Mobilität
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Kartei Details
Karten | 101 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 23.08.2023 / 23.08.2023 |
Weblink |
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24h CarAssistance Leistungen (5)
1. Kosten für Wiederherstellung Fahrbereitschaft am Schadenort, einschliesslich Ersatzteile, die üblicherweise von Pannenhilf-Fahrzeugen mitgeführt werden (ohne Batterien)
2. Abschleppkosten in nächstgelegene, geeignete Garage
3. Speditionskosten für dringend benötigte Ersatzteile
4. Standgebühren
5. Bergungskosten
24h CarAssistance Leistungen, wenn nicht am selben Tag behoben werden kann (3)
1. Notwendige Unterkunft- und Verpflegungsmehrkosten in Mittelklassenhotel während max. 7 Tagen
2. Kosten öffentliche Verkehrsmittel für Weiter- oder Rückreise an Wohnort in CH
3. Kosten für Rücktransport versicherte Person (bis Zeitwert) an Wohnort oder Domizilgarage
Bis max. CHF 1k
Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz, inkl. Deckung (6)
Ist immer inklusive, somit kostenlos.
1. Kauf
2. Verkauf
3. Tausch
4. Leasing
5. Gebrauchsleihe
6. MietvertragBeispiel: Leasingfirma stellt überhöhte Restforderungen / Garage führt mangelhafte Reparatur aus.
Wer und was ist über HP versichert? (4)
1. Halter + Lenker und Personen für die verantwortlich
2. Fahrzeug gem. Police
3. Anhänger, wenn von Fahrzeug gezogen
4. Abgekoppelte Anhänger
Welcher Versicherungsschutz wird gewährt? (4)
1. Zvilrechtliche Ansprüche aus Sach-, Personen- und Tierschäden
2. Durch Betrieb des Fahrzeuges
3. Verkehrsunfälle vom Fahrzeug verursacht, auch wenn es nicht in Betrieb ist
4. Hilfeleistungen bei Unfällen, Schadenverhütungskosten öffnen und schliessen beweglicher Fahrzeugteile
Versicherte Leistungen MHP (2)
1. Bezahlung berechtigter Ansprüche
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) auf Garagntiesumme begrenzt
5kk
Erklären Sie unser Prämiensystem (5)
1. Vom Schadenverlauf abhängig
2. Stufen 35% - 250%
3. Beobachtungsperiode = 4 Monate bis vor Ende Versicherungsjahres
4. Ohne Schaden wird Prämienstufe jährlich um eine Stufe reduziert
5. Jeder Schaden innerhalb Beobachtungsperiode angemeldet, erfolgt Rückstufung um 5 Stufen
Generelle Ausschlüsse MHP (3)
1. Fahrten von Lenkern, welche gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt
2. Fahrten ohne behördliche Bewilligung
3. Fahrten auf Rennstrecken
Keine Deckung, generell Ausschlüsse
bei 100% - Prämienstufe 16
Bei Neugeschäften und Halterwechsel erfolgt die Einstufung in das Prämien-Stufensystem aufgrund der Antragsfragen (Schäden in den letzten 5 Jahren sowie Alter des häufigsten Lenkers) automatisch durch ELAN. Beim Angeobt Unternehmen kann bei einem Neugeschäft der Bonussatz frei gewählt werden, besteht jedoch ein Vorversicherer wird höchstens der Bonusssatz des Vorversicherers gewährt. Ein Bonusaustausch zwischen aktiven, sistierten oder ausgehobenen Policen ist ausnahmslos nicht möglich.
Welche Objekte in der Kasko verischert? (3)
1. Erwähnte Fahrzeug sowie Ausrüstung und Zubehörteile
2. Zubehör für Personenwagen, Motorräder & Wohnmotorwagen unlimitiert mitversichert
3. Nutzfahrzeuge muss Zubehör deklariert werden
Alle Elementarereignisse (9)
1. Hochwasser
2. Überschwemmung
3. Sturm (ab 75km/h)
4. Hagel5. Lawinen
6. Schneedruck
7. Steinschlag
8. Felssturz
9. Erdrutsch
Was gilt als Glasbruch und was für Zusatz?
- Bruchschäden an Front-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben
- Erweiterte Glasbruchdeckung: zus. Schutz für Scheinwerferglas
Grundsätzliche die Zusammenarbeit mit Partnern. Wenn durch Partner ausgeführt, dann kein SB von CHF 200. Wenn kein Partner, dann SB von CHF 200
Schäden am Fahrzeug durch Plötzliche gewaltsame äussere Einwirkung, z.B. durch Zusammenstoss, Anprall, Um- oder abstürzen, Einsinken, böswillige Handlung Dritter. Verwindungen beim Kippen oder Be- und Entladen sind einer Kollision gleichgestellt.
Alle möglichen Zusatzversicherungen zur Kaskoversicherung (5)
1. Bonus- und Grobfahlässigkeit (nur Vollkasko)
2. Pakrschaden (nur Vollkasko)
3. Mitgeführte Sachen
4. Erweiterte Glasburchdeckung
5. CarAssistance Top
6. Motorradbekleidung und -helm
Gewaltsame Beschädigung durch unbekannte Dritte am parkierten Fahrzeug. Pro Versicherungsjahr werden höchstens zwei ersatzpflichtige Schadenfälle übernommen.
Erweiterung der Deckung (z.B. nicht nur SB von CHF 1k)
Erkläre Deckung "Mitgeführte Sachen" (4)
1. Persönliche, von Lenkern und Mitfahrern mitgeführte oder getragende Sachen sind zum Neuwert versichert, wenn sie bei einem versicherten Schaden am Fahrzeug beschädigt oder zerstört oder mit bzw. aus diesem gestohlen werden.
2. Ton-Daten und Bildträger sowie berufliche Sachen sind mitversichert
3. Leistungen sind auf VS in Police begrenzt.
4. Nicht gedeckt sind Bargeld, Sparhefte, Handys, Schmucksachen usw.
Verkaufsargumente für Insassen-Unfall? (4)
1. Keine Haftungsabklärung, Insassenunfall sofort bezahlt
2. Tiefe Prämien bei der Mobiliar für hohe Versicherungssummen Spital
3. Privatabteilung im Spital
4. Solidarische Versicherung
Inhalt 24h CarAssistance? (8)
1. Pannenhilfe
2. Abschleppkosten
3. Speditionskosten
4. Standgebühren
5. Bergungskosten
6. Notwendige Unterkunfts- u. Verpflegungskosten
7. Kosten öffentliche Verkehrsmittel für die Weiterreise
8. Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges
Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz: Wann ist jemand rechtsschutzversichert bzw. Wer und was?
1. Jede Person die in der Police aufgeführt ist, unabhängig vom Umfang
2. Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeuges
3. In der Police aufgeführtes Fahrzeug und Anhänger. Es handetl sich hier um eine reine Vertragsrechtsschutz und nur Fahrzeugenbezogen
Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz: Wo und in welchem Land?
1. Gilt weltweit ausserhalb CH und LIE
2. VS Europa (Ausnahme Georigen, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan) sowie Mittelmeerrandstaaten beträge 1kk
3. Ausserhalb VS max. 100kk.
Wichtigste Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung? (3)
1. Ansprüche für Sachschäden vom Halter
2. Wenn gesetzlich erforderliche Führerausweis nicht vorhanden oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen sowie der Personen, für die diese Mängel erkennbar waren
3. Sämtliche Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen oder anderen Verkehrsflächen, die zu diesen Zwecken genutzt werden.
Wichtigste Ausschlüsse der Kaskoversicherung? (4)
1. Abnutzung, Betriebsschäden, mangelhafter Unterhalt
2. Wenn Führerausweis nicht vorhanden oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden.
3. Schäden, welche im alkoholisiertem Zustand (über gesetzliche erlaubten Blutalkoholgehalt), Drogeneinfluss oder infolge Medikamentenmissbrauch, wenn dem Lenker in 5 Jahre zuvor Führerausweis enzogen war. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Lenker beweisen kann, dass der Einfluss keine Auswirkungen auf die Entstehung des Unfalls hat.
4. Sämtliche Ansprüche auf Rennstrecken, Rundkursen oder anderen Verkehrsflächen, die zu diesen Zwecken genutzt werden.
Beginn gemäss Police. Dauer gemäss Police. Grundsätzlich 1 jähriges Kündigungsrecht. Anschliessend verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Kündigung muss drei Monate vor Vertragsablauf eintreffen.
Ab Ausstellung Versicherungsnachweises (Info an Strassenverkehrsamt, dass Haftpflicht besteht) ist die Mobi haftbar. Darum Vorsorgedeckung während ersten 30 Tage bei Vollkasko - bis und mit dem 7. Betriebsjahr.
Halter der Police, sowie alle Personen, die nach Stassenverkehrsrecht verantwortlich für Fahrzeugversicherung mitversichert. Wichtige Angabe ist der häufigste Lenker (Anzahl Fahrtbewegungen).
Ja
Internationale Versicherungskarte. Bestätigt Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung im Ausland. In vielen EU-Ländern ist das Nummerschild bereit die Bestätigung, dass HP besteht. Bei östlichen Ländern gut, wenn grüne Karte dabei.
Hier muss bei der Einreise ein Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Hinterlegung Kontrollschild
Wenn VN Konrollschild hinterlegt, Meldung vom Strassenverkehrsamt Ausserverkehrssetzung (AV). Per diesem Datum kann der Vertrag im ELAN sistiert werden, dann ist keine Prämie geschuldet.
Sistiertung = Bearbeitungsgebühr. Während dieser Zeit, mind. 14 Tage bis max. 9 Monaten ist das Garagenrisiko automatisch mitversichert.
Wiederinkraftsetzung = Wiedereinlösung eines Fahrzeuges. Ab diesem Datum kann im ELAN Backoffice der Vertrag wieder aktiviert werden.
Änderung Kontrollnummer
Reine Änderung der Nummer = Mutation bestehender Vertrag
Kantonswechsel = Ersatzgeschäft notwendigt
Vertrag mit Wechselschilder besteht Möglichkeit, ein Fahrzeug auszulösen (z.B. Winter). Dafür muss in jedem Fall ein Ersatzgeschäft verbucht werden.
Wasserfahrzeuge Arten (9)
1. Motorschiff
2. Schwimmende Geräte ohne Maschinen
3. Schwimmende Geräte mit Maschinen
4. Gummi-, Padelboot
5. Schiff ohne Motor (inkl. Rafts grösser als 2.5m)
6. Katamarane, Trimaran mit und ohne Segel
7. Segelschiff
8. Pedalo, Ruderboot
9. Segelbrett