Lehrgang zum geprüften Personalverrechner Zusammenfassung
Diese Kartei ist für die Prüfung zum geprüften Personalverrechner. Es ist die Zusammenfassung.
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Kartei Details
Karten | 140 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 22.05.2023 / 03.09.2023 |
Weblink |
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Was versteht man unter einem Befristet Dienstverhältnis?
=> enden mit Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurden => Zeitablauf Befristung kann
bis zu einem bestimmten Tag dauern (kalendermäßig)
durch das Eintreten eines bestimmten Ereignisses enden (Karenzvertretung) => objektive Befristung
kombiniert also kalendermäßig UND objektiv abgeschlossen werden zB bis zur Rückkehr von Fr. XY aus der Karenz, längstens jedoch bis 30.9.201..
Auflösend bedingte AV sind nicht statthaft (sind an ein bestimmtes Ereignis beim AN geknüpft zB Eheschließung des AN wobei der Zeitpunkt ungewiss ist) => es liegt ein unbefristetes DV vor • Empfohlen wird, den AN vom bevorstehenden Ablauf der Befristung zu informieren
Die Bestimmungen des KVs sind jedenfalls zu beachten. Manche KVs verlangen, dass - der Kalendertag des Zeitablaufs angegeben wird (KV Gastgewerbe) - der Dienstnehmer über das Ende der Befristung 14 Tage vorher informiert wird, wenn das DV nicht fortgesetzt wird (zB KV Angestellte Metallindustrie)
Was muss man bei der Auflösung eines Befristetes Dienstverhältnis beachten?
Unterliegt nicht
den Kündigungsfristen nach Gesetz oder KV
den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzbestimmungen Empfehlenswert ist die Mitteilung an den DN über den bevorstehenden Zeitablauf.
Einberufung zum Bundesheer, Krankenstand/Arbeitsunfall ändern nichts am Ablauf eines gültig vereinbarten befristeten Dienstverhältnisses!
Was passiert wenn man während eines Befristeten Dienstverhältnisses Schwanger wird?
Ein befristetes DV wird idR von der Schwangerschaftsmeldung bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängert (idR 8 Wo. vor Geburt)
Ausnahme, wenn - Befristung ist sachlich gerechtfertigt (gesetzlich vorgesehen und zwischen den Vertragspartnern klar der Grund zw. AG und AN klar ist – daher Befristungsgrund im Arbeitsvertrag anführen!
Sachliche Rechtfertigung => wenn die Befristung - im Interesse des DN liegt oder - für die Dauer der Vertretung verhinderter DN (Karenzvertretung) - Ausbildungszwecke (Ferialpraktikanten) - für Saison - zur Erprobung (bei anspruchsvollen Tätigkeiten, Führungskräften) abgeschlossen wurde
Bei Abschluss eines befristeten DV während einer beidseits bekannten Schwangerschaft: Ende = vereinbarte Befristung (nicht Beginn Mutterschutz)
Wann ist eine vorzeitige Auflösung eines Befristeten Dienstverhältnisses möglich?
durch fristlose Entlassung oder vorzeitigen Austritt (berechtigt oder unberechtigt)
in beiderseitigem Einvernehmen
bei vorzeitigem Austritt
Tod des DN
Kündigung: Bei ausdrücklicher Vereinbarung einer KÜ-Möglichkeit: - Dauer der Befristung und Möglichkeit der KÜ muss in einem angemessenen Verhältnis stehen => ab einer Befristung von länger als 6 Mo. grds. möglich - Ein sachlicher Grund muss vorliegen
Bestimmungen über KÜ- und Entlassungsschutz - nach dem MSchG - für Präsenzdiener - Behinderte sind bei befristeten DV nur bedingt anwendbar (siehe besonders geschützte DN)
Welche Ansprüche hat man bei einem befristeten Dienstverhältnisses?
Laufendes Entgelt - aliquot (bei Krankheit/Arbeitsunfall kein Entgeltsanspruch über das Ende des DV hinaus)
Sonderzahlungen - idR aliquot (KV beachten)
Offenen Urlaub - aliquot
Abfertigung Neu - nur wenn die letzten 3 Jahre einbezahlt wurde
Was muss man über die Einvernämliche Lösung wissen?
DG und DN sind sich über die Auflösung eines DV und über den Zeitpunkt einig
Keine Bindung an Termine und Fristen
Auf nachweisliches Verlangen kann sich der AN vor Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung mit dem BR beraten (AN muss Beratung durch BR ausdrücklich verlangen – AG muss das Beratungsrecht nicht anbieten) Bei Verzicht des AN sollte das am besten schriftlich festgehalten werden, Bis 2 AT nach diesem Verlangen kann eine einvernehmliche Auflösung nicht vereinbart werden
Einvernehmliche Auflösung in Unkenntnis der Schwangerschaft: Bei Schwangerschaftsmeldung binnen 5 AT => Auflösung ungültig
Grundsätzliche Rechtsgültigkeit einer einvernehmlichen Auflösung während des Krankenstandes • Bei Wiedereinstellungszusagen nach Gesundung bzw. Wiedereinstellung: aus Sicht der SV – Missbrauch von Rechtsvorschriften => Pflichtversicherung bleibt weiterbestehen • Ab 1.7.2018 - Unterscheidung - Erkrankung nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung: Entgeltanspruch endet mit arbeitsrechtlichen Ende - Einvernehmliche Auflösung während oder vor einem bereits bekannten Krankenstand (wenn der Krankenstand das Motiv der Auflösung ist): Entgeltanspruch bis Ende des Krankenstandes bzw. spätestens bis Ende des gesetzlichen EFZ-Anspruches
Ausbildungskosten: Grds. bei einer einvernehmlichen Auflösung möglich (Vereinbarung zwischen AN und AG)
Bei welchen Person muss eine Kündigungsschutz belehrt worden sein?
Bei folgenden DN-Gruppen muss darüber hinaus eine Bescheinigung des ASG oder der AK vorgelegt werden, dass der AN über den Kündigungsschutz belehrt wurde: - minderjährige Mütter (nach MSchG) und Väter (nach VKG) - Präsenz-, Zivildiener - volljährige und minderjährige Lehrlinge zusätzlich Zustimmung der Eltern erforderlich
Welche Ansprüche hat man bei einer einvernähmlichen Lösung?
Laufendes Entgelt - aliquot (Bei Auflösungen ab 1.7.2018: - während eines Krankenstandes oder - vor einem bereits bekannten Krankenstand (wenn der Krankenstand das Motiv der Auflösung ist) ggf. Entgeltsanspruch über das Ende des DV hinaus)
Sonderzahlungen - idR aliquot (KV beachten)
Offenen Urlaub - aliquot
Abfertigung Neu - nur wenn die letzten 3 Jahre einbezahlt wurde
Was muss man alles über eine Kündigung wissen?
= einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Termin aufzulösen!
Die KÜ (Kündigung) ist empfangsbedürftig (muss dem AN bzw. AG zur Kenntnis gebracht werden)
Zustellung per Post: Es gilt nicht das Absenden oder der Poststempel. Die Zustellung ist erst erfolgt, wenn der Brief ausgehändigt bzw. rechtskräftig hinterlegt wurde. Teilt der AN einen Wohnsitzwechsel nicht mit: KÜ gilt an die bekannte Wohnadresse als zugestellt
Wie muss eine Kündigung erfolgen?
Entweder: - schriftlich - mündlich oder - durch konkludentes (=schlüssiges) Verhalten zB Übersendung der Arbeitspapiere • Gesetzlich oder durch KV kann die Schriftlichkeit der KÜ gefordert sein Bei Nichteinhaltung der Schriftform: Rechtsunwirksamkeit der KÜ
KV-Regelung: Auf Grund des Günstigkeitsprinzips (=die für den Betroffenen günstigere Regelung ist anzuwenden) kann auf die Schriftform verzichtet werden
Bei persönlicher Übergabe: Erhalt sollte schriftlich bestätigt werden oder es sollte einen Zeugen geben
Was muss ich beachten wenn ich jemanden kündige bezüglich Betriebsrat?
BR muss vor jeder geplanten AG-KÜ verständigt werden
BR kann innerhalb 1 Woche (volle 7 KT) dazu Stellung nehmen. Der Tag der Verständigung ist auf die Frist nicht anzurechnen!
Endet die Frist an einem Sa, So oder FT = Ende der Frist am nächsten WT
Der BR kann - eine Beratung mit dem Betriebsinhaber verlangen - der KÜ ausdrücklich zustimmen - der KÜ ausdrücklich widersprechen - keine Stellungnahme abgeben (schlichter Widerspruch) Stellungnahme ist an keine bestimmte Form gebunden (mündlich oder schriftlich)
Bei Ausspruch der KÜ vor Ablauf dieser Frist bzw. vor Verständigung des BR: Eine ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam!
Bei Abgabe einer Stellungnahme durch den BR vor Ablauf der Wochenfrist: KÜ kann bereits ausgesprochen werden
Ein Widerspruch des BR hindert den AG nicht, die KÜ auszusprechen!
Was muss in einem Kündigungsschreiben enthalten sein?
- dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird
- Hinweis auf die Einhaltung der KÜ-Frist
- Kündigungstermin
- Ein Kündigungsgrund muss idR nicht angegeben werden
Was muss man beachten wenn man jemanden Kündigt der im Urlaub ist? Überhaupt möglich?
Grundsätzlich möglich
Übermittlung des Schreibens an die bekannte Wohnadresse des AN
Bei Kenntnis des AG, dass der AN im Urlaub abwesend ist (zB Ausland): Zustellung => Zeitpunkt zu dem das Schreiben dem AN zugekommen ist
Bei sehr kurzen KÜ-Fristen (14 Tg. oder kürzer): KÜ gilt als zeitwidrig
Was muss man beachten wenn man jemanden im Krankenstand kündigt? Überhaupt möglich?
AG-Kündigung während Krankenstand grds. möglich, kein generelles KÜ- Verbot
Zustellung grds. auch ins Krankenhaus möglich
Dauer der EFZ:
Bei KÜ durch den AN oder
Erkrankung des AN nach Ausspruch der KÜ durch den AG Þ Ende Entgeltanspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist
Bei KÜ des AN durch den AG während des Krankenstandes Þ Krankenentgeltanspruch bis Ende des Krankenstandes oder Þ spätestens mit Ende des gesetzlichen EFZ-Anspruches zahlbar durch den AG
Was ist zu beachten wenn der AG einen Angestellten kündigt?
Sofern im DV oder Dienstzettel keine anderen KÜ-Fristen vereinbart wurden Lt. Angestelltengesetz (AngG):
Dauer DV Kündigungsfrist unter 2. Dj. 6 Wochen 03. bis 05. Dj. 2 Monate 06. bis 15. Dj. 3 Monate 16. bis 25. Dj. 4 Monate ab dem 26. Dj. 5 Monate
Die KÜ-Fristen können durch Vereinbarung nicht unter diese Grenze herabgesetzt werden • AV bei vorübergehendem Bedarf (Höchstdauer 1 Mo): Einhaltung einer 1-wöchigen KÜ-Frist von beiden Teilen • Achtung: Abweichende Regelungen in Saisonbetrieben möglich!
Kündigungstermine:
Quartalskündigung (zum Ende jeden Kalendervierteljahres): 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. (4 KÜ-Termine jährlich) oder • Zum 15. oder/und Letzten des Kalendermonats: wenn ausdrücklich mit dem Angestellten vereinbart (KÜ-Termine: 12 oder 24 x jährlich) • Regelungen in den KVs beachten! ausdrückliche Kündigungsmöglichkeiten zum 15. und letzten des Mo. möglich andere KVs schränken diese Möglichkeiten voll oder teilweise ein zB KV Handel – KÜ zum 15. bzw. Monatsletzten nach 5 Angestellten-Dj. nicht mehr möglich Dem Angestellten muss die Kündigungsmöglichkeit zum 15. d. Mo. nicht eingeräumt werden, wenn die Kü. Frist von 1 Monat nicht verlängert wird.
Was ist zu beachten wenn der AN kündigt? (Angestellter & Arbeiter)
Wenn keine günstigere Vereinbarung • Jeweils mit Letztem eines Kalendermonats • Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist Kündigungsfristen können durch Vereinbarung verkürzt oder verlängert werden • bis maximal ½ Jahr • DG-seitig einzuhaltende Fristen dürfen nicht kürzer sein als die des DN • Die einzuhaltenden Fristen und Termine müssen für beide Vertragsteile gleich sein (= Fristengleichheitsgebot) Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen können für Arbeiter durch KV abweichende Regelungen festgelegt werden. Das bedeutet, dass die in den KV angeführten kürzeren Kündigungsfristen- und Termine für eine Kündigung durch den DG oder durch den DN weiterhin aufrecht bleiben. Ob eine Saisonbranche vorliegt oder nicht, ist dem (Arbeiter-)KV selbst zu entnehmen.
Was ist das Frühwarnsystem?
AMS muss schriftlich verständigt werden - innerhalb von 30 Tg. Auflösung des DV mit mindest. in Betrieben mit idR 5 Arbeitnehmern mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten 5 % der Arbeitnehmer mindestens 100 bis 600 Beschäftigten 30 Arbeitnehmern mehr als 600 Beschäftigten 5 Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr beendet haben. Keine Meldepflicht besteht, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausschließlich auf die Beendigung der Saison bei Saisonbetrieben zurückzuführen ist • Beschäftigungsstand => alle unselbstständig Beschäftigten (inkl. Lehrlinge, leitende Angestellte und gf. Beschäftigte) • Anzahl der Auflösungen – es zählen mit - einvernehmliche Auflösungen, wenn vom AG die Initiative ausgeht - Auflösungen von geringfügigen Beschäftigungen • Von der Meldepflicht nicht erfasst sind: Probearbeitsverhältnisse, Zeitabläufe, KÜ durch AN, gerechtfertigte Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt • Verfahren Anzeige an das AMS muss - schriftlich - mindestens 30 Tage - vor der 1. Erklärung der Auflösung eines DV erfolgen. • Die Verpflichtung besteht auch bei Saisonunterbrechung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens • Durchschrift der Anzeige gleichzeitig an BR • Kein BR: Anzeige gleichzeitig an die voraussichtlich betroffenen AN Wenn KÜ • vor Einlangen der Anzeige oder • nach Einlangen der Anzeige bei AMS vor Ablauf der Frist von 30 Tg. ausgesprochen wird ist die KÜ rechtunwirksam!
Mit welchem Gesetzt wird die ABFERTIGUNG NEU – BETRIEBLICHE VORSORGE geregelt?
BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz)
In welchen Bereichen gilt die Abfertigung NEU?
Anzuwenden auf alle Arbeitsverhältnisse • die ab 1.1.2003 begonnen haben • die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen - Lehrlinge - freie DV - geringfügige Beschäftigte - Vorstandsmitglieder - Gesellschafter Geschäftsführer mit Beteiligung von 25 % (bis 49,9 % wenn ASVG pflichtig) • die dem österreichischen Arbeitsrecht unterliegen, daher unterliegen dem BMSVG nicht - Volontäre - echte Ferialpraktikanten (ausgenommen Gastgewerbe) - AV zu Bund, Länder, Gemeinden - Geschäftsführer einer GmbH ohne Arbeitsverhältnis, weil zB Mehrheitsbeteiligung vorliegt - Werkvertragsnehmer Keine Anwendbarkeit des Systems Abfertigung neu bei Fortsetzung eines unterbrochenen Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2002 auf Grund • Wiedereinstellungszusage • Wiedereinstellungsvereinbarung • Wechsel innerhalb des Konzerns unter Anrechnung von Vordienstzeiten Ausnahme: Die Überleitung ins Abfertigung neu System wurde vereinbart. • Betriebsübergang • Übernahme eines AN mit allen Rechten und Pflichten durch den neuen AG (mangels Beendigung – Verbleib im alten Abfertigungssystem): Bei Abfertigungsauszahlung keine Versteuerung nach § 67/3 EStG (Abf.), sondern nach § 67/6 EStG (freiwillige Abfertigung) • Entsendungen von AN mit gewöhnlichem Arbeitsort im Ausland nach Österreich
Was muss man über die Beitragszahlung wissen?
Beitragshöhe: 1,53 % (lfd. Entgelt und SZ)
Der 1. Monat ist beitragsfrei (Naturalmonat ab Eintritt)
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage: grds. immer div. 30 BV-Tage x restliche KT des betreffenden Mo.
Wird innerhalb von 12 Mo. ab Ende des AV beim selben AG erneut ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen: Beitragspflicht ab dem 1. Tag (egal wie lange das 1. bzw. das folgende AV gedauert hat)
Mit welchem Gesetzt wird die Abfertigung Neu - Betriebliche Vorsorge geregelt?
Ist im Gesetzt geregelt: BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz)
In welchen Bereichen ist die Abfertigung neu anzuwenden?
Die Abfertigung Neu ist auf allen Arbeitsverhältnissen anzuwenden
Ab wann gibt es die Abfertigung Neu und für welche Personen gilt diese?
- Gilt für Personen die ab 01.01.2003 ein Arbeitsverhätlniss begonnnen haben
die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen
- Lehrlinge
- frei DV
- geringfügige Beschäftigte
- Vorstandsmitglieder
- Gesellschafter Geschäftsführer mit Beteiligung von 25 % (bis zu 49,9 % wenn ASVG pflichtig)
die dem österreichischen Arbeitsrecht unterliegen, daher unterliegen dem BMSVG nicht:
- Volotäre
- echte Ferialpraktikaen (ausgenommmen Gastgewerbe)
- AV zu Bund, Länder, Gemeinden
- Geschäftsführer einer GmbH ohne Arbeitsverhältnis, weil zb. Mehrheitsbeteiligung
- Werksvertragsnehmer
Wann wird Abfertigung Neu nicht angewendet?
Es wird nicht verwendet wenn:
Fortsetzung eines unterbrochenen Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2002 mit folgenden Gründen:
- Wiedereinstellungszusage
- Wiedereinstellungsvereinbarung
- Wechsel innerhalb des Konzerns unter Anrechnung von Vordienstzeit - außer es wurde vereinbart das neue System
- Betriebsübergang
- Übernahme eines AN mit allen Rechten und Pflichten durch den neuen AG
- Entsendung von An mit gewöhnlichem Abeitsort im Ausland nach Österreich
Wie ist die Beitragszahlung bei Abfertigung Neu?
- Beitragshöhe: 1,53 % (lfd. Entgelt und SZ)
- Der 1 Monat ist beitragsfrei (Naturalmonat)
- Zur Ermittlung der BMGL: grundsätzlich immer div. 30 BV-Tage x restliche KT des betreffenden Monat
- Wird innerhalb von 12 Monaten ab Ende des Arbeitsverhälltnisses beim selben AG erneut ein AV abgeschlossen: Beitragspflich ab dem 1. Tag
Wann ist die Beitragszahlung bei Abfertigung Neu zu enden?
- Mit Ende des Entgeltanspruches
- bei Anspruch auf UEL bzw. KÜE: Verlängeurng des Beitragszeitraumes
Wie ist die BMGL bei Abfertigung Neu?
Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage (HGL) kommen nicht zur
Anwendung!
Dh. auch geringfügiges Entgelt und Beträge über der HGL sind beitragspflichtig.
• Pflichtig sind alle Bezüge, die der SV unterliegen (SV-frei = BV-frei)
• SV-pflichtige Entgelte von Dritter Seite sind auch BV-pflichtig (zB Trinkgelder)
• Freie DN: grds. BV-pflichtig
Bei Arbeitsverdienst für länger als 1 Mo: Arbeitsverdienst div. Anzahl der
Kalendermo.
• SZ: BV-pflichtig
Ausnahme: Bei Fälligkeit der SZ im ersten beitragsfreien Mo. => SZ ist zur Gänze
BV-frei
• Sonderfälle: bei Altersteilzeit, Solidaritätsprämienmodell, Kurzarbeit,
Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit, Familienhospizteilzeit => Bemessungsgrundlage
vor Herabsetzung der NAZ ist heranzuziehen
Beitragsleistung für entgeltfreie Zeiten bei Abfertigung Neu
Präsenz-, Zivil-Ausbildungsdienst
- Beitragspflicht des AG bei Präsenz-, Zivil- Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten bis
12 Monate – wenn das AV aufrecht bleibt
• Fiktive Bemessungsgrundlage: € 14,53/Tag immer x 30 = 1 Kalendermonat
• Bei tw. echten und fiktiven Bezügen in einem Monat: für Berechnung der
fiktiven Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen KT heranzuziehen
Summe aus echten und fiktiven Bezügen ist zu bilden
Wochengeld
Fiktive Bemessungsgrundlage = Höhe eines Monatsentgeltes nach dem
Durchschnitt der letzten 3 Kalendermonate inkl. anteiliger SZ
div. 30 x KT
• AV unter einer Dauer von 3 Monaten: Durchschnitt der vorhandenen vollen
Monate
• Vorliegen nur eines Bruchmonats: Hochrechnung
• Beschäftigungsverbot nach MSchG:
- im unmittelbaren Anschluss an eine vorherige Karenz
- nach Beschäftigung im selben AV zw. Karenz und neuerlichem
Beschäftigungsverbot (kürzer als 3 Mo.)
ist das Kalendermo. vor Karenz inkl. SZ heranzuziehen
- Beschäftigung in einem AV, das nach Ende des karenzierte AV/vor einem
neuerlichen Beschäftigungsverbot kürzer als 3 Mo. gedauert hat
ist das letzte Kalendermo. vor Eintritt des erneuten Beschäftigungsverbotes
volle Mo.Entgelt heranzuziehen
Krankengeld
Fiktive Bemessungsgrundlage nur dann, wenn
- der AG nicht mehr das volle KE leistet (nur mehr 50 % oder weniger, 0 %
oder Teilentgelt) UND wenn
- die ÖGK Krankengeld leistet
50 % als fiktive Beitragsgrundlage.
Basis für die fiktive Beitragsgrundlage: Referenzmonat (= Monat vor der
Erkrankung bezogene Bruttoentgelt, bei Teilentgelt – Zugriff auf den letzten
ganzen Monat)
• Bekommt der DN in den ersten 3 KT kein Krankengeld von der ÖGK: Keine
fiktive Bemessungsgrundlage für die ersten 3 KT
• Bei weiterhin aufrechtem DV – Bruttoentgelt im Mo. vor der Erkrankung wird als
fiktive Bemessungsgrundlage herangezogen
• Bei weiterhin teilweisem KE + fiktiver Beitragsgrundlage: maximal 100 % des
vorherigen Entgelts
Wann besteh tkeine Beitragspflicht bei Abfertigung Neu?
Abfertigungsansprüchen nach Abfertigung alt System
• höheren Abfertigungsansprüchen als im Gesetz vorgesehen (=freiwillige
Abfertigung)
• Sozialplanzahlungen
• unbezahltem Urlaub
Wann hat man Anspruch auf Abfertigung Neu?
Das Abfertigung neu System regelt nur gesetzliche Ansprüche
• Ansprüche auf Grund günstigerer KV-, BV-, oder EV-Vereinbarungen sind nicht
erfasst – muss der AG darüber hinaus entrichten
• Bei Beendigung des DV: Anspruch des DN auf Abfertigung gegenüber der BV-
Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten:
- Auszahlung des Abfertigungsbetrages
- Weiterveranlagung
- Übertragung in die BV-Kasse des neuen AG
- Überweisung an ein Versicherungsunternehmen des AN, betriebliche
Kollektivversicherung, Versicherungsunternehmen nach Wahl des AN
(Pensionszusatzversicherung), Pensionskasse
Wann hat man bei Abfertigung Neu keine Anspruch auf Auszahlung / keine sofortige Verfügbarkeit?
=> Beträge sind nicht sofort verfügbar, gehen aber nicht verloren, sondern bleiben
in der BV-Kasse:
bei „schädlichen“ Auflösungsarten wie
- Kündigung durch AN (Ausnahme KÜ wegen Elternschaft)
- verschuldeter Entlassung
- unberechtigtem vorzeitigen Austritt
wenn noch keine 3 Einzahlungsjahre
- seit der ersten Beitragszahlung oder
- seit der letztmaligen Auszahlung einer Abfertigung neu
Welche Sonderfälle gibt es bei der Abfertigung Neu?
Keine Erklärung des Anwartschaftsberechtigten über die Verwendung des
Abfertigungsbetrages binnen 6 Monaten nach Beendigung des DV bei
Inanspruchnahme einer gesetzl. Pension: Auszahlung der Abfertigung als
Kapitalbetrag
• Bei Tod des AN: Abfertigung gebührt
- dem Ehegatten/eingetragenen Partner,
- den Kindern (mit Fam.Beihilfe) zu gleichen Teilen
Keine Erben => Verlassenschaft
Wie ist die Höhe der Abfertigung Neu?
Eingezahlte Beiträge
+ Übertragungsbeiträge aus früheren AV
+ Übertragungsbeiträge aus Abfertigung alt
+ Erträge
+ Kapital-/Zinsgarantien
- Verwaltungskosten
Welche Abgaben sind zu entrichten bei Abfertigung Neu?
Entrichtung der BV-Beiträge
Monatlich innerhalb der Fristen nach ASVG
Geringfügige Beschäftigte entweder
• monatlich oder
• 1 x jährlich (+ 2,5 % Zinsen vom zu leistenden Betrag)
Beim Ausscheiden von geringfügig Beschäftigten während des Jahres: Fälligkeit
der BV-Beiträge binnen 2 Wochen nach Ende des AV
Mit Einführung mBGM: UV, DG-Abgabe, BV => Entrichtung einheitlich mo. oder jährlich
- Die erstgewählte Form (mo./jährl.) ist für das gesamte Kalenderjahr
bindend
Wie ist die Meldepflicht bei Abfertigung Neu?
Anmeldung SV:
- Tag des Beginns der Beitragszahlung ist einzutragen
• Änderungsmeldungen bei der ÖGK:
- Wechsel von Abfertigung alt in Abfertigung neu
Präsenzdienst
• Abmeldung bei aufrechtem DV – Abmeldegrund „Präsenzdienst“ und Ende
Entgelt
• Dienst wird danach nicht angetreten: Abmeldung auch mit arbeitsrechtlichem
Ende
Unbezahlter Urlaub
• grds. kein BV-Beitrag
• Dauer bis 1 Monat mit „normaler“ Versicherungszeit + unbez. Urlaub in einem
Kalendermo.: getrennte Angabe die beiden Teile in einer mBGM
• Dauer länger als 1 Monat: Abmeldung mit „Entgeltanspruch Ende“ und
Betriebliche Vorsorge Ende“, Abmeldegrund 11
Lohnsummenverfahren
• Meldung der Beiträge mittels Beitragsnachweisung
• Abfuhr bis 15. des Folgemonats (ev. Respirofrist)
Wie ist die Lohnsteuer zuentrichten bei Abferitung Neu?
Leistungen des AG für den AN (= nicht steuerbarer Arbeitslohn/-gehalt!):
• bis 1,53 % der Beitragsgrundlage (lfd + SZ)
• 2,5 % iVm geringfügiger Beschäftigung
• Beiträge von höchstens 1,53 % für entgeltfeie Zeiträume (Präsenzdienst,
Krankengeldbezug udgl.)
• Beitragsleistung für freie DN: Freie DN beziehen steuerrechtlich gesehen
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daher sind Beiträge an die BV-Kasse
ein Vorteil aus dem Vertragsverhältnis (Hinzurechnung zum vereinbarten
Honorar)
• Beiträge für selbstständige Arbeit sind steuerpflichtige Einkünfte
• Beiträge für Vorstände und GF von GmbHs mit Sperrminorität + Beteiligung von
nicht mehr als 25 %: steuerpflichtige Einkünfte
• Freiwillige Leistung für den 1.Monat: Kein Vorteil aus dem DV
• Freiwillige Abfertigung und BV-Kasse: Keine Anwendung des § 67/6 EStG
(freiwillige Abfertigung), wenn AN dem Abfertigung neu System unterliegt!
• Zusätzliche Abfertigungszahlungen lt KV für AN im Abfertigung neu System:
Versteuerung nach Tarif (§ 67 Abs. 10 EStG)
• Überzahlungen des AG an betriebliche Vorsorgekassen: gelten nicht als
Zukunftsvorsorgemaßnahme (= € 300,00 jährlich)
• Vergleichssummen – siehe vorheriges Kapitel
• Rentenauszahlungen durch Versicherungsunternehmen: steuerfrei
• Auszahlung aus BV-Kasse: Steuersatz 6 %
Wie ist die DB/DZ/KommSt bei Abfertigung Neu?
BV-Beiträge im gesetzlichen Rahmen: kein Vorteil aus dem DV => frei
Freiwillige BV-Beiträge: Vorteil aus dem DV => pflichtig
Wie ist die Betriebsvorsoge bei Abfertigung Neu?
Bei bereits beendetem AV für vergangene Zeiträume: Direkte Überweisung an den
AN inkl. Verzugszinsen – wenn im rechtskräftigen Gerichtsurteil oder gerichtlichen
Vergleich vorgesehen.
Erkläre mir den Begriff Sonderzahlung (SZ)
Bezüge, die in größeren Zeitabständen als den üblichen
Abrechnungszeiträumen ausbezahlt werden
• SZ werden neben den laufenden Bezügen geleistet
• Typische SZ:
- Urlaubszuschuss (UZ) ODER Urlaubsbeihilfe (UB)/14. Bezug
- Weihnachtsremuneration (WR)/13. Bezug
- Einmalprämien/Prämien
- Bilanzgelder