn das Minimum von CHF 3'780. Beispiel: Bei CHF 24'000 Jahreseinkommen ist der versicherte Lohn CHF 3'780.
Die Entschädigung beträgt 80 % des Lohnausfalls und wird für maximal 6 Monate innerhalb von zwei Jahren gewährt.
Das ATSG definiert einheitliche Regeln für alle Sozialversicherungen und erleichtert deren Koordination. Es klärt Begriffe und regelt, wie Ansprüche geltend gemacht werden.