PJ 2022

PJ 2022

PJ 2022


Set of flashcards Details

Flashcards 244
Students 13
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 07.06.2022 / 11.08.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220607_pj_2022
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20220607_pj_2022/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Nach welchem PS wird die VegüV Prüfung durchgeführt? Was bedeutet das (Vorgehen)?

- PS 805 (Bestimmter Bestandteile/Finanzaufstellung) 

- EL, VE einholen, Wesentlichkeit berechnen (<5% von Vergütung pro Gremium), sep. RSB an GV, Teil des UB

Was schreibt GAFI vor (OR 697i ff.)? Aktionäre (3), Gesellschaft (1)

- Aktionäre: 

  • Personen, die nicht börsenkotierte Inhaberaktien erwerben, müssen innerhalb 1 Mt. Meldung an Gesellschaft machen.
  • Ebenfalls Meldung, wenn 25% der Aktien/Stimmen überschritten wird: Meldung des wirtschaftl. Berechtigten
  • Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht ruhen die Mitgliedschaftsrechte (insb. Stimmrecht) und die Vermögensrechte verwirken (bis zum Zeitpunkt der Meldung) 

- Gesellschaft: muss ein Verzeichnis der Inhaberaktionäre und der wirtsch. Berechtigten führen, auf das in CH jederzeit zugegriffen werden kann

Was bedeutet GAFI für RS?

  • kein neuer Prüfungssachverhalt, aber gem. PS 250 ausreichend geeignete Nachweise, dass Gesetze eingehalten werden
  • Grdstzl. Aufgabe des VR sicherzustellen, dass keine Aktionäre unter Verletzung der Meldepflicht ihre Rechte ausüben (Abstimmen, Dividenden erhalten) 
  • Prüfhandlungen:
    • Befragung Mgmt, ob Verzeichnis geführt wird, ob es Inhaberaktien im Streubesitz gibt, ob Meldungen erhalten wurden
    •  Falls kein Verzeichnis: Meldung an VR im UB mit Fristansetzung zur Behebung
    • falls keine Reaktion: Meldung an GV
  • falls Dividende ausgerichtet, bei Verletzung Meldepflicht: Forderung ggü. Inhaberaktionäre einbuchen.
  • Falls Weigerung: Fehldarstellung PS 705 und Gesetzesverstoss 697 OR

Was sind die Auswirkungen des GwG? Wer ist betroffen? Rolle der RS?

Händler, die gewerblich mehr als CHF 100'000 in bar einnehmen, müssen gem. GwG die Gegenpartei identifizieren, den wirtsch. Berechtigten feststellen und dies dokumentieren (Sorgfaltspflicht). Bei Anzeichen der Geldwäscherei (Geld aus Steuerhinterziehung, kriminellen Organisationen) muss eine Meldung an die Gw-Meldestelle erfolgen.

RS hat im Auftrag des VR (gem. PS 950 - betriebsw. Prüfung) die Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflicht zu prüfen: 

  • Hinweise, dass Liste der Bartransaktionen nicht vollständig ist (neg. assurance) 
  • Für alle ausgeführten Trx >100k prüfen ob Sorgfalts- und Meldepflicht eingehalten wurde

Key Audit Matters: Nach welchem Standard? Wer muss KAM verbindlich offenlegen?

- ISA 701 (nicht gleich PS 701!) 

- Zwingende Offenlegung der KAM für Publikumsgesellschaften im In- oder Ausland (inkl. Einzelabschluss der Holding), die nach ISA und/oder PS geprüft werden. 

- Merke: Gem. RAB Rundschreiben haben Publikumsgesellschaften die "nur" nach PS geprüft werden, das Wahlrecht bzgl. der Berichtsstruktur bis ISA 701 in PS übernommen wird. D.h. sie dürfen auch die alte Berichtsstruktur gem. PS 701 verwenden (aber eben inkl. Offenlegung der KAM. KAM kommen direkt nach Prüfungsurteil).

Key Audit Matters: Ziel, 3 Inhalte und 5 Bsp.

- Ziel: individuelle Berichterstattung an GV, Erläutern der Vorgehensweise der RS

- Inhalte: 

  1. Bereiche mit erhöhtem Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung
  2. signifikante Rechnungslegungssachverhalte in der Prüfung: Schätzungen oder Positionen mit Ermessen
  3. Wichtige Ereignisse oder Transaktionen im Berichtsjahr 

- Bsp: Goodwill und Impairment, Warenlager, RST (Prozessrisiken), Pensionsverpflichtungen, Umsatzerfassung, Steuern (DTA)

Was ist der Mindestinhalt eines KAM? (4 Pkte)

- Bezeichnung des Sachverhalts (was ist der KAM)

- Begründung zur Bedeutung (warum key?)

- Referenz auf Offenlegung in JR (Bilanz/Anhang)

- Beschreibung des Prüfungsvorgehens bzgl. KAM (Wie geprüft?)

Dokumentationsanforderung KAM bei RS

Prüfhandlungen zum KAM aufzeigen Begründung warum KAM oder warum kein KAM 

 

FM: Double check this answer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie sieht die Struktur eines RSB nach neuem ISA 700 und 701 aus? (7)

- Prüfungsurteil 

- Grundlage für das Prüfungsurteil

- Besonders wichtige Prüfungssachverhalte (KAM)

- Übrige Informationen im Geschäftsbericht

- Verantwortung VR

- Verantwortung RS 

- Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen Anforderungen

OR 680,2

- BGE zur Swissair: Up-/Cross-stream Darlehen müssen zu Markt-/Drittbedingungen ausgegeben werden, sonst führen sie zur Sperrung von freiem EK 

- Keine Dividendenausschüttung möglich, wenn Up-/Cross-stream Darlehen, die nicht Drittvergleich bestehen > freies EK per Bilanzstichtag 

- Notnagel: Sachdividende in Form der Verrechnung mit Aktivdarlehen an Muttergesellschaft, explizit in Antrag - - > Verrechnung für OR 680,2 Verstoss, müssen die StiRes (Willkürreserven) zum EK noch hinzugezählt werden (da nicht direkt ausschüttbar bei Dividende nicht berücksichtigt.

- OR 680,2 Verstoss falls: Up-/Cross-stream Darlehen > freies EK + StiRes 

- Merke: Freies EK (i.S.v. OR 680,2) = EK - AK (-Partiz.kapital)

Wie ist in Sachen OR 680,2 mit Ford. a.LuL, Cashpool und IC-Verbindlichkeiten umzugehen?

- Ford. a. LuL zählen nicht dazu, wenn mit übl. Zahlungszielen und kein Finanzierungscharakter (Annahme: Drittvergleich gegeben) 

- Cashpool ist grundsätzlich in jeder Form zu berücksichtigen (Ausnahme: Notional Cash Pool (= Eigene Bankkkonti, nur rechnerisch zusammengefasst) ohne Verfügungsbeschränkung) 

- IC-Verbindlichkeiten dürfen verrechnet werden, sofern gem. OR 120 oder vertraglicher Vereinbarung möglich

Wie berechnet sich das ausschüttbare EK, falls nicht marktkonforme IC-Forderungen bestehen?

Total EK minus AK (-PS-Kapital) = freies EK gem. OR 680,2

- minus für Ausschüttung gesperrte gesetzliche Gewinn- und Kapitalreserven (bis 50% des AK, 20% bei Holding)

- minus Res. f. eigene Aktien, Aufwertungsreserve (generell nicht ausschüttungsfähig)

- minus notwendige Reservenzuweisungen

- minus IC-Forderung, die nicht Drittvergleich standhalten 

= ausschüttbares EK

Nenne 5 Unterschiede zwischen eingeschränkter Revision gem SER und Review gem. PS 910

  • Auftrag
    • LSE im Auftrag von GV
    • Review im Auftrag VR 
  • Stellung RS
    • LSE: Organ
    • Review: Aufttagnehmer
  • Prüfgegenstand
    • JR, Gew.verw. 
    • JR oder Zwi.abschluss
  • angemess. Detailprüf. 
    • Ja
    • Nein 
  • Handlungspfl.OR 725,2
    • Ja 
    • Nein

Nenne Unterschiede zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision

ordentlich vs eingeschränkt 

  • Zulassung
    • zugel. Rev.experte
    • zugel. Revisor
  • Prüfgegenstand
    • JR, Gew.verw., IKS, Empf. Genehmigung
    • JR, Gew.verw.
  • Anzeigepflicht: alle dem VR melden nur OR 725,2 zusätzlich? Ja, immer beschränkte Hinweispflicht
  • Teilnahme GV
    • Pflicht, ausser einstimmig davon befreit
    • Keine Pflicht zur Teilnahme Verzicht möglich
  • Prüfnachweise
    • LSE: keine Drittbestätigungen oder Inventurbeobachtunge
  • Fraud
    • LSE: keine PH zur Aufdeckung von Fraud
  • IKS
    • Existenzprüfung 
    • keine Beurteilung Kontrollrisiko und Kontrollumfeld
  • Unabhängigkeit
    • keine Mitwirkung
    • Mitwirken bei BuHa möglich
  • Rotationspflicht
    • 7 Jahre
    • keine Rotationspflicht

Was bedeutet die beschränkte Hinweispflicht bei der eingeschränkten Revision?

Einzige gesetzliche Anzeigepflicht ist bei OR 725,2 Überschuldung und glztg. keine Reaktion des VR: Gang der RS zum Richter sonst nur Hinweise auf Gesetzesverstösse, die direkten Bezug auf JR haben (OR 680,2; 717; 699 etc.)

Bei der eingeschränkten Revision ist die Mitwirkung bei der Buchführung mit der Unabhängigkeit vereinbar. Was muss beachtet werden?

  • Ausführung dazu im RSB
  • geeignete Schutzvorkehrungen treffen, welche die Überprüfung von eigenen Arbeiten verhindert:
    • organisatorische Trennung der Funktionen
    • unabhängige Entscheidungsträger in RS
    • keine Ermessenausübung durch RS
    • UG erstellt JR
    • Verantwortung bleibt bei VR

Was sind die 3 Voraussetzungen für Hedge Accounting?

- Absicherungsgeschäft muss in unternehmensinternen Risikosystem mit Verbuchungsrichtlinie eingebettet sein (zulässige Sicherungsinstrumente und Grundgeschäfte) 

- Formale Designation und Dokumentation des Hedges liegt zu Beginn vor (Hedge Documentation)

- Sicherungswirkung muss effektiv sein (hohe Korrelation)

Erkläre das Expected Loss Model gem. IFRS 9?

- betrifft finanzielle Vermögenswerte der Kategorien fortgeführte AK und FVtOCI 

- neu im Vgl. zu IAS 39 (incurred loss model, nur eingetretene Verluste)

erwartete Ausfälle nächste 12 Monate 

- falls Anstieg des Kreditrisikos: Expected loss auf gesamte Laufzeit 

- erfolgswirksame Einbuchung eines Risikovorsorgepostens bei fortgeführten AK: als Minusaktivposten 

bei FVtOCI: im OCI

Welche zwei Typen von Cash Pooling gibt es?

- Notional Pooling = Konzerngesellschaften besitzen eigene Bankkonti, diese werden rein rechnerisch zusammengefasst und Bank zahlt auf Nettobestand Zinsen (Ausweis als FlüMi) 

- Zero Balancing = Forderung bzw. Verbindlichkeit aller Konzerngesellschaften wird bei Pool-Bank automatisch Konto des Pool Leaders übertragen, Forderungen und Verbindlichkeiten werden genettet (Ausweis als Forderung/Verbindl. ggü Konzerngesellschaften) Beschreiben im Anhang und auf allfällige Verfügungsbeschränkungen hinweisen

Wie sind die Vorräte unter IAS 2 zu bewerten? Gibt es Unterschiede zu FER 17? (EB 2 Konzepte & FB)

EB: AK (exkl. MWST) + direkt zurechenbare Kosten (Transport-, Speditions- und Abladekosten, Eingangszölle, Provisionen) - Preisminderungen + direkt zurechenbare Finanzierungskosten (bei qualified asset z.B. Whiskey)+ sonstige Kosten, um Vorräte in derzeitigen Einsatzort bzw. Zustand zu bringen (GK interne Spedi, kundenspez. Kosten für Produktentwicklung)- Skonto ist Anschaffungspreisminderung; EK Zinsen nicht aktivierbar- Durchschnittsmethode und FIFO erlaubt. LIFO nicht- Standardkosten erlaubt, wenn nahe an effektiven AK/HK- retrograde Methode (VP abzgl. durchschn. Marge) erlaubt, wenn nicht über AHK bewertetHK:- Material und Fertigungseinzelkosten- Produktionsbedingte Gemeinkosten - Fix und Variabel - Ermittlung auf Basis NormalauslastungAndere Kosten, soweit notwendig, um die Produkte an den derzeitigen Ort und in den derzeitigen Zustand zu versetzten. (Abschreibungen Maschinen, Unterhalt und Reparaturen Anlagen/Gebäude, Administration der Produktion!!)- FinanzierungsaufwendungenNICHT HK:- Leerkosten- Lagerkosten, soweit nicht innerhalb des Produktionsprozesses notwendig- Verwaltungsgemeinkosten- VertriebskostenFB: Niederstwertprinzip (Lower of Cost or Market): tieferer Wert aus AHK und Nettoveräusserungspreis (=VP - noch anfallende Produktionskosten - noch anfallende Vertriebskosten)

Unter welchen Bedingungen darf der Beteiligungsertrag in der Obergesellschaft im gleichen Jahr realisiert werden? (3)

- Bilanzstichtag TU nicht nach MU 

- GV des TU vor GV der MU 

- Offenlegung im Anhang der MU aber HWP empfiehlt, Beteiligungserträge bei Ausschüttungsbeschluss (GV) oder bei Fälligkeit der Dividende zu erfassen

Unter welchen Bedingungen ist ein VW als "zur Veräusserung gehalten" zu klassieren gem. IFRS? (4) Bewertung? (2) Ausweis? (1)

- Bedingungen:

  • Veräusserung muss hochwahrscheinlich sein und (kumulativ) 
  • vom Mgmt beschlossen (d.h. hochwahrscheinlich) 
  • Käufersuche eingeleitet
  • innerhalb 12 Mt. verkauft 

- Bewertung: 

  • zum niedrigeren von Buchwert und Netto-Veräusserungswert
  • keine weiteren planmässigen Abschreibungen, allenfalls Impairment 

- Ausweis:

gesonderter Ausweis in kfr. Vermögenswerten ("zum Verkauf gehaltenes AV") 

Kann die Umsatzerfassung gem. IFRS 15 auch für OR angewandt werden?

Umsatzerfassung gem. IFRS 15 grundsätzlich auch in OR vertretbar Behandlung der Umstellungseffekte? IFRS sieht Wahlrecht bei Erstanwendung vor: 

  • vollständige retrospektive Anwendung: Anpassung Eröffnungsbilanz und Vgls.infos
  • modifizierte retrospektive Anwendung (cumulative effect method): Keine Anpassung der Bilanz vor 1.1.18. Anpassung Eröffnungsbilanz 1.1.18, Diff. über Gewinnreserven

In OR ist retrospektive Umstellung nicht erlaubt, deshalb prospektive Erfassung der Effekte in P&L als a.o. Posten mit Offenlegung im Anhang. D.h. Korrektur der Umsätze per Stichtag über Rechnungsabgrenzungen und a.o. Aufw/Ertrag. Unter OR können Erträge gem. Vorsichtsprinzip zwar später erfasst werden als nach IFRS 15. Nicht mit Vorsichtsprinzip vereinbar ist jedoch frühere Umsatzerfassung unter OR als unter IFRS 15.

Erläutere 1. Schritt der Umsatzerfassung gem. IFRS 15

1. Schritt: Identifikation des Vertrags mit einem Kunden

  • Vertrag muss durchsetzbare Rechte & Pflichten begründen
  • Gegenleistung muss wahrscheinlich sein
  • Vertrag muss wirtschaftliche Substanz haben

Erläutere 2. Schritt der Umsatzerfassung gem. IFRS 15

2. Schritt: Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen 

Leistungsverpflichtung ist unterscheidbar, wenn Kunde isoliert betrachtet Nutzen hat (Nutzenkriterium), insb. wenn auch separat verkauft wird und wenn Leistung separat identifizierbar (Trennbarkeitskriterum). 

Nicht separat identifizierbar, wenn: 

  • Inputfaktor für Leistung oder
  • Leistung führt zu wesentlicher Modifikation/Customization oder
  • Leistungen sind nicht voneinander unabhängig erfüllbar 
  • Folge: Nicht unterscheidbare Leistungen sind zusammenzufassen.

Erläutere 3. Schritt der Umsatzerfassung gem. IFRS 15

3. Schritt: Bestimmung des Transaktionspreises

Basis ist Transaktionspreis unter Berücksichtigung von:

  • Festen Preisbestandteilen
  • Schätzung der variablen Bestandteile z.B. Zeitbonus/-penalty (Erwartungswert bei Vielzahl von Ausprägungen, wahrscheinlichster Wert bei 2 Ausprägungen)
  • Zeitwert des Geldes, falls >1Jahr
  • Rabattcoupons, Preisgutschriften sind transaktionspreismindernd

Erläutere 4. Schritt der Umsatzerfassung gem. IFRS 15

4. Schritt: Aufteilung der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtungen proportional im Verhältnis der relativen Einzelveräusserungspreise

Verwendung der beobachtbaren Einzelpreise, sonst Schätzung mittels Ableitung vom Markt mittels Anpassung oder Erwartete Kosten + Marge 

Rabatte werden grdstzl. auf alle Leistungsverpflichtungen aufgeteilt, ausser diese sind klar auf eine Leistung zuordenbar

Erläutere 5. Schritt der Umsatzerfassung gem. IFRS 15

5. Schritt: Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen Grundsätzlich bei Kontrollübergang, zu Beginn des Vertrags entscheiden, ob zeitraum- oder zeitpunktbezogene Umsatzerfassung

Zeitraumbezogene Umsatzerfassung, falls einer der Punkte erfüllt: 

  • bei zeitgleichem Verbrauch des Nutzenzuflusses (z.B. Reinigung)
  • Verbesserung am Vermögenswert, obwohl Kunde über Kontrolle verfügt (z.B. Bau)
  • Vermögenswert ohne alternative Nutzung (Spezieskauf) und durchsetzbares Recht auf Vergütung inkl. Marge (insb. Werkvertrag) 

 

+ verlässliche Feststellung des Fertigstellungsgrads => POC sonst mod. CCM

Was ist Leasing kurz und knapp?

- Überlassung einer Sache auf bestimmte Zeit gegen ein in Teilbeträgen zu zahlendes Entgelt 

- Leasingvertrag = Innominatkontrakt, nicht in Gesetz geregelt

Was sind die Indikatoren für Finance Lease gem. FER 13?

FER 13.3

  • Barwert der Leasingraten und Restzahlung entspricht AK- bzw. Marktwert des Guts
  • Leasingdauer in line mit Nutzungsdauer
  • Leasinggut am Ende ins Eigentum des LN übergehen soll
  • allfällige Restzahlung ist wesentlich unter dannzumaligen Netto-Marktwert (Bargain purchase option)

Was sind die Definitonskriterien für ein Leasingverhältnis gem. IFRS 16?

Identifizierter Vermögenswert: 

  1. Explizit oder implizit im Vertrag spezifizierter Vermögenswert
  2. Kein substanzielles Austauschrecht des Leasinggebers, Recht zur Kontrolle der Nutzung
  3. LN hat Recht im Wesentlichen die gesamten wirtschaft. Vorteile aus dem VW zu ziehen
  4. LN hat Recht über Nutzung zu bestimmen 
  5. => Falls gegeben: Leasingverhältnis => Ansatz beim LN

Was sind die Ausnahmen von der Bilanzwirksamkeit bei Leasingverhältnissen unter IFRS 16? (2)

Kein Bilanzansatz von Leasingverhältnissen:

  • Short-term lease (max. unkündbare Laufzeit 12 Mte., keine Kaufoption)
  • low-value asset (max. Neupreis von TUSD 5, insb. für IT- und Büroausstattung, gem. Interpretationshilfe und nicht Standard)

Auf was ist bei Sale-and-leaseback-Transaktionen zu achten?

- Meist wird nur das rechtliche, nicht das wirtschaftliche Eigentum übertragen => Finance Lease 

- Ein allfälliger Verkaufsgewinn soll über die Laufzeit des Leasinverhältnisses abgegrenzt und PL-wirksam werden (Verrechnung der Leasingzahlungen)

Was sind die wesentlichen Änderungen zwischen IFRS 16 und IAS 17?

- Für LN fällt Klassierung in Operating und Finance Lease weg. Ansatz sämtlicher Leasingverhältnisse (ausser low-value und short-term). 

- FB: Neubewertung der Leasingverbindlichkeit (andere Einschätzung der Laufzeit, Kaufoptionen, variable Zahlungen). Anpassung erfolgt prospektiv über Nutzungsrecht (Aktivum) 

- Für LG ändert sich nichts an Klassierung (weiterhin Finance and Operating Leases) 

Nenne die Voraussetzungen zum Ansatz von Entwicklungskosten (6) gemäss IAS 38

gem. IAS 38, kumulativ:

  • Technisch realisierbar 
  • Absicht zur Fertigstellung 
  • Fähigkeit zur Nutzung/Verkauf
  • Nachweis des Nutzenzuflusses
  • Verfügbarkeit der techn. und finanz. Ressourcen 
  • Verlässliche Messung der Kosten

PS 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen (AuP)

- Voraussetzung: Berufliche Grundsätze eingehalten, nicht zwingend unabhängig (dann aber Hinweis im Bericht)

- genügend Kenntnis vom zu prüfenden Sachverhalt

- Bericht über im Auftrag durchgeführte Prüfungshandlungen und deren Feststellungen => keine Zusicherung

- nur für beschränkten Empfängerkreis 

- klare Auftragsbestätigung mit Draft-Bericht

Wann können Forderungen mit Verbindlichkeiten verrechnet werden? (3)

OR 120, wenn:

- Gleichartig (beide in CHF) 

- Gegenseitig (ohne Dritte) fällig und erfüllbar (nicht verjährt) 

- Vollwertig (unbelastet)

Welche zwei Sachverhalte führen zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils gem. PS 705?

- wesentliche Fehldarstellung 

- wesentliche Beschränkung im Prüfungsumfang

Richtlinie zur Weiterbildung: Grundsatz? Was ist wie anrechenbar?

- Dokumentation durch Berufsangehörige online 

- über Periode von 2 Jahren mind. 120h Weiterbildung 

  • davon max. 60h gezieltes systematisches Selbststudium 
  • davon mind. 60h qualifizierte Weiterbildung wobei max. 30h interne Seminare (Halten 2x), Verfassen von Publikationen
  • unlimitiert anrechenbar: externe Aus- und Weiterbildung (Halten 2x); Mitwirken Fachgremien

FinfraG: Grundsätzliche Anforderungen an Nichtfinanzielle Gegenparteien (NFG-) (4)

- Überwachung der Schwellenwerte

- Meldepflichten an Transaktionsregister ab GJ 1.1.18 

- Risikominderung 

- Dokumenationspflichten