Brandschutzmeister IHK - verschiedene Themengebiete

Fragen zum Brandschutzmeister in verschiedenen Themengebieten

Fragen zum Brandschutzmeister in verschiedenen Themengebieten


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Autres
Crée / Actualisé 30.12.2023 / 05.06.2025
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Einsatzleitung kraft Gesetz:

Einsatzrecht

Kommandant einer FF oder PF,
Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr,
Einheitsführer der zuerst eintreffenden taktischen Einheit, trifft höherer taktischer Einheitsführer ein
übernimmt dieser automatisch,
Leiter (von Einsatzkräften) einer Werkfeuerwehr

Einsatzleitung durch Übernahme:

Einsatzrecht

federführender Kommandant, wenn mind. 2 Ortsfeuerwehren einer Gemeinde,
Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr in Betrieben mit Werkfeuerwehr
wenn die Einsatzmittel die der WF erheblich überwiegen,
besondere Führungsdienstgrade Landkreis: KBR, KBI, KBM kreisfreie Städte ohne BF: SBR, SBI, SBM,
Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr im gehobenen oder höheren fwt-Dienst ( QE 3 oder 4)

Einsatzleitung durch Übertragung:

Einsatzrecht

andere geeignete Person die durch den KBR bestimmt wird, wenn auf Dauer = generelle Übertragung,
Bundesbedienstete durch die Kreisverwaltungsbehörde bestimmt,
als Sonderregelung durch die Regierung, auf Gebiet mehrerer KVB = generelle Übertragung

 Wer hat die Einsatzleitung im Katastrophenfall (K-Fall) nach BayKSG ?

Einsatzrecht

Bei Katastrophenfällen oder drohenden Katastrophen muss die Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-EL
übernehmen. Dies ist dem EL am Schadensort zu erklären. Die technisch-taktische Führung wird auf den ÖEL
übertragen.

Was ist eine grundlegende Voraussetzung zum „Heranziehen von Personen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 1 ?

Einsatzrecht

Das Vorliegen einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit nahe oder über der
Katastrophenschwelle ist zwingende erforderlich

Was sind weitere Voraussetzungen für ein „Heranziehen von Personen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 1 ?

Einsatzrecht

- natürliche Person
- keine rechtzeitige, wirkungsvolle Hilfe durch eigene Kräfte
- Eigengefährdung ausgeschlossen
- Keine Pflichtenkollision (Arzt der zu Pat. unterwegs ist, Mutter die Kind betreuen muss…)

Nennen Sie Grenzen des „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 BayFwG, Abs. 1.

Einsatzrecht

- bei tatsächlicher oder subjektiv rechtlicher Unmöglichkeit (Krankheit, Behinderung…)
- maximal 3x 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
- wenn genügend eigene Einsatzkräfte vor Ort sind ist Heranziehung aufzuheben.
- der Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr ist dazu nicht berechtigt.

Was ist die Voraussetzung zum „Entfernen von Sachen“ nach Art. 23 BayFwG, Abs. 2 ?

Einsatzrecht

Wenn eine Behinderung des Pflichteinsatzes vorliegt und ein Tätigwerden unmöglich, verzögert oder stark
erschwert wird.

Wie wird das „Entfernen von Sachen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 2 um- bzw. durchgesetzt ?

Einsatzrecht

- Störende Sachen (bewegliche Gegenstände) von einer Stelle zur anderen bringen
- Bestandteile von Gebäuden und Grundstücken nur entfernen, wenn ohne Sachbeschädigung möglich
- unbewegliche Gegenstände in diesen Fällen gleichgesetzt, handeln nach allg. Nothilferecht/ Jedermann Rechte
- betrifft Feuerwehrdienstleistende oder beauftragte Hilfskräfte
- Verbringen durch körperliche Gewalt oder technische Hilfsmittel
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- fremde Sache nur so weit und lange entfernen als notwendig

Was sind die Voraussetzungen zum „Betreten und Benutzen fremder Gebäude, Grundstücke und Schiffe“
nach Art. 23 BayFwG, Abs. 2 ?

Einsatzrecht

Das Betreten und/ oder Benutzen muss zur Erfüllung der Pflichtaufgaben (abwehrender Brandschutz, technischer
Hilflsdienst) notwendig sein.

Was sind die Voraussetzungen für die „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 3 ?

Einsatzrecht

Die Inanspruchnahme muss notwendig sein (ohne die Sache Verzögerung, Behinderung des Einsatzes)
- muss geeignet sein (tauglich, förderlich)
- muss der Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach Art. 4 BayFwG dienen
Eigene geeignete Mittel nicht schnell genug am Einsatz sind

§ 35 Sonderrecht: Was sagt er aus ? Was ist erlaubt ? Wer nimmt das Sonderrecht in Anspruch ?

Einsatzrecht

Der §35 befreit von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StvO) soweit das zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten ist.
Eine Benutzung von optischen (blaues Blinklicht) oder akustischen (Sondersignal) Warneinrichtungen ist nicht
erforderlich
z.B.: - überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Rotlichtverstoß - abstellen des Fahrzeuges in zweiter/ dritter Reihe
- befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen
Der Maschinist des Fahrzeuges nimmt die Sonderrechte in Anspruch (nur dieser!)

Was sagt Ihnen der Art. 23 BayFwG ?

Einsatzrecht

Heranziehen von Personen und Sachen
Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung heranziehen, Sachen entfernen, fremde Gebäude/ Grundstücke
im Rahmen der Pflichtaufgaben betreten und benutzen, zur Verfügungstellung geeigneter Sachen

Was sagt Ihnen der Art. 25BayFwG ?

Einsatzrecht

Verhältnismäßigkeit
Geeignete Maßnahmen im Sinne der Art. 23 und 24 zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.

Darf nicht zu angestrebten Erfolg stehen

Maßnahme nur solange zulässig, bis Zweck erreicht oder nicht erreicht werden kann

Welche Pflichtaufgaben haben die Landkreise nach Art. 2 BayFwG zu erfüllen ?

Einsatzrecht

Pflichtaufgaben:

  • Beschaffung überörtlich notwendiger Fahrzeug- und Gerätetechnik
  • Errichtung von notwendigen Einrichtungen (z.B. Ausbildungsstätte)
  • Ggf. Bezuschussungen leisten

Welche Pflichtaufgaben hat der Staat nach Art. 3 BayFwG zu erfüllen ?

Einsatzrecht

Pflichtaufgaben:

  • Abwehrender Brandschutz und den technischen Hilfsdienst fördern und zu deren Verbesserungen beizutragen
  • Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise
  • Unterhaltung von Feuerwehrschulen

Wie sieht die Gefahrenmatrix aus

Gefahren der E-Stelle

Welche verschiedenen Strahlungarten gibt es und wie sehen diese aus?

Gefahren der E-Stelle

Alpha - Strahlung = Teilchenstrahlung - Heliumkern -> Reichweite in Zentimeter

Beta - Stahlung = Teilchenstrahlung - Elektron -> Reichweite in Meter

Gamma - Strahlung = Elektromagnetische Wellenstrahlung - Photon -> Reichweite unendlich

 

Was sagt ihnen der Art. 24 BayFwG?

Einsatzrecht

Platzverweisung

Soweit Polizei nicht verfügbar können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle verbieten. Zusätzlich können Personen der Schadenstelle verwiesen werden wenn sonst der Einsatz behindert würde

Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt darf bei Bedarf angewandt werden (Polizeiaufgabengesetz)

Wie sieht der Führungsregelkreis im Führungsvorgang aus?

FwDV100