Berufliche Vorsorge (BVG)
HRM 563
HRM 563
Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.10.2024 / 28.11.2024 |
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Was ist der Zweck der beruflichen Vorsorge?
Die berufliche Vorsorge soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Und zwar, indem sie den existenzsichernden Vorsorgeschutz der 1. Säule ergänzt.
In was wird bei der 2. Säule investiert?
- Es wird gespart (Alter)Es wird versichert (Tod und Invalidität)
Das BVG ist ein sogenanntes Rahmengesetz. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass der Gesetzgeber bestimmte grundlegende Standards vorgibt (BVG-Obligatorium).
Gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgeschutz:
- Mindestleistungen
- Für alle Versicherten gleich
Wozu dient das Überobligatorium?
Erweiterter Vorsorgeschutz:
- Verbesserte Leistungen
- Mehr Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. individuelle Vorsorgepläne
Welche Einrichtungen gehören zu den Trägern der beruflichen Vorsorge?
- Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen)
- Der Sicherheitsfonds
- Die Auffangeinrichtung
- Anlagestiftungen
Welche beiden Finanzierungsmodelle unterscheiden wir?
- Beitragsprimatkasse
- Leistungsprimatkasse
Erkläre die Beitragsprimatkasse:
Die Leistungen richten sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Die Beiträge werden festgesetzt und vom Lohn abgezogen, bis sich ein entsprechendes Kapital gebildet hat. Die meisten Pensionskassen sind nach dem Beitragsprimat ausgerichtet.
Erkläre die Leistungsprimatkasse:
Beim Leistungsprimat werden zuerst die Leistungen bestimmt. In einem zweiten Schritt werden aufgrund dieser definierten Leistungen die Beiträge bestimmt.
Wozu dient der Sicherheitsfonds?
Der Sicherheitsfonds BVG versichert Leistungen aus obligatorischen Beiträgen an Ihre Pensionskasse (Säule 2a)
Was ist die Stiftung Auffangeinrichtung
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule.
Bei Frühpensionierung: Ab welchem Alter frühestens kann eine Rente aus der PK bezogen werden?
58
Wer ist obligatorisch im BVG versichert?
- Arbeitnehmende mit einem über 3 Monate dauernden Arbeitsverhältnis und einem Mindestjahreslohn über CHF 22'050.--
- Arbeitslose, solange sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen (Auffangaufrichtung BVG
Wann beginnt die Unterstellung unter das BVG-Obligatorium?
Arbeitnehmende ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (in dem Jahr, in dem man 18 Jahre alt wird). Zusätzlich Sparbeiträge ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Jahr in dem man 25 wird) bis zur Pensionierung (frühstens ab 58)
Welches ist der Mindestjahreslohn um dem BVG unterstellt zu sein?
CHF 22'050.-- (75 % der jährlich maximalen AHV-Rente)
Wie hoch ist der Koordinationsabzug und was bedeutet das?
Koordinationsabzug: CHF 25'725.-- (7/8 der jährlich maximalen AHV-Rente). Vom Jahreslohn wird der Koordinations-Abzug gemacht. Übrig bleibt der versicherte Lohn: Auf diesem werden die Beiträge erhoben.
Wie hoch ist der maximal versicherte Lohn beim BVG
Im Obligatorium
Grenzbetrag: CHF 88'200.-- ./. Koordinationsabzug CHF 25'725.-- = Maximal versicherter Lohn CHF 62'475.--
Im Überobligatorium
Grenzbetrag: CHF 882'000.--
Der Koordinationsabzug ist höher als die Eintrittschwelle. Wie geht das auf?
Der Gesetzgeber hat einen minimal koordinierten Lohn von CHF 3'675 festgelegt (1/7 vom Koordinationsabzug).
Zudem: Mit einer überobligatorischen Lösung wird der Koordinationsabzug im Verhältnis zum geleisteten Arbeitspensum gemacht (Beispiel: X arbeitet 50%, weshalb der Koordinationsabzug nur 50 % beträgt).
Wer kann sich freiwillig versichern?
- ANobAG
- Nebenberuflich tätige Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer mit wechselnden befristeten Anstellungen von höchstens 3 Monaten
- Mitarbeitende Familienmitglieder in landwirtschaftlichen Betrieben
- Selbstständigerwerbende
Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozent des versicherten Lohnes erhoben. Wie hoch sind sie?
In 10-Jahresetappen ab dem 25. Lebensjahr:
25 - 34 --> 7%
35 - 44 --> 10%
45 - 54 --> 15 %
55 - 64/65 --> 18
Autonome Kasse
Eine Kasse, die die Risiken Alter, Tod und Invalidität vollumfänglich selbst abdeckt
Sammeleinrichtung:
Eine von Banken und Versicherungen angebotene PK, der sich unterschiedliche Betriebe anschliessen können.
Gesplittete Kasse:
Diese Kasse wird aufgeteilt in eine BVG-Kasse, die nur das gesetzliche Minimum erfüllt, und eine zweite Kasse für die überobligatorischen Leistungen.
Wann endet die BVG-Versicherungspflicht?
- Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen
- Tod oder Anspruch auf eine volle Invalidenrente
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder
- Unterschreiten des Mindeslohns von CHF 22'050.-