
Digitale Transformation III - Digitalisierung von Städten und Verkehr
Paket umfasst 66 Karteikarten zum Thema "Digitalisierung von Städten und Verkehr" des Moduls 31951 Digitale Transformation der FernUniversität in Hagen.
Paket umfasst 66 Karteikarten zum Thema "Digitalisierung von Städten und Verkehr" des Moduls 31951 Digitale Transformation der FernUniversität in Hagen.
Kartei Details
Karten | 66 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Copyright | Uni-Karteikarten.de |
Auflage | 1. Auflage (Mitte 2023) - Ausgelegt auf die kommende Klausur im September 2023 - |
Zielgruppe | Für Studierende der FernUni Hagen, Hochschulstudierende und die berufliche Weiterbildung geeignet |
Erstellt / Aktualisiert | 21.05.2023 / 27.05.2025 |
Leseprobe
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Diese Kartei ist Teil der Sammlung Digitale Transformation - Komplettpaket 'Lernen' & 'Üben' Diese Kartei ist Teil der Sammlung Digitale Transformation - Karteikarten-Set 'Lernen'Was versteht man unter einer Smart City?
1/66
Grundlagen
- Intelligente Stadt
- Verbindung von Human- und Sozialkapital und der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie
- Erbringt zukunftsweisende Lösungen
Nennen Sie die sechs Handlungsfelder einer Smart City!
2/66
Grundlagen
- Smart Governance
- Smart Economy
- Smart People
- Smart Mobility
- Smart Environment
- Smart Living
Was versteht man unter „Smart Governance“?
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Grundlagen zu Smart Citys
- Transparente, rechenschaftspflichtige, kooperative Steuerung von Verwaltungsprozessen
- Im Interesse aller Vertreter
- Im Sinne der Bürgerbeteiligung partizipativ
Was versteht man unter partizipativer Entscheidungsfindung im Kontext der Smart Governance?
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Grundlagen zu Smart Citys
- Vereinbarung von unterschiedlich gelagerten Interessen von Unternehmern, Bürgern und der Verwaltung
- Schaffung von Transparenz und Abbau von Bürokratie
- Spiegelt sich im politischen Interesse und Engagement der Bürger wider
Was versteht man unter dem Konzept Open Data?
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Grundlagen zu Smart Citys
- Datenbestände, für jeden frei verfügbar
- Keine Einschränkungen bezüglich Verwendung, Weiterverarbeitung und Modifikation
- Erste Regelungen im E-Government Gesetz (§12)