Vermögen - Finanzberater/in IAF 2023
Vermögen schriftlich
Vermögen schriftlich
Fichier Détails
Cartes-fiches | 214 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 05.09.2023 / 04.05.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20230905_vermoegen_finanzberaterin_iaf_2023
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Intégrer |
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Verrechnungssteuer bei Erträgen aus Obligationen,
Serienschuldbriefen und –gülten sowie Schuldbuchguthaben
Leistung aus Schuldverhältnis - Verrechnugngssteuer (ausser Rückzahlung Schuld)
Zinszahlungen aus normalen Darlehen und Krediten von der Verrechnungssteuer ausgenommen
Verrechungssteuern auf Agio oder Disagio bei Obligationen
Verrechnungssteuer - alle Erträge aus Obligationen, die vom Schuldner geleistet werden
Verrechnungssteuer bei Erträgen aus Aktien, Stammanteilen,
Genossenschaftsanteilen, Partizipations- und Genusscheinen
• Dividendenzahlungen
• Bonuszahlungen
• Ausrichtung von Gratisaktien oder –partizipationsscheinen
• Gratisnennwerterhöhung (Erhöhung des Nominals aus Reserven; also ohne zusätzliche Einlagen durch
die Anteilsinhaber)
• Auszahlung von Liquidationsüberschüssen (falls es sich nicht um frühere Einlagen in die Reserven
handelte)
Verrechnungssteuerfolgen bei Gesellschaftsliquidation und Mantelhandel
Liq. Gesellschaft: Diff. Rückzahlung Nominal und effektiver Liq.erlös: Verrechnungssteuer
Verrechnungssteuer auf Erträgen aus
Anlagefondsanteilscheinen oder einem ähnlichen Vermögen
Verrechnungssteuer - Rückforderung bei thes. Fonds
Fristen und Durchführung der Rückerstattung der
Verrechnungssteuer
- innerhalb 3 Jahren zurückfordern
- Antrag Rückforderung bei jur. Personen frühestens nach einem Jahr
Besteuerung Anlagefonds
• Auf ausgeschütteten Erträgen (Dividenden) ist der Privatanleger einkommenssteuerpflichtig. Der Wert der
Fondsanteile unterliegen der Vermögenssteuern
• Die Ausschüttungen von CH-SICAF sind verrechnungssteuerpflichtig
• Bei Verkäufen von SICAF-Anteilscheinen können steuerfreie Kapitalgewinne realisiert werden
• Bei Rückgaben an die Fondsleitung ist die Differenz zwischen Rückzahlungskurs und Nennwert
einkommenssteuerpflichtig (Nennwertprinzip).
Steuerarten Anlagefonds
• Gewinn- und Kapitalsteuern bei der Fondsleitung
• Einkommens- und Vermögenssteuern bei den Anlegern
• Verrechnungssteuern
• Stempelabgaben durch Börsenhandel
Ziele FIDLEG und FINIG
- Aufsicht Anlegerschutz
- Vereinheitlichung Regeln Finanzdienstleistungen und Angebot Finanzinstrumente
- Harmonisierung EU Recht
Wer untersteht: Beaufsichtigung FINMAG
- Bank
- Privatvers.
- unabhängige Vermögensverwalter
wer untersteht: FIDLEG
- Bank
- Privatvers.
- unabhängige Vermögensverwalter
- weitere unabhängige Finanzdienstleister
wer untersteht: FINIG
unabhängige Vermögensverwalter
wer untersteht: Kundenberaterregister
weitere unabhängige Finanzdienstleister
Frist Registrierung Kundenberater
6 Monate nach Erstzulassung eines solchen Registers durch FINMA