Recht in der Unternehmungsführung
Eidg.dipl.Elektroinstallations und Sicherheitsexperte
Eidg.dipl.Elektroinstallations und Sicherheitsexperte
Kartei Details
Karten | 110 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.03.2022 / 14.09.2024 |
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Welche drei Prozessarten kennen Sie?
Strafprozess, Zivilprozess, Verwaltungsrechtl. Streitigkeiten
A hat mit seinem BMW einen Selbstunfall auf der Autobahn gemacht, das Strassenverkehrsamt hat ihm den Führerausweis entzogen. In was für einem Prozess muss er sich gegen diesen Entzug wehren?
FA Entzug=Administrativ Massnahme des zust. StVA (Verwaltungsrechtl. Sanktion)> Überprüfung in einem Verwaltungsverfahren („Bürger gegen Staat“)
Nennen Sie die vier Hauptgruppen von Rechtsquellen, die einem Richter bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stehen.
Geschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht, Gerichtspraxis, Gerichtliche Rechtsfindung
Sind die folgenden Sachverhalte dem Privat- oder dem Öffentlichen Recht zuzuordnen?
Die Polizei entzieht einem Verkehrssünder den Fahrausweis wegen fahrens in angetrunkenenm Zustand. Öffentliches Recht
Ein Lieferant und sein Kunde streiten darüber, wer die Transportkosten einer Warenlieferung zu tragen hat. Privates Recht
Zwei Erben, der eine von Beruf Polizist, der ander Kaufmann geraten in Streit über den Nachlass ihres verstorbenen Vaters. Privates Recht
Ein Mörder wird von einem Strafgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Öffentliches Recht
Nennen Sie die Instanzen im Zivilprozess.
Schlichtungsstelle, Bezirksgericht, Ober/Kantonsgericht, Bundesgericht
Um was für eine Art von Recht (zwingend/dispositiv) handelt es sich in OR 533?
OR 533: „Wird es nicht anders vereinbart, so hat jeder Gesellschafter, ohne Rücksicht auf die Art und Grösse seines Beitrages, gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.“
Dispositiv weil: „...nicht anders vereinbart...
M bestellt beim Weinhändler G schriftlich 100 Flaschen Wein der Marke Cannonau di Sardegna für CHF 13.80 pro Flasche. Das Angebot hat sie in einem Zeitungsinserat gesehen. Die Weinhandlung G teilt M mit, dass der bestellte Wein pro Flasche jetzt CHF 18.80 koste. M stellt sich auf den Standpunkt, die Weinhandlung müsse ihr den Wein zu den offerierten Bedingungen von CHF 13.80 liefern, da sie dieses Angebot korrekt ange-nommen habe. Als Beweis stellt sie der Weinhandlung eine Kopie des Inserates wie auch die schriftliche Bestellung zu. Muss die Weinhandlung für CHF 13.80 liefern
Das Angebot erfolgte in einem Inserat und Inserate sind unverbindliche Angebote (OR 7). Somit entsteht trotz der Annahme kein Vertrag zum Preis von CHF 13.80. Der Vertrag ist somit nicht gültig zustande gekommen und die Weinhandlung muss den Wein nicht zum Preis von CHF 13.80 pro Flasche liefern. Ein Vertrag käme erst zustande, wenn Frau Moser das verbindliche Angebot von CHF 18.80 annehmen würde.
R, 17-jährig und Schülerin wünscht sich ein eigenes Pferd. Da ihre Eltern den Wunsch nicht erfüllen, akuft sie sich bei Bauer U ein solches für CHF 2'000.00 auf Rechnung. Die Eltern wollen das Pferd zurückgeben. Wie sieht die rechtliche Situation in den folgenden Fällen (Varianten) aus?
4.1 U verweigert dies mit der Begründung, er habe geglaubt, R sei volljährig.
R ist minderjährig, Abschluss eines Kaufvertrages benötigt Zustimmung, sofern nicht alltäglich. (ZGB 19 Abs. 1/19a)
Z war zuletzt am 18. Februar 2011 bei seinem Zahnarzt in Behandlung, hat aber bis heute noch keine Rechnung erhalten. Inzwischen ist der Zahnarzt verstorben. Die Erben schicken am 30.06.2016 noch eine Rechnung für CHF 890.00, die Z umgehend bezahlt. Beurteilen Sie die Rechtslage
Z hätte die Zahnarztrechnung nicht mehr bezahlen müssen, da sie bereits verjährt war (OR 128 Ziff. 3.). Er kann die Zahlung aber nicht mehr zurückfordern, denn die Schuld als solche bestand noch („Naturalobligation“ OR 63 Abs. 2)
Die Stahl AG Winterthur hat sich gegenüber dem Baugeschäft Hoch und Tiefbau AG Zürich verpflichtet Eisenprofile für CHF 18'000.00 zu beschaffen.
2.1 Was stellt dieses Lieferversprechen dar?
Ein Vertrag, entweder Kaufvertrag (Handelsware) oder Werkvertrag (wenn die Eisenprofile nach Weisungen des Bestellers angefertigt wurden).
Die Stahl AG Winterthur hat sich gegenüber dem Baugeschäft Hoch und Tiefbau AG Zürich verpflichtet Eisenprofile für CHF 18'000.00 zu beschaffen
Wo ist der Erfüllungsort der Waren- und Geldschuld?
Warenschuld in Winterthur, Holschuld OR 74 Abs. 2 Ziff. 3.
Geldschuld in Winterthur, Bringschuld OR 74 Abs. 2 Ziff. 1.
Das Baugeschäft kann bei Fälligkeit nicht den ganzen Rechnungsbetrag leisten und möchte deshalb eine Teilzahlung in der Höhe von CHF 5'000.00 mache. Muss der Gläubiger eine Akontozahlung annehmen und was würden Sie ihm empfehlen?
Nein der Gläubiger muss eine Teilzahlung nicht annehmen (OR 69) dies macht aber sehr wohl Sinn.
Wo ist in folgenden Fällen der Erfüllungsort?
3.1 Die X GmbH in Gstaad schuldet der Baufirma Enz, Luzern, CHF 700'000.00.
Geldschuld > Bringschuld > Luzern (OR 74
M aus Bern kauft anlässlich einer Ausstellung in der Fondation Beyeler in Riehen von Monet ein Bild aus der Reihe der Seerosen. Der Kaufvertrag wird in Basel ausgefertigt und unterzeichnet.
Speziesware > Holschuld > Ort der Sache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses > Riehen BS
W will eine neue Wohnzimmereinrichtung bestehend aus Sofa, Wohnwand und Salontisch kaufen.
4.1 Er macht dies durch retournieren der gegengezeichneten Offerte. In welchen Zeitpunkt entsteht der Kaufvertrag?
Er entsteht mit der Annahme des Angebots. Art. 10 OR konkretisiert, dass die Wirkungen des Vertrages unter Abwesenden bereits mit der Absendung der Annahme beginnen.
Ist das Möbelgeschäft gemäss Gesetz verpflichtet, die Sachen nach Hause zu liefern?
Gemäss Art. 74 Abs. 2 Ziff. 3 sind die Möbel am Wohnsitz des (Waren-)Schuldners zu erfüllen. Das heisst, dass Hans-Ruedi W. die Sachen beim Verkäufer abholen muss.
Das Möbelgeschäft muss die Möbel nach Gesetz also nicht liefern.
Die Wohnzimmereinrichtung wird W am 20.05 gegen Rechnung geliefert und ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen. In der Zwischenzeit ist W arbeitslos und hat kein Geld mehr für die Bezahlung. Ein schriftlicher Kaufvertrag existiert nicht.
4.4 Wann verjährt die Geldforderung aus der Warenlieferung?
In 10 Jahren gemäss OR 127. Möbel fallen nicht unter den Begriff «Kleinverkauf» (aber heikel).
1 Jahr später hat W immer noch nicht bezahlt, hat aber dem Möbelgeschäft in einem Brief mitgeteilt, dass es ihm leidtue, nicht bezahlen zu können. Sobald er wieder einen Job habe werde er bezahlen. Was nützt dieser Brief dem Möbelgeschäft?
Dieser Brief stellt eine Schuldanerkennung dar. Damit hat der Schuldner gleichzeitig auch die Verjährung gemäss Art. 135 Ziff. 1 OR unterbrochen.
1. Fabian Suter hat bei Franz Karl Weber für seine Tochter Aline zum Geburtstag ein Puppenhaus samt Einrichtung bestellt. Nach Erhalt prüft er den Inhalt des Paketes und stellt fest, dass die Küche un- vollständig und ein Fenster defekt ist. 5 Tage später informiert er den Verkäufer über die erwähnten Schäden.
1.1 Welche Pflichten hat der Käufer bei Erhalt der Ware?
Er hat bei Erhalt der Ware folgende Pflichten:
- Prüfungspflicht, OR 201
- Meldepflicht (Mängelrüge) (OR 201)
- Aufbewahrungspflicht (OR 204).
1.2 Der Verkäufer teilt Fabian Suter telefonisch mit, das Puppenhaus werde repariert und die fehlenden Einrichtungsgegenstände der Küche würden nachgeliefert. Fabian Suter will dieses «Angebot» nicht annehmen. Er möchte lieber eine Kaufpreisreduktion, die fehlenden Einrichtungsgegenstände selber beschaffen und das Fenster eigenhändig reparieren. Hat Fabian Suter gemäss Gesetz dieses Recht?
Fabian Suter hat als Käufer von Gesetzes wegen drei Wahlrechte; dazu gehört auch die Minderung. Der Verkäufer muss die Wahl des Käufers akzeptieren, weil die Wahlrechte einzig dem Käufer zustehen.
Für eine Reparatur müsste Fabian Suter sein Einverständnis geben. Also hat Fabian Suter recht
S. Huwiler – Inhaber eines Sportgeschäftes – bestellt bei einem Grossisten 50 Paar Kinderskihosen. Eine Grossbank als Sponsor benötigt diese 50 Paar Skihosen für ein Kinderskirennen auf Melchsee- Frutt, das am 15. Januar stattfindet. Als Lieferdatum wird daher spätestens der 31. Dezember fixiert. Bei Ladenschluss am 31. Dezember ist die Lieferung noch nicht erfolgt. Infolge der einfallenden Feiertage bemerkt S. Huwiler die fehlende Lieferung gar nicht. Am 8. Januar meldet sich der Grossist aus eigenem Antrieb und teilt mit, dass der Lieferwagen am 31. Dezember einen durch den Chauffeur selbst verschuldeten Unfall erlitten habe und dadurch einige der Hosen kleinere Mängel aufweisen würden. Daher werde er sie nicht nachliefern, sondern selbstverständlich den entsprechenden Schaden ersetzen.
2.1 Huwiler ist damit nicht einverstanden. Er will die Hosen trotz der kleinen Mängel und beharrt auf der Lieferung. Hat er dieses Recht?
Vorliegend handelt es sich um Lieferverzug bei einem Fixkauf im kaufmännischen Verkehr und es gilt die Vermutung von OR 190.
Danach wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichtet und Schadenersatz für die Nichterfüllung beansprucht, sofern der Käufer nicht unverzüglich dem Verkäufer mitteilt, dass er z. B. auf der Lieferung beharrt.
Vorliegend hat der Käufer keine entsprechende Mitteilung gemacht und es spielt die erwähnte Vermutung. Huwiler kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auf der Lieferung beharren und muss das Schadenersatzangebot akzeptieren.
4. Markus Hofer heiratet am 1. Mai seine Freundin Susanna. Für diesen besonderen Tag engagiert er den Partyservice Quick, um den geladenen Gästen nach der kirchlichen Trauung einen Apéro Riche zu servieren. Der Apéro muss am 1. Mai spätestens um 15:00 Uhr bereit sein. Als die Gäste um 15:30 Uhr die Kirche verlassen, ist der Apéro Riche nicht bereit. Das Hochzeitspaar ist wütend und teilt dem Partyservice Quick mit, dass er den Apéro nicht mehr zu liefern brauche und sie den Apéro im nahe gelegenen Hotel Engel einnehmen würden. Die Inhaberin des Partyservice Quick akzeptiert die Ab- sage nicht, da sie bereits unterwegs seien, aber in einem Stau steckten, und verlangt die
Zahlung des vereinbarten Preises. Das Hochzeitspaar verweigert in der Folge die verlangte Zahlung.
4.1 Kann das Hochzeitspaar ohne Kostenfolge auf die Lieferung verzichten
4.2 Der Apéro im Hotel Engel kostet CHF 1000.00 mehr als beim Partyservice. Kann das Hochzeitspaar diesen Differenzbetrag beim Partyservice geltend machen?
Da es sich um einen Fixkauf handelt, kann das Hochzeitspaar sofort von seinen Wahlrechten Gebrauch machen. Es kann also umgehend auf die Lieferung verzichten, und zwar ohne Kostenfolge (Art. 108 Ziff. 2/3).
Das Hochzeitspaar hat Anspruch auf den Differenzbetrag. Dieser Schaden ist ihm durch das fehlerhafte Verhalten des Verkäufers verursacht worden (Art. 107 Abs. 2 OR).
Der Südfrüchtehändler Veroneso bestellte vor längerer Zeit auf den 15. Juli zehn Kistchen Aprikosen. Als der Lastwagen des Lieferanten termingerecht und mit der korrekten Lieferung vor dem Geschäft von Veronseso verfährt, hängt an der Glastür ein Zettel mit der Aufschrift „ Ferien bis Ende Monat“.
5.1 Um was für einen Erfüllungsfehler handelt es sich vorliegend? Geben Sie relevante Gesetzesartikel an und begründen Sie ihre Antwort.
5.1 Annahmeverzug, Gläubigerverzug OR 91 ff. ungerechtfertig Annahme verweigert, gehörig Angebotene Leistung durch Verkäufer. Gegeben, Käufer nimmt Ware nicht entgegen, Ferienabwesenheit entbindet nicht von vertraglichen Pflichten, Verkäufer hat termingerecht geliefert.
1. Welche Verträge werden alle unter dem Titel Verträge auf Gebrauchsüberlassung zusammengefasst?
Miete, Pacht, Gebrauchsleihe, Leasing, Kreditvertrag, Darlehen
2. Die Büroräumlickeiten von Paul K. sind mit 6-monatiger Frist kündbar. Der Mieter kündigt formgerecht auf den 31.10. Er schickt die Kündigung am 30.04 ab und sie trifft am 2.5. beim Vermieter ein.
2.1 Wie ist die Rechtslage?
2.2. Welche Formvorschrift gilt vorliegend für die Kündigung
2.1 Kündigung gem. OR 266a unter Einhaltung gesetzlicher oder (längerer) vertraglicher Kündigungsfrist möglich.
Kündigung vorliegend zu spät am 2.5., hätte am 30.04 eintreffen müssen (Mai, Juni, Juli, Aug., Sep., Okt. = 6 Mo).
Kündigung zu spät gilt auf nächsten Termin >
Kündigungstermin verschiebt sich daher um einen Monat, der Mietvertrag endet also erst auf Ende November
2.2 Gem. OR 266l mit einfacher Schriftlichkeit kündigen.
3. M ist Student an der Fachhochschule X und hat eine preiswerte 4,5 Zi. Wohnung für CHF 1200 gemietet. Zwei Studienkollegen ziehen bei ihm ein und schliessen einen Mietvertrag zu je CHF 600 ab. M teilt die Mietverhältnisse seinem Vermieter mit.
3.1 Muss der Vermieter die vorliegenden Mietverträge akzeptieren? Um was für Verträge i.S. des OR handelt es sich?
3.2 Was kann der Vermieter unternehmen?
3.3 Nach einiger Zeit zahlt der Mieter M die Miete nicht mehr pünktlich. Am 10.04 ist er mit zwei Monatsmietzinsen im Rückstand. Bis jetzt hat der Vermieter noch nichts unternommen. Welches vorgehen empfehlen Sie dem Vermieter damit er allfällige Verluste möglichst klein halten kann? Nennen Sie alle notwendigen Schritte und geben Sie auch den Gesetzesartikel an.
3.1Nein, Vermieter kann Zustimmung verweigern, da eine offensichtliche Bereicherung von M vorliegt – er wohnt gratis in der Wohnung (OR 262 Abs. 2 lit. b). Es handelt sich um Untermietverträge gem. OR 262
3.2 Er kann die Reduktion der Miete auf das zulässige Mass verlangen resp. die Untermiete verbieten (auf ca. 400 CHF).
3.3 Nach OR 257d vorgehen:
Schriftliche (eingeschriebene) Zahlungsmahnung an den Mieter, Zahlungsfrist von mind. 30 Tagen, Kündigung androhen im Falle der Nichtbezahlung.
Kündigung ist wichtiger als Betreibung, kann auch nach Beendigung betrieben werden
4. B ist verheiratet und Mutter von 5 kleinen Kindern. Sie nimmt es nicht immer genau bei den Zahlungen der Miete und der Ehemann interessiert sich nicht für das Finanzielle. Sie erhält immer wieder Mahnungen betreffend der Mietzinsausstände. Mit der Miete für den Monat Mai ist sie wieder in Verzug. Die Miete ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Am 7.6. schickt der Vermieter ihr und ihrem Ehemann eine Mahnung mit der gesetzlichen Zahlungsfrist. Ihr entgeht auch diese mahnung. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist schickt der Vermieter ihr und ihrem Ehemann die Kündigung unter Wahrung der gesetzlichen Frist sowie Einhaltung der Formvorschriften.
4.1 Wann endet vorliegend der Mietvertrag?
4.2 B will sich gegen die Kündigng wehren, da Sie eine Familie hat und mit ihrer Grossfamilie und dem bescheidenen Einkommen keine andere Wohnung findet. Welches Mittel würde grundsätzlich zur Verfügungstehen in Härtefällen? Ist dieses vorliegend erfolgreich?
4.1 Gem. OR 257d muss der Vermieter dem Mieter bei Wohnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen. Verstreicht diese erfolglos, kann er den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende Monat kündigen. Somit endet der Vertrag frühestens Ende August.
4.2
Die Kündigung als solches ist gültig. Sie könnte sich nur auf einen Härtefall berufen und versuchen das Mietverhältnis zu erstrecken.
Die Erstreckung ist aber vorliegend ausgeschlossen, weil der Mieter im Zahlungsrückstand ist (OR 272a I lit. a).
5. Herr Kaiser hat in seiner Wohnung diverse Mängel. Unter anderem ist der Boiler defekt und er hat daher seit 2 Tagen kein Warmwasser mehr. Auch die Waschmaschine funktioniert nicht und er muss seine Wäsche auswärts waschen lassen. Ebenso hat der Parkettboden etliche Kratzer, was Herrn Kaiser gar nicht gefällt. Er verlangt nun vom Vermieter die Behebung dieser Mängel.
5.1 Muss der Vermieter diese Mängel auf seine Kosten beheben?
5.2 Der Vermieter will nicht streiten und verspricht die sofortige Reparatur des Boilers und der Waschmaschine. Trotz dieses Versprechens passiert nichts. Was kann Herr Kaiser unter diesen Umständen tun?
5.3 Variante: Der Vermieter kündigt dem Mieter umgehend. Kann sich unter diesen Umständen der Mieter gegen die Kündigung wehren?
5.4 Waschmaschine und Boiler werden doch noch ersetzt. Da aber immer wieder Mängel auftreten kündigt Herr Kaiser. Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass die Badezimmertüre total demoliert ist und macht umgehend eine schriftliche Mängelrüge. Kaiser erklärt, dass er aus Wut über die Mängel die Türe zerstört habe. Kann der Vermieter Ersatz für die Türe verlangen?
5.1 Gem. OR 259 muss der Vermieter Mängel die den Mieter im vertragsgemässen Gebrauch einschränken und deren Reparatur bzgw. Ersatz mehr als CHF 150 kosten ersetzen.
Somit muss der Vermieter den Boiler und die Waschmaschine auf seine Kosten ersetzen/die Reparatur bezahlen, sollte sie mehr als CHF 150 kosten. Die Kratzer im Parkett hingegen hat der Vermieter nicht zu entferenen. Durch die Kratzer erleidet der Mieter keine Einschränkung im vertragsgemässen Gebrauch. Es handelt sich lediglich um ein ästhetisches Problem.
5.2 Gem. OR 259a verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses verlangen sowie den Ersatz des weiteren Schadens (z.B. das auswärtige Wäschewaschen). Überdies kann er den Mietzins hinterlegen gem. OR 258g.
5.3 Kündigung ist anfechtbar gem. OR 271 f., Verstoss gegen Grundsatz von Treu und Glauben. Es handelt sich vorliegend um eine sog. Rachekündigung.
5.4 Vorliegend handelt es sich um eine vorsätzliche Schadenszufügung, und um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht (OR 257f). Der Mieter muss solche Schäden selber ersetzen, sofern der Vermieter gem. OR 267a den Mangel sofort gemeldet hat. Da dem hier so ist, kann der Vermieter den Ersatz der Türe verlangen