MFL | Recht
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Fichier Détails
Cartes-fiches | 400 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Marketing |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 28.04.2024 / 26.01.2025 |
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Unmöglichkeitsfälle liegen nur vor, wenn ...
Die Leistung objektiv unmöglich wird und von niemandem mehr erbracht werden kann. Das blosse Unvermögen der schuldenden Partei genügt nicht. Sie kann sich beispielsweise nicht auf Unmöglichkeit berufen, wenn sie zah-lungsunfähig ist.
Verjährung Forderungen verjähren nach einer bestimmten Zeit. Verjähren bedeutet aber nicht, dass eine Forderung nicht mehr existieren würde, sondern bloss, dass ...
sie nicht mehr gegen den Willen der schuldenden Partei eingetrieben werden kann. Gegen eine verjährte Forderung kann diese sich durch Einrede der Verjährung zur Wehr setzen.
(Durch AI erklärt: Der Satz erklärt den Begriff der Verjährung von Forderungen. Dabei bedeutet Verjährung nicht, dass die Forderung nicht mehr existiert, sondern dass sie nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden kann, wenn eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Die schuldende Partei kann sich gegen die Durchsetzung einer verjährten Forderung durch die Einrede der Verjährung verteidigen.)
Forderungen aus Vertrag Bei Forderungen aus Vertrag beginnt die Verjährungsfrist in dem Moment zu laufen, in dem ...
eine Forderung fällig ist.
Forderungen aus Vertrag
Bei Forderungen aus Vertrag beginnt die Verjährungsfrist in dem Moment zu laufen, in dem eine Forderung fällig ist: beim Mahngeschäft ... und beim Verfalltagsgeschäft .... .
- im Moment des Vertragsabschlusses
- am Erfüllungstermin
Für die Dauer der Verjährungsfrist gelten wie viele Jahre als Normalfall?
10
Für die Dauer der Verjährungsfrist gelten wie viele Jahre wenn es sich um eine der in OR 128 aufgezählten Forderungen handelt (z. B. Kaufpreisforderung von Detailhandelsgeschäften, die Werklohnforderung von Handwerks-betrieben, die Lohnforderung von Arbeitnehmenden oder die Mietzinsforderung von Vermietenden) handelt?
5 Jahre
Für die Dauer der Verjährungsfrist gelten wie viele Jahre wenn es um Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen geht?
drei bzw. zwanzig Jahre
Für die Dauer der Verjährungsfrist gelten wie viele Jahre bei beweglichen Sachen für die Sachmängelhaftung der Verkäuferin oder des Verkäufers (OR 210) bzw. der Werkherstellerin oder des Werkherstellers geht?
zwei Jahre
Forderungen aus unerlaubter Handlung verjähren nach ...
drei Jahren.
Forderungen aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt, sobald ...
die oder der Geschädigte vom Schaden weiss und die Verursacherin oder den Verursacher kennt. Die Verjährung tritt aber spätestens zehn bzw. zwanzig Jahre nach der schädigenden Handlung ein (OR 60).
Die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung verjährt mit Ablauf von .... Jahren, nachdem die oder der Betroffene vom Anspruch Kenntnis erhalten hat, in jedem Fall aber mit Ablauf von... Jahren seit der Entstehung des Anspruchs (OR 67).
Füllen Sie den Text aus.
drei
zehn
Die Verjährung kann unterbrochen werden. Nachher beginnt eine neue Verjährungsfrist zu laufen. Dieser Fall tritt ein
• wenn die schuldende Partei durch irgendeine Handlung ihre Schuld anerkennt (z. B. durch schriftliche Schuldanerkennung oder Teilleistung) oder
• wenn die berechtigte Partei ein Betreibungsverfahren oder einen Prozess gegen die schuldende Partei einleitet (OR 135 und 137). Blosse Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.
Die Verjährung kann stillstehen. Dies ist z. B. der Fall bei ...
Forderungen zwischen Ehepartnern während der Dauer der Ehe. Weitere Fälle sind in OR 134 aufgelistet.
Stillstand bedeutet, dass die Verjährungsfrist ....
gestoppt wird und dann weiterläuft, wenn der Stillstandsgrund weggefallen ist.
Die Verjährung kann stillstehen. Dies ist z. B. der Fall bei Forderungen zwischen Ehepartnern während der Dauer der Ehe. Weitere Fälle sind in OR 134 aufgelistet.
Stillstand bedeutet, dass die Verjährungsfrist gestoppt wird und dann weiterläuft, wenn der Stillstandsgrund weggefallen ist.
Erläutern Sie ein Beispiel dazu. Sie können diese auch berechnen.
Berechnung des Verjährungseintritts
Ben Isler nahm bei seiner Kollegin Elisa Tresch einen Kredit auf. Er sollte das Darlehen vertragsgemäss am Dienstag, 31.03.2020 zurückbezahlen. Da er dies nicht tat, wurde er von Elisa Tresch nach mehreren mündlichen Mahnungen betrieben. Das Betreibungsamt stellte ihm den Zahlungsbefehl am Freitag, 15.05.2020 zu. Elisa Tresch verlangte aber vom Betreibungsamt keine weiteren Schritte, sondern sandte nach mehreren telefonischen Mahnungen dem Schuldner Ben Isler am Mittwoch, 10.06.2020 eine eingeschriebene Mahnung. Daraufhin schrieb ihr Ben Isler am 22.06.2020 zurück, dass er das Geld zwar schulde, aber im Moment nicht zurückzahlen könne. Weiter unternahm Elisa Tresch nichts. Sie fragt sich jedoch, wann ihre Forderung verjähren wird.
Zeitpunkt der Verjährung: Die Verjährung beginnt mit Fälligkeit der Schuld. Dies war gemäss Vertrag der 31.03.2020. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre; nach OR 132 I beginnt die Verjährungsfrist erst am Tag nach der Fälligkeit zu laufen, also am Mittwoch, 01.04.2020. Das Darlehen wird also ab dem 02.04.2030 verjährt sein (OR 132 II verweist auf OR 77 I Ziff. 3 und II).
Zu prüfen ist aber noch, ob die Verjährung stillgestanden hat oder unterbrochen worden ist.
Ein Grund für einen Stillstand nach OR 134 ist nicht ersichtlich.
Die telefonischen Mahnungen und die eingeschriebene Mahnung haben nach OR 135 keine Unter-brechung zur Folge. Zur Unterbrechung der Verjährung führen aber die Betreibung und die Schuld-anerkennung von Ben Isler. Dies bedeutet, dass am 15.05.2020 eine Unterbrechung erfolgte. Die neue Frist (immer noch zehn Jahre) lief ab dem 16.05.2020 und wurde bereits am 22.06.2020 wieder unterbrochen durch die Anerkennung der Schuld durch Ben Isler. Die neue zehnjährige Frist läuft ab dem 23.06.2020 und endet am 23.06.2030. Folglich wird die Schuld ab dem 24.06.2030 verjährt sein.
Verrechnung
Die Verrechnung – d. h. der gegenseitige Schuldenausgleich – kommt oft wo zur Anwendung? Benennen Sie ein Beispiel.
Dort, wo sich zwei Vertragsparteien gegenseitig gleichartige Leistungen schulden. Meistens geht es um Geldguthaben. Anstatt gegenseitig die Schulden zu begleichen, kann eine Partei erklären, ihre Forderung gegenüber der anderen zu verrechnen.
Beispiel: Aus Geschäftsbeziehungen hat die X AG ein Guthaben von CHF 3 500.– bei der Y AG. Die Y AG hat umgekehrt ein Guthaben von CHF 2 750.– bei der X AG. Die X AG fordert die Y AG auf, ihre Schuld von CHF 3 500.– zu begleichen. Daraufhin erklärt die Y AG Verrechnung mit ihrer Gegenforderung von CHF 2 750.–. Tatsächlich muss sie der X AG nun nur noch die Differenz, also CHF 750.–, überweisen.
Geregelt ist die Verrechnung in OR 120–126. Danach können Forderungen nur verrechnet werden, wenn sie gleichartig sind (meistens Geld gegen Geld) und wenn sie beide fällig sind. Für bestimmte Forderungen gilt ein Verrechnungsverbot; sie sind in OR 125 aufgezählt. Die Verrechnung kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Dispositive Regeln zur Frage: Wer muss was wem wo und wann leisten? Beantworten Sie diese Fragen.
• Wer: Schuldnerin oder Schuldner der Leistung bzw. die beauftragte Drittperson (Aus-nahme: vereinbarte Leistung hängt von den persönlichen Fähigkeiten ab). • Was: Dienstleistungen oder Sachleistungen (Speziessache, Gattungssache, Geldleistung). • Wem: Die Leistung geht in der Regel an die andere Vertragspartei. • Wo: Speziessache und Gattungssache sind eine Holschuld, Geldleistungen sind eine Bringschuld. • Wann: Reihenfolge der Erfüllung (Zug um Zug oder Vorleistungen), Fälligkeit (Mahn-geschäft oder Verfalltagsgeschäft).
Was bedeutet es, wenn eine Forderung verjährt ist?
Wenn eine Forderung verjährt ist, bedeutet das, dass sie nicht mehr gegen den Willen der schuldenden Partei eingetrieben werden kann. Die schuldende Partei kann sich gegen die Durchsetzung einer verjährten Forderung durch die Einrede der Verjährung verteidigen.
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist für Verträge laut OR 127 und 128 im Normalfall?
Im Normalfall beträgt die Verjährungsfrist für Verträge gemäß OR 127 und 128 zehn Jahre.
Und wie lange beträgt die Verjährungsfrist für speziell benannte Fälle in Verträgen?
Für speziell benannte Fälle in Verträgen beträgt die Verjährungsfrist laut OR 127 und 128 fünf Jahre.
Wo finden sich verschiedene spezielle Verjährungsfristen?
Verschiedene spezielle Verjährungsfristen finden sich im Besonderen Teil des OR.
Was ist Verrechnung?
Verrechnung ist die Aufrechnung von gleichartigen gegenseitigen Forderungen, meistens Geld, zwischen den Vertragsparteien.
Die Fugger AG, St. Gallen, verkauft der Bichsel GmbH, Solothurn, einen Occasions-lieferwagen, der in Bellinzona steht. Wo muss gemäss OR die Verkäuferin der Käuferin den Occasionslieferwagen liefern? Geben Sie an, welche der folgenden Aussagen richtig ist.
Es handelt sich um eine Speziessache. Zu erfüllen ist am Ort, wo diese sich bei Vertrags-abschluss befand, OR 74 II Ziff. 2.
Sie hätten eine Rechnung über CHF 150.– bis zum 30. März bezahlen sollen. Da Sie das vergessen haben, erhalten Sie am 15. April folgenden Brief des Gläubigers: «Sicher ist Ihnen entgangen, dass Sie uns noch CHF 150.– schulden. Bitte überweisen Sie diesen Betrag.»
A] Ist Ihre Schuld ein Mahngeschäft oder ein Verfalltagsgeschäft?
B] Aus juristischer Sicht fehlt in diesem Schreiben ein Element. Worum handelt es sich und in welcher Gesetzesbestimmung ist es geregelt?
A] Da Sie mit dem Gläubiger den 30. März als Zahlungszeitpunkt vereinbarten, ist Ihre Geld-schuld gemäss OR 102 II ein Verfalltagsgeschäft.
B] Beim Verfalltagsgeschäft (und beim Mahngeschäft) muss der Gläubiger Ihnen gemäss OR 107 I eine Nachfrist ansetzen, d. h. eine letzte Frist für die nachträgliche Erfüllung ein-räumen. Dieses Element fehlt im Schreiben.
Die Messebaufirma Expo AG bestellt beim Autohändler C einen Lieferwagen zum Aktions-preis von CHF 25 290.– (statt CHF 28 290.–). C versichert, dass dieser per 31. Mai ausgeliefert sei. Am 3. Juni hat die Expo AG den Lieferwagen immer noch nicht erhalten.
A] Was muss die Expo AG unternehmen, um sich alle Möglichkeiten gegen C offenzuhalten?
B] Welche drei Varianten des Wahlrechts hat die Expo AG?
A] Es liegt ein Verfalltagsgeschäft vor. C hat die Lieferung auf den 31. Mai versprochen. Die Expo AG muss ihm eine Nachfrist ansetzen, damit sie das volle Wahlrecht gegen C erhält.
B] Nach Ablauf der Nachfrist hat die Expo AG drei Wahlrechte:
1. Den Lieferwagen nach wie vor verlangen. Da C am 31. Mai in Verzug geraten ist, kann die Expo AG zudem Schadenersatz verlangen, etwa für die Miete eines Ersatzfahrzeugs bis zur tatsächlichen Lieferung. Am Ende soll sie finanziell so dastehen, wie wenn C rechtzei-tig erfüllt hätte. C muss aber nur dann Schadenersatz zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft; dies ist z. B. der Fall, wenn er vergessen hat, die Bestellung an den Importeur weiter-zuleiten.
2. Die ursprüngliche Lieferpflicht in eine finanzielle Ersatzpflicht umwandeln. Dann muss C den Lieferwagen nicht mehr liefern, sondern – bei Verschulden – Geld zahlen, und zwar so viel, dass die Expo AG dasselbe Fahrzeug bei einem andern Händler kaufen könnte, also per saldo CHF 3 000.–. Bei Verschulden kann die Expo AG darüber hinaus Schaden-ersatz von C wegen Verzugs fordern.
3. Vom Vertrag zurücktreten. Dadurch gehen die Leistungspflichten unter. C muss den Lieferwagen nicht liefern und die Expo AG muss nichts bezahlen. Bei Verschulden von C kann sie zudem Schadenersatz verlangen.
Was regelt der Besondere Teil des OR unter dem Titel "Die einzelnen Vertragsverhältnisse"?
Der Besondere Teil des OR regelt unter dem Titel "Die einzelnen Vertragsverhältnisse" besondere Vertragstypen, darunter die Eigentumsüberlassungs-, die Gebrauchsüberlassungs- und die Arbeitsleistungsverträge.
Was besagt der Grundsatz der Vertragsfreiheit im schweizerischen Recht?
Im schweizerischen Recht besagt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dass die Vertragsparteien solange sie nicht gegen zwingende Bestimmungen der Rechtsordnung verstoßen, vereinbaren dürfen, was sie wollen.
Welche Beispiele für Innominatverträge werden im modernen Wirtschaftsleben genannt?
Im modernen Wirtschaftsleben zählen dazu unter anderem der Leasingvertrag betreffend gewerblich genutzte Sachen, der Factoringvertrag, der Franchisingvertrag oder der Lizenzvertrag.
Unter den Eigentumsübertragungsverträge kennen wir Kaufvertrag. Erläutern Sie diesen.
Der Kaufvertrag ist einer der häufigsten Verträge im Geschäfts- und Privatleben. Deshalb gibt es im Besonderen Teil des OR spezielle Regeln zum Kaufvertrag (OR 184 ff.).
Unter den Eigentumsübertragungsverträge kennen wir Tauschvertrag. Erläutern Sie diesen.
Durch den Tauschvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien, sich wechselseitig Sachen zu übertragen und das Eigentum daran zu verschaffen. Im Gegensatz zum Kaufvertrag wird hier Ware gegen Ware ausgetauscht und nicht Ware gegen Geld (OR 237 f.).
Unter den Eigentumsübertragungsverträge kennen wir Schenkungsvertrag. Erläutern Sie diesen.
Der Schenkungsvertrag braucht ebenfalls eine Einigung. Die oder der Beschenkte soll die Schenkung annehmen oder ablehnen können und es entstehen Rechte und Pflichten, die gerichtlich durchgesetzt werden können (OR 239 ff.).
Was verstehen wir unter den Gebrauchsüberlassungsverträge?
Die Gebrauchsüberlassungsverträge legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten dafür fest, dass eine Vertragspartei die Sache der anderen Vertragspartei benützen darf. Sie muss die Sache deshalb bei Vertragsende wieder zurückgeben.
Zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen gehören ... (4P)
Der Mietvertrag, der Pachtvertrag, die Gebrauchsleihe und das Darlehen.
Erläutern Sie den Mietvertrag.
Bei der Miete erhält die Mieterin oder der Mieter eine Sache zum eigenen Gebrauch. Als Entgelt schuldet sie der Vermieterin oder dem Vermieter den Mietzins (OR 253 ff.). Der Miet-vertrag kann befristet oder unbefristet sein und bewegliche oder unbewegliche Sachen betreffen, wie z. B. ein Auto, eine Skiausrüstung oder Wohn- und Geschäftsräume.
Erläutern Sie den Pachtvertrag.
Bei der Pacht erhält die Pächterin oder der Pächter eine Sache oder ein Recht zur Nutzung. Das heisst: Sie darf auch den wirtschaftlichen Ertrag daraus ziehen. Als Entgelt muss sie der Verpächterin oder dem Verpächter einen Pachtzins bezahlen, wie z.B. für landwirtschaft-lichen Boden, ein Restaurant oder eine bestehende Internet-Domain (OR 275 ff.).
Erläutern Sie die Gebrauchsleihe.
Auch bei der Gebrauchsleihe erhält die entlehnende Partei von der verleihenden Partei eine Sache zum Gebrauch. Im Gegensatz zur Miete ist die Gebrauchsleihe aber unentgeltlich, wie z. B. ein Lokal zur Zwischennutzung, ein Schmuckstück, eine Videokamera (OR 305 ff.).
Was verstehen wir unter einem Darlehen?
Beim Darlehen erhält die Borgerin oder der Borger eine bestimmte Menge Gattungsware, meistens Geld. Sie oder er wird Eigentümerin oder Eigentümer dieser Sache und muss der Darleiherin oder dem Darleiher nicht genau die geborgte Sache bei Vertragsende zurück-geben, sondern gleich viel von der gleichen Art und Qualität. Für die Gewährleistung des Darleihens bezahlt die Borgerin oder der Borger in der Regel einen Zins (OR 312 ff.). Der Darlehensvertrag ist die Grundlage von vielen Kreditgeschäften. Für Kredite an Privat-personen – sog. Konsumkredite – gibt es spezielle Regeln im Konsumkreditgesetz (KKG).