Steuern

Sie kennnen die folgenden Begriffe und können Sie erklären bzw. Beispiele dazu aufzählen

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Kartei Details

Karten 7
Lernende 17
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.03.2022 / 06.06.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220316_steuern
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Direkte Steuern 

Bei den direkten Steuern zahlt der Steuerschuldner die Steuern an das Gemeinwesen. Beispiele sind die Einkommens- und Vermögenssteuern oder die Gewinn- und Kapitalsteuern. Sie werden berechnet aufgrund der Steuererklärung, die man machen muss.

indirekte Steuern 

Indirekte Steuern zahlen wir beim Konsum von Waren, z. B. die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer oder Tabaksteuer

Eidgenössische Verrechnungssteuer 

Ziel: Verhindern von Steuerhinterziehung. So soll der Steuerzahler dazu animiert werden, die korrekten Einkünfte und Vermögenserträge in seine Steuererklärung einzufüllen. Banken z.B. ziehen von den Zinserträgen gleich 35% ab und zahlen sie „nach Bern“. Erst wenn ich sie als Steuerzahler angebe, kann ich sie „von Bern“ zurückfordern und erhalte eine Gutschrift.

Mehrwertsteuer

Ist eine Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen. Es gibt 3 verschiedene Sätze: 7.7% (Normal), Sondersatz 3.7% für Hotels, reduzierter Satz 2.5% für Lebensnotwendiges. Es gibt auch MWST-befreite Leistungen (z.B. Schulbildung) 

Kausalabgaben 

 

Eine Kausalabgabe wird für eine bestimmte Leistung des Gemeinwesens an eine einzelne Person erhoben. Es lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

  • Gebühren sind Abgaben, die als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder für die Beanspruchung einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden (z.B. Anschlussgebühr für Kanalisation oder Elektrizität, Entsorgungsgebühr, Gerichtsgebühr).
  • Vorzugslasten sind Abgaben, die zur ganzen oder teilweisen Deckung der Kosten öffentlicher Anstalten oder Einrichtungen von jenen Personen erhoben werden, die besonders daran interessiert sind und/oder denen daraus ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst (z.B. Beiträge für Strassenbau, Kanalisation).
  • Ersatzabgaben sind ein geldwerter Ersatz für die Nichterfüllung einer dem Bürger vom Gemeinwesen auferlegten persönlichen Dienstleistung (z.B. Wehrpflicht- und Feuerwehrersatzabgabe).

Zwecksteuern

Damit der Staat funktionieren kann, braucht er Geld. Bund, Kantone und Gemeinden erheben daher öffentliche Abgaben. Dadurch erhalten sie die benötigten Geldmittel. Steuern sind eine Form solcher öffentlicher Abgaben.

Als Steuern bezeichnet man Geldleistungen, die von einem öffentlichen Gemeinwesen hauptsächlich zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden. Der Bund, die Kantone und Gemeinden erheben also Steuern, um ihre finanziellen Auslagen decken zu können.

Der Steuerertrag wird meistens zur Finanzierung aller Aufgaben des Gemeinwesens verwendet. Vereinzelt werden jedoch auch so genannte Zwecksteuern für die Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben erhoben (z.B. Spitalsteuer, Strassensteuer, Kurtaxen).

Steuern können aber auch als Mittel zur so genannten Verhaltenslenkung eingesetzt werden. So soll beispielsweise mit einer Sondersteuer auf Alcopops Jugendprävention betrieben werden. Durch die Steuer werden die vor allem bei Jugendlichen beliebten alkoholischen Süssgetränke verteuert. Pro Flasche macht diese Steuer zwischen 1.80 und 2.00 Franken aus. Der Staat versucht so, den Kauf solcher Getränke weniger attraktiv zu gestalten, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern. Diese Art von Steuern nennt man deshalb Lenkungssteuern.

Steuererklärung

  • Beschaffe dir rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen (z.B. Lohnausweis, Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bankkonto, Postkonto usw., Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen).
  • Lies vor dem Ausfüllen der Steuererklärung die Wegleitung. Sie enthält Erläuterungen zu den verschiedenen Abschnitten der Steuererklärung.
  • Mach den Abzug für die Berufskosten (z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Kosten für Weiterbildung oder Umschulung).
  • Abziehbar sind die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von 12'000 Franken, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt (eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschulen-Ausweis, Matur, Fachmatur).
  • Denk daran, die allgemeinen Abzüge vorzunehmen (z.B. Kosten für Krankenkassenprämien und Beiträge an die 2. und 3. Säule).
  • Neben den oben erwähnten Abzügen sind die vom Gesetz vorgesehenen Sozialabzüge (z.B. persönlicher Abzug) geltend zu machen.
  • Kantine, Essensbons: Betreibt dein Arbeitgeber eine Kantine oder gewährt Beiträge an die Verpflegung, kann in den meisten Fällen nur der halbe Abzug für auswärtige Verpflegung gemacht werden. Ist dies der Fall, findest du auch einen Hinweis auf deinem Lohnausweis.
  • Vergiss deine Unterschrift nicht!
  • Die Steuererklärung ist innert der angegebenen Frist mit den verlangten Beilagen einzureichen.