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Schweizer Außen und Sicherheitspolitik
Schweizer Außen und Sicherheitspolitik
Kartei Details
Karten | 168 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.06.2024 / 18.03.2025 |
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Sicherheit wird als gesellschaftliches Wertesymbol betrachtet und ist keine absolute, sondern eine relative Größe. Sie hat eine starke subjektive Komponente.
Es wird zwischen objektiver und subjektiver Ungewissheit in Bezug auf eine Gefahr unterschieden. Objektive Ungewissheit ist die Negation von "tutus" und subjektive Ungewissheit die Negation von "securus".
Gefahrlosigkeit wird als gemeinsames Sinnelement aller semantischen Bedeutungen des Wortes Sicherheit angesehen. Gefahr ist die Möglichkeit des Eintritts eines als negativ bewerteten Ereignisses.
Risiko wird als sozialer Prozess und physisches Attribut beschrieben. Es ist eine subjektive Konstruktion, die weder richtig noch falsch ist, und basiert auf individueller Wahrnehmung und kollektiven Identitäten sowie kulturellen Werten.
Ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Wohlergehen, eine gewisse politische und soziale Autonomie als Gruppe und ein gewisses Maß an politischem Status als Gruppe sind bestimmende Faktoren der nationalen Sicherheit.
Seit den 1960er Jahren hat der militärische Sicherheitsbegriff an Primat verloren, was mit der Globalisierung und der Mäßigung des Ost-West-Konflikts begann. Die sicherheitspolitische Bedrohung verlagerte sich von der militärischen auf die sozioökonomische Ebene.
Die strategische Wende 89/91 mit dem Fall der Mauer, die Globalisierung und die Informationsrevolution sowie frühere Ereignisse wie Berlin, Kuba, Vietnam und der Zweite Weltkrieg spielten eine wichtige Rolle.
Die Ziele sind die territoriale Integrität, die Grundwerte und Institutionen der Gesellschaft, die Unabhängigkeit des Staates, die Bewahrung der Handlungsfähigkeit, der Bevölkerungsschutz und die Förderung von Stabilität und Frieden.
Der Strategieprozess umfasst Risikoanalyse, sicherheitspolitische Ziele, sicherheitspolitische Strategien und Mittel. Er ist iterativ und wird von politischen, demographischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie historischen Erfahrungen beeinflusst.
Die Sicherheitsproblematik umfasst Fragen wie: Wer soll geschützt werden? Welche Werte sollen verteidigt werden? Wie viel Sicherheit braucht es? Welche Bedrohungen stehen im Raum? Mit welchen Mitteln soll Sicherheit erzeugt werden? Was kostet Sicherheit? Für welchen Zeitabschnitt soll die Sicherheit gewährleistet werden?
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Hauptträger der Weltpolitik die Flügelmächte USA und Sowjetunion (SU), im Gegensatz zu den europäischen Großmächten vor dem Krieg.
Die bipolare Sicherheitsstruktur des Kalten Krieges war durch die Teilung Europas und der Welt sowie durch das Allianzsystem der NATO und des Warschauer Pakts (WAPA) geprägt.
Die Schweiz war nach dem Zweiten Weltkrieg umfassend isoliert und musste ihre Position gegenüber der UNO, Europa und der NATO klären.
Die Grundzüge der schweizerischen Sicherheitspolitik sind aussenpolitisch, verteidigungspolitisch und institutionell und haben bis über das Ende des Kalten Krieges hinaus bestimmenden Charakter.
Die geostrategische Verschiebung verringerte die Bedeutung des Frontstaates D - F, stellte die Neutralität moralisch und völkerrechtlich in Frage und führte zum europäischen Integrationsprozess.
Die Schweiz hatte keinen politischen Sonderstatus in der UNO, im Gegensatz zum Völkerbund. Dies führte zu einem politisch-moralischen Bedeutungsverlust der Neutralität.
Hindernisse für den UNO-Beitritt der Schweiz waren die Sonderstellung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und die 'Feindstaatenklausel' für Deutschland, Italien und Österreich.
Das Abseitsstehen der Schweiz in der UNO wirkte sich nicht negativ aus, da sie durch die Politik der Guten Dienste und die pragmatische Annäherung an die UNO internationale Anerkennung fand.
Die Schweiz intensivierte die Beziehungen zu den USA und Großbritannien, beteiligte sich am multilateralen wirtschaftlichen Integrationsprozess im Rahmen der OEEC und wurde Mitglied des Globalen Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens.
Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb für die Schweiz die Frage offen, ob sie Sicherheit durch Allianzen oder durch nationalen Alleingang gewährleisten sollte.
Integrationsfunktion, Unabhängigkeitsfunktion, Freihandelsfunktion, Gleichgewichtsfunktion, Dienstleistungsfunktion
Enthaltung, Abwehrpflicht, Duldungspflicht, Unparteilichkeit
Aggressionsverbot, Bündnisverbot, Stützpunktverbot, Rüstungsgebot
Unverletzlichkeit des neutralen Staatsgebietes, Recht auf bewaffnete Abwehr von Neutralitätsverletzungen, Internierung oder Repatriierung von Verwundeten oder Kranken, Recht auf diplomatischen und freien Handelsverkehr mit den Kriegsführenden
Die Ideologisierung der Neutralität diente innenpolitisch der Konservierung des nationalen Konsenses, der Machterhaltung einer wirtschaftlichen und politischen Elite sowie der Wahrung aussenwirtschaftlicher Interessen.
Die Bindschedler-Doktrin besagt, dass ein dauernd neutraler Staat alles tun muss, um nicht in einen Krieg hineingezogen zu werden, und alles unterlassen muss, was ihn in einen Krieg hineinziehen könnte. Dies bedeutet, dass er im Allgemeinen vermeiden muss, Partei in Konflikten zwischen Drittstaaten zu ergreifen und eine Neutralitätspolitik führen muss.
Die Teilnahme der Schweiz an internationalen Organisationen hängt davon ab, ob diese einen vorwiegend politischen oder einen wirtschaftlichen, kulturellen oder technischen Aspekt haben. Bei politischen Organisationen ist eine Beteiligung nur möglich, wenn sie eine gewisse Universalität aufweisen und die hauptsächlichen Vertreter der politischen Gruppierungen, insbesondere beide Parteien eines Konflikts, teilnehmen.
Aus Neutralitätsgründen hielt sich die Schweiz von politischen und militärischen Zusammenschlüssen fern. Aus Solidaritätsgründen arbeitete sie jedoch in Organisationen wirtschaftlicher, humanitärer oder technologischer Natur mit.
Die Teilnahme der Schweiz an der Waffenstillstandskommission in Korea führte zu öffentlicher Kritik aufgrund der Mängel der NNSC. Dies veranlasste den Bundesrat, einen vorsichtigeren Kurs zu verfolgen und sich aus UNO-Friedensmissionen zurückzuziehen.
Während der Suezkrise 1956 fungierte die Schweiz als Schutzmacht und die Swissair flog Truppen der United Nations Emergency Force (UNEF) nach Ägypten. Dies verdeutlichte die Grenzen der diplomatischen Vermittlungsversuche eines neutralen Kleinstaates.
Der totale Krieg beschreibt eine Situation, in der nicht nur Streitkräfte, sondern auch die Zivilbevölkerung, Produktionsanlagen und Verkehrsträger im Hinterland bedroht sind und schrankenlose Wirtschaftskriege sowie subversive Mittel angewendet werden. Abwehrmassnahmen sind daher sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich erforderlich.
Militärische Massnahmen, Zivilschutz, wirtschaftliche Landesverteidigung, geistige Landesverteidigung und Staatsschutz wurden unabhängig voneinander ausgebaut.
General Guisan schlug in seinem Bericht die zunehmende Bedeutung der Kriegsvorbereitungen in Friedenszeiten, die Forderung eines Armeeinspektors mit Kommando über alle Streitkräfte im Kriegsfall, die Umwandlung des Militärdepartements in ein Landesverteidigungsdepartement und die Umwandlung der Landesverteidigungskommission in einen Landesverteidigungsrat vor.
Der Bundesrat lehnte die Vorschläge Guisans ab und betonte das Primat der Politik. Er betonte die Gesamtverantwortung des Bundesrates für die Verteidigung und die Koordination der Mittel nach militärischen, volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Gesichtspunkten.
Der Begriff "Landesverteidigung" umfasst nicht nur die militärische Verteidigung des Territoriums, sondern alle Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit des Landes, zum Schutz des Volkes und seines Eigentums gegen äußere Bedrohungen sowie zur Sicherung der Existenz während politischer und militärischer Auseinandersetzungen zwischen fremden Mächten.
Es wurden verschiedene Vorstösse gemacht, darunter die Erweiterung der Landesverteidigungskommission mit Mitgliedern anderer Departemente, die Bildung eines Rates der Landesverteidigung und die Umwandlung des EMDs in ein Landesverteidigungsdepartement mit umfassenden Koordinationskompetenzen.
Die Landesverteidigungsübungen sammelten Erfahrungen in der gesamtheitlichen Landesverteidigung und behandelten die zerstörerischen Auswirkungen eines Atomkriegs. Sie wurden als politisches Steuerungsinstrument genutzt und dienten der Legitimität und dem Handlungsschub.
Der Landesverteidigungsrat wurde 1958 gegründet und hatte die Aufgabe, Fragen der Landesverteidigung zu prüfen, die nicht ausschließlich militärischer Natur sind, sowie die Koordination ziviler und militärischer Maßnahmen zu fördern. Er fasste seine Beratungen in Berichten, Empfehlungen und Anträgen zusammen, die dem Bundesrat vorgelegt wurden.
Der Landesverteidigungsrat hatte keine weitreichenden Kompetenzen, keine Vordenkerrolle und keine effektive Koordination der verschiedenen Institutionen.
Die Hauptgefahren waren das Übergreifen von Unruhen aus Nachbarstaaten, die Verletzung der Landesgrenzen durch abgedrängte Truppenteile, die Benutzung des Schweizer Territoriums zur Umgehung einer gegnerischen Front, die Besetzung der Schweiz zur Verbindung zwischen eigenen Verbänden oder Verbündeten sowie ein direkter Angriff zwecks Eingliederung in einen Machtbereich.