Vorbereitung Professional Judgement
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS
Set of flashcards Details
Flashcards | 355 |
---|---|
Students | 26 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 27.07.2022 / 13.08.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20220727_fragen_zum_ps
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In welchem PS ist die Beurteilung falscher Darstellungen geregelt?
PS 450
Was sind die Kommunikationspflichten des Prüfers im Falle von festgestellten falschen Darstellungen? (PS 450)
- Austausch in angemessener Zeit mit der angemessenen Management Ebene
- Aufforderung, die falschen Darstellungen zu korrigieren
- Verweigert Mgtm. die Korrektur so muss der Prüfer die Gründe dazu herausfinden und diese in die Beurteilung der
Auswirkung der falschen Darstellung einfliessen lassen
- Nicht korrigierte falsche Darstellungen sind wenn möglich (gesetzlich) mit den für die Überwachung Verantwortlichen zu
kommunizieren (PS 450.12-13)
=> Schriftliche Erklärung (PS 450.14)
- Mgtm. und die für die Überwachung Verantwortlichen müssen erklären, dass die nicht korrigierten falschen Darstellungen aus ihrer Sicht unwesentlich sind (schriftlich) -> i.d.R. in der VE
- Die Aufstellung der nicht korrigierten falschen Darstellungen ist der VE beizulegen und zu unterzeichnen
In welchem PS sind Prüfungsnachweise geregelt?
PS 500
Welches ist das quantitative und das qualitative Mass an Prüfungsnachweise, um hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob ein Abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist? Nach PS 500
Ausreichend und geeignete Prüfnachweise zu erlangen
ausreichend = Mass der Quantität
geeignet = Mass der Qualität (Verlässlichkeit und Relevanz)
Verlässlichkeit (PS 500.A31)
mündlich, intern, indirekt -----> schriftlich, extern, direkt
Prüfungsnachweise aus der Tätigkeit eines Sachverständigen des Managements: Was muss der Prüfer dabei beurteilen?
Prüfnachweise aus der Tätigkeit eines Sachverständigen des Managements (PS 500.8)
Folgendes muss der Prüfer dabei beurteilen:
- Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des Sachverständigen
- Verständnis der Tätigkeit des Sachverständigen
- Eignung der Tätigkeit dieses Sachverständnigen als Prüfungsnachweis
In welchem PS werden besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten bei Prüfungsnachweisen geregelt?
PS 501
Welche Prüfungshandlungen schreibt PS 501 in Bezug auf Vorräte explizit vor?
- Pflicht zur Inventurbeobachtung (PS 501.4) - ausser nicht praktisch durchführbar
- Pflicht zu Prüfungshandlungen zu den endgültigen Inventuraufzeichnungen (PS 501.4)
um festzustellen, ob sie die tatsächlichen Inventurergebnisse zutreffend widerspiegeln
Was sind die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Inventurbeobachtung, wenn:
- Inventur an einem vom Abschlusstag abweichenden Stichtag stattfindet?
- unvorhergesehene Umstände die Teilnahme an der Inventur verhindern?
- Eine Teilnahme praktisch nicht durchführbar ist?
- Der Prüfer muss Prüfungsnachweise darüber erlangen, ob Veränderungen der Vorräte zwischen dem Zählstichtag und dem Abschlussstichtag ordnungsmässig erfasst wurde
- Der Prüfer muss zu einem späteren Zeitpunkt einige körperliche Zählungen vornehmen oder beobachten und PH zu zwischenzeitlichen Geschäftsvorf$llen durchführen.
- Alternative PH um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen (Vorhandensein & Beschaffenheit)
Welche Prüfungshandlungen sieht PS 501 für wesentliche Konsignationslager vor?
Lager in Aufbewahrung bei Dritten (PS 501.8):
- Erlangung einer Bestätigung vom Dritten über Beschaffenheit und Vorhandensein der im Auftrag gehaltenen Vorräte
- Durchführung eigener Inaugenscheinnahmen oder anderen angemessenen Prüfungshandlungen
Was sind die Pflichtprüfungshandlungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten?
Was muss zusätzlich bei einem damit entdeckten Risiko wesentlicher falscher Darstellungen gemacht werden?
PS 501
- Befragung des Managements und ggf. anderer Personen, einschliesslich Rechtsberater
- Durchsicht der Protokolle von Sitzungen (GV, VR)
- Durchsicht der Aufwandkonten für Rechtsberatung
- Bestätigung in VE: alle bekannten tatsächlichen oder möglichen Rechtsstreitigkeiten sind berücksichtigt
Bei festgestelltem Risiko:
Rechtsanwaltsbestätigung einholen.
Wie läuft das Einholen einer Anwaltsbestätigung formal ab? ? PS 501
- Management setzt Brief für Anwalt auf
- Versand durch Revisionsstelle
- Antwort direkt an Revisionsstelle
Was sind die Folgen, falls sich das Management oder der Anwalt weigert, eine Anwaltsbestätigung auszustellen?
- Alternative Prüfungshandlungen planen und durchführen
- Gründe dafür bei Management befragen, allenfalls VR einbeziehen
Falls keine alternativen PH möglich, um ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, Modifikation des Prüfungsurteils nach PS 705
Welche 3 Positionen werden im PS 501 Prüfungsnachweise - besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten - geregelt?
- Inventurbeobachtung
- Rechtsstreitigkeiten
- Segmentinformationen
In welchem PS werden externe Bestätigungen geregelt?
PS 505
Nenne das Vorgehen beim Einholen von externen Bestätigungen nach PS 505
- Festlegung der zu bestätigenden Informationen
- Auswahl der geeigneten bestätigenden Partei
- Ausgestaltung der Anfrage (Adresse, Rücksendeinfos, etc.)
- Versand direkt durch RS
- Antwort direkt an RS
- Auswertung der Rückmeldungen, allenfalls Nachfrage bei Abklärungsbedarf, Erinnerung bei Nichterhalt, etc.
Was muss der Prüfer unternehmen, wenn das Management den Versand von externen Bestätigungen nach PS 505 verweigert?
- Gründe für die Weigerung erfahren
- Auswirkung der Weigerung auf Risiko Assessment abschätzen, inkl. Risiken auf dolose Handlungen
- Kommunikation mit VR, falls Einfluss auf Abschluss wesentlich oder Weigerung unangemessen
- Alternative Prüfungshandlungen durchführen
Nenne die 2 Arten von externen Bestätigungen nach PS 505
Positive Bestätigung: Aufforderung zur direkten Beantwortung der Anfrage in jedem Fall
Negative Bestätigung: Aufforderung zur direkten Beantwortung der Anfrage, wenn Informationen nicht stimmen, ansonsten keine Antwort nötig
Dürfen negative externe Bestätigungen als alleinige aussagebezogene PH genutzt werden? Unter welchen Bedingungen?
Ja, wenn folgende Punkte eingehalten sind:
- geringes Risiko wesentlicher falscher Darstellung + Wirksamkeit der relevanten Kontrollen geprüft
- Grundgesamtheit ist eine grosse Anzahl von kleinen, homogenen Kontensalden, Geschäfstvorfällen oder Gegebenheiten
- sehr geringe Anzahl von Abweichungen erwartet
- keine Umstände bekannt, die den Empfänger dazu veranlassen würde, eine negative Anfrage unbeachtet zu lassen
In welchem PS wird die Erstprüfung geregelt?
PS 510
Bei welchen Arten von "Erstprüfungen" wird der PS 510 angewendet?
- Erstmalige Revision (Vorjahres-Abschluss nicht geprüft / Opting out)
- Vorjahresabschluss eingeschränkt geprüft
- Vorjahresabschluss durch anderen Prüfer geprüft
Welche Pflichtprüfungshandlungen muss der Prüfer durchführen bei der Erstprüfung (zur Eröffnungsbilanz)? PS 510
Pflichtprüfungshandlungen (PS 510.6):
- den letzten Abschluss und den dazugehörigen Vermerk des Abschlussprüfers lesen (PS 510.5)
- Feststellen, dass die Schlussbilanzwerte korrekt in die Eröffnungsbilanz übertragen wurden
- Feststellen, ob die Eröffnungsbilanzwerte die Anwendung sachgerechter RL-Methoden wiederspiegeln
- Eine oder mehrere der folgenden PHs durchführen:
-> Durchsicht Arbeitspapiere des vorherigen Prüfers (File Review)
Die berufliche Kompetenz und die Unabhängigkeit des vorherigen Prüfers bestimmen, ob der File Review ausreichend geeignete Prüfnachweise liefert (PS 510.A4). In CH ausdrückliche Genehmigung durch Einheit nötig um Revisionsgeheimnis zu brechen (PS 510.A5-1).
-> Beurteilen, ob laufende PHs Nachweise über Eröffnungsbestände liefern
-> Durchführung bestimmter PHs über Eröffnungsbestände
v.a. bei Vorräten schwierig (mögliche PH: Rückrechnung zum Eröffnungsbestand) (PS 510.A6)
- Sicherstellen, dass die RL-Methoden stetig angewandt wurden (PS 510.8)
--> Faktoren zur Bestimmung der Art und des Umfangs über PHs über die Eröffnungsbestände siehe PS 510.A3
Nenne das Vorgehen zur Einsicht in die Prüfpapiere des vorgängigen Prüfers bei Erstprüfungsaufträgen gem. PS 510.
Für Durchsicht der Arbeitspapiere des vorgängigen Prüfers muss der Prüfer folgende PH durchführen:
- Beurteilung der beruflichen Kompetenz und Unabhängigkeit des vorgängigen Prüfers
- Durchsicht des File Review und Beurteilung, ob ausreichend geeignete Pr¨fnachweise geliefert werden für die Eröffnungsbilanz
- Hold Harmless-Letter unterzeichnen lassen, da vorherige RS grundsätzlich der Schweigepflicht unter Art. 730b Abs. 2 OR untersteht. Letter regelt zudem Haftungsbedingungen.
In welchem PS werden analytische Prüfungshandlungen geregelt?
PS 520
Nenne Beispiele für analytische Prüfungshandlungen nach PS 520
- Vergleiche mit Vorjahr, erwarteten Ergebnissen, anderen Einheiten einer Branche
- Finanzkennzahlen abgleichen
- Eignen sich besonders zur Prüfung der ER, Debitoren und Vorräten
Der Prüfer muss nach PS 520 einerseits im Rahmen der Prüfung aussagebezogene analytische PH durchzuführen. Andererseits muss es beim Abschluss der Revision gewisse Analytische PH durchführen. Welche ist das?
Final Analytical Review
Analytische Prüfungshandlungen, die bei der Bildung einer Gesamtbeurteilung helfen
Pflicht zur Durchführung analytischer Prüfungshandlungen in zeitlicher Nähe zum Ende der Abschlussprüfung
In welchem PS werden Stichprobenprüfungen geregelt?
PS 530
In welchem PS wird die Prüfung von geschätzten Werten geregelt?
PS 540
WElche Punkte muss der Prüfer im Zusammenhang mit geschätzten Werten im Rahmen der Verständnisgewinnung und Risikobeurteilung beachten? (PS 540 in Zsh. mit PS 315)
- Anforderung des anzuwendenden Regelwerks
--> siehe Bsp. in PS 540.A13
- Art und Weise, wie das Mgtm. Geschäftsvorfälle feststellt die zu Schätzungen im Abschluss führen
--> zwingende Befragung des Mgmt. zu neuen oder geänderten Schätzungen
- Art und Weise, wie das Mgtm. geschätzte Werte ermittelt und auf welcher Datenbasis dies geschieht
--> Angewandte Methode (inkl. das dabei angewandte Modell)
--> relevante Kontrollen
--> Einbezug eines Sachverständigen durch das Mgtm.
--> Annahmen die der Schätzung zugrundeliegen
--> Wurde die Methode zur Schätzung ggü. der Vorperiode geändert, oder hätte diese geändert werden sollen?
--> Beurteilung des Managements zur Schätzunsicherheit
--> zwingende Retrospektive Analyse (PS 540.9) und Beurteilung des Resultats auf die Risikoeinschätzung der aktuellen Periode (die retrospektive Analyse hat nicht zum Ziel, die letzjährige Schätzung in Frage zu stellen)
In welchem PS sind geschätzte Werte geregelt?
PS540
Wie wirken sich die folgenden Aussagen auf die Beurteilung und das Prüfurteil aus?
- Eine wesentliche Schätzung ist nicht vertretbar
- Wir konnten zu einer wesentlichen Schätzung nicht genügend Informationen zur Prüfung gewinnen
1. Wesentliche Fehldarstellung im Abschluss. Wenn nicht korrigiert, Modifizierung nach PS 705 eingeschränktes Prüfurteil falls nicht umfassend, Versagtes Prüfungsurteil falls umfassend
2. Einschränkung des Prüfungsumfangs falls keine weiteren Informationen geliefert => Modifizierung des Prüfungsurteils nach PS 705. Eingeschränkt, falls nicht umfassend, Nichtabgabe falls umfassend.
In welchem PS sind "Nahestehende Personen" geregelt?
PS 550
Nenne Pflichtprüfungshandlungen im Zusammenhang mit Nahestehenden Personen gemäss PS 550
Pflicht Prüfungshandlungen
'A. Verstehen der Beziehungen und Transaktionen der Einheit mit nahestehenden Personen (PS 550.12)
- Diskussion im Prüfteam (RAPD) muss Überlegungen zu Anfälligkeiten des Abschlusses für falsche Darstellungen i.Z.m.RP-Transaktionen beinhalten
--> Bsp. zu Agendapunkten (inkl. Fraud mit RPs) in PS 550.A9 - A10
B. Befragung des Managements auf (PS 550.13):
- Identität der nahestehenden Personen
- Art der Beziehung
- Frage ob Transaktionen mit der nahestehenden Person eingegangen wurden
- falls ja, Art und Zweck der Transaktion
C. Verständnisgewinnung über Kontrollen des Managements über (PS 550.14):
- wie Beziehungen und Transaktionen mit Nahestehenden identifiziert werden
- Transaktionen und Vereinbarungen mit Nahestehenden genehmigt werden
- Transaktionen und Vereinbarungen mit Nahestehenden und asserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs
genehmigt werden
--> Faktoren des internen Kontrollumfelds im Bezug auf RPs in PS 550.A17
--> Mögliche Mängel interner Kontrollen im Bezug auf RPs in PS 550.A18
D. Kontinuierliche Wachsamkeit während der Durchsicht von Aufzeichnungen und Dokumenten insb. bei (PS 550.15):
- Bank- und rechtlichen Bestätigungen
- Protokollen von Sitzungen
--> weitere Beispiele in PS 550.A22
--> Indikatoren für dolose Handlungen und Management Override of Controls in PS 550.A19
--> Risikofaktoren auf dolose Handlungen in RP Transaktionen in PS 550.A29
In welchem PS werden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag geregelt?
PS 560
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag: In welche 2 Kategorien können die Ereignisse zeitlich unterteilt werden?
1. Ereignisse die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Datum des Vermerks aufgetreten sind
-> Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise, dass diese Ereignisse in übereinstimmung mit dem massgebenden Regelwerk erfasst wurden
2. Ereingnisse die nach dem Datum des Vermerks aufgetreten sind, den Prüfer aber zu einer Änderung des Vermerks veranlasst hätten
-> angemessene Reaktion
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag:
Ereignisse zwischen Abschlussstichtag und Vermerk - Welche Pflichtprüfungshandlungen müssen durchgeführt werden?
PS 560
A. Verständnisgewinnung wie das Mgtm. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erkennt (Prozess/Verfahren)
B. Befragung des Mgtm. ob Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
--> Bsp. für Befragungspunkte siehe PS 560.A9
C. Lesen von Protokollen die nach dem Bilanzstichtag stattgefunden haben
D. Lesen des jüngsten nachfolgenden Zwischenabschlusses
--> Bsp. für Alternativen, falls kein aktueller Zwischenabschluss siehe PS 560.A7- A8
Wie muss der Prüfer mit festgestellten Ereignissen nach dem Datum des Vermerks aber vor Herausgabe des Berichts umgehen?
'-> Keine Verpflichtung, nach Datum des Vermerks PHs durchzuführen (PS 560.10)
Falls dem Prüfer jedoch Tatsachen nach dem Datum des Vermerks aber noch vor der Herausgabe bekannt werden, die eine Änderung des Vermerks veranlasst haben könnten so muss er (PS 560.10):
A. Den Sachverhalt mit dem Mgtm. oder den mit der Überwachung Verantwortlichen erörtern
B. Festlegen, ob der Abschluss geändert werden muss
C. Erfragen, wie das Mgtm. mit dem Umstand umzugehen beabsichtigt
Falls das Mgtm. den Abschluss ändert (PS 560.11)
D. Erforderliche Prüfungshandlungen zu den Änderungen druchführen
E. Erneute Durchführung der Prüfungshandlungen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag auf das neue Datum des Vermerks
F. Neuer Vermerk ausliefern (Datum des Vermerks muss nach dem Datum der Genehmigung der Änderung liegen)
Falls das Mgtm. den Abschluss nicht ändert (PS 560.13)
D. Falls Vermerk noch nicht augeliefert wurde, Modifikation des Prüfurteils nach PS 705
E. Falls Vermerk bereits ausgeliefert:
- Information an Mgtm. und an die für die Überwachung Verantwortlichen darüber, dass der Abschluss nicht an Dritte
weitergegeben werden darf
- falls trotzdem herausgegeben, Massnahmen ergreifen, um das Vertrauen in diesen Vermerk zu verhindern
Wie muss der Prüfer mit festgestellten Ereignissen nach dem Bilanzstichtag umgehen, wenn der Bericht der Revisionsstelle bereits herausgegeben ist?
-> Keine Verpflichtung, nach Datum des Vermerks PHs durchzuführen (PS 560.14)
Falls dem Prüfer jedoch Tatsachen nach dem Datum des Vermerks und nach der Herausgabe bekannt werden, die eine Änderung des Vermerks veranlasst haben könnten so muss er (PS 560.14):
A. Den Sachverhalt mit dem Mgtm. oder den mit der Überwachung Verantwortlichen erörtern
B. Festlegen, ob der Abschluss geändert werden muss
C. Erfragen, wie das Mgtm. mit dem Umstand umzugehen beabsichtigt
Falls das Mgtm. den Abschluss ändert (PS 560.11)
D. Erforderliche Prüfungshandlungen zu den Änderungen druchführen
E. Eine Durchsicht der Schritte vornehmen, die das Mgtm. unternommen hat um alle die den vorhergehenden Abschluss
zusammen mit dem Vermerk erhalten haben über die Situation zu informieren
F. Erneute Durchführung der Prüfungshandlungen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag auf das neue Datum des Vermerks
G. Neuer Vermerk ausliefern (Datum des Vermerks muss nach dem Datum der Genehmigung der Änderung liegen)
--> der neue Vermerk muss zwingend einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten
(Erläuterung des Sachverhalts und Bezugnahme auf den vorher ausgegebenen Vermerk) (PS 560.16)
Falls das Mgtm. den Abschluss nicht ändert (PS 560.17)
D. Information an Mgtm. und an die für die Überwachung Verantwortlichen, dass der Prüfer Massnahmen unternehmen wird um das Vertrauen in den ausgegebenen Vermerk zu verhindern
E. Massnahmen durchführen um das Vertrauen in den ausgegebenen Vermerk zu verhindern
--> Einholung rechtlicher Rat kann angezeigt sein (PS 560.A16)
--> Werden Tatsachen vor der GV bekannt, können aber nicht mehr im Abschluss geändert werden, so soll die RS dafür sorgen, dass der VR diese Tatsache und ihre Auswirkungen angemessen im Jahresbericht bekannt macht. Versäumt der VR dies, so hat die RS an der GV auf dieses Versäumniss hinzuweisen (PS 560.17-1).
In welchem PS ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit geregelt?
PS 570
Wer ist verantwortlich für die Einschätzung der Fähgkeit zur Unternemensfortführung?
Das Management.
IFRS: IAS 1
Welches sind die Pflichten des Prüfers im Zusammenhang mit PS 570 Unternehmensfortführung?
1. Ausreichend geeignete Nachweise über die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung zu erlangen
2. Aufgrund der erlangten Prüfungsnachweise ein Schluss darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Bezug auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens besteht
3. Konsequenzen auf den Vermerk des Abschlussprüfers feststellen
--> (CH-Spezifisch) Beurteilung ob besondere Pflichten aufgrund Art. 725 OR auf den Prüfer fallen (PS 570.6-1)