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Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche

Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche


Kartei Details

Karten 400
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 28.04.2024 / 26.01.2025
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Es gibt drei Arten der Schriftlichkeit. Welche? 

Die einfache Schriftlichkeit, die qualifizierte Schriftlichkeit und die öffentliche Beurkundung. 

Wir kennen die Fromvorschrift "einfache Schriftlichkeit" erläutern Sie dazu die Erfordernisse.

Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unter-schrift:

• Computer, Handschrift usw.

• Unterschreiben müssen alle Personen, die durch den Vertrag verpflichtet werden (OR 13 f.).

Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist die elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines behördlich anerkannten Zertifizie-rungsdiensts beruht (OR 14 IIbis; vgl. auch Bundes-gesetz über die elektronische Signatur ZertES). 

Wir kennen die Fromvorschrift "einfache Schriftlichkeit" wo kommt diese vor?

• Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag (OR 340 I)

• Schenkungsversprechen (OR 243 I) 

Wir kennen die Fromvorschrift "Qualifizierte Schriftlichkeit " erläutern Sie dazu die Erfordernisse.

Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unter-schrift plus weitere Vorgaben. Zusätzlich wird verlangt, dass im Schriftstück gewisse Vertragspunkte enthalten sein müssen oder dass nicht nur die Unterschrift, sondern auch andere Vertragsbestandteile von Hand geschrieben sein müssen. 

Wir kennen die Fromvorschrift "Qualifizierte Schriftlichkeit " wo kommt diese vor?

• Lehrvertrag (OR 344a I und II)

• Konsumkreditvertrag (gemäss Konsumkreditgesetz)

• Bürgschaftsvertrag, wenn eine natür-liche Person bürgt und die Bürgschaft weniger als CHF 2 000.– beträgt (OR 493 I und II) 

Wir kennen die Fromvorschrift "Öffentliche Beurkundung  " erläutern Sie dazu die Erfordernisse.

Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unter-schrift plus Mitwirkung einer Urkundsperson (Notar). 

Wir kennen die Fromvorschrift "Öffentliche Beurkundung  " wo kommt diese vor?

• Kaufvertrag über ein Grundstück (OR 216 I)

• Bürgschaftsvertrag, wenn eine natür-liche Person bürgt und die Bürgschaft mehr als CHF 2 000.– beträgt (OR 493 II) 

Was geschieht bei einem Verstoss gegen Formvorschriften?

Grundsatz: Vertrag nichtig

Wenn die vorgeschriebenen Formvorschriften bei einem Vertragsabschluss nicht eingehalten werden, ist das ganze Geschäft nichtig, d. h., der Vertrag ist unwirksam. 

Wann gibt es Ausnahmen das ein vertrag nicht nichtig ist? Benennen Sie ein Beispiel.

Nichtigkeit eines Vertragspunkts, Rest des Vertrags gültig:

Wenn das Gesetz für bestimmte Vertragspunkte die Schriftform verlangt, sind diese Klau-seln nur schriftlich gültig. Auf die Gültigkeit des restlichen Vertrags hat dies aber keine Auswirkungen.

Beispiel: Der Arbeitsvertrag ist auch formlos gültig. Das Konkurrenzverbot muss dagegen schriftlich vereinbart werden (OR 340 I). Ist die Schriftform nicht erfüllt, dann ist das Konkurrenzverbot ungültig und der Rest des Arbeitsvertrags gültig. 

Inhalt eines Vertrags

Es gilt Vertragsfreiheit, d. h., man kann einen Vertrag mit beliebigem Inhalt abschliessen. OR 20 I setzt Schranken. Ein Vertrag ist nichtig, wenn er einen ...


(3P)

• unmöglichen oder

• widerrechtlichen Inhalt hat oder

• gegen die guten Sitten verstösst. 

Verträge mit (objektiv) unmöglichem Vertragsinhalt sind nichtig. Benennen Sie ein Beispiel dazu.

Unmöglich ist der Vertragsinhalt immer dann, wenn schon bei Vertragsabschluss feststeht, dass eine der versprochenen Leistungen objektiv nicht erbringbar ist. Oder anders formu-liert: Die versprochene Leistung gibt es gar nicht und deshalb könnte niemand sie erbringen.

Keine Unmöglichkeit liegt vor, wenn eine Person ein Versprechen abgibt, das sie persönlich nicht einhalten kann. Blosses Unvermögen macht einen Vertrag nicht (objektiv) unmöglich. 

 

Beispiel: • A verkauft B ein Rennpferd. Kurz vor Vertragsabschluss ist dieses aber unglücklich gestürzt und gestorben. Bei Vertragsabschluss war A darüber noch nicht informiert. Weil man nicht etwas verkaufen kann, das gar nicht mehr existiert, ist dieser Vertragsabschluss ungültig; er hat einen unmöglichen Inhalt.

• C kauft ein Schmuckstück, obwohl sie kein Geld hat. Dieser Vertrag ist nicht ungültig, denn die Zahlungsunfähigkeit ist ein persönliches Unvermögen. Deshalb ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. 

Verträge mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt  sind nichtig. Benennen Sie ein Beispiel dazu.

Ein Vertrag hat dann einen widerrechtlichen Inhalt, wenn er gegen eine zwingende Vor-schrift des Privatrechts und des öffentlichen Rechts verstösst.

Selten sind Verträge, die gegen die guten Sitten verstossen. Nach dem Bundesgericht ist ein Vertrag sittenwidrig, wenn er krass gegen die herrschende Moral verstösst, d. h. gegen das allgemeine Anstandsgefühl oder gegen die ethischen Vorstellungen der Allgemeinheit. 

 

Beispiel: Unsittlich wären Schmiergeld- oder Schweigegeldverträge, bei denen sich eine Person gegen Entgelt verpflichtet, eine strafbare Handlung nicht anzuzeigen.

Was sind die Folgen eines unzulässigen Vertragsinhalts? Benennen Sie zusätzlich ein Beispiel dazu.

Unmögliche, widerrechtliche oder unsittliche Verträge sind nichtig (OR 20 I). Sie haben keine rechtliche Wirkung; die Ansprüche der Vertragsparteien werden von keinem Gericht geschützt. Ein nichtiger Vertrag gilt als nicht entstanden.

Sind nur einzelne Teile eines Vertrags nichtig, kann das Gericht auf Teilnichtigkeit ent-scheiden (OR 20 II). 

Beispiel Der Arbeitsvertrag einer Marketingleiterin enthält folgende Klausel: «Für allfällige Absenzen wegen Schwangerschaft schuldet der Arbeitgeber keinen Lohn.»

Diese Abrede verstösst gegen die zwingende Bestimmung von OR 324a III. Hier liegt Teilnichtigkeit des Vertrags vor. Die Klausel ist ungültig, weil rechtswidrig; der Rest des Vertrags bleibt aber beste-hen. 

Halten Sie die vier Voraussetzungen der Vertragsentstehung vor augen. Wann ist ein Vertrag gültig und wann nicht etc.

Aus welchen Gründen werden im Geschäftsleben wichtigere Verträge meist schriftlich abgeschlossen?

Aus Beweisgründen werden im Geschäftsleben wichtigere Verträge meist schriftlich abgeschlossen. 

A] Marianne Schild bucht im Internet eine Reise bei der Sun + Fun AG. Ist das Angebot der Sun + Fun AG im Internet eine verbindliche Offerte?

B] Zwei Tage danach annulliert Marianne Schild die Reise. Weshalb ist das kein Widerruf im Sinne von OR 9?

C] Marianne Schild hat per Internet einen Vertrag abgeschlossen. Begründen Sie, aus welchem Grund dieser Internet-Vertrag das Erfordernis der Schriftform nicht erfüllt. 

A] Nein, das Angebot der Sun + Fun AG ist eine unverbindliche Offerte. Inserate, Kataloge, Prospekte, Preislisten und dergleichen sind gemäss OR 7 II keine Anträge.

B] Marianne Schilds Annullation ist kein Widerruf im Sinne von OR 9, weil die Annullation zu spät erfolgt. Sie hätte vor oder gleichzeitig mit der Buchung beim Reiseveranstalter eintreffen müssen und nicht erst zwei Tage später.

C] Der Internet-Vertrag erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit nicht, da er nicht eigen-händig unterschrieben werden kann (OR 14 I). 

Damit ein Vertrag gültig entsteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Geben Sie an, welche der folgenden Aussagen richtig ist. 

9 Die Heer GmbH handelt mit Bikes. Laura Jacobi möchte eines für CHF 1 000.– kaufen. Der Verkäufer lässt sich einen Ausweis zeigen, weil ihm Frau Jacobi noch jung erscheint.

A] Laura Jacobi hat vor drei Wochen ihren 18. Geburtstag gefeiert. Unter welcher Voraus-setzung kann sie Verträge gültig abschliessen?

B] Was wäre anders, wenn Laura Jacobi vor drei Wochen den 17. Geburtstag gefeiert hätte? 

A] Laura Jacobi kann unter der Voraussetzung, dass sie urteilsfähig und nicht verbeiständet ist, Verträge gültig abschliessen.

B] Wenn Laura Jacobi vor drei Wochen den 17. Geburtstag gefeiert hätte, wäre sie noch min-derjährig und könnte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Verträge abschliessen (ZGB 19 I). Ohne Zustimmung ist der Vertrag nur gültig, wenn Laura Jacobi aus ihrem Arbeits-erwerb / Taschengeld bezahlt (ZGB 323). Wenn der Verkäufer sicher sein will, dass der Ver-trag gültig zustande kommt, muss er folglich die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung ein-holen. Andernfalls riskiert er, dass diese das Geschäft wieder rückgängig machen. 

0 Anna Rossi interessiert sich für einen Teppich. Der Händler offeriert zu CHF 5 000.–. Anna Rossi sagt: «Mit dem Preis bin ich einverstanden, ich möchte mir das aber noch überlegen. Morgen erhalten Sie Bescheid.» Der Händler antwortet: «Einverstanden.»

A] Hat Anna Rossi den Antrag des Händlers angenommen?

B] Nach dem Gespräch stellt der Händler fest, dass er zu tief kalkuliert hat. Als Anna Rossi anruft, teilt er ihr mit, der Teppich koste nun CHF 5 500.–. Muss Anna Rossi dies akzeptieren? 

A] Nein. Die beiden haben sich zwar über den Vertragsinhalt geeinigt. Aber Anna Rossi will noch nicht gebunden sein. Wie die vertraglichen Forderungen aussehen, ist klar: Der Händler müsste den Teppich geben und Anna Rossi müsste CHF 5 000.– bezahlen. Es fehlt aber noch ihr Wille, gebunden zu sein.

B] Nein. Der ursprüngliche Antrag des Händlers ist bis zum nächsten Tag gültig, denn er war damit einverstanden, dass Anna Rossi es sich nochmals überlegt (OR 3). 

Das OR kennt drei Formvorschriften.

Welche und wie sind sie zu erfüllen? 

Das OR kennt folgende drei Formvorschriften:

• Einfache Schriftlichkeit: schriftlich abgefasster Vertrag mit eigenhändiger Unterschrift aller Personen, die durch ihn verpflichtet werden (OR 13 f.).

• Qualifizierte Schriftlichkeit: schriftlich abgefasster Vertrag mit eigenhändiger Unterschrift aller Personen, die durch ihn verpflichtet werden. Zusätzlich muss der Vertrag gewisse Vertragspunkte unbedingt enthalten oder bestimmte Vertragsbestandteile müssen von Hand geschrieben sein.

• Öffentliche Beurkundung: Der Vertrag muss schriftlich abgefasst und von Hand unter-schrieben sein. Zusätzlich wird verlangt, dass eine Urkundsperson (Notarin oder Notar) mitwirkt und den Vertrag mitunterschreibt. 

A] Wann ist ein Vertrag widerrechtlich?

B] Wann ist ein Vertrag unmöglich?

C] Chris Müller isst im Luxus-Restaurant, obwohl er weiss, dass er kein Geld hat, um zu bezah-len. Weshalb ist das keine Unmöglichkeit im Sinne von OR 20? 

A] Ein Vertrag ist widerrechtlich, wenn er gegen eine zwingende Rechtsnorm des Privat-rechts oder des öffentlichen Rechts verstösst.

B] Ein Vertrag ist unmöglich, wenn schon bei Vertragsabschluss feststeht, dass eine der versprochenen Leistungen überhaupt nicht erbringbar ist.

C] Dies ist kein Fall von Unmöglichkeit, weil ein Dritter die versprochene Leistung – Bezah-lung des vereinbarten Preises – erfüllen könnte. Blosses Unvermögen macht einen Vertrag nicht unmöglich. Unmöglichkeit im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn niemand, auch kein Dritter, die versprochene Leistung erbringen kann. 

Du kennst die Handlungsfähigkeit bzw. Handlungsunfähigkeit einer Person. Halten Sie die gesammte Struktur vor augen.

Für die Erfüllung hält das OR in den Artikeln 68–96 dispositive Regeln bereit.

Welche fünf Fragen der richtigen Erfüllung kennen wir?

Erfüllungsmodalitäten: Wer muss was wem wo und wann leisten? 

Wer muss erfüllen?

Im Wirtschaftsalltag ist es oft so, dass eine Partei eine Leistung verspricht, sie aber nicht persönlich erfüllt, sondern durch eine andere Person erfüllen lässt. 

Erläutern Sie ein Beispiel dazu.

Beispiel Jeanne Berndorf schliesst mit Gärtnermeister Luc Mudry einen Vertrag über die Pflege des Gartens zum Festpreis von CHF 3 000.– pro Jahr ab:

• Luc Mudry führt die Gartenarbeiten in der Regel nicht selbst aus, sondern beauftragt damit seine Mitarbeitenden.

• Die Mitarbeitenden von Luc Mudry sind in diesem Herbst stark ausgelastet. Daher gibt er den Auf-trag an das Gartenbauunternehmen Planta weiter

Unter welchen Umständen darf die Leistungspflicht in der Regel an Dritte übertragen werden?

In der Regel darf die Leistungspflicht an Dritte übertragen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertragsparteien eine persönliche Leistung vereinbart haben oder – auch ohne Vereinbarung – wenn es bei der vereinbarten Leistung auf die persönlichen Fähigkeiten ankommt (OR 68). 

Beispiel: Ein Anwendungsfall für die persönliche Leistungspflicht ist der Arbeitsvertrag. OR 321 sieht sogar vor, dass die Arbeitnehmenden persönlich arbeiten müssen. Das heisst: Sie dürfen keine Stellvertretung schicken, wenn sie selbst nicht arbeiten möchten.

Persönliche Arbeitspflicht sieht OR 364 II auch für den Werkvertrag und OR 364 II und OR 398 III für den Auftrag vor. Im Wirtschaftsleben wird dort vertraglich oft genau abgemacht, unter welchen Vor-aussetzungen Mitarbeitende oder andere Unternehmen zur Erfüllung beigezogen werden dürfen. 

 

Wie teilt das Gesetz die Leistungen ein?

Das Gesetz teilt die Leistungen ein in Dienstleistungen und Sachleistungen.

Welche Arten von Sachleistungen gibt es laut dem Gesetz?

Die Sachleistungen werden weiter unterteilt in Gattungssachen und Speziessachen.

Was verstehen wir unter Dienstleistung?

Bei der Dienstleistung werden körperliche oder geistige Kräfte eingesetzt, um ein Resultat zu erzielen. 

Was verstehen wir unter Sachleistung?

Bei der Sachleistung geht es um ein Objekt, das die oder der andere zu Eigentum (z. B. Kaufvertrag) oder zum Gebrauch (z. B. Mietvertrag) erhält. Auch Geldschulden sind eine Sachleistung. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gattungssache und Speziessache:

– Bei Speziessachen besteht die Leistung in einem individuell bestimmten Gegen-stand. Genau dieser muss geliefert werden und kein anderer.

– Bei Gattungssachen ist der Gegenstand nur der Art, Menge und Qualität nach bestimmt. Dazu gehören auch Geldleistungen. Wenn eine Gattungssache zu liefern ist, darf die Schuldnerin oder der Schuldner die Ware aussuchen. Sie oder er muss min-destens Ware von mittlerer Qualität anbieten (OR 71). 

Beispiel:

Ein Occasionsfahrrad ist eine Speziessache, weil es das betreffende Fahrrad nur einmal gibt.

Ein Gattungskauf ist hingegen die Bestellung eines neuen Fahrrads der Marke «Power Bike» mit einer ganz bestimmten Ausrüstung. Davon gibt es mehrere.

Ein solches Fahrrad wird zur Speziessache, wenn sich die Parteien über ein ganz bestimmtes einigen. Das wäre z. B. der Fall, wenn der Verkäufer fragt: «Wollen Sie das Fahrrad, das wir hier im Showroom ausgestellt haben?», und die Käuferin antwortet: «Ja, genau dieses will ich.» Die Parteien haben sich auf ein ganz bestimmtes Fahrrad geeinigt. Der Verkäufer muss es hergeben. 

Müssen Teilleistungen angenommen werden? 

Grundsätzlich muss eine Teilleistung nicht akzeptiert werden (OR 69 I). Die zur Leistung ver-pflichtete Partei ist folglich nicht berechtigt, diese in «Raten» zu erbringen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder wenn die empfangende Partei dies akzeptiert. Diese Regel bezieht sich nicht nur auf Geldzahlungen, wie man beim Durchlesen von OR 69 vielleicht meinen könnte, sondern sie gilt für Leistungen jeder Art. 

Die Person, die eine Leistung erbracht hat, darf was als Beweismittel verlangen?

eine Quittung

Welche Bezeichnung wird für Quittungen bei Sachleistungen verwendet?

 

Bei Sachleistungen spricht man auch vom Lieferschein.

Wie nennt man die Quittungen bei Dienstleistungen?

 

Bei Dienstleistungen spricht man vom Rapport.

Wie bestätigt die Gläubigerin oder der Gläubiger den Empfang der Leistung?

 

Die Gläubigerin oder der Gläubiger bestätigt den Empfang der Leistung durch ihre persönliche Unterschrift.

Geldschulden in der Schweiz sind in welcher Währung zu bezahlen?

Schweizer Franken

Was kann die Schuldnerin oder der Schuldner tun, wenn der Betrag auf eine ausländische Währung lautet?

Wenn der Betrag auf eine ausländische Währung lautet, kann die Schuldnerin oder der Schuldner die Bezahlung entweder in Franken umgerechnet oder in der ausländischen Währung leisten.

Werden Zinsen vereinbart, ohne den Zinssatz zu bestimmen, beträgt der Zins wie viel?

5%

Barzahlung und bargeldlose:

Zahlung Grundsätzlich gilt nach OR die Pflicht zur Barzahlung. Bargeldlose Zahlungen müssen vereinbart sein. Das kann auch stillschweigend geschehen.

Stimmt diese Aussage?

Ja

• Die Gerichte nehmen an, dass das Einverständnis zur bargeldlosen Bezahlung erteilt ist, sobald auf dem Briefpapier oder auf der Rechnung die betreffende Bankverbindung angegeben ist.

• Die Schuldnerin oder der Schuldner kann auf Bezahlung mit Kreditkarte nur beharren, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger damit einverstanden ist. Das Einverständnis liegt vor, wenn ein Aufkleber der betreffenden Kreditkartenorganisation an der Tür oder an der Kasse angebracht ist

Wem muss geleistet werden? Der Vertrag wird nur dann richtig erfüllt, wenn die Leistung an die richtige Person geht. Im Normalfall wird die Leistung an die andere Vertragspartei vereinbart, manchmal aber auch an einen Dritten. 

Benennen Sie ein Beispiel dazu.

Romana Keller, Möbelschreinerin in Bern, bekommt vom Möbelhaus M (Zürich) einen Auftrag für die Einzelanfertigung eines Tischs. Per Zufall erfährt sie, dass der Tisch für einen Kunden in Bern bestimmt ist. Sie darf den Tisch aber nicht direkt dem Kunden in Bern abliefern, obwohl sie sich damit die Trans-portkosten sparen könnte. Denn Gläubiger der vertraglichen Forderung ist nicht der Kunde in Bern, sondern das Möbelhaus in Zürich. Allerdings kann im Vertrag vereinbart werden, dass Romana Keller den Tisch direkt dem Endkunden liefern darf. 

Wo muss die Leistung erbracht werden?

Haben die Vertragsparteien nichts abgemacht und ergibt sich auch nichts aus den Umstän-en, so kommt die Regelung von OR 74 zum Zuge. Diese unterscheidet, ob es sich bei der geschuldeten Leistung um ... handelt.

 

(3P)

eine Gattungssache, eine Speziessache oder um Geld handelt: