Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I
Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I für das Höhere Wirtschaftsdiplom HWD
Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I für das Höhere Wirtschaftsdiplom HWD
Fichier Détails
Cartes-fiches | 241 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 17.05.2024 / 24.05.2025 |
Lien de web |
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Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung oder Verbindlichkeit zur Zahlung oder Erfüllung fällig wird, also zu leisten ist.
Ein Fixgeschäft ist ein Vertrag, bei dem die Leistung zu einem genau festgelegten Zeitpunkt zu erbringen ist, unabhängig von äußeren Umständen oder Ereignissen.
Eine Gattungssache ist eine Sache, die durch ihre Gattungsbezeichnung bestimmt ist, beispielsweise eine Ware, die einer bestimmten Art oder Gattung angehört, jedoch nicht individuell bestimmt ist.
Eine Geldschuld ist eine Verbindlichkeit, bei der der Schuldner verpflichtet ist, einen Geldbetrag an den Gläubiger zu zahlen oder zu leisten.
Gläubigerverzug liegt vor, wenn der Gläubiger seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, die für die Erfüllung der geschuldeten Leistung erforderlich sind, und dadurch den Schuldner in Verzug setzt.
Bei einer Holschuld ist der Gläubiger verpflichtet, die geschuldete Leistung beim Schuldner abzuholen oder entgegenzunehmen, sobald diese zur Verfügung steht.
Ein Lieferschein ist ein Dokument, das den Empfang von Waren bestätigt und Informationen über die gelieferte Ware, die Menge und andere relevante Details enthält.
Ein Mahngeschäft ist eine Verpflichtung, die sich aus einem Mahnversprechen ergibt, durch das eine Verbindlichkeit zur Zahlung oder Erfüllung fällig wird.
Eine Nachfrist ist eine zusätzliche Frist, die dem Schuldner gesetzt wird, um eine fällige Leistung zu erbringen, nachdem er bereits in Verzug geraten ist.
Nichterfüllung liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, sei es durch Nichtleistung, mangelhafte Leistung oder verspätete Leistung.
Eine Quittung ist ein schriftliches Dokument, das den Empfang von Geld oder anderen Wertgegenständen bestätigt und als Nachweis für die erfolgte Zahlung dient.
Schlechterfüllung ist eine unzureichende oder mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Pflichten, die nicht als vollständige Nichterfüllung betrachtet wird, jedoch die Interessen des Gläubigers beeinträchtigt.
Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner seine vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt und dadurch in Verzug gerät.
Eine Speziessache ist eine individuell bestimmte Sache, die durch ihre Individualität und Einzigartigkeit gekennzeichnet ist, im Gegensatz zu einer Gattungssache.
Eine Teilleistung ist eine teilweise Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, bei der eine Leistung in Teilen erbracht wird, ohne dass der Vertrag insgesamt erfüllt ist.
Ein Verfalltagsgeschäft ist ein Vertrag, bei dem die Leistung an einem bestimmten Tag fällig wird, unabhängig von Ereignissen oder Umständen, die auftreten könnten.
Verjährung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem Ansprüche oder Rechte aufgrund einer gesetzlichen Frist erlöschen oder ihre Durchsetzbarkeit verlieren, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
Verrechnung ist die Aufrechnung von Forderungen zwischen Gläubiger und Schuldner, bei der gegenseitige Ansprüche miteinander verrechnet werden, um die Zahlungspflichten zu erfüllen.
Ein Wahlrecht ist das Recht einer Vertragspartei, zwischen verschiedenen Handlungsalternativen oder Rechtsfolgen zu wählen, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
Zug um Zug bedeutet, dass die Leistung des Schuldners und die Gegenleistung des Gläubigers gleichzeitig erfolgen müssen, damit beide Parteien ihre Pflichten erfüllen und der Vertrag wirksam vollzogen wird.
Anfechtung ist die einseitige Annullierung oder Aufhebung eines Vertrags aufgrund eines gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrundes, wie beispielsweise Irrtum, Täuschung oder Drohung.
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, durch den bestehende vertragliche Vereinbarungen aufgehoben oder beendet werden, in der Regel einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien.
Ein Dauervertrag ist ein Vertrag, der über einen längeren Zeitraum hinweg besteht und sich automatisch verlängert, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird, wie beispielsweise Mietverträge oder Abonnements.
Erklärungsirrtum liegt vor, wenn eine Person eine Willenserklärung abgibt, ohne den tatsächlichen Inhalt oder die rechtlichen Folgen ihrer Erklärung zu verstehen, aufgrund eines Irrtums über die Erklärung.
Furchterregung ist ein Anfechtungsgrund, der auf einer Drohung basiert, die eine Partei zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst hat, indem sie ihr Angst oder Bedrohung verursacht hat.
Grundlagenirrtum ist ein Irrtum über Umstände, die die Grundlage des Vertrags bilden, also wesentliche Umstände, die für den Vertragsabschluss von entscheidender Bedeutung sind und bei Kenntnis anders gehandelt worden wäre.
Irrtum ist eine unrichtige Vorstellung einer Person über Tatsachen oder rechtliche Verhältnisse, die zur Abgabe einer Willenserklärung geführt hat und bei Kenntnis der wahren Sachlage anders gehandelt worden wäre.
Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Vertrags durch eine Vertragspartei, in der Regel unter Einhaltung von Kündigungsfristen und -bedingungen, die im Vertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind.
Motivirrtum liegt vor, wenn eine Person einen Vertrag abschließt, ohne den tatsächlichen Beweggrund oder das Motiv für ihre Willenserklärung zu kennen oder zu verstehen, jedoch nicht über die tatsächlichen Umstände irrt.
Ein Rücktritt ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, den Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsgrundes oder einer vertraglichen Vereinbarung zu beenden oder rückgängig zu machen.
Täuschung ist eine Handlung, durch die eine Person eine andere Person zu einer Willenserklärung verleitet, indem sie bewusst falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, um diese Person zu täuschen.
Übervorteilung liegt vor, wenn eine Partei bei Vertragsverhandlungen die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder wirtschaftliche Schwäche der anderen Partei ausnutzt, um sich einseitig Vorteile zu verschaffen.
Ein Widerruf ist die einseitige Rücknahme oder Aufhebung einer Willenserklärung durch eine Partei, die zuvor einen Vertrag abgeschlossen hat, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder vertraglichen Bedingungen.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und deren Eigentümer (Aktionäre) durch den Erwerb von Aktien am Unternehmen beteiligt sind.
Eine einfache Gesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der mehrere Personen zusammenkommen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, ohne dass dafür ein spezieller Gesellschaftsvertrag erforderlich ist.
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzigen Person geführt und verantwortet wird, die alleiniges Eigentum am Unternehmen hat und für sämtliche Geschäfte und Verbindlichkeiten haftet.
Die Firma ist der rechtlich geschützte Name eines Unternehmens, unter dem es am Markt auftritt und seine Geschäfte tätigt, um sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden und Identität zu schaffen.
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, bei der die Mitglieder (Genossen) gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Interessen verfolgen und sich zur Förderung dieser Interessen zusammengeschlossen haben, wobei das Prinzip der Selbsthilfe im Vordergrund steht.
Eine Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Personen oder Unternehmen, die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen und dafür gemeinsam handeln und Verantwortung tragen.
GmbH steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, bei der das Stammkapital in Geschäftsanteile zerlegt ist und die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.