MFL | Recht
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Kartei Details
Karten | 400 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.04.2024 / 26.01.2025 |
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Welche Erfüllungsfehler können seitens der Verkäuferin oder des Verkäufers auftreten?
(2P)
Seitens der Verkäuferin oder des Verkäufers kann die Leistung ausbleiben (Lieferverzug bzw. Schuldnerverzug) oder mangelhaft sein (Sachgewährleistung bzw. Schlechterfüllung).
Welche Erfüllungsfehler können seitens der Käuferin oder des Käufers auftreten?
(2P)
Seitens der Käuferin oder des Käufers kann die Nichtbezahlung des Kaufpreises (Zahlungsverzug bzw. Schuldnerverzug) oder die Nichtannahme der Ware (Annahmeverzug bzw. Gläubigerverzug) auftreten.
Was verstehen wir unter "verspätete Lieferung (Lieferverzug)"?
Wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, gerät sie oder er in Lieferverzug.
Was verstehen wir unter Lieferverzug im nichtkaufmännischen Verkehr?
Nichtkaufmännischer Verkehr liegt beim Kauf einer Ware zum Eigengebrauch vor. Dabei kann es sich um Privatgebrauch oder um Eigengebrauch innerhalb eines Unternehmens handeln. Es gelten die allgemeinen Verzugsregeln nach OR 102 ff. (s. Kap. 3.3, S. 39).
Wann liegt kaufmännischer Verkehr vor?
Kaufmännischer Verkehr liegt beim Kauf einer Ware zum Zweck des Weiterverkaufs vor.
Muss die Ware im kaufmännischen Verkehr in unverändertem Zustand weiterverkauft werden?
Nein, die Ware muss nicht in unverändertem Zustand weiterverkauft werden, sondern kann zuvor auch weiterverarbeitet werden.
Bei Lieferverzug im kaufmännischen Verkehr gelten zwei Spezialregeln. Benennen Sie diese.
• Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart, so geht das Gesetz automatisch von einem Fixgeschäft aus. Daher muss keine Nachfrist angesetzt werden. Die Käuferin oder der Käufer kann sofort handeln und vom Wahlrecht Gebrauch machen.
• Das Gesetz vermutet, dass die Käuferin oder der Käufer auf die nachträgliche Lieferung verzichtet und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt (OR 190, 191 II). Die ande-ren Wahlrechte gelten nur, sofern die Käuferin oder der Käufer dies sofort nach Ablauf des Verfalltags mitteilt.
Bei Lieferverzug im kaufmännischen Verkehr gelten zwei Spezialregeln: • Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart, so geht das Gesetz automatisch von einem Fixgeschäft aus. Daher muss keine Nachfrist angesetzt werden. Die Käuferin oder der Käufer kann sofort handeln und vom Wahlrecht Gebrauch machen. • Das Gesetz vermutet, dass die Käuferin oder der Käufer auf die nachträgliche Lieferung verzichtet und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt (OR 190, 191 II). Die ande-ren Wahlrechte gelten nur, sofern die Käuferin oder der Käufer dies sofort nach Ablauf des Verfalltags mitteilt.
Was ist der Grund für diese Regel?
Wer zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Weiterverarbeitung kauft, ist meist an feste Liefertermine gebunden. Die Käuferin oder der Käufer muss die Möglichkeit haben, sich sofort anderswo mit der Ware einzudecken, um den eigenen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine Nachfrist ist unzumutbar.
Beispiel Für das Weihnachtsgeschäft hat der Fahrradhändler Paul Abplanalp bei der Grosshändlerin Boll AG 10 Mountainbikes für insgesamt CHF 12 000.– bestellt. Die Boll AG kann nicht fristgerecht liefern.
Da es sich um kaufmännischen Verkehr handelt, muss Paul Abplanalp der Boll AG keine Nachfrist ansetzen. Er kann sich bei einem anderen Lieferanten eindecken (Deckungskauf). Paul Abplanalp tut das, muss aber CHF 14 000.– für die 10 Mountainbikes bezahlen. Den Mehrpreis von CHF 2 000.– kann er von der Boll AG verlangen (Wahlrecht 2).
Was bedeutet Sachgewährleistung im Kontext von Kaufverträgen?
Sachgewährleistung ist die Haftung der Verkäuferin oder des Verkäufers für Mängel an der Kaufsache.
Welche Flexibilität haben die Vertragsparteien bezüglich der Haftung für Sachmängel?
Die Vertragsparteien können die Haftung für Sachmängel ändern, einschränken oder ganz ausschließen (OR 199).
Lieferung mangelhafter Ware:
Beim Kaufgegenstand gibt es drei Arten von Sachmängeln (OR 197)
1. Eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, z. B. nicht bruchsicher, wasser- oder reissfest usw.
2. Fehler einer Eigenschaft, sodass der Gegenstand nicht gemäss seinem gewöhnlichen Zweck verwendet werden kann, z. B. ein Funktionsfehler bei einem Gerät usw.
3. Ein Mangel, der den Gebrauch oder den Wert erheblich mindert, z. B. matschige Früchte, fleckige Kleidungsstücke usw.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Sachgewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Aus rechtlicher Sicht ist die Garantie (engl. «warranty») aber etwas anderes.
Erläutern Sie.
Der Hersteller verspricht das anstandslose Funktionieren des Gegenstands während einer bestimmten Zeitdauer. Für den Inhalt der Garantie gibt es im Unterschied zur Sachgewährleistung keine besonderen Vor-schriften. Massgeblich ist, was in der Garantieerklärung steht.
Was verstehen wir unter offene Mängel?
Offene Mängel sind Mängel, die bei einer Übernahmekontrolle erkennbar sind. Die Käuferin oder der Käufer muss die Kaufsache bei Übernahme auf solche offenen Mängel hin überprü-fen und unverzüglich Mängelrüge erheben. Eine verspätete Mängelrüge bedeutet den Ver-lust der Sachgewährleistungsansprüche. Die Kaufsache ist dann genehmigt und die Verkäu-ferin oder der Verkäufer kann auch eine an sich berechtigte Mängelrüge ablehnen (OR 201).
Was verstehen wir unter versteckte Mängel?
Versteckte Mängel sind Mängel, die man bei der Übernahmekontrolle nicht feststellen kann. Die Mängelrüge muss daher sofort nach dem Entdecken des Mangels erhoben werden. Die Haftung für versteckte Mängel dauert zwei bzw. fünf Jahre (OR 210).
Welche Wahlrechte hat die Käuferin oder der Käufer nach der rechtzeitigen Beanstandung eines vorhandenen Sachmangels?
(3P)
Wahlrechte bei Sachmängeln Nach der rechtzeitigen Beanstandung eines vorhandenen Sachmangels kann die Käuferin oder der Käufer die Vertragsauflösung (Wandelung), eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder bei Gattungssachen eine mängelfreie Ersatzlieferung verlangen (OR 205 I, 206 I).
Benennen Sie die drei "Wahlrechte bei Sachmängeln".
- Wandelung
- Minderung
- Ersatzlieferung
Unter den Wahlrechte bei Sachmängeln kennen wir Wandelung. Was verstehen wir darunter?
Vertragsauflösung Käufer/-in gibt Sache zurück, Verkäufer/-in zahlt Kaufpreis (inkl. Zins) zurück
Unter den Wahlrechte bei Sachmängeln kennen wir Minderung. Was verstehen wir darunter?
Kaufpreisreduktion
Käufer/-in reduziert Preis um die Wertminderung
Unter den Wahlrechte bei Sachmängeln kennen wir Ersatzlieferung. Was verstehen wir darunter?
Ersatz des Gegenstands
Käufer/-in verlangt ein mängelfreies Exemplar (nur bei Gattungssachen)
Was ist entscheidend für das Vorgehen bei verspäteter Zahlung?
Entscheidend ist, ob die Verkäuferin oder der Verkäufer den Kaufgegenstand selbst noch hat oder bereits übergeben hat.
Wenn die Käuferin oder der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, kennt das Kaufrecht zwei Varianten des Vorgehens. Entscheidend ist dabei,...
ob die Verkäuferin oder der Verkäufer den Kauf-gegenstand selbst noch hat oder bereits übergeben hat
Wie läuft ein Kreditkauf ab und wann darf die Verkäuferin oder der Verkäufer die Zahlung verlangen?
Beim Kreditkauf muss die Verkäuferin oder der Verkäufer zuerst liefern und darf erst danach Zahlung verlangen (typischer Fall: Lieferung mit Rechnung).
Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug):
Wie müssen die Parteien beim Barkauf handeln? Wer muss wann erfüllen.
Beim Barkauf müssen die Parteien gleichzeitig (Zug um Zug) erfüllen.
Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug):
Wann wird beim Vorauszahlungskauf geliefert?
Beim Vorauszahlungskauf wird erst nach erfolgter Zahlung geliefert (OR 214 f.).
Im Prinzip gelten hier die allgemeinen Regeln des Schuldnerverzugs. Besonderheiten gibt es aber bei den Wahlrechten. Diese sind beim Kreditkauf eingeschränkt. Das OR gibt der Verkäuferin oder dem Verkäufer nur die Möglichkeit, am Vertrag festzuhalten und Zahlung zu verlangen. Vom Vertrag zurücktreten und den bereits gelieferten Kaufgegenstand zurück-verlangen kann die Verkäuferin oder der Verkäufer nur, falls ein Rücktrittsvorbehalt vereinbart wurde.
Beispiel: Die Geschäftsführerin einer Jeansboutique bestellt bei einem Importeur 100 Jeans. Mit der Waren-lieferung erhält sie die Rechnung, die innert 30 Tagen bezahlt werden muss.
Falls die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird, kann der Importeur nur mit entspre-chender Vereinbarung vom Vertrag zurücktreten und die Jeans zurückverlangen. Ohne Vereinbarung kann er nur Zahlung fordern und diese notfalls gerichtlich oder mittels Betreibung durchsetzen.
Was verstehen wir unter "Nichtannahme der Ware (Annahmeverzug)"?
Wenn sich die Käuferin oder der Käufer weigert, den Kaufgegenstand entgegenzunehmen, wird die Vertragserfüllung verhindert. Die Folgen eines Annahmeverzugs sind in OR 92–95 geregelt (s. Kap. 3.4, S. 43).
Für die Entstehung des Kaufvertrags gelten die allgemeinen Voraussetzungen...
(4P)
Einigung, Handlungsfähigkeit, richtige Form, zulässiger Inhalt
Im Kaufrecht sind zwei Formvorschriften zu beachten. Welche?
• Grundstückkaufverträge müssen öffentlich beurkundet werden.
• Für Abzahlungsverträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gilt das Schriftform-erfordernis des KKG.
Nutzen und Gefahr gehen bei dem Spezieskauf wann auf die Käuferin oder den Käufer über?
• Beim Spezieskauf im Moment des Vertragsabschlusses
Nutzen und Gefahr gehen bei dem Gattungskauf wann auf die Käuferin oder den Käufer über?
Beim Gattungskauf, sobald die Verkäuferin oder der Verkäufer die Ware aus den Bestän-den ausgeschieden hat (Platzkauf) bzw. zum Versand aufgegeben hat
Nutzen und Gefahr gehen bei dem Grundstückkauf wann auf die Käuferin oder den Käufer über?
Beim Grundstückkauf bei Schlüsselübergabe oder beim Vertragsabschluss, wenn kein Zeitpunkt der Schlüsselübergabe vereinbart wurde
Benennen Sie die Pflichten der Vertragsparteien.
• Verkäufer/-in: Übergabe des Kaufgegenstands zu Eigentum und Übergabekosten
• Käufer/-in: Bezahlung des Kaufpreises und Übernahmekosten
Welche Erfüllungsfehler können seitens der Verkäuferin oder des Verkäufers beim Kaufvertrag auftreten?
- Lieferverzug (verspätete Lieferung)
- Sachgewährleistung (Lieferung mangelhafter Ware)
Was passiert mit einer vereinbarten Lieferfrist im kaufmännischen Verkehr?
Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als Fixgeschäft und erfordert keine Nachfristansetzung.
Wann müssen die Wahlrechte im kaufmännischen Verkehr ausgeübt werden?
Der Rücktritt vom Vertrag (Wahlrecht 3) oder das Bestehen auf Erfüllung (Wahlrecht 1) müssen sofort am Verfalltag mitgeteilt werden.
Erläutern Sie das Vorgehen und die Wahlrechte bei erfüllungsfehler der Verkäuferin oder des Verkäufers beim Kaufvertrag bei Sachgewährleistung (Lieferung mangelhafter Ware).
• Vorgehen: bei offenen Mängeln sofortige Prüfung bei Entgegen-nahme und Mängelrüge, bei versteckten Mängeln sofortige Mängelrüge bei Entdeckung
• Wahlrechte der Käuferin oder des Käufers: – Vertragsauflösung (Wandelung) – Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) – Ersatzlieferung bei Gattungssachen
Erläutern Sie die Erfüllungsfehler der Käuferin oder des Käufers beim Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug (verspätete Zahlung).
Nach den Regeln des Schuldnerverzugs vorgehen (OR 102–109) und dabei folgende Besonderheiten beachten (OR 214 f.):
• Kreditkauf: auf Erfüllung beharren und betreiben (Wahlrecht 1). Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn das Rücktritts-recht vertraglich gesichert ist.
• Barkauf und Vorauszahlungskauf: Rücktritt vom Vertrag auch ohne Nachfrist möglich. Will die Verkäuferin oder der Verkäufer auf Erfüllung bestehen oder einen Deckungsverkauf tätigen, muss eine Nachfrist gesetzt werden.
Erläutern Sie die Erfüllungsfehler der Käuferin oder des Käufers beim Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem Annahmeverzug (Nichtannahme) .
Nach den Regeln des Annahmeverzugs vorgehen (OR 92–95), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Tim Suter bestellt aufgrund einer Preisliste im Internet per Mail 100 000 Blatt Kopierpapier 80 g «hochweiss» für CHF –.02 pro Blatt. Im Bestätigungsschreiben des Lieferanten heisst es: «Gerne bestätigen wir Ihre Bestellung. … Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Papierpreise auf dem Weltmarkt stark gestiegen sind. Wir müssen neu CHF –.025 pro Blatt berechnen.»
Ist hier ein Kaufvertrag entstanden?
Nein, es ist kein Kaufvertrag entstanden.
Im vorliegenden Fall fehlt es an der Einigung der Vertragsparteien in den Hauptpunkten. Tim Suter hat Kopierpapier zum Preis von CHF –.02 pro Blatt bestellt. Der Lieferant will aber CHF –.025 pro Blatt, also 25% mehr. Die Preisliste ist keine verbindliche Offerte. Tim Suter und der Liefe-rant haben sich betreffend einen Hauptpunkt des Vertrags (Kaufpreis) nicht geeinigt (OR 7 II).