Vorbereitung Professional Judgement
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Fichier Détails
Cartes-fiches | 355 |
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Utilisateurs | 26 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.07.2022 / 13.08.2024 |
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Was muss der Jahresbericht gemäss Swiss GAAP FER Rahmenkonzept mindestens beinhalten? (3)
- Angaben zum wirtschaftlichen Umfeld
- Kommentierung der Bestandteile der Jahresrechnung anhand Kennzahlen
- Ausblick
In welchem FER-Artikel ist die Bewertung geregelt?
FER 2
In welchem FER ist die Mindestgliederung der Jahresrechnung geregelt?
Pendant IFRS?
FER 3
IAS 1
In welchem FER ist die Geldflussrechnung geregelt?
Wo in IFRS?
FER 4
IAS 7
In welchem FER sind Ausserbilanzgeschäfte geregelt?
FER 5
In welchem FER wird der Anhang geregelt?
FER 6
In welchem FER sind immaterielle Werte geregelt?
Wo in IFRS?
FER 10
IAS 38
In welchem FER werden Ertragssteuern geregelt?
Wo in IFRS?
FER 11
IAS 12
In welchem FER wird Leasing geregelt?
Wo in IFRS?
FER 13
IFRS 16
In welchem FER sind Beziehungen zu Nahestenenden geregelt?
Wo im IFRS?
FER 15
IAS 24
In welchem FER sind Vorsorgeverpflichtungen geregelt?
In welchem IFRS?
FER 16
IAS 19
In welchem FER sind die Vorräte geregelt?
In welchem IFRS?
FER 17
IAS 2
In welchem FER sind Sachanlagen geregelt?
IFRS?
FER 18
IAS 16
In welchem FER sind Impairments / Wertbeeinträchtigungen geregelt?
In welchem IFRS?
FER 20
IAS 36
In welchem FER sind Non-Profit Organisationen geregelt?
FER 21
In welchem FER werden langfristige Aufträge geregelt?
IFRS?
FER 22
IFRS 15
In welchem FER sind EK-Transaktionen geregelt?
FER 24
In welchem FER ist die REchnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen geregelt?
FER 26
Nenne die Verantwortlichkeiten des Managements, des VR und des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem IKS (PS 890)
VR:
- Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung des IKS
- Sicherstellen, dass geeignete Kontrollmassnahmen ergriffen werden
- Entscheidung betreffend Ausgestaltung des IKS
GL:
- Umsetzung und Aufrechterhaltung der Strategien und Geschäftsgrundsätzen => Auch für IKS
- Entwicklung geeigneter Prozesse
- Organisationsstruktur aufrechterhalten, welche Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Informationsflüsse festhält
- Identifikation von Schlüsselkontrollen und deren Überwachung
RS:
- Bestätigen der Existenz IKS im RSB an GV
- Feststellungen zum IKS im umfassenden Bericht festhalten.
Nenne die 5 Bestandteile eines IKS nach PS 890
- Kontrollumfeld: Überwachungs- und Leitungsfunktionen der UN, prägt die Grundhaltung einer Organisation
- Risikobeurteilungsprozess: Bildet Grundlage für die im IKS zu beachtenden identifizierten Risiken
- Rechnungslegungsrelevante Informationssysteme
- Kontrollaktivitäten: Massnahmen, um definierten Risiken entgegen zu wirken.
- Überwachung der Kontrollen: Durch die Überwachung des IKS überzeugt sich die Unternehmensleitung davon, dass die Vorgaben bez. IKS eingehalten sind
Was sind die Anforderungen für die Existenz des IKS? (PS 890)
- IKS ist vorhanden und überprüfbar (dokumentiert)
- IKS ist den Geschäftsrisiken und der Geschäftstätigkeit angepasst (Grösse, Komplexität und Risikoprofil)
- IKS ist den zuständigen Mitarbeitern bekannt und wird angewendet
- ein Kontrollbewusstsein im Unternehmen ist vorhanden
Aus welchen 3 Teilen besteht die Prüfung der Existenz des IKS gemäss PS 890?
- Kontrollen auf Unternehmensebene
- Kontrollen auf Prozessebene
- Generelle IT-Kontrollen
Generelle IT-Kontrollen bilden die Grundlage für ein ordnungsmässiges Funktionieren der IT-Anwendungen. Welche Bereiche sollten im IKS abgedeckt werden?
- Programmentwicklung
- Programm- und Datenbankanpassungen
- Zugriff auf Programme und Daten
- Betrieb der Informatik
Wann wird die Existenz des IKS bejaht? (PS 890)
- Überlegungen des VR zur Ausgestaltung des IKS sind dokumentiert
- IKS entspricht in Form der minimalen Anforderung an Grösse, Komplexität und Risikoprofil der UG
- die Umsetzung schriftlich dokumentiert ist
- Prüfungsarbeiten bestätigen, dass definierte Schlüsselkontrollen umgesetzt sind.
Wann wird die Existenz des IKS verneint? (PS 890)
- IKS entspricht in keiner Weise der Grösse, Komplexität und Risikoprofil des UG
- keine schriftliche Dokumentation des IKS in allen wesentlichen Bereichen
- IKS in allen wesentlichen Punkten nicht umgesetzt
Wann wird die Existenz des IKS mit Einschränkungen bejaht?
einzelne Wesentliche Bereiche des IKS sind nicht dokumentiert oder nicht umgsesetzt
Prüfung der Existenz des IKS im Konzern:
- Welche zusätzlichen Teile des konzernweiten IKS muss der Konzernverantwortliche Prüfer prüfen?
- Für welche Teilbereiche wird die Existenz des IKS geprüft werden müssen?
- Wie werden Unternehmensteile mit spezifischem Risiko geprüft?
- Wann werden neue Akquisitionen / Unternehmensteile erstmalig auf Existenz des IKS geprüft?
- Können Prüftestate von ausländischen Teilbereichen zur Existenz oder Wirksamkeit des IKS in die Beurteilung des konzernweiten IKS einbezogen werden?
1.) Kontrollen auf Konzernebene (konzernweite Kontrollen), Kontrollen betreffend Konsolidierungsprozess, Kontrollen bei einzelnen Unternehmensteilen
2.) jene Teilbereiche, die einzeln betrachtet wirtschaftlich bedeutend sind und solche, die ein spezifisches Risiko enthalten. Der Prüfer kann weitere auswählen, um einen angemessenen Prüfungsumfang zu erreichen.
3.) Es wird nur die Existenz der Kontrollen bezüglich des spezifischen Risikos geprüft
4.) spätestens im auf die Akquisition folgenden Jahr. Falls im Jahr der Akquisition nicht geprüft wird, und der Teilbereich für den Konzern bedeutend ist oder ein wesentliches Risiko enthält, muss dies im umfassenden Bericht erwähnt werden
5.) Wenn die Existenz oder Wirksamkeit des IKS in Übereinstimmung mit diesem Prüfungsstandard bestätigt wird, können diese als gleichwertig angesehen werden, es sind in der Regel keine weiteren PH nötig.
PS 890: In welchem Abstand müssen die folgenden 3 Kategorien jeweils geprüft werden?
- Unternehmensweite Kontrollen
- Kontrollen auf Prozessebene
- ITGC
- Unternehmensweite Kontrollen jedes Jahr
- Kontrollen auf Prozessebene "regelmässig" zu prüfen => Planungszyklus von i.d.R. 3 Jahre, der Prüfer muss sich aber mindestens vergewissern, ob seit der letzten Prüfung Änderungen im Geschäftsmodell oder den Risiken stattgefunden haben
- ITGC -> Jährliche Prüfung
Gründung:
1.) Welche Arten von Gründung gibt es (2 Überbegriffe)? Was macht sie aus?
2.) Wie läuft eine einfache Gründung ab? (AG)
1.) - Einfache Gründung => Barliberierung: geringe gesetzliche Anforderungen, keine Prüfpflicht
- Qualifizierte Gründung => Sacheinlage / Sachübernahme / Liberierung durch Verrechnung / Gewährung von besonderen Gründervorteilen, Prüfpflicht, erweiterte gesetzliche Anforderungen
2.)
- Einigung auf Höhe des AK, Stückelung, Höhe der Liberierung => AG: Mindestkapital TCHF 100, 20% oder mind. TCHF 50 müssen liberiert werden, GmbH: GK mind. TCHF 20, voll liberiert
- Einzahlung auf Sperrkonto bei der Bank -> Diese stellt Kapitaleinzahlungsbestätigung aus
- Bestimmung des VR und der Revisionsstelle (ausser Opting out mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre), Einholung einer Annahmeerklärung der beiden
- Entwerfung der Statuten
- Öffentlicher beurkundeter Errichtungsakt
Unterlagen, die dem Handelsregisteramt dafür eingereicht werden müssen:
- Anmeldung an HR
- öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt
- amtlich beglaubigte Statuten
- Wahlannahmeerklärungen VR und RS
- Protokoll des VR über seine Konstituierung
- Bescheinigung Sperrkonto, sofern in öffentlichen Urkunde nicht erwähnt
- Stampa-Erklärung (Gesellschaft erklärt darin, dass sie keine besonderen Vorteile gewährt, keine anderen Sachwerte übernommen werden
Mit der Gewährung der Eintragung und dem Eintrag selbst entsteht die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft und das Sperrkapital wird freigegeben.
Der Ablauf der qualifizierten Gründung läuft grundsätzlich ähnlich ab wie bei der einfachen Gründung, ausser dass ein Gründungsbericht erstellt und geprüft werden muss. Welche zusätzlichen Dokumente werden bei der qualifizierten Gründung benötigt? Was fällt allenfalls weg?
Zusätzlich benötigt:
- Gründungsbericht
- Prüfbericht eines zugelassenen Revisors
- Sacheinlage- oder Sachübernahmevertrag, Übernahmebilanzen oder Inventarlisten
Wenn gar keine Barliberierung erfolgt, fällt die Bescheinigung der Bank allenfalls weg.
Gründung mittels Sachübernahme:
Was bedeutet Sachübernahme? Abgrenzung zu Sacheinlage?
Was sind Voraussetzungen, dass es sich um eine Sachübernahme und nicht eine einfache Barliberierung handelt? (2)
Sachübernahme: Einlage wird mittels Sachwerten getätigt und nicht mittels Barliberierung, allerdings erfolgt die Sachübernahme nicht zum Zeitpunkt der Gründung sondern erst später.
Voraussetzungen:
- Zustandekommen der Sachübernahme wahrscheinlich
- Es besteht bereits eine formelle Abmachung betreffend Sacherwerb, oder es liegen zumindest eine feste Absicht der Gründer und eine fast sichere Aussicht auf deren Verwirklichung
Sacheinlagegründung:
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, dass ein Gegenstand einbringbar ist?o
Nenne Beispiele von nicht einlagefähigen Gegenständen
- Bilanzierungsfähigkeit / Aktivierbarkeit
(wirtschaftlicher Wert feststellbar, wahrscheinlicher zuk. Mittelzufluss,
- Verfügbarkeit (sofort nach Eintragung ins Handelsregister)
- Verwertbarkeit (Sachanlagen, Forderungen, Immaterielle Werte
Nicht einbringbar:
- zuk. Ansprüche
- gebrauchsrechte
- periodische Leistungen
- höchstpersönliche Rec
- Objekte von geringem Wert
Gründung: Was sind besondere Vorteile?
- Vermögenswerte und Rechte auf Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen, Liquidationsanteilen, Recht auf Benützung von Anlagen der Gesellschaft und dergleichen. Belastet ist immer die Gesellschaft.
Was ist der Prüfgegenstand der Gründungsprüfung? (qualifizierte Gründung)
Zu welchen Punkten gibt der Prüfer ein Gesamturteil ab?
WElche Überlegungen sind zu Bewertungen zu machen?
1. In erster Linie der Gründungsbericht, des weiteren sind Sacheinlageverträge, Statutenentwurf, Grundbuchauzüge oder Kaufverträge relevant
2.
- Einbringung aller Vermögenswerte, Angemessenheit der Bewertung
- Voraussetzungen für die Sacheinlage gegeben (Aktivierbarkeit, Verwertbarkeit, Verfügbarkeit)
- über Zulässigkeit und Umfang der vorgenommenen Verrechnun
- Angemessenheit der Gründungsvorteile
3.
- Zeitpunkt der Bewertung: HR-Eintrag
- Es ist zu prüfen, ob keine Überbewertung vorliegt.
- Unterbewertung: Grundsätzlich ok, allerdings steuerlich als verdeckte Kapitaleinlage zu betrachten (Differenz zw. Buchwert und effektivem Wert => Emmissionsabgabe geschuldet
Welche 3 Arten von Kapitalerhöhung gibt es?
Ordentliche Kapitalerhöhung:
genehmigte Kapitalerhöhung
Bedingte Kapitalerhöhung
Auch hier gibt es zusätzlich die Unterscheidung in einfache und qualifizierte Kapitalerhöhung
Welche 3 Arten von Kapitalerhöhung gibt es? Umschreibe sie.
Wie können Kapitalerhöhungen ausserdem klassiert werden?
- Ordentliche Kapitalerhöhung: GV trift alle wesentlichen Entscheide und gibt dem VR die Durchführung der Erhöhung innert 3 Monaten vor
- bedingte Kapitalerhöhung: Die GV bestimmt doe Kreode der Berechtigten und die Voraussetzungen, unter denen die Berechtigten das Kapital erhöhen können
- genehmigte Kapitalerhöhung: Die GV delegiert wesentliche Kompetenzen an den VR und beschliesst nur noch die Eckwerte. Die GV gibt dem VR die Möglichkeit, innert 2 Jahre das Kapital im Rahmen der gegeben Eckwerte zu erhöhen.
Zudem unterteilbar in qualifizierte und einfache Kapitalerhöhung, analog Gründung
Nenne den Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung
1. GV beschliesst mittels öffentlich zu beurkundenden Erhöhungsbeschluss die ord. Kapitalerhöhung und beauftragt die VR, diese innert 3 Monaten durchzuführen.
2. Der VR führt darauf hin das Verfahren der Zeichnung und Liberierung des Kapitals durch.
3. VR erstellt den Kapitalerhöhungsbericht und legt darin Rechenschaft über die Kapitalerhöhung ab.
Bestandteile:
- Art und Zustand der Sacheinlage, oder -übernahme
- Bestand und Verrechenbarkeit der Schuld
- freie Verwendbarkeit von umgewandeltem EK
- Einhaltung des GV-Beschlusses, insb. über die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts
- Begründung und Angemessenheit besonderer Vorteile
4. In qualifizierten Fällen: Prüfung des Berichts durch einen zugelassenen Revisor
5. Verfahren wird durch einen öffentlich zu beurkundenden Beschluss des VR abgeschlossen, worin dieser die Statuten ändert und feststellt, das sämtliche Aktien gezeichnet und liberiert sind.
6. Statutenänderung wird dem HR gemeldet. Wird doe ERhöhung nicht innerhalb von 3 Monaten durchgeführt und im HR eingetragen, verfällt der GV-Beschluss
Genehmigte Kapitalerhöhung:
Die GV ermächtigt den VR, innert längstens 2 Jahren das Kapital bis zu einem gewissen Betrag zu erhöhen.
Welches ist der Maximalbetrag, der beschlossen werden kann?
Welche Eckwerte zur genehmigten Kapitalerhöhung sollte in die Statuten aufgenommen werden?
Vorteile einer genehmigten Kap.erhöhung im Vergleich zur ordentlichen Kap.erhöhung?
- max. die Hälfte des bisherigen AK darf erhöht werden
Statuten:
- Nennbetrag, um den der VR das Kapital erhöhen darf
- Anz., Art und Nennwert der genehmigten Aktien
- Einschränkung / Aufhebung des Bezugsrechts, falls anwendbar
- Gewährleistung von besonderen Vorteilen
- Voraussetzungen für die Ausübung vertraglich erworbener Bezugsrechte
Vorteile:
- VR kann schnell auf veränderte Kapitalbedürfnisse reagieren
- Schrittweise Erhöhung möglich, ohne dass jedes mal ein GV-Beschluss nötig ist.
Bedingte Kapitalerhöhung:
Die GV kann mittels Statutenänderung eine bedingte Kapitalerhöhung beschliessen, indem sie bestimmten Personen das Recht auf Bezug neuer Aktien (Wandel- oder Optionsrecht) gibt.
Auf welche Höhe ist das zu erhöhende Kapital max. beschränkt?
Wann endet die Möglichkeit zur Kapitalerhöhung?
Welche Zulassung braucht ein Prüfer von bedingten Kapitalerhöhungen?
Ist eine bedingte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage oder -übernahme möglich?
- max. die Hälfte des bisherigen AK darf erhöht werden
- mit dem Ende des Wandel- oder Optionsrechts. Das Gesetz sieht keine explizite zeitliche Limite vor
- zugelassener Revisionsexperte
- Nein, ist nicht vorgesehen
In welchen Fällen wird von einer qualifizierten Kapitalerhöhung gesprochen?
- Liberierung durch Sacheinlage, -übernahme
- Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln
- Liberierung durch Verrechnung
- Gewährung von besonderen Vorteilen
- Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts biserhiger Aktionäre