Mwst


Kartei Details

Karten 25
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 04.12.2023 / 27.05.2024
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Was ist die Mehrwertsteuer?

  • Die MWST folgt der Idee, dass jeder Endverbraucher, der in der Schweiz etwas konsumiert, dem Staat dafür eine Steuer entrichten soll
    • Ich kaufe im Coop ein Getränk und zahle den Betrag inkl. MWST. Das heisst im Betrag ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
      • Die MWST die ich zahle erhält Coop. Coop liefert diese wieder an den Staat ab.
  • Konsumsteuer  /  Allg. Verbrauchssteuer
  • Indirekte Steuer
  • Wird vom Bund erhoben
  • Allphasensteuer
    • Jeder Vorgang im Wirtschaftssektor wird besteuert - Kauf und Verkauf
    • MWST wird bei jeder Transaktion erhoben
  • wichtigste Einnahmequelle vom Bund

 

Welche Mehrwertsteuer-Sätze gibt es?

Nicht die Prozen-Sätze sind gemeint!

Mehrwertsteuer-Sätze

Zähle mir für jeden Satz ein paar Beispiele auf!

Normal 7.7%  /  8.1%

  • alle Leistungen, für die nicht der reduzierte Satz oder der Sondersatz gilt

 

Reduzierter 2.5%  /  2.6%

  • Trinkwasser
  • Nahrungsmittel ohne Alkohol
  • Medikamente
  • Zeitschriften / Bücher

 

Beherbergung 3.8%

  • Hotellerie für Übernachtung inkl. Frühstück

 

Ausgenommen 0% (Wer solche Leistungen erbringt, hat jedoch kein Recht auf den Vorsteuerabzug)

Gesundheit, Bildung, Vermietung Immobilien, Kultur

 

Befreite Leistungen

Exporte ins Ausland oder Dienstleistungen, welche auch im Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich ebenfalls steuerbar. Eine solche Leistung kann von der Steuer befreit werden, wenn der geforderte Nachweis erbracht wird. Der Steuerpflichtige darf im Gegenzug die gesamte Vorsteuer vom Staat zurückfordern.

Mehrwertsteuerpflicht besteht für ...?

  • Normale MWST = Leistungen, die in der Schweiz gegen Entgelt (Bezahlung) erbracht werden
  • Einfuhrsteuer   = Gegenstände, die in die Schweiz eingefahren werden
  • Bezugssteuer   = Leistungen, die in der Schweiz aus dem Ausland bezogen werden
    • Auf die Bezugssteuer gehen wir noch in den nächsten Karten genauer ein!

KEINE Mehrwertsteuerpflicht besteht für ...?

  • MWST-Befreit   =  Export von steuerpflichtigen Gegenständen und Dienstleistungen ins Ausland.
    • Konsum erfolgt im Ausland und nicht in der Schweiz, deshalb MWST-Befreit
  • MWST-Ausgenommen - Steuerfrei ist der Konsum dieser Leistungen
    • Aus - Fortbildungen
    • Kulturelle Dienstleistungen
    • Versicherungs Leistungen
    • Geld- & Kapitalverkehr
    • usw....

Die MWST-Plicht für Unternehmen

MWST PFLICHTIG -  Erkläre! Ab wann / für was wird man MWST-Pflichtig!?

NICHT MWST-PFLICHTIG - Welche Unternehmen sind NICHT MWST-Pflichtig!?

MWST PFLICHTIG

  • all Unternehmen die mehr als CHF 100'000.- Jahresumsatz erwirtschaften
    • Gilt auch für ausländische Unternehmen, egal ob diese nur CHF1.- Umsatz in der Schweiz haben. Es gilt, sobald der gesamte Jahresumsatz mehr als CHF 100'000.- = MWST-Pflicht.

NICHT MWST-PFLICHTIG

  • Unternehmen die weniger als CHF 100'000.- Jahresumsatz erwirtschaften
  • nicht Gewinn-Orientierte Vereine oder Organisationen (Sport, Kultur) die weniger als CHF 250'00.- Jahresumatz haben.

Abrechnungsarten

Nenne mir die Abrechnungsarten!

  • nach vereinbarten Entgelt

 

  • nach vereinnahmten Entgelt

Abrechnungsarten

Erkläre mir die Abrechnungsarten genauer!

  • nach vereinbarten Entgelt
    • Umsatz und Vorsteuer werden in derjenigen Abrechnungsperiode verrechnet, in der die Rechnung gestellt wurde.
      • Dies wird nur bei einer Buchhaltung möglich sein, die mit Hilfsbuchhaltung bucht, also mit Kreditoren & Debitoren Buchhaltung.
    • weitaus üblichere Abrechnungsart

 

  • nach vereinnahmten Entgelt
    • Umsatz und Vorsteuer werden in derjenigen Abrechnungsperiode erfasst, in der die Rechnung bezahlt wird.
    • muss von der ESTV bewilligt werden
    • kommt meist bei einer Offenposten-Buchhaltung zum Einsatz

Abrechnungsmethode

Nenne mir die Abrechnungsmethoden!

  • Effektive Abrechnungamethode
  • Saldosteuersatzmethode

Effektive Abrechnungsmethode

Erkläre mir diese Abrechnungsmethode!

  • 4x im Jahr = jedes Quartal  /  Quartalsweise
  • Vorsteuerabzug möglich
  • Verbuchung möglich mit Brutto & Nettomethode (Schauen wir im Detail noch an!)
  • Different zwischen Vorsteuer & Umsatzsteuer  =  

Saldosteuersatzmethode

Erkläre mir diese Abrechnungsmethode!

  • 2x im Jahr  =  jedes Semester   /  Halbährlich
  • KEIN Vorsteuerabzug möglich
  • Die MWST wird ausschliesslich nach der Bruttomethode verbucht
  • Muss bei der ESTV beantragt werden
    • Max. 2x verschiedene Saldosteuersätze möglich
  • Umsatzsteuer x SS-Satz = Schuld gegenüber ESTV
  • SS-Sätze sind branchenspezifisch und unterschiedlich
  • Tiefer als normaler Steuersatz von 7.7% / 8.1%
  • Wechsel von der einen zur anderen ist Bewilligungspflchtig
  • SS-Satz Methode nur möglich bis MAX. Jahresumsatz von CHF 5'020'000.-

 

Die Mehrwertsteuer muss in der Buchhaltung eines Unternehmens festgehalten werden. (bei MWST-pflichtigen Unternehmen)

  • Welche sind die 2 wichtigsten Geschäftsvorfälle bez. MWST?
  • In der Buchhaltung eines Unternehmens stehen in der Regel, welche Konten zur Verbuchung der Mehrwertsteuer?

Geschäftsvorfälle

  • Ein- und Verkäufe mit Mehrwertsteuer im laufenden Geschäftsverkehr
  • Die Abrechnung der Mehrwertsteuer mit der ESTV

 

Konto                        Zur Verbuchung von …

Umsatzsteuer             vom Unternehmen «eingeforderter» Mehrwertsteuer bei Verkäufen von Leistungen und Produkten

Vorsteuer MA/DL        vom Unternehmen «bezahlter» Mehrwertsteuer bei getätigten Beschaffungen von Material,
                                    Handelswaren, Dienstleistungen und Energie zur Leistungserstellung

Vorsteuer BA/Inv.         vom Unternehmen «bezahlter» Mehrwertsteuer bei getätigten Beschaffungen von Investitionen und
                                     übrigem Betriebsaufwand (z.B. Verwaltungsaufwand, Werbeaufwand usw.)

Buchungsmethode

Welche Methoden stehen dem Unternehmen zur Verfügung, um die MWST zu verbuchen?

  • Netto-Verbuchung
  • Brutto-Verbuchung

Buchungsmethode - Brutto-Verbuchung

Erkläre!

  • Wird zum Quartalsende verbucht
  • MWST wird bei der Buchung nicht separat gebucht. Sondern inkl.!  = nur 1x Buchung
  • Auf die Aufwands & Ertrags Konten werden die BRUTTO Beträge inkl. MWST gebucht = Beträge inkl. MWST
  • Um die Berechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer leichter zu machen, führen die meisten Unternehmen, die per Bruttomethode verbuchen, getrennte Konten für Beschaffungen oder Verkäufe, die unterschiedlich hoch besteuert werden (z.B. «Warenertrag 2,5%;»; «Warenertrag 7,7%» usw.)
  • Kauf von Ware: 53'800.-
    • Warenaufwand  /  Kreditor           --> 53'800.-
  • Verkauf von Ware 91'460.-
    • Debitor  /  Verkaufs Ertrag               --> 91'460.-

Buchungsmethode - Netto-Verbuchung

Erkläre!

  • MWST wird bei jeder Buchung separat / einzeln gebucht.
    • Kauf von Ware: 53'800.-
      • Warenaufwand  /  Kreditor           --> 50'000.-
      • Debitor Vorsteuer /  Kreditor        --> 3'800.-   = Vorsteuer
    • Verkauf von Ware 91'460.-
      • Debitor  /  Verkaufs Ertrag               --> 85'000.-
      • Debitor  /  Kreditor Umsatzsteuer    --> 6'460.-   = Umsatzsteuer
  • Bei Zahlung der Mehrwertsteuer wird Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet
  • Kreditor Umsatzsteuer  /  Debitor Vorsteuer   --> 3'800.-   (6'460 - 3'800 = 2'660)
  • 2'660  =  ist die geschuldete MWST. Diese muss an die ESTV bezahlt werden.
    • Kreditor Umsatzsteuer / Bank   --> 2'660.-

Was sind die Aufgaben eines Sachbearbeiter bez. MWST?

  1. Verbuchung der Mehrwertsteuer im laufenden Geschäftsverkehr
  2. Ausfüllen der Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulare mit der ESTV
  3. Verbuchung der quartalsweisen oder halbjährlichen Mehrwertsteuerabrechnung mit der ESTV
  4. Umsatz- und Jahresendabstimmungen vornehmen

Verbuchung der Mehrwertsteuer im laufenden Geschäftsverkehr

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

Schritt 1: Beleg auf Vollständigkeit prüfen

Prüfen Sie bei jedem Beleg (i.d.R. Rechnung oder Kassenzettel), ob alle für die Mehrwertsteuer relevanten Informationen enthalten sind. Dies ist vor allem bei der effektiven Abrechnungsmethode, bei der die Vorsteuer separat ausgewiesen und von der ESTV zurückgefordert werden muss, entscheidend. Auf dem Beleg muss zu sehen sein, …

  1. von wem die Leistung erbracht wurde: Name und Ort des Leistenden inkl. Unternehmens-Identifikationsnummer;
  2. wer Empfänger der Leistung war (ausser bei Kassenzetteln bis CHF 400);
  3. um welche Leistung es sich handelte: Datum und Ort sowie Art, Gegenstand und Umfang der Leistung;
  4. welches Entgelt für die Leistung bezahlt wurde;
  5. welcher Steuersatz zur Anwendung kam (Steuerbetrag kann entweder ausgewiesen sein oder der Endbetrag als «inkl. XX% MwSt.» versehen sein).

Wenn Sie einen unvollständigen Beleg vorliegen haben oder sich nicht sicher sind, ob der Beleg vollständig oder die ausgewiesene Mehrwertsteuer korrekt ist, informieren Sie unbedingt die zuständige Mandatsleitung.

Verbuchung der Mehrwertsteuer im laufenden Geschäftsverkehr

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

Schritt 2: Geschäftsvorfall verbuchen

Wie Sie hier vorgehen, haben Sie bereits im Modul Finanzbuchhaltung Teil 1 erfahren. Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Informieren Sie sich vorab, ob das Unternehmen die Mehrwertsteuer per Brutto- oder per Nettomethode verbucht.
  • Verbuchen Sie Beschaffungen und Verkäufe mit Mehrwertsteuer entweder mit einem Buchungssatz (Bruttomethode) oder mit zwei Buchungssätzen (Nettomethode).
  • Achten Sie bei der Nettomethode darauf, bei Einkäufen bzw. Beschaffungen das korrekte Vorsteuerkonto zu identifizieren. Prüfen Sie hierzu, ob es sich um Investitionen und Betriebsaufwand handelt oder um eine Beschaffung von Material, Waren oder Dienstleistungen zur Handelserstellung.

Ausfüllen der Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulare mit der ESTV

Nach der Verbuchung der laufenden MWST, muss man die MWST an der ESTV melden. Dies wird anhand des Abrechnungsformular gemacht.

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

  • Die Abrechnung mit der ESTV erfolgt mittels eines Formulars, welches es per Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode
    • 4x im Jahr - jedes Quartal (eigenes Formular)
    • 2x im Jahr - jedes Semester (eigenes Formular)

Schritt 1: Sich den Urkundencharakter der Formulare bewusst machen

Die Mehrwertsteuerformulare haben den Charakter einer Urkunde. Sorgfältiges Arbeiten ist hier unbedingt notwendig, da Fehler beim Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung im schlimmsten Fall als Urkundenfälschung geahndet werden können. Nehmen Sie sich also Zeit, um beim Ausfüllen der Formulare konzentriert arbeiten zu können.

Schritt 2: MwSt.-Rekap aus dem System lassen

Es kann sein, dass Ihnen die zuständige Mandatsleitung die MwSt.-Rekap (Mehrwertsteuer-Rekapitulation) bereits zur Verfügung stellt. Andernfalls beschaffen Sie sich diese aus der Buchhaltungssoftware des Kunden.

Auf der MwSt.-Rekap erkennen Sie die Umsätze, die dafür abzuliefernde Steuer und die als Vorsteuer abzugsberechtigte Mehrwertsteuer.

Schritt 3: MwSt.-Rekap mit der Bilanz und Erfolgsrechnung vergleichen

Prüfen Sie, ob die auf der MwSt.-Rekap ausgewiesenen Zahlen mit den Zahlen aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung übereinstimmen.

Schritt 4: Formular ausfüllen

Tragen Sie den Umsatz, die Leistungen, die Umsatzsteuer und bei der effektiven Abrechnungsmethode auch die geleistete Vorsteuer ins Formular ein.

Berechnen Sie anschliessend die total geschuldete Mehrwertsteuer an die ESTV.

Hinweis: In den Transferinstrumenten finden Sie eine Erläuterung der wesentlichen Felder der Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulare.

Schritt 5: Formular unterschreiben lassen

Zum Schluss legen Sie dem Kunden das Formular zur Unterschrift vor. Allenfalls ist hier allerdings noch ein Review mit der zuständigen Mandatsleitung vorgeschaltet, bei dem geprüft wird, ob das Formular korrekt ausgefüllt wurde.

Ab dem Jahr 2019 wird die Mehrwertsteuerabrechnung mit der ESTV elektronisch erfolgen. Ein Ausdruck und eine Unterschrift der Formulare werden dann nicht mehr nötig sein. Beachten Sie allerdings, dass auch das elektronische Formular den Charakter einer Urkunde besitzt. Sauberes Arbeiten wird also nach wie vor gefragt sein!

Verbuchung der quartalsweisen oder halbjährlichen Mehrwertsteuerabrechnung der ESTV

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

Nur Schritt 1 ist auf dieser Karte. Schritt 2 folgt auf der nächsten Karte!

In der Praxis nutzen die meisten Unternehmen ein Konto namens «Abrechnungskonto MwSt.», auf welches die Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten am Ende der Abrechnungsperiode übertragen und miteinander verrechnet werden. Bei der Verbuchung der Mehrwertsteuerabrechnung mit der ESTV gehen Sie in der Regel also in folgenden Schritten vor:

Schritt 1: Quartals- oder Semestertotale der Vorsteuer und Umsatzsteuer ermitteln

Besonders dieser Schritt unterscheidet sich je nachdem, ob das Unternehmen die Mehrwertsteuer mit Netto- oder Bruttomethode verbucht, oder ob es die Mehrwertsteuer per effektiver oder per Saldosteuersatzmethode abrechnet. Lesen Sie ab jetzt also besonders aufmerksam weiter!

Nettomethode
Verbucht das Unternehmen die Mehrwertsteuer nach der Nettomethode, so werden die Konten «Vorsteuer MA/DL», «Vorsteuer BA/Inv.» und Umsatzsteuer laufend aktuell gehalten.

Bruttomethode
Bei der Verbuchung nach Bruttomethode müssen Sie Umsatz- und Vorsteuer erst auf Basis der in den betroffenen Aktiv‑, Aufwands- und Ertragskonten abgelegten Bruttobeträge ermitteln.

Die Beträge müssen anschliessend in die entsprechenden Vor- oder Umsatzsteuerkonten übertragen werden. Alle weiteren Schritte der Abrechnung mit der ESTV stimmen mit der Nettomethode überein.

Saldosteuersatzmethode
Rechnet ein Unternehmen mit der Saldosteuersatzmethode ab, so haben Sie es leicht, denn die Vorsteuer muss nicht extra ermittelt werden. Die Mehrwertsteuerschuld bei der ESTV (Umsatzsteuer) gilt es aber trotzdem zu ermitteln. Dabei nutzen Sie die folgende Formel und übertragen das Ergebnis ins Konto «Umsatzsteuer».

MWST-Schuld = Gesamtumsatz (verk. Leistungen + Aktiven)   x    Saldosteuersatz%
100

Verbuchung der quartalsweisen oder halbjährlichen Mehrwertsteuerabrechnung der ESTV

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

Schritt 1 wurde vorher beantwortet!

Schritt 2: Umsatz- und Vorsteuer im Konto «Abrechnung MwSt.» miteinander verrechnen

Diesen Schritt führen Sie mit den folgenden drei Buchungen aus:

Saldo der Umsatzsteuer                         Umsatzsteuer           /    Abrechnung MwSt.
ins Abrechnungskonto übertragen

Saldo der beiden Vorsteuerkonten        Abrechnung MwSt.    /     Vorsteuer MA/DL
ins Abrechnungskonto übertragen         Abrechnung MwSt.    /     Vorsteuer BA/Inv.
                                                       

Anhand des Saldos des Kontos «Abrechnung MwSt.» erkennen Sie dann, ob der ESTV Mehrwertsteuer geschuldet wird oder ob nach der Abrechnung ein Mehrwertsteuerguthaben bei der ESTV vorliegt. Ein allfälliges Guthaben wird ausbezahlt.

 

Schritt 3: Die Überweisung der Mehrwertsteuerschuld an die ESTV verbuchen

Zuletzt muss auch die Überweisung der geschuldeten Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an die ESTV in der Buchhaltung des Unternehmens festgehalten werden.

Überweisung der Mehrwertsteuerschuld      Abrechnung Mehrwertsteuer     /      Post oder Bank
an die ESTV 

Jahresendabstimmung vornehmen

In welchen Schritten gehen wir hier vor? Auf was ist hier alles zu achten?

Und auch am Jahresende kommen Sie als Sachbearbeiter/in noch einmal mit der Mehrwertsteuer in Kontakt: Am Ende eines Geschäftsjahres gilt es, den in den Mehrwertsteuer-Abrechnungsformularen ausgewiesenen Umsatz nochmal mit dem Umsatz in der Bilanz und Erfolgsrechnung abzugleichen. So gehen Sie dabei vor:

Vergleichen Sie die Umsatzkonten der Finanzbuchhaltung mit den Mehrwertsteuer-Abrechnungsperioden des Geschäftsjahrs.

Prüfen Sie, ob der Umsatz in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens dem zusammengerechneten Umsatz aller vier Quartalsabrechnungen entspricht (bei Saldosteuersatzmethode: aller zwei Semesterabrechnungen).

Durch diese Prüfung versuchen Sie die folgende Frage zu beantworten: Wurde aller Umsatz, der in der Erfolgsrechnung erscheint (CHF und andere Währungen), auch mit der Mehrwertsteuer und der ESTV abgerechnet?

Wenn Sie eine Differenz zwischen dem Umsatz, der in den Abrechnungsformularen ausgewiesen ist, und dem Umsatz in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens entdecken, so müssen Sie eine Korrekturabrechnung vornehmen. Dazu füllen Sie das entsprechende ESTV-Formular für die Korrekturabrechnung aus, lassen es unterschreiben und senden es an die ESTV.

Und ja, auch hier gibt es wieder zwei getrennte Formulare: eines für die Korrektur nach Saldosteuersatzmethode und eines für die Korrektur nach effektiver Abrechnungsmethode.

Bezugssteuer

Auf was ist hier alles zu achten?

Wie erkenne ich eine Bezugssteuer?

Was ist eine Bezugssteuer?

Wenn ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht (z.B. Fernwärme, Reinigungsarbeiten usw.), so muss es für diese Leistung eine Bezugsteuer entrichten: Andernfalls wäre vor allem in grenznahen Regionen der Anreiz gross, ausschliesslich Dienstleistungen von Unternehmen aus dem Ausland zu beziehen, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig sind (vgl. ESTV 2018, S. 29–31). Somit müsste das beziehende Unternehmen jeweils nur die Nettokosten für die Leistung erbringen und könnte so Mehrwertsteuer sparen. Entsprechend wären ausländische Dienstleistungserbringer in einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Schweizer Firmen mit Mehrwertsteuerpflicht. Um dies zu vermeiden, hat das Schweizer Steuersystem vorgesorgt: Schweizer Unternehmen, die Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland beziehen, müssen diese Leistungen vollumfänglich deklarieren und versteuern.

 

Bezugssteuer Beispiel: Ich möchte mein privates Fussball Feld hier in der Schweit von einer Gärtnerei Firma mit Sitz in Deutschland pflegen und mähen lassen. Der Sitz der Gärtnerei Firma ist im Ausland und die Leistung ist für ein Rasen hier in der Schweiz

Einfuhrsteuer

Auf was ist hier alles zu achten?

Wie erkenne ich eine Einfuhrsteuer?

Was ist eine Einfuhrsteuer?

Die Einfuhrsteuer ist sozusagen das Pendant zur Bezugsteuer: Sie wird dann fällig, wenn mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in der Schweiz Lieferungen aus dem Ausland beziehen. Denken Sie hier beispielsweise an den Importeur der exotischen Blumen aus einem der vorherigen Beispiele. Er musste auf die Blumen, die er in die Schweiz importiert hatte, Mehrwertsteuer bezahlen. Diese wird richtigerweise als Einfuhrsteuer bezeichnet.

Einfuhrsteuer Beispiel: Ich bestelle aus Spanien 4 Stück Palmen für meinen Garten. Diese müssen von Spanien bis in die Schweiz zu mir nach Hause einfegührt und geliefert werden. Für das Einführen in die Schweiz, zahle ich Einfuhrsteuer!

Ist die Leistung in der Schweiz Mehrwertsteuer Pflichtig?

Welche Fragen muss man sich hier immer stellen?

Mehrwertsteuerpflichtig sind diejenigen Lieferungen und Leistungen?

An welchem Ort wird die Leistung bzw. die Lieferung letztendlich erbracht?

Als Ort der Lieferung gilt derjenige Ort, ab dem das beziehende Unternehmen oder die beziehende Person über die Lieferung verfügen kann (vgl. ESTV 2018, S. 7), beispielsweise bei einer Abhollieferung ab dem Moment, ab dem der Kunde die Lieferung in den Händen hält, und bei einer Versandlieferung bereits dann, wenn sich die Lieferung im Versand befindet.

Beim Ort der Dienstleistung gilt das sogenannte «Empfängerortsprinzip»: Als Ort der Dienstleistung gilt nicht etwa der Ort, an dem die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird, sondern immer derjenige Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung seinen steuerrechtlichen Unternehmenssitz hat (vgl. ESTV 2018, S. 7).

Mehrwertsteuerpflichtig sind diejenigen Lieferungen und Leistungen

  • Die in die Schweiz eingefahren werden (Einfuhrsteuer)
  • In der Schweiz erbracht werden (normale Steuer)
  • In der Schweiz aus dem Ausland bezogen werden (Bezugssteuer)

Bezugssteuer Beispiel: Ich möchte mein privates Fussball Feld hier in der Schweit von einer Gärtnerei Firma mit Sitz in Deutschland pflegen und mähen lassen. Der Sitz der Gärtnerei Firma ist im Ausland und die Leistung ist für ein Rasen hier in der Schweiz

Einfuhrsteuer Beispiel: Ich bestelle aus Spanien 4 Stück Palmen für meinen Garten. Diese müssen von Spanien bis in die Schweiz zu mir nach Hause einfegührt und geliefert werden. Für das Einführen in die Schweiz, zahle ich Einfuhrsteuer!