Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I
Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I für das Höhere Wirtschaftsdiplom HWD
Schlüsselbegriffe:Betriebswirtschaftslehre I für das Höhere Wirtschaftsdiplom HWD
Set of flashcards Details
Flashcards | 241 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 17.05.2024 / 24.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240517_schluesselbegriffebetriebswirtschaftslehre_i
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Ein Schaden ist eine Einbuße an Rechtsgütern wie Gesundheit, Eigentum oder Vermögen.
Schadenersatz ist die Verpflichtung, einen entstandenen Schaden in Form von Geldleistungen oder anderen Ersatzleistungen zu begleichen.
Scharfe Kausalhaftung bezeichnet eine Haftung, bei der ein Verschulden nicht erforderlich ist, um eine Person für einen Schaden verantwortlich zu machen.
Unerlaubte Handlung bezeichnet ein rechtswidriges Verhalten, das einen Schaden bei einer anderen Person verursacht und daher eine Haftung auslösen kann.
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, die Tragweite ihrer Handlungen zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Verschulden bezeichnet das schuldhafte Verhalten einer Person, das einen Schaden verursacht hat.
Verschuldenshaftung bezieht sich auf die Haftung einer Person für einen Schaden aufgrund ihres schuldhaften Verhaltens.
Vertragliche Haftung bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung einer Vertragspartei, die aus einem Vertrag resultierenden Pflichten zu erfüllen und für Verletzungen dieser Pflichten einzustehen.
Die Werkeigentümerhaftung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit eines Werkeigentümers für Schäden, die durch sein Werk verursacht werden, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt.
Widerrechtlichkeit bezeichnet die Rechtswidrigkeit einer Handlung, die einen Schaden verursacht hat und somit eine Haftung auslöst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt und die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.
Annahme ist die Willenserklärung, durch die ein Vertragsangebot angenommen wird und somit ein Vertrag zustande kommt.
Ein Antrag ist eine Willenserklärung, durch die jemand einem anderen einen Vertragsabschluss so anträgt, dass dieser bei Zugang eine Annahme bewirken kann.
Einfache Schriftlichkeit bedeutet, dass eine Erklärung schriftlich abgegeben werden muss, jedoch keine besonderen Formvorschriften einzuhalten sind, wie beispielsweise eine eigenhändige Unterschrift.
Eine Einigung liegt vor, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Leistung und Gegenleistung einig sind.
Die Entstehung eines Vertrags erfolgt durch den Abschluss des Vertrags, also durch die Einigung der Parteien über die Vertragsinhalte und die Annahme des Angebots.
Form bezeichnet die äußere Gestaltung einer Willenserklärung, die nach den Vorschriften des Gesetzes vorgenommen werden muss, um wirksam zu sein.
Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen, also Verträge abzuschließen und wirksam Willenserklärungen abzugeben.
Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, selbstständig Rechtsgeschäfte vorzunehmen und rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.
Ein Hauptpunkt ist eine wesentliche Vertragsbedingung, die für das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrags von zentraler Bedeutung ist.
Ein Nebenpunkt ist eine Vertragsbedingung, die im Vergleich zu Hauptpunkten weniger bedeutend ist, jedoch dennoch Teil des Vertragsinhalts sein kann.
Nichtigkeit bezeichnet die rechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags aufgrund eines schwerwiegenden Mangels, der dazu führt, dass der Vertrag von Anfang an keine Rechtswirkungen entfaltet.
Öffentliche Beurkundung ist ein Verfahren, bei dem eine Urkunde von einem Notar oder einer anderen befugten Person erstellt wird, um die Echtheit und den Inhalt der Erklärungen sicherzustellen.
Eine Offerte ist ein Vertragsangebot, das eine Person einem anderen unterbreitet, indem sie erklärt, unter bestimmten Bedingungen einen Vertrag abschließen zu wollen.
Eine Schaufensterauslage ist eine unverbindliche Aufforderung an potenzielle Kunden, Waren zu kaufen, die in einem Schaufenster oder in einem Laden ausgestellt sind.
Schriftform bedeutet, dass eine Willenserklärung schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden muss, um gültig zu sein.
Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistungserbringung objektiv und endgültig unmöglich geworden ist, beispielsweise aufgrund von Naturkatastrophen oder Untergang der geschuldeten Sache.
Unsittlichkeit bezeichnet eine Vertragsklausel oder eine Vereinbarung, die gegen die guten Sitten verstößt und daher unwirksam sein kann.
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, die Tragweite ihrer Handlungen zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln, insbesondere in Bezug auf Vertragsabschlüsse.
Vertragsfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit einer Person, wirksame Verträge abzuschließen, also rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.
Der Vertragsinhalt umfasst alle Vereinbarungen und Bedingungen, die die Parteien in einem Vertrag festgelegt haben und die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen.
Volljährigkeit bezeichnet das Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters, ab dem eine Person voll geschäftsfähig ist und somit wirksame Verträge abschließen kann.
Ein Werbeprospekt ist eine gedruckte Darstellung von Waren oder Dienstleistungen, die potenzielle Kunden über Angebote informiert und zum Kauf oder zur Inanspruchnahme bewegen soll.
Widerrechtlichkeit bezeichnet die Rechtswidrigkeit einer Handlung, die einen Vertragsabschluss beeinträchtigt oder unwirksam macht, beispielsweise durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder guten Sitten.
Ein Widerruf ist die einseitige Rücknahme einer Willenserklärung, durch die ein Vertrag aufgelöst oder rückgängig gemacht werden kann, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer Bringschuld ist der Schuldner verpflichtet, die geschuldete Leistung an den Gläubiger zu bringen oder an einen von diesem bestimmten Ort zu liefern.
Eine Dienstleistung ist eine nicht materielle Leistung, die eine Person für eine andere erbringt, beispielsweise Beratung, Reparatur oder Dienstleistungen im Dienstleistungssektor.
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem die geschuldete Leistung zu erbringen ist, entweder gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsreihenfolge bezeichnet die Reihenfolge, in der verschiedene Vertragspflichten zu erfüllen sind, insbesondere bei Verträgen mit mehreren Leistungen oder Teilleistungen.
Die Erfüllungszeit ist der Zeitpunkt, zu dem die geschuldete Leistung zu erbringen ist, entweder gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen.