Steuerarten in der Schweiz Baumann

Allgemeinbildung Thema Staat & Politik

Allgemeinbildung Thema Staat & Politik


Kartei Details

Karten 16
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 10.01.2023 / 08.04.2024
Weblink
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Casino: Spielbankenabgabe

Bund und Kanton

Alle Schweizer Casinos müssen eine Spielbankabgabe zahlen. Dabei wird berechnet, wieviel das Casino durch Spieleinsätze eingenommen hat. Davon werden die ausgezahlten Gewinne abgezogen. Auf den Rest werden die Steuern bezahlt, die zwischen 40% und 80% betragen. Die Steuern an den Kanton sind etwas geringer.
Auch Onlinespielbanken müssen diese Steuer zahlen.

 

Erbe: Erbschaftssteuer

Kantone

Wenn eine Person in der Schweiz stirbt, vererbt sie oft ein kleineres oder grösseres Vermögen. Personen, die einen Teil dieses Vermögens erben, bezahlen darauf eine Erbschaftssteuer. Nicht besteuert werden im Kanton Bern die Kinder, Pflegekinder oder Enkel und die Ehegatten des Verstorbenen. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Erbes ab.

Eigentumswohnung/ eigenes Haus: Verschiedene Steuerarten

Kanton

Verschiedene Steuern fallen an wie z.B. die Grundstückgewinnsteuer, wenn ein Grundstück verkauft wird, oder den Eigenmietwert, eine Steuer auf die möglichen Mieteinnahmen, die man mit der Wohnung/dem Haus erzielen könnte, auch wenn man selbst drin wohnt. Die Immobilie selbst gilt als Vermögen und muss daher zudem auch als Vermögen versteuert werden.

Militär: Wehrpflichtersatzabgabe

Bund

Wenn ein Schweizer seinen obligatorischen Militärdienst nicht leisten will, dann muss er diese Steuer als Ersatz bezahlen. Die Höhe der Ersatzabgabe hängt vom Einkommen ab.

Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens. Mindestens beträgt die Abgabe aber 400 Franken.

Wer Zivilschutz leistet, erhält eine Ermässigung von 4% pro Diensttag.

Auch wer nur einige Tage fehlt (z.B. einen Wiederholungskurs WK nicht besucht), muss diese Abgabe zahlen. Mit 37 Jahren endet die Abgabepflicht.

Gebühren: z.B. für Abfall, Autobahnvignette etc.

Gebühren fühlen sich für die Bürger:innen sehr ähnlich an wie Steuern. Der Unterschied zu den Steuern ist, dass die Gebühren für eine ganz konkrete Leistung des Staates gezahlt werden, z.B. dafür, dass die Gemeinde den Abfall richtig entsorgt. Die Steuern werden gezahlt, ohne dass wir genau wissen, wofür das Geld ausgegeben wird und ob es uns oder jemand anderem zugute kommt.

Auto/Töff: Motorfahrzeugsteuer

Kanton

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit Standort in der Schweiz erhalten vom Kanton ein Nummernschild und sind damit offiziell angemeldet und steuerpflichtig.

Die Höhe der Steuer variiert je nach Fahrzeugtyp. Bemessungskriterien sind immer technische Merkmale (je nach Kanton z.B. Anzahl PS, das Gewicht, die Umweltfreundlichkeit). Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton stark.

Benzin: Mineralölsteuer

Bund

Diese Steuer wird auf Erdöl und andere Mineralöle, Erdgas und Treibstoffe erhoben. Wie bei der Tabaksteuer unterscheidet sich die Höhe der Mineralölsteuer je nach Produkt und Verwendung des Produkts. Die Steuerbelastung beträgt somit pro Liter

  • Autobenzin              76,82 Rappen (inkl. 31,52 Rp. Treibstoffzuschlag pro Liter)
  • Dieselöl                   79,57 Rappen (inkl. 31,46 Rp. Treibstoffzuschlag pro Liter)
  • Heizöl extraleicht       0,3 Rappen (zusätzlich eine CO2-Abgabe von 31,80 Rappen pro Liter)

Steuerbegünstigungen gibt es z.B. für Treibstoffe für Bauern und für biogene Treibstoffe (z.B. Biodiesel aus Raps)

Zigaretten: Tabaksteuer

Bund

Produzenten und Importeure von Tabakprodukten müssen eine Tabaksteuer bezahlen. Die Tabaksteuer wird auf die Konsument:innen übertragen. Wir zahlen sie jedes Mal, wenn wir Tabakfabrikate kaufen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Rauch- und Schnupftabak. Für eine Zigarette beträgt die Steuer z.B. mindestens 21.2 Rappen, für eine Zigarre 0.56 Rappen. Der Unterschied hat geschichtliche und vor allem politische Gründe. Wenn Zigaretten wegen der Steuer sehr teuer sind, hat soll dies vor allem auf jugen Konsument:innen eine abschreckende Wirkung haben.

Die Gesamteinnahmen aus der Tabaksteuer betrugen 2021 ca. 2,15 Milliarden Franken. Der ganze Betrag kam der AHV und der IV zugute.

Alkohol: Steuer auf Spirituosen

Bund

Ob "Appenzeller" oder Smirnoff Vodka - auf allen Spirituosen fällt eine Steuer an. Der Einheitssteuersatz beträgt 29 Franken pro Liter reinem Alkohol.

Seit 2004 wird eine Sondersteuer von 116 Franken pro Liter reinem Alkohol auf Alcopops erhoben.

Der Ertrag aus dieser Besteuerung von Spirituosen geht zu 90 % an die Sozialversicherungen AHV und IV. Die anderen 10 % gehen an die Kantone und müssen zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen eingesetzt werden.

Im Ausgang: Biersteuer

Bund

Ob hell, dunkel oder naturtrüb – auf jedem Bier zahlen die Schweizer Brauereien Steuern. Auch aus dem Ausland eingeführtes Bier (Import) unterliegt der Biersteuer. Die Steuer wird abgewälzt auf die Konsument:innen. D.h. wir bezahlen etwas mehr für unser Bier, weil noch Steuern mit eingerechnet sind.

Je nach Stärke des Biers ist die Steuer unterschiedlich hoch.

Auf Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent (alkoholfreies Bier) wird keine Steuer erhoben.

 

Beim Konsumieren: Mehrwertsteuer (MWST)

Bund

Oft bezahlen wir mehrmals täglich diese Steuern, ohne es zu bemerken. Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Konsum- und Verbrauchssteuer, die wir z.B. bezahlen, wenn wir einkaufen oder Dienstleistungen beziehen, wie z.B. wenn wir in einem Restaurant essen.

Steuerpflichtig sind eigentliche die Unternehmen. Sie schlagen die Steuern jedoch auf die Preise der Produkte und Dienstleistungen. Somit bezahlen die Steuern die Konsument:innen, die Unternehmen leiten sie nur noch an den Bund weiter.

Es gibt 3 verschiedene Steuersätze für die MWST:

  • Normalsatz 7,7 % (ab 2024 8.1%)
  • Sondersatz 3,7 % (für die Hotellerie, ab 2024 3.8%)
  • reduzierter Satz: 2,5 % (ab 2024 2.6%, gilt für Gegenstände des täglichen Bedarfs, z.B. Wasser, Nahrungsmittel, Bücher etc.)

Erspartes des Unternehmens: Kapitalsteuer juristischer Personen

Kantone, Gemeinden

Die «Vermögenssteuer» juristischer Personen nennt man Kapitalsteuer. Massgeblich für die Besteuerung ist die Organisationsstruktur der juristischen Person. Je nach Rechtsform wird ihr Kapital in den Kantonen und Gemeinden unterschiedlich besteuert.

Von Unternehmen verdientes Geld: Gewinnsteuer juristischer Personen

Bund, Kantone, Gemeinden

Zu den juristischen Personen gehören Formen von Unternehmen (z.B. die Aktiengesellschaft) oder auch Vereine und Stiftungen. Die Gewinnsteuer ist quasi die Einkommenssteuer für Unternehmen. Jedes Unternehmen gibt den Gewinn an, der in einem Geschäftsjahr erzielt wurde. Je nach Unternehmensform zahlen sie 8.5% oder 4.25% Gewinnsteuer auf diesen Betrag.

Geld auf Bankkonto: Verrechnungssteuer

Bund

Ihre Bank zieht automatisch einen Teil der Zinsen ab, die Sie auf Ihre Konti erhalten. Sie erhalten nur 65% des Zinses, die restlichen 35% gehen direkt an die Steuerverwaltung. Wenn Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen und alle Konti angeben, erhalten Sie die 35% zurückerstattet. Damit soll verhindert werden, dass Personen ihr Vermögen und ihre Einkünfte nicht korrekt angeben.

Die Verrechnungssteuer wird auf alle Kapitalerträge erhoben, also vereinfacht gesagt dann, wenn Sie mit Ihrem Geld Einnahmen generieren, z.B. durch Zinsen eines Kontos oder durch Dividenden (quasi Ihr Gewinn, wenn Sie Aktien haben).

Erspartes von Privatpersonen: Vermögenssteuer natürlicher Personen

Kantone, Gemeinden

Alle Kantone und Gemeinden erheben eine Steuer auf dem Vermögen von natürlichen Personen.

Besteuert werden das bewegliche und das unbewegliche Vermögen. Zum beweglichen Vermögen gehören z.B. das Bankguthaben und Wertschriften, zum unbeweglichen Vermögen gehören z.B. Eigentumswohnungen.
Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände zählen nicht zum Vermögen und werden deshalb nicht besteuert.

Vom Vermögen dürfen die Schulden (z.B. für einen Kredit für eine Wohnung) abgezogen werden.

Der Beginn der Vermögenssteuerpflicht ist je nach Kanton sehr verschieden. Einige ledige Steuerpflichtige ohne Kinder müssen bereits ab einem Vermögen von 26'000 Franken Steuern zahlen, andere erst ab einem Vermögen von  200'000 Franken, abhängig vom Wohnort.

Lohn: Einkommenssteuer natürlicher Personen

Bund, Kantone, Gemeinden

Natürliche Personen müssen ihr gesamtes Einkommen versteuern. Zum Einkommen gehört der Lohn und z.B. auch Zinsen, die jemand für Geld auf dem Bankkonto erhält. Das gilt für Angestellte und für Selbständige. Sie müssen dem Bund, dem Kanton und der Gemeinde Steuern zahlen.

Vom Gesamteinkommen können gewisse Abzüge (z.B. für Kinder oder für Berufskosten) in der Steuererklärung gemacht werden.

Die Höhe der Steuern kann sehr unterschiedlich ausfallen. Hier können Sie Ihre Wohngemeinde mit dem Rest der Schweiz vergleichen: https://www.tagesanzeiger.ch/hier-finden-sie-ihr-steuerparadies-380782466042