Personalassistentin
Arbeitsrecht HRM 555
Arbeitsrecht HRM 555
Kartei Details
Karten | 97 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.03.2023 / 04.12.2024 |
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Was passiert, wenn der AN stirbt?
Das Arbeitsverhältnis endet per sofort (OR 338 I)
Lohnnachgenuss für Erben des Verstorbenen (1.-4. DJ 1 weiterer Monatslohn, ab 5. DJ 2 weitere Monatslöhne)
Wann kann ein Konkurenzverbot erlassen werden?
Darf nur an AN gemacht werden, welche
- die Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse haben und
- die durch die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnten (OR 340 II).
Was kann bei einem übermässigen Konkurenzverbot machen?
Ein übermässiges Konkurrenzverbot ist nicht einfach nichtig. Der Arbeitnehmer kann aber verlangen, dass es vom Richter herabgesetzt wird (OR 340a II).
Gar keine Wirkung entfaltet ein Konkurrenzverbot, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu begründeten Anlass gegeben hat, bzw. wenn der Arbeitnehmer aus einem Grund kündigt, der beim Arbeitgeber liegt (OR 340c II).
Was ist, wenn ein ehemaliger AN gegen das Konkurenzverbot verstösst?
Er wird schadenersatzpflichtig
Schaden muss vom alten AG bewiesen werden können = relativ schwierig. Daher wird Konventionalstrafe bevorzugt. Da muss der alte AG nicht beweisen, wie gross der Schaden ist, der AN muss einfach die Strafe begleichen, sofern gegen das Konkurenzverbot verstossen wird
Höhe der Konventionalstrafe 2-3 Monatslöhne
Sobald Konventionalstrafe bezahlt ist, ist man vom Konkurrenzverbot befreit OR 340b 2
Was geschieht, wenn zu Unrecht eine fristlose oder eine missbräuchliche Kündigung ausgesprochen wird?
Das Arbeitsverhältnis wird trotzdem beendet.
Bei der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung hat der Gekündigte Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn sein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt oder beendet worden wäre, sowie auf eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen (OR 337c I und III).
Bei der missbräuchlichen Kündigung kann er eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen verlangen (OR 336a).
Was ist die Definition von Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register über die in der Schweiz tätigen Unternehmen und Unternehmer. Die Bestimmungen sind gesetzlich geregelt.
Wieso ist das Handelsregister öffentlich?
Aufgabe des Handelsregisters ist die Information der interessierten Öffentlichkeit über die wichtigsten wirtschaftlichen Gegebenheiten eines Unternehmens. Das gewährleistet die Rechtssicherheit. Die Transparenz dient also der Information, dem Beweis und der Kontrolle, aber auch dem Schutz von Dritten. Deshalb ist das Handelsregister öffentlich.
Was muss im Handelsregister für die Einzelfirmen hinterlegt werden? Wo ist das geregelt?
Art. 38 HRegV
a. Die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer
b. Der Sitz und das Rechtsdomizil
c. Die Rechtsform
d. Der Zweck
e. Die Inhaberin oder der Inhaber des Einzelunternehmens
f. Die zur Vertretung berechtigten Personen
Was muss bei der Kollektivgesellschaft noch zusätzlich im Handelsregister eingetragen werden, mit Vergleich zum Einzelunternehmen?
Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft
Wo werden Änderungen und Löschungen von Handelsregister-Einträgen gemacht?
SHAB > Schweizerischen Handelsamtsblatt
Andere Möglichkeiten, sich die Informationen zu holen: zefix.ch, moneyhouse, kantonale Handelsregisteramt etc.
Wer muss sich im HR eintragen lassen?
AG + GmbH
-> Entstehung erst mit HR-Eintrag (HR-Eintrag ist konstitutiv = begründet)
Kollektivgesellschaften + Einzelunternehmen (auch Stiftung, Vereine ohne geschäftliche Tätigkeit, Genossenschaften)
ab einem Bruttojahresumsatz von CHF 100k pro Jahr -> zwingend // Entstehung auch ohne HR-Eintrag (HR-Eintrag ist deklaratorisch = erklärend)
Nichtkaufmännisches Einzelunternehmen
Gemäss obig erwähntem Einzelunternehmen, unter CHF 100k freiwillig
Einfache Gesellschaft (Vertrag zwischen mind. 2 Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen)
HR-Eintrag nicht möglich
Was versteht man unter Publizitätswirkung des Handelsregisters?
Positive Publizitätswirkung
Was im Handelsregister steht, gilt so, wie es dort steht, und zwar unabhängig davon, ob ein Geschäftspartner des betreffenden Unternehmens überhaupt gewusst hat, was im Handelsregister steht (OR 936b I)
Negative Publizitätswirkung
Was nicht im Handelsregister steht, aber dort stehen müsste, gilt nicht. Auch hier spielt es keine Rolle, ob ein Geschäftspartner des betreffenden Unternehmens überhaupt Kenntnis vom Handelsregistereintrag hat (OR 936b II)
In welchen Situationen kann eine Zeichnungsberechtigung erteilt werden?
- Zur Ausführung bestimmter Geschäfte, wie z. B. für den Einkauf, für Bankgeschäfte oder zum rechtsgültigen Unterzeichnen von Verträgen
- Aufgrund der hierarchischen Stufe, z. B. als Mitglied des Kaders oder der Geschäftsleitung
- Aus Gründen der Motivation, wenn das der Kultur des Unternehmens entspricht
Wer ist Vertretungsberechtigt?
Personen, welche aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses dazu bestimmt sind.
Kollektivgesellschaft -> Jeder Gesellschafter ist vertretungsberechtigt mit Einzelunterschrift.
AG -> Vertretungsrecht des Verwaltungsrats je mit Einzelunterschrift.
GmbH -> Vertretungsrecht der Geschäftsführung je mit Einzelunterschrift.
Welche Vertretungsberechtigte gibt es sonst noch?
Personen, welche gar nicht Gesellschafter sind
Vollmacht (einfache) -
- Einmalige Geschäfte, z. B. mit der Bank
-> ohne HR-Eintrag
Handlungsvollmacht i.V.
- Regelmässige Handlungen im eigenen Aufgabenbereich, z. B. Einkauf
- Zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung, wenn explizit dazu ermächtigt
-> ohne HR-Eintrag
Prokura ppa. / pp.
- Einzelunterschrift oder kollektiv
- Allenfalls beschränkt auf Zweigniederlassung
- Zur Veräusserung und Belastung von Grundstücken, wenn explizit dazu ermächtigt
-> HR-Eintrag notwendig
Direktoren, Geschäftsführer
- Einzelunterschrift oder kollektiv
- Unbeschränkt
-> HR-Eintrag notwendig
Wie ist das Vorgehen beim Eintrag ins Handelsregister?
Sobald ein MA die Zeichnungsberechtigung erhält, ist das Vorgehen wie folgt
1. Beförderungsantrag
2. Beschluss VR-Protokoll (mit Unterschrift VR-Präsident und VR-Sekretär
3. Notarielle Beglaubigung (Unterschrift und Protokoll)
4. Anmeldung an HR
5. Publikation (schweiz. Handelsamtsblatt)