MFL | Recht
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche
Set of flashcards Details
Flashcards | 400 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | Other |
Created / Updated | 28.04.2024 / 26.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240428_mfl_%7C_distribution
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240428_mfl_%7C_distribution/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Es gibt zwei möglichkeiten von Bindungsdauer einer Offerte. Welche?
1. Die offerierende Partei kann die Gültigkeitsdauer der Offerte zeitlich befristen (OR 3 I). Sie sagt, wie lange sie gebunden sein will (z. B. «Verbindlich bis 30. Juni 20xx»). Trifft die Annahme innert dieser Zeit bei ihr ein, kommt der Vertrag gültig zustande.
2. Ohne zeitliche Befristung der Offerte gelten OR 4 (direkte Kommunikation) und OR 5 (indirekte Kommunikation).
Was verstehen wir unter Minimaler Inhalt einer Offerte?
Die Parteien müssen sich über die gegenseitigen Leistungen einigen.
Dafür genügt nach dem OR Einigkeit über die Hauptpunkte des Vertrags. Das sind beim Kaufvertrag der Kaufpreis und der Kaufgegenstand, beim Mietvertrag das Mietobjekt und der Mietzins, beim Arbeitsvertrag die Arbeitsleistung und der Lohn.
Beispiel: Hannah Schurter ist im Besitz alter Uhrmacherwerkzeuge. Sophia Meier möchte diese schon lange haben und sagt bei einem Treffen unvermittelt: «Ich kaufe Ihre Uhrmacherwerkzeuge.» Hannah Schurter antwortet: «Einverstanden!»
Auf den ersten Blick scheint eine Einigung zustande gekommen zu sein. Ein wesentliches Element fehlt jedoch: der Preis. Vielleicht meint Sophia Meier: «Ich kaufe für CHF 3 500.–.» Hannah Schurter hingegen denkt: «Ich verkaufe für CHF 10 000.–.» Da sich die beiden über ein wesentliches Element des Handels nicht geäussert haben, besteht auch keine Einigung. Ein Vertrag kommt so nicht zustand.
Alle anderen Vertragspunkte – z. B. Lieferfristen, Zahlungsmodalitäten, Garantie – sind aus Sicht des OR Nebenpunkte. Darüber können sich die Vertragsparteien einigen, sie müssen dies aber nicht. Für fehlende Abmachungen hält das OR Regeln bereit, die dann gelten.
Was sind Nebenpunkte in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
Nebenpunkte in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragspunkte einer Partei, die zusätzlich zu den Hauptbedingungen eines Vertrags festgelegt werden.
Welche Bedingung muss erfüllt sein, damit AGB gültig sind?
Die andere Vertragspartei muss die Möglichkeit haben, die AGB vor Vertragsabschluss einzusehen. Nur wenn sie diesen AGB zustimmt, haben sich die Parteien darüber geeinigt, und die AGB sind gültig.
Warum ist es wichtig, dass die andere Partei die AGB vor Vertragsabschluss einsehen kann?
Es ist wichtig, dass die andere Partei die AGB vor Vertragsabschluss einsehen kann, um sicherzustellen, dass sie den Bedingungen zustimmt und sich bewusst ist, welche Bedingungen im Vertrag enthalten sind.
Benennen Sie ein Beispiel in Nebenpunkte in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Paolo Visca kauft eine neue Golfausrüstung für CHF 2 000.–. Der Verkäufer der AllGolf GmbH legt ihm einen Vertrag vor, in dem die einzelnen Teile der Ausrüstung und der Preis aufgelistet sind. Als letzter Punkt steht im Vertrag: «Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.» Paolo Visca unterzeichnet, ohne nach den AGB zu fragen. Nun kommt es wegen einer darin enthalte-nen Regelung über die Garantie zum Streit. Will sich die AllGolf GmbH auf diese Regelung berufen, muss sie belegen, dass Paolo Visca die Möglichkeit hatte, vor Vertragsabschluss die AGB zu lesen. Gelingt ihr das nicht, gelten die Regeln, die das OR beim Kaufvertrag über die Garantie aufstellt.
Zum Schutz der Zustimmenden vor ungünstigen AGB gibt es weitere Regeln. Wichtig sind
Ungewöhnlichkeitsregel und Missbräuchliche AGB
Was verstehen wir unter Missbräuchliche AGB ?
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind AGB zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten ungültig, wenn sie ein erheb-liches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen (UWG 8).
Was verstehen wir unter Ungewöhnlichkeitsregel ?
Ungewöhnlichkeitsregel: Nach der Gerichtspraxis müssen blind Zustimmende nicht damit rechnen, dass die Regeln der AGB weit vom Standard abweichen, der für die betreffenden Geschäfte üblich ist. Solche Abweichungen sind nur wirksam, wenn die zustimmende Person sie bewusst zur Kenntnis nimmt.
Benennen Sie ein Beispiel zu der Ungewöhnlichkeitsregel.
Wer eine Krankentaggeldversicherung abschliesst, muss im Allgemeinen nicht damit rechnen, dass das Krankentaggeld bei psychischen Krankheiten halbiert wird (gemäss Bundesgerichtsentscheid BGE 138 III 411).
Sonderfälle von verbindlichen bzw. unverbindlichen Offerten
Unbestellt zugesandte Waren sind keine Offerten. Was verstehen wir unter dieser Aussage?
Die Empfängerin oder der Empfänger kann die betreffende Ware brauchen, aufbewahren oder fortwerfen, ohne sie bezahlen zu müssen.
Beispiel: Eine Stiftung verschickt Weihnachtskarten mit Rechnung und Einzahlungsschein. Auf der Rechnung steht: «Wenn Sie die Karten benützen, nehmen Sie unsere Offerte an und sind zur Zahlung ver-pflichtet.» OR 6a verhindert solche Machenschaften.
Sonderfälle von verbindlichen bzw. unverbindlichen Offerten
Zusätze wie «unverbindlich» oder «freibleibend». Was verstehen wir unter dieser Aussage?
Mit dem ausdrücklichen Hinweis «unver-bindlich», «freibleibend», «Änderungen vorbehalten» usw. verliert eine Offerte ihre Bindungs-kraft (OR 7 I).
Die Versendung von Werbeprospekten, Preislisten und die Werbung in Medien (Zeitungen, Fernsehen, Internet) sind keine verbindlichen Offerten (OR 7 II). Begründen Sie.
Bei Massen-werbung ist das offerierende Geschäft gar nicht in der Lage, alle Angesprochenen zu beliefern.
Schaufensterauslagen mit Preisangaben sind bindende Offerten (OR 7 III). Erläutern Sie was darunter verstanden wird.
Wenn ein Gegenstand, mit Preisanschrift versehen, im Schaufenster steht, liegt eine verbindliche Offerte vor. Das heisst: Jede Person kann in den Laden gehen und die Offerte annehmen. Das hat folgende Konsequenz: Falls nur noch das Ausstellungsstück vorrätig ist, muss das Per-sonal es aus dem Schaufenster nehmen und hergeben.
Widerruf einer Offerte oder eine Annahme. Was verstehen wir darunter?
Erläutern Sie ein Beispiel.
Wer eine bindende Offerte gemacht oder seine Annahme erklärt hat, ist daran gebunden. Widerrufe sind nur gültig, wenn sie gleichzeitig oder vor der Offerte bzw. der Annahme bei der Adressatin oder beim Adressaten eintreffen (OR 9).
Beispiel: Viktor Zülle schickt eine verbindliche Offerte für einen Restposten Bürotische an das Architekturbüro Kuhn. Eine Stunde später bietet ihm ein anderes Unternehmen CHF 200.– mehr pro Tisch. Viktor Zülle kann die Offerte an das Architekturbüro Kuhn sofort widerrufen (z.B. per Telefon oder Mail). Der Widerruf ist aber nur wirksam, wenn er dort vor der Offerte ankommt.
Handlungsfähig ist wer?
Wer volljährig und urteilsfähig ist
Volljährig ist, wer...
Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (ZGB 14)
Urteilsfähig ist wer?
Urteilsfähig ist eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Bedeutung und Konsequenz einer bestimmten Handlung zu erkennen und entsprechend dieser Erkenntnis zu handeln (ZGB 16). Die Urteilsfähigkeit ist immer anhand eines konkreten Geschäfts zu beurteilen. Die Person muss in der Lage sein, sich ein eigenes Urteil über den Vertrag und seine Folgen zu machen. Sie muss abschätzen können, was die vertraglichen Pflichten bei die-sem konkreten Vertrag für sie bedeuten. Eine Person kann also urteilsfähig sein bei einem einfachen Vertrag, bei einem komplizierten Vertragsabschluss ist sie es vielleicht nicht.
Was verstehen wir unter Handlungsunfähige Personen?
Urteilsunfähige Personen sind vollkommen handlungsunfähig (ZGB 18). Wer urteilsunfähig ist, vermag durch seine Handlungen keinerlei rechtliche Wirkungen herbeizuführen, denn es fehlt die erforderliche Vernunft. Unerheblich ist, ob die urteilsunfähige Person volljährig oder minderjährig ist.
Erläutern Sie Beispiele zu Handlungsunfähigen Personen.
Vollkommen urteilsunfähig sind Kleinkinder. Recht schnell werden Kinder aber in der Lage sein, die Konsequenzen einfacher Geschäfte zu durchschauen:
• Ein 6-jähriges Kind gilt allgemein als urteilsfähig, was den Kauf von Süssigkeiten am Kiosk angeht.
• Ein 14-jähriger Teenager kann abschätzen, was es bedeutet, ein Skateboard vom ersparten Geld zu kaufen.
• Dagegen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein 14-jähriger Teenager urteilsfähig ist im Hinblick auf den Verkauf einer geerbten Liegenschaft.
Auch Erwachsene können urteilsunfähig sein, z. B. wegen geistiger Behinderung, psychischer Störung oder Rausch (Alkohol, Drogen, Medikamente). Sie sind schutzbedürftig und die von ihnen abgeschlossenen Verträge sind ungültig
Unter beschränkt handlungsunfähige Personen kennen wir zwei Arten. Welche?
Urteilsfähige minderjährige Personen und urteilsfähige volljährige Personen unter umfassen-der Beistandschaft sind beschränkt handlungsunfähig
Was verstehen wir unter Urteilsfähige Minderjährige?
Urteilsfähige Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern oder Beistand) gültige Verträge abschliessen (ZGB 19 I). Von ihnen allein abge-schlossene Verträge sind ungültig, sofern ihre gesetzliche Vertretung nicht im Nachhinein zustimmt. Bereits ausgetauschte Leistungen müssen zurückgegeben werden (ZGB 19b).
Ausnahmen: In drei Fällen können urteilsfähige Minderjährige allein handeln. Welche?
• beim eigenen Arbeitserwerb bzw. Taschengeld,
• bei unentgeltlichen Vorteilen und
• bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Eigener Arbeitserwerb oder eigenes Taschengeld: Jugendliche und Kinder können darüber frei verfügen. Ebenso ist es mit Geld, das Jugendliche von ihrer gesetzlichen Vertretung zur Ausübung eines Berufs oder eines eigenen Gewerbes aus seinem Vermögen bekommen (ZGB 323).
Der 16-jährige Timo schliesst mit dem Bike-Händler einen Kaufvertrag ab. Was ist der Unterschied wenn Timo das Bike aus seinem Lernendenlohn bezahlt oder er auf sein Jugend-sparkonto zugreifen muss?
Der 16-jährige Timo schliesst mit dem Bike-Händler einen Kaufvertrag ab. Bezahlt Timo das Bike aus seinem Lernendenlohn, dann ist dieser Kaufvertrag gültig. Muss er dagegen auf sein Jugend-sparkonto zugreifen, weil der Lohn nicht reicht, dann ist der Kaufvertrag nicht ohne Weiteres gültig. Die Eltern können ihre Zustimmung verweigern und damit das Geschäft rückgängig machen. Übrigens: Der Bike-Händler kann sich nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass Timo noch nicht volljährig sei oder dass er gehandelt habe, ohne die Eltern zu fragen. Wenn er sicher sein will, dass das Geschäft gültig ist, muss er sich über Timos Alter vergewissern und die Zustimmung der Eltern einholen. Tut er das nicht, muss er damit rechnen, dass die Eltern das Geschäft rückgängig machen. Der Bike-Händler kann Schadenersatz verlangen, wenn Timo ihn zur irrtümlichen Annahme der Hand-lungsfähigkeit verleitet hat (ZGB 19b II), etwa, wenn Timo einen gefälschten Schülerausweis vorlegt.
Was verstehen wir unter unentgeltliche Vorteile im Zusammenhang mit Urteilsfähige Minderjährige?
Einen Vertrag, der nur Vorteile, aber keine Pflichten bringt, können urteilsfähige Minderjährige allein unterschreiben (ZGB 19 II). Hauptfall ist die Schenkung.
Was verstehen wir unter Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens im Zusammenhang mit Urteilsfähige Minderjährige?
Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens können urteilsfähige Minderjährige allein tätigen (z. B. Kauf einer Zeitung oder eines Kaugummis)
Was ist der Unterschied zwischen Handlungsfähigkeit und Deliktsfähigkeit bei Minderjährigen?
Handlungsfähigkeit und Deliktsfähigkeit
Urteilsfähige Minderjährige sind zwar nur ausnahmsweise fähig, allein gültige Verträge abzuschlies-sen. Aus unerlaubten Handlungen (OR 41) werden sie aber voll schadenersatzpflichtig. Für die Deliktsfähigkeit genügt Urteilsfähigkeit; Volljährigkeit ist nicht nötig
Urteilsfähige (volljährige) Personen unter umfassender Beistandschaft
Umfassende Beistandschaft bedeutet was?
Entzug der Handlungsfähigkeit. Diese schwerwie-gende Massnahme soll nach dem Erwachsenenschutzrecht (ZGB 360 ff.) nur in Ausnahme-fällen ergriffen werden, wenn es nicht anders geht. Umfassend verbeiständet wird eine Person z. B., wenn sie dauernd urteilsunfähig ist (ZGB 398).
Sollte eine Person unter umfassender Beistandschaft ausnahmsweise trotzdem urteilsfähig sein, so gilt im Prinzip ... was?
Das Gleiche wie für minderjährige Personen. Um Verträge abzuschlies-sen, benötigt sie die Zustimmung des Beistands. Allein handeln kann sie bei unentgeltlichen Vorteilen und bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Es gibt volljährige Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Erlätuern Sie und benennen Sie ein Beispiel dazu.
Die Erwachsenen-schutzbehörde hat einer solchen Person die Fähigkeit zu bestimmten Rechtshandlungen entzogen und einen Beistand dafür bestimmt. Für die bezeichneten Rechtshandlungen ist die betroffene Person nicht handlungsfähig, für alle anderen dagegen schon.
Beispiel: Z ist medikamentensüchtig und verschwendet sein Geld sinnlos. Die Erwachsenenschutzbehörde bestimmt einen Beistand zur Vermögensverwaltung, um ihn vor dem Absturz in die Armut zu bewah-ren. Gleichzeitig wird seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Z kann allein keine gültigen Verträge mehr abschliessen. Obwohl dieser Entzug der Handlungsfähig-keit nirgends publiziert wird, ist diese Massnahme wirksam (ZGB 452). Der Schutz der betroffenen Person geht den Interessen des Geschäftsverkehrs vor
Erläutern Sie die Fromen eines Vertrages.
Viele meinen, dass ein Vertrag nur verbindlich ist, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Richtig ist, dass mündliche Verträge im Normalfall die gleiche Geltungskraft haben wie schrift-liche, denn Verträge müssen nur dann schriftlich abgeschlossen werden, wenn das Gesetz es verlangt.
Welche Formen der Verträge kennen wir? Sie können zu jeder Form ein Beispiel benennen.
Im OR besteht der Grundsatz der Formfreiheit (OR 11). Die Vertragsparteien sind im All-gemeinen frei, in welcher Form sie ihren Vertrag abschliessen wollen. Sie können sich mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend (z. B. mit Gesten) einigen.
Beispiel:
• Stillschweigender Vertragsabschluss: Sylvia Albisser geht zum Kiosk, nimmt wortlos die Tages-zeitung und legt dem Verkäufer das Geld hin, der es wortlos entgegennimmt. Dieser Vertrag ist stillschweigend durch Gesten abgeschlossen worden.
• Mündlicher Vertragsabschluss: Willi Kunz und Alberto Rossi schliessen telefonisch einen Ver-trag ab. Sein Gegenstand: Lieferung von 100 Litern Olivenöl durch Alberto Rossi.
• Schriftlicher Vertragsabschluss: Tamara Rohrer kauft ein neues Auto. Sobald sie mit dem Gara-gisten handelseinig ist, setzt der Garagist einen Vertrag auf, den beide unterschreiben
Das traditionelle Instrument für Beweisbarkeit eines Vertrages ist...was?
Ist der schriftliche Vertrag auf Papier. Hier bestätigen beide Vertragsparteien mit der eigenhändigen Unterschrift ihr Einverständnis mit dem Vertrag und dem Vertragsinhalt. Dies muss nicht auf dem gleichen Vertragsdokument erfolgen. Es genügt, wenn jede Partei eine Kopie unterschreibt und sie der anderen zustellt.
Heute können Verträge auch per Mail ausgetauscht werden ... wenn ?
Wenn die Vertragsparteien mit einer zertifizierten Unterschrift unterschreiben (z. B. SwissID), haben solche Verträge die gleiche Beweiskraft wie Papierverträge. Auch Mails ohne zertifizierte Unterschrift haben grundsätzlich Beweiskraft. Dazu gibt es aber Ausnahmen, wie z.B., wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist.
Ebenfalls traditionell ist im Geschäftsverkehr unter Unternehmen das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Was verstehen wir darunter?
Hier schliessen die Vertragsparteien einen Vertrag mündlich ab und eine Partei bestätigt dies per Brief oder Mail. Wenn die andere Partei nicht protestiert, gilt der Ver-trag mit dem bestätigten Inhalt. Dazu gibt es Ausnahmen, wie z. B., wenn die Verfasserin oder der Verfasser des Bestätigungsschreibens etwas stark von den Vereinbarungen Abweichen-des bestätigt.
Ist die Aufzeichnung von telefonischen Vertragsabschlüssen zum Beweis ist zulässig?
Wenn die andere Vertragspartei darüber informiert wird. Wenn Vertragsabschlüsse schnell gehen, wie z. B. bei einer Hotelbuchung, darf eine Aufzeichnung ohne Information gemacht werden
Verträge können unterschiedlich aufgebaut sein, weil die Abmachungen je nach Art der Leistungen sehr unterschiedlich sein können. Bei einfachen Geschäften könnte ein Vertrag nach folgendem Muster aufgebaut sein: Gegenstand (Hauptleistungen), weitere Vereinbarungen und Schlussbestimmungen.
Halten sie ein muster für einen schriftlichen Vertrag vor augen.
Ausnahme: Das Gesetz verlangt eine Formvorschrift. Wann?
Bei folgenschweren Geschäften gelten Formvorschriften.
Bei folgenschweren Geschäften gelten Formvorschriften. Sie haben zwei Funktionen. Welche?
• Warnfunktion: Schutz der Vertragsparteien vor übereilten Entscheiden.
• Beweisfunktion: In einem schriftlichen Vertrag steht, was die Parteien vereinbart haben. Bei einem allfälligen Streit kann darum der Vertragsinhalt leicht bewiesen werden.