WB: 4 Schutzmassnahmen

Klassenkartei zum Verfassen eigener Karteikarten zum Unterricht

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Cartes-fiches 128
Langue Deutsch
Catégorie Electronique
Niveau Autres
Crée / Actualisé 03.10.2024 / 21.11.2024
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4.5 Schutz gegen Unterspannung - Schutz bei Spannungseibrüchen 

Im Kapitel «Schutz gegen Unterspannung» steht folgender Text: Wenn ein Spannungseinbruch oder ein Spannungsausfall mit anschliessender Spannungswiederkehr zu Gefahren für Personen oder Sachen führen kann, sind geeignete Abhilfemassnahmen zu treffen. Solche Massnahmen sind auch zu treffen, wenn durch den Spannungseinbruch Teile der elektrischen Anlage oder einzelne Betriebsmittel beschädigt werden können. Muss ich meine Anlagen gegen Unterspannung schützen?

NIN: 4.5.1.1

Unterspannungs-Schutzeinrichtungen werden nicht gefordert, wenn das Risiko einer Beschädigung der elektrischen Anlage oder einzelner Betriebsmittel als tragbar angesehen werden kann, vorausgesetzt, es entsteht dadurch keine Gefährdung für Personen. 

4.4 Schutz gegen Überspannung - Minimale Abstände bei der Ordnungstrennung

Welche minimale Abstände verlangt die NIN hinsichtlich Ordnungstrennung?

NIN: Tabelle 4.4.4.6.2 

  • Gebündelt: 200mm 
  • Offene metallene Tragsysteme 150mm
  • Gefllochtene metallene Tragsysteme 100 mm
  • Metallisch geschlossen 0mm 

 

4.4 Schutz gegen Überspannung - Ordnungstrennung

Ist eine Ordnungstrennung nach NIN vorgeschrieben? Macht es Sinn, eine Ordnungstrennung einzuhalten? 

NIN: 4.4.4.6 

Die NIN fordert eine getrennte Verlegung von Kabeln für die Versorgung und Kabeln der Informationstechnik. Aus dem Gesichtspunkt einer einwandfreien Funktion aller Betriebsmittel ist daher die Ordnungstrennung richtig.

4.4 Schutz gegen Überspannung - TN-C oderTN-S 

Die NIN verlangt, Installationen nur noch alsTN-S auszuführen. Warum wird eine Sanierung vonTN-C-lnstallationen empfohlen? 

NIN: 4.4.4.4.3.2  &  4.4.4.4.3.1

Das System TN-C hat mehrere Nachteile:

  1. Ein Unterbruch des PEN-Leiters kann alle angeschlossenen Gehäuse unter Spannung setzen. 
  2. Beim System TN-C bestehen verschiedene Verbindungen zwischen dem Neutralleiter und dem Erdpotenzial. Damit entsteht einerseits eine niederimpedante Erdverbindung, andererseits wird aber auch der betriebsmässig auftretende Strom durch Gebäudeteile (oder einfach geerdete Teile des Gebäudes) geführt, 

4.4 Schutz gegen Überspannung - Prominente Verursacher von EMV

Welches sind bekannte Verursacher, welche sich hinsichtlich EMV negativ auswirken könnten?

Im Grundsatz kann man davon ausgehen, dass elektronische Geräte und Verbraucher mit grosser Last sich nicht selten in Bezug auf EMV negativ auswirken.

Als Beispiele dürfen hier genannt werden:

  • Schaltgeräte für induktive Lasten, Leuchtstofflampen,
  • Gleichrichter,
  • Kompensationsanlagen,
  • Aufzüge,
  • Schaltanlagen,
  • Leistungsverteiler mit Stromschienen

4.4 Schutz gegen Überspannung - Wo gibt es EMV? (Elektromagnetische Einflüsse)

Wo sind Probleme hinsichtlich EMV zu erwarten?

NIN: 4.4.4.0

Mit EMV-Problemen muss gerechnet werden, wenn grossflächige Leiterschleifen vorhanden sind oder an Orten, an welchen unterschiedliche elektrische Kabel- und Leitungssysteme gemeinsam verlegt sind. Sie sehen also, EMV trifft nahezu jede Installation.

4.4 Schutz gegen Überspannung - Gefährdete Leitungen bei Blitzeinschlag 

Welche Leitungen stellen bei Blitzeinschlägen eine besondere Gefahr für die angeschlossenen Hausinstallationen dar, und welche Massnahmen sind vorzukehren?

NIN: 4.4.3

Leitungen, die von aussen in das Gebäude eingeführt werden, stellen ein Risiko dar. Sie sind deshalb mit überspannungsschutzgeräten zu schützen. Zu beachten ist auch die Gefährdung für Leitungen in der Nähe von Ableitungen. 

4.4 Schutz gegen Überspannung - Überspannungsschutzpflicht 

Wann ist der Einbau von SPD's (Überspannungsableitern) bzw. das Erstellen eines Schutzes gegen Überspannung gefordert nach NIN?

NIN: 4.4.3

Der Schutz bei transienten überspannungen muss vorgesehen werden, wenn die Folgen der Überspannungen Auswirkungen haben auf:

  1. Menschenleben, z.B. Anlagen für Sicherheitszwecke, medizinisch genutzte Bereiche,
  2. öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Versorgungsdiensten, Telekommunikations- und Rechenzentren, Bauten und Anlagen, deren Inhalte einen besonderen Wert aufweisen (z.B. Archive, Museen, Sammlungen),
  3. Gewerbe-, Dienstleistungs- oder Industriebetriebe mit erhöhtem Risiko, z. B. Beherbergungsbetriebe, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, Industrie- oder Gewerbebetriebe mit feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen, landwirtschaftliche Betriebe mit erhöhtem Risiko,
  4. in Wohnbauten darf auf den Schutz gegen transiente Überspannungen verzichtet werden, falls der Wert der elektrischen Anlage kleiner als der 50-fache Wert des Überspannungsableiters am Anlage-Einspeisepunkt ist