
Arbeitsrecht (2025)
Diese Karteikarten erklären das Arbeitsrecht klar und präzise. Verständlich, praxisnah und perfekt für die Prüfungsvorbereitung oder als verlässliches Nachschlagewerk. Erobere das Arbeitsrecht mit Leichtigkeit.
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 211 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Auteur | Marco Calzavara |
Niveau | Autres |
Copyright | Marco Calzavara |
Distribution | Version 2025 |
Crée / Actualisé | 29.11.2024 / 24.05.2025 |
Extrait
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Ce fichier est une partie du lot HR-Assistent/in (Personalwesen 2025)Ja, wenn während der Kündigungsfrist mehrere Sperrfristen eintreten, wird die Kündigungsfrist mehrfach unterbrochen. Jede neue Sperrfrist führt zu einer weiteren Unterbrechung, und die Kündigungsfrist wird nach Ende der letzten Sperrfrist fortgesetzt.
Ja, der Arbeitgeber darf den Lohn in einer anderen Währung als Schweizer Franken auszahlen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls ist der Lohn in Schweizer Franken zu zahlen.
Eine Schlichtungsbehörde ist eine neutrale Stelle, die versucht, Streitigkeiten zwischen zwei Parteien zu schlichten. Im Arbeitsrecht können das Friedensrichter oder spezielle Arbeitsgerichte sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Einzelarbeitsvertrag gültig ist?
Es müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Gegenseitige übereinstimmende Willensäusserungen (Einigung)
2. Vertragsfähigkeit der Parteien
3. Einhaltung von eventuellen Formvorschriften
4. Der Vertragsinhalt darf nicht gegen das Gesetz verstossen.
Wenn eine Kündigung vor Eintritt einer Sperrfrist (z.B. Krankheit) ausgesprochen wurde, bleibt die Kündigung gültig. Die Kündigungsfrist wird jedoch während der Sperrfrist unterbrochen und läuft nach deren Ende weiter. Das Arbeitsverhältnis endet später als ursprünglich geplant.
„Zwingend“ bedeutet, dass man sich immer an diese Vorschriften halten muss und sie nicht durch Verträge oder Absprachen ändern kann. Zum Beispiel kann man die Vorschriften im Strafrecht nicht durch eine Vereinbarung umgehen.
Mitarbeitende, die über 50 Jahre alt sind und mindestens 20 Jahre im gleichen Unternehmen gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Abgangsentschädigung. Diese Entschädigung soll die finanziellen Folgen der Kündigung abmildern.
Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten, kann aber mit Bewilligung erlaubt werden. Vorübergehende Nachtarbeit wird mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % vergütet. Bei dauernder Nachtarbeit erhält der Arbeitnehmer einen Zeitzuschlag von 10 % für die erbrachte Nachtarbeit als zusätzliche Ruhezeit.