2.4 INVESTMENTBANKING (824-INB)
CYP BFE Kurs
CYP BFE Kurs
Kartei Details
Karten | 24 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.07.2024 / 06.08.2024 |
Weblink |
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Tätigkeiten Investmentbank
- Finanzierung von Unternehmen (Kapitalgeber, Darlehen & Kredite) auf dem Kapitalmarkt
- Unterstützung bei Kapitalaufnahme von Unternehmen (Emissionen)
- Börsengänge (IPO)
- Beratung Verwendung von Eigen- und Fremdkapital
- Beratung bei Unternehmenskäufen & Zusammenschlüssen (M & A)
- Brokerage Geschäfte (Vermittlung bei Wertschriftentransaktionen)
- Handel mit Derivaten, Währungsprodukten, Rohstoffen usw
Kunden Investmentbank
- Firmen
- Kantone, Gemeinden, Staat
- Unternehmen, Banken
- Anlagefonds, Stiftungen
- Investmentgesellschaften
Chance / Risiken Investmentbank
- Chancen
- Grosse Erträge durch grosse Gebühren
- Risiken
- Riesiger Aufwand > Börsengang wird abgesagt
Präcipium / Gestionskommission
- Hauptkomission für die Lead-Manager Bank bei einem Syndikat
Überzeichnung
Zeichnungen übersteigen Emissionsbetrag, wird proportional bei allen gekürzt
Unterzeichnung
Bank muss restlichen für restlichen Betrag aufkommen
Majorisierung
Jemand zeichnet mehr als er erhalten möchte, geht von Überzeichnung aus
Konzertzeichnung
Konzertzeichner geht von Überzeichnung aus > zeichnet daher bei mehreren Banken um Chancen einer Zuteilung zu erhöhen
Graumarkt
Telefon (vor Börsennotierung)
Guichet-Kommission
Gebühr an Bank durch Vermittlung Zeichnungsschein an Kunden
Book-Building
Lead-Bank sammelt alle Zeichnungen bis Deadline. Zu welchem Preis meiste Angebote > Zu diesem Kurs werden alle abgerechnet
Direkte Platzierung (Selbstemission / Privatplatzierung)
- Verzicht auf Hilfe der Bank, trägt selber den Aufwand
- Tranchen des Emissionsbetrags direkt an Grossinvestoren verkaufen
- Kleinerer Aufwand / tiefere Kosten / schneller
- Unternehmen trägt Platzierungsrisiko (Wertschriften werden nicht vollständig platziert / gewünschter Emissionsbetrag wird nicht erreicht)
Indirekte Platzierung (Fremdplatzierung)
- Über Dienstleistungen von Bank
- Um Platzierungsrisiko zu mindern schliessen sich bei grossen Emissionen mehrere Banken zusammen > Emissionskonsortium
Festübernahme
- Festübernahme: ganze Arbeit durch Bank
- Platzierungsrisiko bei der Bank
- Bank garantiert gesamten Emissionsbetrag
- Bank erhält dafür Übernahmekommission
- Bei zu wenig Interessenten muss Bank den Rest übernehmen
Komissionsweise Platzierung
- Komissionsweise Platzierung: Wertpapiere selber emittieren, Banken nur als Vermittler einsetzen
- Unternehmen trägt Platzierungsrisiko
- Bank vermittelt Zeichnungsscheine an Kunden und erhält dafür Guichet-Kommission (höhe definiert im Emissionsvertrag)
- Syndikat
- Eine der Mitgliedsbanken übernimmt Leitung oder Joint-Lead-Manager
- Emissionsbetrag wird nach einem vereinbarten Schlüssel unter den Syndikatsbanken aufgeteilt
Definition Kapitalerhöhung
- Beschaffung von Fremd oder Eigenkapital
- Gläubigerpapiere (Obligationen) oder Beteiligungspapiere (Aktien)
Gründe Kapitalerhöhung
- Starkes Wachstum, mehr Kapital nötig
- Verhältnis von Fremd zu Eigenkapital verbessern
- Erfüllen gesetzlicher Vorschriften
- Schaffung von Neuaktien für die Abfindung der Aktionäre einer übernommenen Gesellschaft
- Finanzierung von grossem Projekt / Grossauftrag
Ablauf Kapitalerhöhung
1. Beschlussfassung: VR / 2. Antragsprüfung, Syndikatsbildung / 3. Platzierungspreis bestimmen / 4. Emissionsvertrag / 5. Emissionsprospekt / 6. Handelsbeginn / 7. Zuteilung / 8. Liberierung / 9. Abrechnung / 10. Zulassung an der Börse / 11. Änderungen der Statuten und Eintrag im HR
Kapitalerhöhung: Kapitalband
- VR kann innerhalb Bandbreite von +/- 50% und innerhalb 5 Jahren Kapital flexibel ändern
- Aktionäre erhalten Bezugsrechte
Kapitalerhöhung: Bedingte Kapitalerhöhung
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Unbefristet
- Zweckgebunden
- Max 50% des bisherigen Eigenkapitals
- Normalerweise um ausgeübte Optionen oder umgewandelte Anleihen zu decken
Kapitalerhöhung: Ordentliche Kapitalerhöhung
- GV erteilt VR verbindlichen Auftrag festgelegter Betrag
- Frist: 6 Monate
- Aktionäre erhalten Bezugsrecht
Definition Bezugsrecht
- Damit bestehende Aktionäre ihr Verhältnis der bisherigen Beteiligungsrechte wahren können erhalten sie Bezugsrecht auf neue Aktien (Verwässerungsschutz)
- Wahlrecht (Option)
- Bezugsverhältnis: Mehrere Bezugsrechte für 1 Aktie
- Bezugsrechte können gehandelt werden
Bezugsrecht Berechnen
- Anteil Aktionär zu Aktienkapital bleibt gleich
- 1000 Aktien / 2 Mio -> 1200 Aktien /2.4 Mio
- Wie viel altes Kapital zu wie viel Neuem?
- 5 Mio zu 7 Mio
- 5 Mio (altes Kapital : 2 Mio (Neues Kapital): 5:2
Extended Ablauf Emission mit Festübernahme
- 1. Beschlussfassung: Verwaltungsrat holt Offerten bei Banken ein
- 2. Antragsprüfung des Emittenten und Syndikatsbildung
- 3. Platzierungspreis wird durch Bank bestimmt
- 4. Emissionsvertrag wird abgeschlossen
- 5. Emissionsprospekt und Zeichnung
- 6. Handelsbeginn der Wertpapiere auf dem Graumarkt
- 7. Zuteilung: Je nach Nachfrage wird die Emission überzeichnet oder unterzeichnet. Bei Unterzeichnung deckt Bank fehlenden Betrag
- 8. Liberierung: Anleger muss bezahlten bei Stichdatum
- 9. Abrechnung: Unternehmen erhält die Schlussabrechnung der Emission
- 10. Zulassung an der Börse: Titel zum Handel an der Börse freigegeben