MFL | Recht
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Fichier Détails
Cartes-fiches | 400 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Marketing |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 28.04.2024 / 26.01.2025 |
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Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir den Kaufvertrag.
Erläutern Sie was der Vermieter verspricht.
Vermieter/-in verspricht: Übergabe der Sache zum Gebrauch.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir den Kaufvertrag.
Erläutern Sie was der Mieter verspricht.
Mieter/-in verspricht: Bezahlung des vereinbarten Miet-zinses und Rück-gabe der Mietsache nach Gebrauch.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir den Pachtvertrag.
Erläutern Sie was der Verpächter verspricht.
Verpächter/-in verspricht: Übergabe einer Sache oder eines Rechts zur Nutzung.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir den Pachtvertrag.
Erläutern Sie was der Pächter verspricht.
Pächter/-in verspricht: Bezahlung von Pachtzins und Rückgabe der Sache nach Vertragsende.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir die Gebrauchsleihe .
Erläutern Sie was der Verleiher verspricht.
Verleiher/-in verspricht: Übergabe einer Sache zum unent-geltlichen Gebrauch.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir die Gebrauchsleihe .
Erläutern Sie was der Entlehner verspricht.
Entlehner/-in verspricht: Rückgabe der Sache nach unentgelt-lichem Gebrauch.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir das Darlehen.
Erläutern Sie was der Darleiher verspricht.
Darleiher/-in verspricht: Übergabe einer Sache zu Eigentum.
Unter den Gebrauchsüberlassungsverträge kennen wir das Darlehen.
Erläutern Sie was der Borger verspricht.
Borger/-in verspricht: Rückgabe nach Vertragsende (gleich viel von der gleichen Art und Qualität), oft auch Zahlung von Zins.
Benennen Sie drei Arbeitsleistungsverträge.
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
Der Arbeitsvertrag, der Werkvertrag und der Auftrag haben was gemeinsam?
Dass eine Partei sich verpflichtet, für die andere Arbeit zu leisten.
Erläutern Sie was unter "Arbeitsvertrag" verstanden wird.
Im Arbeitsvertrag verpflichtet sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und zur Treue, d. h. zur Befolgung von Anordnungen und Weisungen des Arbeit-gebers. Als Gegenleistung verpflichtet dieser sich zur Lohnzahlung und Fürsorge (OR 319 ff.).
Erläutern Sie was unter "Werkvertrag" verstanden wird.
Ein Werk im Sinn des Werkvertrags ist jede durch ihr Ergebnis definierte Arbeitsleistung. Das sind körperliche und geistige Arbeiten sowie die Herstellung, Bearbeitung und Reparatur eines Gegenstands (OR 363 ff.).
Beim Werkvertrag verpflichten sich die Werkunternehmerin oder der Werkunternehmer zur Herstellung und rechtzeitigen Ablieferung des Werks und die Werkbestellerin oder der Werkbesteller zur Bezahlung des Werklohns.
Wesentlich am Werkvertrag: Der vertraglich zugesicherte Arbeitserfolg – das abzuliefernde Werk – ist geschuldet. Daher ist der Werkvertrag ausschliesslich für die Herstellung dieses Werks vorgesehen und nicht für Dauerleistungen.
Erläutern Sie einige Beispiele eines Werkvertrages.
• Fassadenrenovation an einem Gebäude
• Entwicklung einer neuen Webapplikation
• Rebranding eines Firmenauftritts
• Herstellung eines Bauteils für die Maschinenindustrie
Besondere Bestimmungen kennt der Werkvertrag unter anderem bei der Vertragsauflösung und bei voraussichtlichen Mängeln am Werk.
Erläutern Sie "Jederzeitiger Vertragsrücktritt".
Die Bestellerin oder der Besteller kann jederzeit vom Werkvertrag zurücktreten, muss jedoch die bereits getätigten Aufwendungen (Arbeits-aufwand und Auslagen z. B. für Material) sowie den aus dem Werkvertrag resultierenden Gewinn voll ersetzen (OR 377).
Besondere Bestimmungen kennt der Werkvertrag unter anderem bei der Vertragsauflösung und bei voraussichtlichen Mängeln am Werk.
Erläutern Sie "Rücktrittsrecht bei Verspätung".
Wenn das Werk voraussichtlich nicht rechtzeitig voll-endet wird, kann die Bestellerin oder der Besteller eine Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten, sofern das Werk auch dann noch nicht vollendet ist (OR 366 I).
Besondere Bestimmungen kennt der Werkvertrag unter anderem bei der Vertragsauflösung und bei voraussichtlichen Mängeln am Werk.
Erläutern Sie "Rücktrittsrecht bei Überschreitung des Kostenvoranschlags".
Wenn der Werklohn in einem Kostenvoranschlag festgelegt und dieser voraussichtlich unverhältnismässig über-schritten wird, kann die Bestellerin oder der Besteller vom Vertrag zurücktreten (OR 375 I).
Besondere Bestimmungen kennt der Werkvertrag unter anderem bei der Vertragsauflösung und bei voraussichtlichen Mängeln am Werk.
Erläutern Sie "Ersatzvornahme bei Mangel".
Wenn das Werk voraussichtlich mangelhaft sein wird, kann die Bestellerin oder der Besteller eine Nachfrist setzen und der Unternehmerin oder dem Unternehmer androhen, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen. Die daraus entstandenen Mehrkosten darf die Bestellerin oder der Besteller vom Werklohn abziehen (OR 366 II).
Was verstehen wir unter Auftrag?
Beim Auftrag verpflichtet sich die oder der Beauftragte als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer zu einer bestimmten Dienstleistung. Sie oder er arbeitet im Interesse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers auf ein bestimmtes Ziel hin und schuldet somit ein Tätigwerden, aber keinen Arbeitserfolg. Sofern es abgemacht oder üblich ist, erhält die oder der Beauftragte ein Honorar für die Leistungen (OR 394 ff.).
Der Auftrag kann auch auf eine Dauerleistung ausgerichtet sein. Auftraggebende und Beauftragte können ihn jederzeit und ohne Angabe eines Grunds wieder auflösen.
Stimmt diese Aussage?
Ja
Der Auftrag ist ein «Sammelbecken» für alle Verträge auf Arbeitsleistung, die nicht einer anderen Vertragsart zugeordnet werden können. OR 394 II bestimmt: «Verträge über Arbeits-leistung, die keiner besonderen Vertragsart dieses Gesetzes unterstellt sind, stehen unter den Vorschriften über den Auftrag.» Im OR sind mehrere Auftragsarten geregelt.
Benennen Sie mind. drei.
• Einfacher Auftrag (OR 394–406).
• Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung (OR 406a–406h).
• Kreditbrief bzw. Kreditauftrag (OR 407–411).
• Maklervertrag (OR 412–418). Die Regeln über den Maklervertrag werden auf Vermitt-lungsgeschäfte angewendet, wie z. B. auf Wohnungs- und Liegenschaftsvermittlung.
• Agenturvertrag (OR 418a–418v). Die Agentin oder der Agent verpflichtet sich zur Geschäftsförderung im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin oder des Auftrag-gebers, wie z. B. Versicherungsagentinnen und -agenten.
Welches Prinzip geht das OR im Bezug auf die Arbeit von Beauftragten?
Das OR geht davon aus, dass die oder der Beauftragte die Arbeit persönlich ausführen muss, da sie oder er als Spezialistin oder Spezialist beauftragt wurde, z. B. als Anwältin, Arzt, Vermögensverwalterin oder Berater.
Unter welchen Bedingungen darf die oder der Beauftragte Mitarbeitende beiziehen?
Die oder der Beauftragte darf Mitarbeitende beiziehen, solange sie oder er die Oberleitung innehat und die wesentlichen Entscheide selbst trifft.
Was ist die Konsequenz der Befugnis der Beauftragten, Mitarbeitende beizuziehen?
Die Beauftragte oder der Beauftragte haftet auch für Fehler dieser Hilfspersonen.
Was muss die oder der Beauftragte gemäß dem OR mit aller Sorgfalt versuchen, auch wenn sie oder er nicht dafür haftet, das angestrebte Ziel tatsächlich zu erreichen?
Die oder der Beauftragte muss gemäß dem OR mit aller Sorgfalt versuchen, das angestrebte Ziel zu erreichen, auch wenn sie oder er nicht dafür haftet, dass das Ziel tatsächlich erreicht wird.
Wann wird die oder der Beauftragte schadenersatzpflichtig?
Die oder der Beauftragte wird schadenersatzpflichtig, wenn sie oder er die Sorgfaltspflicht verletzt.
Wie wird festgestellt, ob die Sorgfaltspflicht im konkreten Fall verletzt wurde?
Ob im konkreten Fall die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, wird unter Würdigung aller Umstände geprüft.
Was gewährt der Auftrag oft und was bedeutet das für die Beauftragten?
Der Auftrag gewährt oft Einblick in die geschäftlichen, finanziellen und/oder persönlichen Verhältnisse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers. Daher haben Beauftragte, ähnlich wie Angestellte, eine Treuepflicht gegenüber den Auftraggebenden.
Was bedeutet es, wenn ein Vertrag als Innominatvertrag bezeichnet wird?
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der nicht ausdrücklich im Gesetz genannt oder geregelt ist.
Unter den vertragsarten im Kommunikationsrecht kennen wir "Werbevertrag".
Beschreiben Sie diesen.
Durch den Werbevertrag verpflichtet sich eine Werbeagentur gegen-über einem anbietenden Unternehmen, Leistungen für das Bewerben von Produkten und Dienstleistungen zu erbringen.
Der Werbevertrag kann z. B. auftragsrechtliche oder werkvertragsrecht-liche Elemente enthalten. Wenn es um eine vermittelnde Tätigkeit geht, kann auch das Agenturvertragsrecht oder das Mäklervertragsrecht zur Anwendung kommen
Unter den vertragsarten im Kommunikationsrecht kennen wir "Insertionsvertrag".
Was verstehen wir darunter?
Mit dem Insertionsvertrag verpflichtet sich ein Verlag, gegen Entgelt ein Inserat in einem Publikationsorgan erscheinen zu lassen. Der Insertionsvertrag kann Elemente eines Werkvertrags oder Auftrags enthalten.
Unter den vertragsarten im Kommunikationsrecht kennen wir "Sponsoringvertrag".
Was verstehen wir darunter?
Sponsoringverträge haben den Zweck, die Bekanntheit der Sponsorin oder des Sponsors (Firma, Marke usw.) und damit deren oder dessen Image zu steigern. Gegen Entgelt oder eine Sach- oder Dienstleistung verpflichtet sich die Sponsornehmerin oder der Sponsornehmer zur Nutzung von Werbemassnahmen, Logos usw.
Je nach Ausgestaltung kann der Sponsoringvertrag Elemente verschie-dener Vertragstypen enthalten: vom Auftrag, Kauf- oder Werkvertrag über Miet- und Pachtvertrag bis hin zum Arbeits- oder Lizenzvertrag
Unter den vertragsarten im Kommunikationsrecht kennen wir "Lizenzvertrag".
Was verstehen wir darunter?
Der Lizenzvertrag (auch Nutzungsvertrag) beinhaltet die Übertragung von Nutzungsrechten an immateriellen Gütern, z. B. einer Marke, eines Designs oder Urheberrechts, und umschreibt unter anderem den Umfang der übertragenen Rechte. Je nach Ausgestaltung können beim Lizenzvertrag einzelne Bestim-mungen des Besonderen Teils des OR, namentlich des Miet- oder des Pachtrechts, in Betracht kommen.
Unter den vertragsarten im Kommunikationsrecht kennen wir "Produktionsvertrag".
Was verstehen wir darunter?
Darunter werden Verträge zwischen einer leistungserstellenden Partei als Urheberin, wie z. B. der Herstellerin (Produzentin) von Werbemit-teln, Filmen oder Musik, und der Produktionsgesellschaft verstanden.
Der Produktionsvertrag kann kauf-, auftrags-, werk- oder lizenzvertrag-liche Elemente enthalten.
Der Besondere Teil des OR regelt die für das Wirtschaftsleben wichtigsten Vertragsarten.
Benennen Sie drei.
- Eigentumsübertragungsverträge
- Gebrauchsüberlassungsverträge
- Arbeitsleistungsverträge
Die Eigentumsübertragungsverträge unterscheiden wir in drei. Welche? Erläutern Sie die.
– Kaufvertrag: Übergabe zu Eigentum gegen Bezahlung eines Kaufpreises
– Tauschvertrag: Übergabe zu Eigentum gegen Übernahme einer anderen Sache
– Schenkungsvertrag: Übergabe zu Eigentum ohne Gegenleistung
Die Gebrauchsüberlassungsverträge unterscheiden wir in vier. Welche? Erläutern Sie diese.
– Mietvertrag: Übergabe zum Gebrauch gegen Bezahlung eines Mietzinses
– Pachtvertrag: Übergabe zur Nutzung gegen Bezahlung eines Pachtzinses
– Gebrauchsleihevertrag: Übergabe zum unentgeltlichen Gebrauch
– Darlehensvertrag: Übergabe zu Eigentum gegen Rückgabe nach Vertragsende
Die Gebrauchsüberlassungsverträge unterscheiden wir in vier. Welche? Erläutern Sie diese.
– Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Treue gegen Lohnzahlung und Fürsorge
– Werkvertrag: Arbeitserfolg (fertiges Werk) gegen Bezahlung eines Werklohns
– Auftrag: Dienstleistung gegen Bezahlung eines Honorars oder einer Provision
Daneben gibt es Innominatverträge. Das sind Verträge die ... benennen Sie Beispiele.
Im Gesetz nicht besonders geregelt sind, wie z. B. der Leasing-, der Factoring-, der Franchising- oder der Lizenzvertrag
Wichtige Vertragsarten im Bereich Kommunikationsrecht sind...
(5P)
Werbevertrag, Insertionsvertrag, Sponsoringvertrag, Lizenzvertrag und Produktionsvertrag.
Welche der folgenden Verträge sind Eigentumsüberlassungsverträge?