Vorbereitung Professional Judgement
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Fichier Détails
Cartes-fiches | 355 |
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Utilisateurs | 26 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.07.2022 / 13.08.2024 |
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Welche Unternehmen müssen ordentlich geprüft werden?
Art. 727 OR
1. Publikumsgesellschaften
- Beteiligungspapiere an einer Börse
- Anleihenobligationen ausstehend
- mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Publikumsgesellschaft beitragen
2. Gesellschaften die in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 2 der folgenden Grössenkriterien überschreiten
- Bilanzsumme 20 Mio
- Umsatz (Nettoerlöse + Finanzertrag) 40 Mio
- 250 VZS im Jahresdurchschnitt
3. Gesellschaften, die zu einer Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind
- Art. 963 ff. OR
4. 10% der Aktionäre verlangen dies
5. Statuten oder GV-Beschluss sieht ord. Revision vor
Welche Unternehmen müssen eingeschränkt geprüft werden?
Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, muss eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden.
Ausser: Opting out, wenn alle Aktionäre zustimmen und weniger als 10 VZS im Jahresdurchschnitt
Welche Anforderungen an die Zulassung des Revisors haben:
- Ordentliche Revisionen von Publikumsgesellschaften
- Ordentliche Revisionen
- eingeschränkte Revisionen?
Publikumsgesellschaften: staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen
ord. Revision: zug. Revisionsexperte
eing. Revision: zugelassener Revisor
Was prüft die Revisionsstelle in der ordentlichen Revision gemäss Art. 728a OR?
- die Jahresrechnung + gegebenenfalls die Konzernrechnung
- den Antrag auf Gewinnverwendung
- die Existenz eines IKS
Welche Bestandteile muss der zusammenfassende Bericht an die GV gemäss Art. 728b OR mindestens enthalten?
1. Stellungnahme zum Ergebnis der Revision
2. Angaben zur Unabhängigkeit
3. Angaben zu der Person, welche die Revision geleitet hat + fachliche Befähigung
4. Abnahmeempfehlung
Welche Sachverhalte sind im umfassenden Bericht mind. zu nennen gemäss Art. 728b OR?
Feststellungen...
- über die Rechnungslegung
- über das interne Kontrollsystem
- zur Durchführung und Ergebnis der Prüfung
Für welche Amtsdauer kann eine Revisionsstelle gewählt werden?
Art. 730a OR:
Für 1 -3 Geschäftsjahre
Welche Unternehmen unterliegen der Pflicht zur ordentlichen Buchführung und Rechnungslegung ?
- Juristische Personen
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mind. 500'000 Fr. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr
Nenne die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Art. 957a OR)
1. Vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle
2. Belegnachweis
3. Klarheit
4. Zweckmässigkeit
5. Nachprüfbarkeit
Nenne die Grundsätze der Rechnungslegung nach Art. 958c OR
- klar und verständlich
- vollständig
- verlässlich
- muss das Wesentliche enthalten
- vorsichtig
- stetig
- Verrechnungsverbot von Aktiven und Passiven, Erträgen und Aufwänden
Nenne die Grundsätze der Bewertung von Aktiven und Passiven gemäss OR
Art. 960 OR
- in der Regel Einzelbewertung, ausser unwesentlich oder aufgrund ihrer Gleichartigkeit üblicherweise in Gruppe zusammengefasst
- vorsichtig
Bestehen Anzeichen von Überbewertung oder zu tiefen Rückstellungen, müssen diese geprüft und angepasst werden
Bewertung von Aktiven nach OR:
Ersterfassung
Folgebewertung?
Ersterfassung: Grundsätzlich höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellkosten
Folgebewertung: Höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellkosten . Ausnahme: Börsenkurs oder beobachtbarem Preis, falls aktiver Markt vorhanden
Abschreibungen und Wertberichtigungen müssen berücksichtigt werden
Rechnungslegung für grössere Unternehmen nach OR:
Was muss zusätzlich in der Jahresrechnung enthalten sein?
Wann kann darauf verzichtet werden?
Art. 961 OR
- zusätzliche Angaben im Anhang (langfristige verzinsl. Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit 1-5 Jahre, >5 Jahre
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
Verzicht auf diese Angaben: Art. 961d OR
- Wenn Unternehmen oder eine jur. Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard erstellt
- Trotzdem können 10% des AK, 10% der Genossenschafter oder 20% der Vereinsmitglieder, oder Gesellschafter mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflichten die zus. Angaben verlangen.
Welche Unternehmen müssen einen Abschluss nach anerkanntem Standard machen?
1. Börsenkotierte Gesellschaften
2. Genossenschaften mit mind. 2000 Genossenschaftern
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zur ordentlichen Revision verpflichtet sind
4. 20% des AK, 10% Genossenschafter, 20% der Vereinsmitglieder oder Gesellschafter mit Nachschusspflicht oder per. Haftung dies verlangen
-> Pflicht entfällt, wenn eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard gemacht wird
Welche Unternehmen sind zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet?
Art 963 OR
- Kontrolliert ein Unternehmen ein oder mehrere andere Unternehmen
Befreiungen:
- Vereine, Stiftungen + Genossenschaften können Pflicht zur Erstellung an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen, wenn dieses sämtliche weiteren Einheiten beherrscht und dies nachweisen kann
- Alle Konzernunternehmen zusammen die 20/40/250 Grenzen nicht überschreitet (2 davon in 2 aufeinanderfolgenden Jahren)
- Ein Unternehmen, dass von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrehnung nach Ch-Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften geprüft wird
Dennoch zu erstellen, wenn:
- nötig ist für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
- Gesellschafter mit 20% AK, 10% Genossenschafter oder 10% Vereinsmitglieder dies verlangen
- Gesellschafter mit Nachschusspflicht oder persönlicher Haftung dies verlangt
- Die Stiftungsbehörde dies verlangt
Welche Konzernrechnungen müssen nach anerkanntem Standard geprüft werden?
Art. 963b OR
1. Börsenkotierte Gesellschaften
2. Genossenschaften mit mind. 2000 Genossenschaftern
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu ordentlicher Revision verpflichtet
4. Gesellschafter mit 20% des AK, 10 % der Genossenschafter oder 20% der Vereinsmitglieder dies verlangen
5. ein Gesellschafter mit Nachschusspflicht oder pers. Haftung dies verlangt.
6. Die Stiftungsaufsicht dies verlangt
Neues Aktienrecht:
- Ab wann tritt das neue Aktienrecht in Kraft?
- Welche Bereiche des Aktienrecht sind betroffen, die relevant für die Revision sind?
- ab 1.1.2023
- Neuerungen bez. Aktienkapital
- Kapitalveränderungen (Erhöhungen, Herabsetzungen)
- Leistungen an Aktionäre und Dritte
- Sanierungsmassnahmen
- Vorzeitige Abberufung der Revisionsstelle
Neues Aktienrecht:
Welches sind die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf das Aktienkapital? (8)
- Nennwert der Aktien kann beliebig gewählt werden, einzige Vorgabe: > 0 (Vorher mind. 1 Rappen) Art. 622 nOR
- AK auch in Fremdwährung möglich (Art. 621 Abs 2 nOR)
- Kriterien für Sacheinlagefähigkeit sind neu im Gesetz niedergeschrieben (Übertragbarkeit, Verfügbarkeit, Verwertbarkeit) Art. 634 nOR)
- Abschaffung Offenlegungspflicht bei beabsichtigter Sachübernahme => muss nicht mehr in Statuten und HR-Auszug stehen
- Reserven: zweite Reservezuweisung fällt weg. Es muss neu lediglich 5% des Jahresgewinn zugewiesen werden, bis 50% des AK erreicht sind. (Holding 20%)
- Zwischendividenden sind nun ausdrücklich zulässig (Interimsdividende)
- Neue Auteilung der Reserven:
- gesetzliche Kapitalreserve
- gesetzliche Gewinnreserve
- freiwillige Gewinnreserve
Die Bildung der freien Gewinnreserven setzt voraus, dass das dauernde Gedeihen des Unternehmens unter Berücksichtiung der Interessen aller Aktionäre dies rechtfertigt (Art. 673 Abs. 2 nOR)
Neue gesetzliche Verrechnungsreihenfolge für Verlustverrechnung
- Eigene Aktien: Neu als Minusposten des Eigenkapitals auszuweisen
Im Konzern wie vorher: Bei Tochtergesellschaft zu aktivieren, bei Muttergesellschaft gesetzliche Reserve zu bilden
Neues Aktienrecht: Gemäss neuem Aktienrecht ist die Liberierung des AK auch in FW möglich.
1.) Nenne die Voraussetzungen
2.) Nenne die möglichen Währungen
3.) Wie wird steuerlich mit dem Thema umgegangen?
1.)
- Gegenwert von CHF 100'000 muss gegeben sein
- es handelt sich um die Funktionalwährung
2. zulässige Währungen gem. HregV: EUR, GBP, USD, JPY
3. Steuerbarer Reingewinn und steuerbares EK sind in CHF umzurechnen
=> Gewinn zu durchschnl. Kurs der Steuerperiode
=> Kapital zu Stichtagskurs am Ende der Steuerperiode
=> VST und Stempelabgabe: Umrechnung zu Stichtagskurs
Neues Aktienrecht:
Neu müssen eigene Aktien anders behandelt werden.
1. Wie müssen eigene Aktien neu in der Jahresrechnung dargestellt werden?
2. Wie werden diese bewertet?
3.) Wie sieht es aus, wenn eine Tochtergesellschaft die eigenen Aktien hält?
1. Als Minusposten des Eigenkapitals
2.) Zu Anschaffungswerten (Art. 659 Abs. 4 nOR
3.) wie bisher bei der Tochtergesellschaft zu aktivieren. Bei der Mutter gesetzliche Gewinnreserve im Umfang des Anschaffungswertes der eigenen Aktien zu bilden
Neues Aktienrecht:
Die auszuweisenden Reserven werden neu im Einklang mit dem Rechnungslegungsrecht eingeteilt in
ges. Kapitalreserven
ges. Gewinnreserven
freiwillige Gewinnreserven
1. Was ist die Voraussetzung der Bildung von freiwilligen Gewinnreserven?
2. Die Verlustverrechnung ist neu gesetzlich geregelt. In welcher Reihenfolge werden Verluste mit den Reserven verrechnet?
3. Welche Alternative gibt es zu dieser Verrechnung?
4. Was gilt neu bezüglich ges. Kapitalreserven?
1. Die Bildung der freien Gewinnreserven setzt voraus, dass das dauernde Gedeihen des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen aller Aktionäre dies rechtfertigt (Art. 673 Abs. 2 nOR).
2. Die Verlustverrechnung erfolgt durch das neue Aktienrecht in dieser Reihenfolge:
- Zuerst erfolgt die Verrechnung mit dem Gewinnvortrag,
- dann mit den freiwilligen Gewinnreserven,
- anschliessend mit der gesetzlichen Gewinnreserve und
- zuletzt mit der gesetzlichen Kapitalreserve.
3. Alternativ zur Verrechnung mit den gesetzlichen Reserven ist gemäss Art. 674 nOR auch ein Vortrag auf neue Rechnung zulässig.
4. Weiterhin gilt neu, dass die gesetzliche Kapitalreserve gemäss Art. 671 Abs. 2 und 3 nOR an die Aktionäre zurückbezahlt werden darf, sofern die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven nach Abzug eines allfälligen Verlustvortrags die Hälfte (bei Holdinggesellschaften 20%) des eingetragenen Aktienkapitals übersteigen.
Neues Aktienrecht:
Neu sind Zwischendividenden erlaubt. Unter welchen Voraussetzungen?
Voraussetzungen:
- Zwischenabschluss muss erstellt werden
- Prüfung durch Revisionsstelle
=> Ausnahme: Gesellschaft hat opting out gewählt
=> oder alle Aktionäre stimmen der Ausschüttung zu und Gläubigerforderungen sind nicht gefährdet
- Einhaltung der ord. Bestimmungen zur Auszahlung von Dividenden (Reservezuweisungen etc.)
- GV-Beschluss wird benötigt
Neues Aktienrecht:
Welche Änderungen ergeben sich aus dem neuen Aktienrecht bez. Revision?
Hinsichtlich der Revision gestattet das neue Aktienrecht eine Abberufung der Revisionsstelle nur noch aus wichtigem Grund. Während bisher die Generalversammlung die Revisionsstelle ohne Weiteres abberufen konnte, ist dies zukünftig nur noch aus wichtigen Gründen abzuberufen, und die Gründe sind im Anhang zur Jahresrechnung gemäss Art. 959c Abs. 2 Ziff. 14 nOR offenzulegen.
Neues Aktienrecht:
Welche Änderungen gibt es neu bezüglich Liquidation bzw. sanierung durch Kapitalherabsetzung?
- 3 Facher Schuldenruf fällt weg, neu nur noch einmalige Veröffentlichung im SHAB
- Gläubiger der AG, GmbH oder Genossenschaft können nur noch die Sicherstellung ihrer Forderungen im Umfang der Verminderung einer bisherigen Deckung durch die Kapitalherabsetzung verlangen können. Die zugehörige Frist hierfür hat sich mit dem neuen Aktienrecht von bisher 60 Tagen auf nur noch 30 Tage gemäss Art. 653k Abs. 2 nOR halbiert.
- Zudem gilt, dass, falls die Gesellschaft entweder die Forderung erfüllt oder nachweist, dass die Erfüllung durch die Kapitalherabsetzung nicht gefährdet ist, diese Sicherstellungsfrist entfällt (Art. 653k Abs. 3 nOR).
- zugelassener Revisionsexperte muss neu nicht nur Jahres- oder Zwischenabschluss, sondern auch den Schuldenruf in Berichterstattung einbeziehen. Schuldenruf und Prüfung können neu auch nach Beschluss-GV durchgeführt werden
Neues Aktienrecht:
Neu ist das sogenannte Kapitalband als Ablösung der genehmigten Kapitalerhöhung möglich.
1. Erläutere den Mechanismus dieses Kapitalbands
2. Nenne die Grenzen für das Kapitalband
3. Nenne maximalen Zeitraum, welchen die GV festsetzen kann
4. Nenne steuerliche Folgend des Kapitalbandes
1. Ziel war die Flexibilisierung der Kapitalbasis. Es handelt sich um eine Mischung aus genehmigter Kapitalerhöhung und genehmigter Kapitalherabsetzung (neu). GV ermächtigt VR, in bestimmtem Zeitraum das AK in vorgegebener Bandbreite zu erhöhen oder zu senken.
2. Obere Grenze: 50% über dem im HR eingetragenen AK
Untere Grenze: 50% unter dem im HR eingetragenen AK
Herabsetzung nur zulässig, wenn mind. eingeschränkte Revisionspflicht
Analoge Anwendung des Gläubigerschutzes bei Kapitalherabsetzung (Schuldenruf, Sicherstellung Forderungen, Zwischenabschluss, wenn Jahresabschluss älter als 6 Monate)
3. Maximal während 5 Jahren
4.
Emissionsabgabe: Fällt am Ende des Kapitalbands auf den Nettozuflüssen an
VST: KER werden erst am Ende des Kapitalbands und nach dem Nettopronzip bestätigt
Einkommenssteuer: Aktionär:Teilliquidation bei Herabsetzung, KER aus vorgängigen Erhöhungen werden aber nach Nettopronzip verrechnet.
Neues Aktienrecht:
Neuordnung der Sanierungsmassnahmen: Neu wird OR 725 dreigeteilt
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Kapitalverlust
- Überschuldung
Nenne die Neuerungen pro Kategorie
Drohender Zahlungsverlust:
Neuer Artikel besagt, dass wenn die UG droht, Zahlungsunfähig zu werden, ergreift der VR Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und allenfalls zur Sanierung. oder beantragt diese der GV.
=> I.d.R. Art 717 OR "Sorgfaltspflicht" in neuem, eher schwammigen Artikel
Hälftiger Kapitalverlust:
- Neue Ad Hoc Revisionspflicht, wenn Unternehmen bisher keine Revisionsstelle hatte. Es ist eine eing. Revision der letzten Jahresrechnung durchzuführen, ausser der VR stellt ein Gesuch um Nachlassstundung
- Lead neu hauptsächlich bei VR, nicht mehr zwingen GV einzuberufen
Überschuldung:
Im Falle einer begründeten Besorgnis der Überschuldung gilt nach wie vor, dass grundsätzlich je ein Zwischenabschluss zu Fortführungs- und Veräusserungswerten zu erstellen ist, welcher der Prüfungspflicht unterliegt. Sollte hierbei die Annahme der Fortführung nicht vorliegen, genügt der Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten. Liegt jedoch die Annahme der Fortführung vor und zeigt der entsprechende Zwischenabschluss keine Überschuldung, ist neu ein Verzicht auf einen Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten gemäss Art. 725a Abs. 1 und 2 nOR möglich.
Zu den in der Praxis häufig beobachtbaren Rangrücktrittserklärungen mit der Absicht, den VR zu ermächtigen, von der Richterbenachrichtigung abzusehen, sind zukünftig nach Art. 725b Abs. 4 Ziff. 1 nOR auch die Zinsforderungen während der Überschuldung einzubeziehen. Die Benachrichtigung des Gerichts ist neuerdings verzichtbar, falls die begründete Aussicht besteht, dass die Überschuldung spätestens 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse behoben werden kann und die Forderungen der Gläubiger keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind (Art. 725b Abs. 4 nOR).
Neues Aktienrecht: Bedingte Kapitalerhöhung
Was ist neu?
Gemäss bisherigem Aktienrecht wurde Dritten mittels einer bedingten Kapitalerhöhung das Recht auf den Bezug neuer Aktien eingeräumt, wobei sich der Kreis der Berechtigten formal auf Wandel- oder Optionsberechtigte sowie Mitarbeitende begrenzte (Art. 653 Abs. 1 OR). Mit dem neuen Aktienrecht wird der Kreis der Berechtigten gemäss Art. 653 Abs. 1 OR nun erweitert, da explizit auch Dritte in den Genuss neuer Aktien kommen können, die nicht zu den Gläubigern von Anleihens- und ähnlichen Obligationen, Arbeitnehmern und VR-Mitgliedern gehören.
Was sind die Folgen eines vorliegenden hälftigen Kapitalverlusts?
VR muss unverzüglich GV einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen Falls nicht, dann muss RS ersatzweise GV einberufen zum Zweck der Mitteilung "Kapitalverlust und VR untätig" Kriterien kumulativ:
- keine oder unzureichende finanzielle Sanierungsmassnahmen
- kein Einberufung von Sanierungsversammlung
- Aktionäre sind nicht informiert
- Information der Aktionäre hätte Einfluss auf Sanierungswille
Bericht: Hinweis auf sonst. Sachverhalt (hälftiger Kapitalverlust + Gesetzesverstoss OR 725,1)
FER 2: Bewertung
Wie werden folgende Bilanzpositionen nach FER bewertet?
1.) Wertschriften
2.) Forderungen
3.) Vorräte
4.) langfristige Aufträge
5.) Sachanlagen
6.) Immaterielle Anlagen
7.) Verbindlichkeiten
1. Wertschriften: aktuelle Werte, falls nicht vorliegend, höchstens Anschaffungskosten abzgl. Wertbeinträchtigungen
2. Forderungen: Nominalwert abzgl. Wertbeinträchtigungen
3. Vorräte: Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder falls tiefer: Nettomarktwert => Niederstwertprinzip
4. lfr. Aufträge: POCM, falls folgende Bedingungen kumulativ erfüllt:
- Vorliegen vertraglicher Grundlage
- hohe Wahrscheinlichkeit, dass Vertrag erfüllt wird
- geeignete Auftragsorganisation
- eine zuverlässige Ermittlung der Auftragserlöse und -aufwendungen + Fertigstellungsgrad möglich
ansonsten: CCM Methode
5. Sachanlagen: Anschaffungs- / Herstellkosten abzgl. notwendiger Abschreibngen
=> nicht betriebliche Anlagen können auch zu aktuellem Wert
6. Immaterielle Anlagen: Anschaffungskosten bei erworbenen imm. Anlagen, Herstellkosten bei selbst erarbeiteten imm. Werten
7. Verbindlichkeiten: Nominalwert
IFRS: In welchem Standard ist die Darstellung des Abschlusses geregelt?
1.) Wie werden die Aktiven und Passiven in der Bilanz gegliedert?
2.) Nenne die Bestandteile des Abschlusses
3.) Was sind Unterschiede im Abschluss zu OR / SGF?
4.) Welche Sachverhalte werden in OCI dargestellt?
IAS 1
1. Nach Fristigkeit, zuoberst lfr. -> zuunterst kfr.
2. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang
3. - OCI in Gesamtergebnisrechnung
- kein a.o. oder betriebsfremdes Ergebnis unter IFRS
4.
- Neubewertungen nach IAS 16, IAS 38 oder IAS 19
- Währungsdifferenzen aus IAS 21
- Ergebnisse aus FVTOCI Bewertungen IFRS 9
- Anteil an sonstigen Ergebnisse assoziierter Unternehmen und Gemeinscahftsunternehmen
IFRS: In welchem Standard sind die Vorräte geregelt?
1.) Bewertung der Vorräte?
2.) Muss jährlich geprüft werden, ob eine Wertminderung vorliegt?
3.) mögliche Kostenzuordnungsverfahren?
4.) Nenne die Bestandteile der Anschaffungskosten und der Herstellkosten
1.) Zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bzw. einem niedrigeren Veräusserungswert
2.) Ja, zu jedem Bilanzstichtag sind Vorräte auf Werthaltigkeit zu prüfen
3.)
- individuelle AK / HK, wenn separierbar
- FIFO (führt bei sinkenden Preisen zu Überbewertung)
- Durchschnittsmethode
4.)
Herstellungskosten:
- Material- und Ferigungseinzelkosten
- Produktbezogene Gemeinkosten
- andere Kosten, um Produkt an den derzeitigen Ort in den derzeitigen Zustand zu versetzen
- Finanzierungsaufwendungen
- Nicht eingerechnet werden Leerkosten, Lagerkosten der Endprodukte, Verwaltungs und Betriebskosten
Anschaffungskosten:
- Einkaufspreis
- Direkt zurechenbare Kosten wie Zölle, Transportkosten, Steuern
- Abzgl. Anschaffungspreisminderungen
- Finanzierungsaufwendungen
IFRS: In welchem Standard wird die Kapitalflussrechnung geregelt?
IAS 7
IFRS: In welchem Standard werden Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler geregelt?
1.) Wie werden die folgenden Fälle im aktuellen Abschluss angewendet?
- Änderung einer Rechnungslegungsmethode
- Änderung einer Schätzung im Vergleich zum Vorjahr
- Änderung eines Fehlers
2. Definiere Retrospektiv und prospektiv
IAS 8
1.)
- RL-Methode i.d.R. Retrospektiv, ausser es gibt Übergangsbestimmungen
- Änderung Schätzung: prospektiv
- Änderung Fehler: retrospektiv
Retrospektiv: Handhabung so, als wäre die Vorschrift schon immer angewendet worden => Korrektur auch in Vergleichszahlen
Prospektiv: Keine rückwirkende Änderung
IFRS: In welchem Standard sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag geregelt?
Welches sind berücksichtigungspflichtige Ereignisse, welches nicht. Nenne auch Beispiele
IAS 10
Berücksichtigungspflichtig: Zwischen Bilanzstichtag und Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird
Bsp.
- Gerichtsentscheidungen, die das Bestehen einer Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag bestätigt
- Bonusverpflichtung
- Fehlende Werthaltigkeit wird per Abschlussstichtag angedeutet, erhärtet sich nach Stichtag
Nicht Berücksichtigungspflichtig: Nach dem oben erwähnten Tag
- Veränderung des FV aufgrund von Marktveränderungen
- Beschluss zur Ausschüttung von Dividenden
- Covid-19 im Asbchluss 2019
=> Betrag wird im Abschluss nicht mehr angepasst, höchstens Anhangsangabe von besonders bedeutenden Ereignissen
IFRS: In welchem Standard werden Ertragssteuern geregelt?
1.) wie setzen sich die Ertragssteuern zusammen?
2.) Zur Abgrenzung der latenten Steuern ist nur die Liability-Methode zulässig. Was sind die Grundzüge dieser Methode?
3.) Unter welcher Bedingung können Verlustvorträge latent erfasst werden?
IAS 12
- laufende Gewinnsteuern + latenter Steueraufwand
Kapitalsteuern werden nicht eingerechnet
- es wird der gültige Steuersatz bei Auflösung der temporären Differenz angewendet
- Bei progressiven Steuertarifen können erwartete Durchschnittssteuersätze verwendet werden
- Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist jährlich zu testen / zuk. Realisierungsmöglichkeit zu überprüfen
- Berechnung latenter Steuern auf Steuersatz auf Gewinn vor Steuern
- Aktive latente Steuern nur wenn Verlustvorträge noch mit zuk. Gewinnen verrechnet werden können (7 Jahre) und eine Nutzung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Aktivierung ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen. Es besteht eine Bilanzierungspflicht
IFRS: In welchem Standard sind Sachanlagen geregelt?
1.) Nenne die Ansatzkriterien für Sachanlagen
2.) Erstbewertung?
3.) Folgebewertung? (2 Modelle möglich)
IAS 16
1.) Ansatzkriterien:
- Wahrscheinlich, dass daraus dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftl. Nutzen zufliesst
- Anschaffungskosten sind verlässlich bestimmbar
2.) Erstbewertung:
=> Zu Anschaffungs- oder Herstellkosten
3.) Folgebewertung
- Wahlrecht zwischen Anschaffungskostenmodell und Neubewertungsmodell
Anschaffungskostenmodell:
AHK
- planmässige Abschreibungen
- Impairment, falls erforderlich
+ Wertaufholung (falls zulässig)
= fortgeführte Anschaffungskosten
Neubewertungsmodell:
= Fair Value abzgl. kumulierte Abschreibungen
Neubewertung i.d.R. alle 2-5 Jahre
NB führt zu Werterhöhung:
- Aufholung vergangener Impairments => Erfolgsneutral
- Aufholung über Impairments hinaus => Anteil als NBR im OCI erfassen
=> NBR kann in Folgejahren proportional auf Gewinnereserve umgebucht werden
NB führt zu Wertminderung:
- Abwertung zuerst mit NBR zu verrechnen
- Restbetrag = ausserplanmässige Abschreibung => erfolgswirksam
IFRS: In welchem Standard werden Leistungen an Arbeitnehmer geregelt?
1.) Welche Leistungen an Arbeitnehmer werden unterschieden? (4)
2.) Welche Arten von Pensionsplänen gibt es? Was ist in der Schweiz üblich?
IAS 19
1.)
- kfr. fällige Leistungen (Löhne, Gewinnbeteiligungen innerhalb 12 Monate, Dienstwagen, etc.)
- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Betr. Altersvorsorge)
- andere langfristige Leistungen (Jubiläumsgelder, lfr. Erfolgsbeteiligungen
- Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abgangsentschädigungen, Gehaltsfortzahlung)
2.)
Beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution plan)
Unternehmen zahlt Beiträge an selbständigen Pensionsfonds, Pensionsanspruch an Fonds, Risiko beim Arbeitnehmer
Leistungsorientierte Pläne (Defined Benefit Plan)
Unternehmen sammelt selbst finanzielle Mittel
Pensionsanspruch ans Unternehmen, Risiko beim Arbeitgeber => CH als Leistungsorientiert einzustufen
IFRS: In welchem Standard werden Zuwendungen der öffentlichen Hand geregelt?
IAS 20
IFRS: In welchem Standard werden Auswirkungen von Wechselkursänderungen geregelt?
1.) Wann ist eine Währung als Funktionalwährung zu sehen?
2.) Welche Methode ist in IFRS zugelassen?
1.)
Primäre Faktoren:
- Währund die grössten Einfluss auf die Verkaufspreise hat
- Land dessen Wettbewerbskräfte am meisten auf die Verkaufspreise wirken
- Währung die grössten Einfluss auf Lohn-, Material-, und sonstige Aufwände hat
Sekundäre Faktoren:
- Hauptwährung der Finanzierungstätigkeiten
- Währung in der Einnahmen aus betrieblicher Tätigkeit i.d.R. einbehalten werden
Ausländische Tochterunternehmen:
- Geschäftsmodel als erweiterter Bestandteil der Tätigkeit der Mutter, dann = Funktionalwährung der Mutter (z.B. reine Vertriebsgesellschaft). Ansonsten eigene Funktionale Währung gem. obigen Faktoren anwenden
- Die Geschäftsvorfälle der Tochter ein wesentliches Gewicht für die Mutter haben, dann = Funk.W. der Mutter
2.) Zeitbezugsmethode
- Flümi, Forderungen, kfr. FK+ Darlehen => Stichtagskurs
- Vorräte, Sachanlagen Niederstwertprinzip
- EK zu historischen Kursen
- Gewinnreserven: Anfangsbestand aus VJ - Dividendenausschütung zu historischem Kurs
- Gewinn = Residualgrösse
- ER grundsätzlich zu Durchschnittskurs
- Positionen mit Bilanzbezug (Materialaufwand, Abschreibungen separat)
- Umrechnungsdifferenz als Residualwert in ER
IFRS: In welchem Standard ist der Ansatz von Fremdkapitalkosten geregelt?
Wann zählen FK-Kosten zu den AHK von Vermögenswerten? Wann Aufwand?
IAS 23
- Wenn direkt einem qualifizierenden Vermögenswert (Vorräte, Anlagen, immat. AV, Renditeliegenschaften) zugeordnet --> Teil der AK/HK (Aktivierungspflicht)
- Wenn nicht --> Aufwand